Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsdienstleistung

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Berufsbild und Ausblick

Rz. 28 Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes 2008 mit den nachfolgenden Novellierungen in 2013 und 2021 und die damit einhergehende Erweiterung des Tätigkeitsspektrums für die Inkassodienstleister hat deren wirtschaftliche Bedeutung für die Gläubiger und die Gesamtwirtschaft einerseits weiter gestärkt. Die teilweise drastischen und in ihrer Verhältnismäßigkeit und Angem...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.3 Umfang der Beratungsbefugnis

Gem. §§ 3 Nr. 2, 55c Satz 1 StBerG n. F. sind alle Berufsausübungsgesellschaften i. S. d. Steuerberatungsgesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Die Beratungsbefugnis hängt somit nicht mehr von der Rechtsform oder einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft bzw. Rechtsanwaltsgesellschaft ab. Praxis-Beispiel Gesellschaft bürg...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.2 Beratungsbefugnis ausweiten

Bisher ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die nicht gleichzeitig als Rechtsanwaltsgesellschaft anerkannt ist, nur zur Steuerberatung befugt. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt als Gesellschafter beteiligt und zur Vertretung befugt ist. So ist z. B. eine GmbH, die nur als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist, nicht zur Rechtsberatung befugt, auch wenn ein Rechtsanw...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Ungewisse Zukunft der verbleibenden Zweigniederlassungen

Rz. 14 Nach verschiedenen Schätzungen soll es in Deutschland noch rund 10.000 englische private limited companies geben, die ihren Satzungssitz im Vereinigten Königreich und ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben (Scheinauslandsgesellschaften bzw. unechte Auslandsgesellschaften). Bei den meisten dieser Gesellschaften ist in den deutschen Handelsregistern eine inländische...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Rechtsprechung

Die Entwicklungen im Legal Tech sind stets im Lichte der aktuellen Rechtsprechung zu sehen. Denn die aufstrebenden digitalen Angebote erfordern ihrerseits eine rechtliche Einordnung, etwa in welcher Gesellschaftsform sie gegründet sind, welche Anforderungen an Qualitätsstandards zu stellen sind und vor allem, wie ihr Verhältnis zu der herkömmlichen Rechtsberatung zu bewerten...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1

Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie schn...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Online-Plattformen

Der Einfluss von Online-Plattformen jeglicher Art auf das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern ist eindrucksvoll. Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem Unternehmen nicht im Netz zu finden ist, keinen Eintrag bei Suchmaschinenbetreibern wie Google hat, der ist nicht mehr konkurrenzfähig. Kunden orientieren sich am Webauftritt und an den Empfehlungen oder Rezensionen anderer Nut...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 1. Gesetzgebung

Der Bundestag hat in der Nacht vom 10.6.2021 auf den 11.6.2021 das "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt", welches als Legal Tech-Gesetz bezeichnet wird, mit kleineren Abänderungen verabschiedet. Das Gesetz hat am 25.6.2021 den Bundesrat passiert und wird damit am 1.10.2021 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes soll sein, Rechtsanwält...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / a) Funktionsweise und Besonderheiten

Auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen vermitteln Plattformen meist potenzielle Mandanten an dort vernetzte oder verlinkte Kanzleien. Anhand einer automatischen "Anamnese" des rechtlichen Problem des Nutzers wird eine Vorauswahl aus den im Netzwerk registrierten Anwälten getroffen, eine Empfehlung ausgesprochen oder ein sachlich zuständiger Anwalt meldet sich direkt beim N...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / b) Internationale Konkurrenz

Die Dimensionen, in denen sich die im internationalen Vergleich größten Legal-Tech-Plattformen bewegen, sind mittlerweile gewaltig. Im Hinblick auf die Statistiken handelt es sich um ein milliardenschweres Geschäft mit großem Wachstumspotenzial.[13] Das ehemalige Start-up des Berkeley-Absolventen Charley Moore "Rocket Lawyer" hat vor kurzem eine Investitionsspritze in Höhe v...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 5. Beendigung und Unwirksamkeit des Maklervertrages

Rz. 18 Ist der Maklervertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist er mangels anderweitiger Regelung im Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten kündbar.[34] Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft, so dass der Makler für während der Vertragslaufzeit erbrachte Leistungen seinen Provisionsanspruch behält, auch wenn der Hauptvertrag erst später geschlo...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

Bei Tätigkeiten, für die ein Steuerberater gerichtlich bestellt oder in vergleichbarer Weise ernannt wird, gibt es gesetzliche Haftungsregeln wie z. B. Vormund (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB)[1] Betreuer (§§ 1897, 1901 BGB)[2]: Rechtsdienstleistungen, die typischerweise von einem Betreuer erbracht werden, sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig. Ansonsten ist zu prüfen, ob es sich ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.5 Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation eignet sich zur außergerichtlichen Lösung von Nachfolgefragen, Firmenauseinandersetzungen oder gesellschaftsrechtlichen Konflikten. In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG ist ausdrücklich geregelt, dass die Mediation nicht als Rechtsdienstleistung zu qualifizieren ist, und so auch dem Steuerberater erlaubt ist. Die Erlaubnis und damit der Versicherungsschutz findet ihr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Für den Steuerberater ergibt sich bei der Übernahme der Testamentsvollstreckung immer das Problem, dass er nicht die Grenzen einer Rechtsberatung überschreiten darf. Bei der Bewältigung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers fallen zum Teil Aufgaben der verbotenen Besorgung fremder Rechtsberatung an. Auch hier kann dem BGH-Urteil entnommen werden, dass der Erblasser die A...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Mietminderungen im Wege des Legal Tech

Rz. 239 Die fortschreitende Technisierung macht auch vor dem Mietrecht nicht halt. Ähnlich wie im Flugrecht bilden sich Internetportale, die Mieterrechte im Rahmen eines Massengeschäftes geltend machen. So werden insbesondere Mietsenkungsansprüche aus der Mietpreisbremse oder dem Mietendeckel in Berlin nicht mehr durch Anwälte geltend gemacht, sondern durch zugelassene Inkas...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.2 Begriff "Rechtsdienstleistung"

§ 2 RDG erläutert, was Rechtsdienstleistungen sind und legt damit den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fest. Rechtsdienstleistungen sind nach § 2 Abs. 1 RDG nur Tätigkeiten in konkreten fremden Angelegenheiten, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern. Es wird Aufgabe der Rechtsprechung bleiben, die tatbestandsmäßigen Vorgaben des § 2 Abs. 1 RDG im Streitfa...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.1 Rechtsdienstleistung als Nebenleistung

§ 5 Abs. 1 RDG trägt der Tatsache Rechnung, dass neue Dienstleistungsberufe entstanden sind bzw. entstehen, soll aber den Ratsuchenden auch vor unqualifiziertem Rechtsrat schützen und erlaubt daher im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen, wenn diese als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist dabei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.2 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), erlaubt. Achtung Umgehung des RDG durch Verein Die Durchführung einer Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wird die eigentliche Schuldnerberatung und Schuldenregulierung von einer juristis...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3 Befugnisse zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen und Beschränkungen

Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG selbst oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.[1] § 3 RDG kann nicht umgangen werden, indem sich der Handelnde der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.[2] Eine gemeinnützige GmbH, die Opfern von Hassrede im Internet Unterstützung anbiete...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das RDG

§ 20 RDG enthält Regeln, wonach nur Verstöße gegen §§ 10 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 15 Abs. 5 bzw. 11 Abs. 4 RDG Ordnungswidrigkeiten darstellen und damit bußgeldbewehrt sind. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Verträge mit Mandanten, die Leistungen beinhalten, die gegen das RDG verstoßen, wie früher beim Rechtsberatungsgesetz auch, nach § 134 BGB nichtig sind. Dies bedeut...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.6 Beratung Neumandat und sonstige Tätigkeiten

Bei Anfragen eines potenziellen Neumandanten wird der Steuerberater oft mit Fragen zum Kündigungsrecht gegenüber dem bisherigen Berater konfrontiert, mit der Herausgabe von Unterlagen und Prüfung/Feststellung möglicher Fehler des Vorberaters. Hier handelt es sich wohl um erlaubte Nebenleistungen i. S. d. § 5 Abs. 1 RDG. Dies gilt auch für die Beratung und Vertretung des Ma...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.1 Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung für Mandanten

Die Weitergabe eines unveränderten Vertragsmusters[1] an den Mandanten fiel nach dem Wortlaut des RBerG nicht darunter (regelt nur die Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten). Nach § 2 Abs. 1 RDG ist die Weitergabe eines Vertragsmusters wohl überhaupt keine Rechtsdienstleistung, weil damit keine konkrete fremde Angelegenheit erledigt wird. Ein haftungsrechtliches Problem...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen regelt, wurde das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vollständig abgelöst. Konsequenterweise wurden daher auch Verfahrensordnungen über die gerichtliche Vertretung neu geordnet. Durch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung u. a. wurden die Möglichkeite...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 1 Abs. 1 RDG regelt den Anwendungsbereich und den Zweck (vor allem Schutz des rechtsuchenden Bürgers vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen) des Gesetzes. Inhaltlich ist Letzteres auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt. Entscheidend ist dabei in der Regel, ob das Gericht Adressat einer Handlung ist, ob also die rechtsdienstleistende Tätigkeit, z. B. eine Prozes...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

In der Praxis wird sich der Steuerberater auch am früheren Rechtsberatungsgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung orientieren müssen. Danach ist die Befugnis der Steuerberater, in rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden, auf die Hilfs- und Nebenleistungen für die Durchführung der eigentlichen steuer- und wirtschaftlich beratenden Tätigkeiten begrenzt. Der Zusammenhan...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.4 Testamentsvollstreckung

Nach § 5 Abs. 2 Ziffer 1 RDG gelten alle Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mir der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung erbracht werden als erlaubt. Der BGH hat bereits 2004 klargestellt, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches keine Rechtsberatung darstellt.[1] Im Urteil wurde aber ausgeführt, dass der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 5 Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Überblick

Folgende Urteile – allgemein ergangen zum Rechtsberatungsgesetz – können in ihren jeweiligen Begründungen gute Anhaltspunkte liefern, welche Rechtsdienstleistungen erlaubt sind bzw. besser vom Steuerberater nicht übernommen werden sollten. OLG Köln, Urteil v. 27.2.2008, 6 U 177/07 : Das Verbot, ohne Zulassung zur Anwaltschaft rechtsbesorgend tätig zu werden, untersagt es, firm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Separate Anschaffung

Tz. 79 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Erwirbt ein Unternehmen einen aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögenswert im Rahmen einer separaten Anschaffung, ist dieser zum Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten errechnen sich aus folgenden Komponenten (IAS 38.27–32):mehr

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FoVo 10/2020, Die kostenrec... / II. Die Lösung

Man muss unterscheiden können: Berufsrecht und Kostenrecht In der Argumentation des Rechtspflegers geht es wild her. Es wird nicht konsequent zwischen den berufsrechtlichen Regelungen einerseits und den kostenrechtlichen Regeln andererseits unterschieden. Bei den angewandten rechtlichen Bestimmungen wird der Wortlaut nur unzutreffend wiedergegeben. Die gebildeten Normketten s...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.1 Außergerichtliche Regulierung vor Klageerhebung

Bevor Klage erhoben wird, sollte der Anspruch beim zuständigen FA bzw. der zuständigen OFD geltend gemacht werden. Falls das FA bereits gemahnt wurde, wird das FA regelmäßig zu erkennen geben, ob es den Anspruch anerkennt oder nicht. Mit diesem Vorgehen wird die Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis des Anspruchs durch die Finanzverwaltung im direkt angestrebt...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (4) Keine Rechtsdienstleistung durch Rechtsschutzversicherer

Rz. 59 Da § 4 RDG die Erbringung von Rechtsdienstleistungen dann ausschließt, wenn diese Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben könnte, dürfen Versicherer keine Rechtsdienstleistung erbringen.mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (1) Rechtsdienstleistung, § 2 Abs. 1 RDG

Rz. 50 Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung "jede Tätigkeit in konkreten fremden Rechtsangelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Liegt eine solche Rechtsdienstleistung vor, ist zu prüfen, ob diese ausnahmsweise nicht nur Rechtsanwälten oder Verbänden (wie z.B. dem ADAC) vorbehalten ist, sondern als so genannte Nebenleistung ...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Rechtsdienstleistung als nicht erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 57 Viele Beratungen zu rechtlichen Fragen rund um den Verkehrsunfall durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen sind auch weiterhin verboten. Eine rechtliche Beratung bei streitigen Schadenfällen ist niemals eine zulässige Nebenleistung und darf daher durch Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer nicht erfolgen. Konkrete rechtliche Hinweise...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (2) Rechtsdienstleistung als erlaubte Nebenleistung, § 5 Abs. 1 RDG

Rz. 51 Die Rechtsdienstleistung kann als Nebenleistung zum jeweiligen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. In der Abwicklung eines Verkehrsunfalls wird dies bedeuten, dass Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmer allgemeine Hinweise zur Schadensabwicklung geben dürfen, sofern diese keine vertiefte juristische Prüfung erfordern. Rz. 52 Bei eindeutiger Haftungslage...mehr