Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtshilfe

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis der Amtshilfe in Steuersachen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Rz. 900 [Autor/Stand] Von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist die zwischenstaatliche Amtshilfe[2] zu unterscheiden (Rz. 1051)[3]. Der praktische Unterschied wird sogleich deutlich: Die Gewährung von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch Informationsaustausch, auch im Rahmen einer gleichzeitigen Prüfung, stellt einen Eingriff in die Rechte des betroffene...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grundprinzipien der Rechtshilfe

Rz. 905 [Autor/Stand] Es ist stets von Amts wegen zu prüfen, ob die materiellen Unterstützungsvoraussetzungen vorliegen und Rechtshilfehindernisse nicht entgegenstehen[2]. Die wichtigsten Prinzipien sind hierbei Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität); Erfordernis der beiderseitigen Straf- und Verfolgbarkeit; Spezialitätsgrundsatz (s. hierzu die Ausführungen zum Europäisch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert[2]. Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island[3]. Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Begrifflichkeiten

Rz. 904 [Autor/Stand] Die internationale Rechtshilfe findet stets im Dreiklang von betroffenem Bürger, betroffenen Staaten und den betroffenen übernationalen Institutionen statt. Horizontale Rechtshilfe findet zwischen gleichrangigen Staaten statt. Vertikale Rechtshilfe ist solche, die zwischen einer inter- oder supranationalen Einrichtung und einem Staat erfolgt. Voraussetz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Besondere Rechtsgrundlagen

Rz. 915 [Autor/Stand] Im Steuerstrafrecht sind folgende Rechtsquellen und Erläuterungen von besonderer Bedeutung[2]: Europäisches Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk1957) vom 13.12.1957 mit dem am 6.6.1991 in Kraft getretenen Zusatzprotokoll[3], Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRHÜbK 1978) mit den Zusatzprotokollen vom 17.3.1978 und vom 8.11.20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbaren ist erreicht[2], nicht nur was das EU-Recht betrifft.[3] Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) dient in der Regel n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Ausgehende Ersuchen (§ 91j IRG)

Rz. 1046 [Autor/Stand] Für ausgehende Ersuchen gelten sämtliche Erfordernisse wie für eingehende Ersuchen. Die Inanspruchnahme der sonstigen Rechtshilfe ist ausgeschlossen, sofern die Möglichkeit einer EEA besteht. Die in der RL EEA enthaltenen Fristen wären sonst entbehrlich. Nur sofern eine entsprechende EEA zurückgewiesen würde oder die Voraussetzungen im ersuchten Staat ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe [2]. Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Beweisrechtshilfe

a) Zuständigkeit und Form Rz. 975 [Autor/Stand] Nach dem EuRHÜbK 1978 sind Ersuchen grundsätzlich von Justizbehörden zu stellen. In der deutschen Erklärung zu Art. 24 EuRHÜbK 1978 sind dabei die Staatsanwaltschaften als Justizbehörden aufgeführt[2]. Die FinB und die nachgeordneten Straf- und Bußgeldsachenstellen sind nur im Rahmen von Nr. 127 RiVASt zuständig. Hält die FinB d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Europäischer Haftbefehl

aa) Einführung Rz. 1160 [Autor/Stand] Bei dem Europäischen Haftbefehl auf Grundlage des RbEuHB[2] handelt es sich nicht um einen Haftbefehl eigener Art sondern um ein Fahndungsinstrument d.h. eine justizielle Entscheidung, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch einen anderen Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zuständigkeit und Form

Rz. 975 [Autor/Stand] Nach dem EuRHÜbK 1978 sind Ersuchen grundsätzlich von Justizbehörden zu stellen. In der deutschen Erklärung zu Art. 24 EuRHÜbK 1978 sind dabei die Staatsanwaltschaften als Justizbehörden aufgeführt[2]. Die FinB und die nachgeordneten Straf- und Bußgeldsachenstellen sind nur im Rahmen von Nr. 127 RiVASt zuständig. Hält die FinB die Stellung eines Rechtsh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 14. Auslieferung und Übergabe in Steuerstrafsachen (Grundzüge)

a) Allgemeines Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Verhältnismäßigkeit

Rz. 1034 [Autor/Stand] Die EEA ist in ihrem Anwendungsbereich weder auf erhebliche Straftaten noch auf bestimmte Delikte bzw. Deliktsgruppen beschränkt (vgl. aber nun § 91b Abs. 1 IRG wonach die Leistung von Rechtshilfe nicht zulässig sein soll, wenn sie im Gesetz besonders bezeichnete Straftaten oder Straftaten von einer bestimmten Erheblichkeit voraussetzt und die dem Ersu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Schwedische Initiative

aa) Einführung Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ablehnungsgründe

Rz. 1042 [Autor/Stand] Die Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung sind in Art. 11 RL EEA (vgl. § 91i Abs. 1 IRG) normiert und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erheblich erweitert worden. Die Anerkennung oder Vollstreckung einer EEA im Vollstreckungsstaat kann versagt werden, wenn nach dem Recht des Vollstreckungsstaats Immunitäten oder Vorrechte b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Überwachung des Fernmeldeverkehrs

aa) Allgemeines Rz. 1095 [Autor/Stand] Die Überwachung der Telekommunikation[2] kommt gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, b StPO nur in den Fällen von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO bzw. bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel in Betracht. Hauptanwendungsbereiche in der Praxis sind die organisierte, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Zigarettenschmug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Überwachungsanordnung

Rz. 1173 [Autor/Stand] Als Alternative zur Untersuchungshaft enthält der Rahmenbeschluss über eine Europäische Überwachungsanordnung[2] Regelungen, wonach ein Mitgliedstaat die in einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung über die Überwachungsmaßnahme anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Überwachungsmaßnahme überwacht und die betroffene Person bei Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zustimmung setz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 885 [Autor/Stand] Die Ermittlungsbefugnisse der FinB sind auf das deutsche Staatsgebiet beschränkt (sog. Territorialitätsprinzip [2]). Ermittlungen im Ausland sind deutschen Behörden untersagt. Insoweit sind sie auf die Gewährung von Amts- und Rechtshilfe ausländischer Steuer- und Strafverfolgungsbehörden angewiesen, um auf für inländische Ermittlungsverfahren relevante I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Einzelne grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen/Beweisrechtshilfe

a) Zustellungen Rz. 1075 [Autor/Stand] Die Zustellung von Schriftstücken im Ausland kann durch unmittelbare Übersendung, mittels förmlichen Rechtshilfeersuchens oder durch konsularische Zustellung bewirkt werden. Die unmittelbare Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein ist innerhalb der EU und der Schengen-Assoziierungsstaaten die Regel (§ 77 Abs. 1, § 37 Abs. 1 StPO, § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Eingehende Ersuchen

Rz. 989 [Autor/Stand] Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für eingehende Ersuchen sind für die Finanzverwaltung §§ 117a, 117b AO bzw. für die Polizeibehörden §§ 92, 92a IRG.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Verwendung der Daten

Rz. 999 [Autor/Stand] Daten, die nach dem RbDatA an die mit der Steufa betrauten ausländischen Dienststellen der FinB übermittelt worden sind, dürfen gem. § 117b AO nur für die Zwecke, für die sie übermittelt wurden, oder zur Abwehr einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verwendet werden. Für einen anderen Zweck oder als Beweismittel in ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Problemfelder

Rz. 1007 [Autor/Stand] Anfragen auf Grundlage der Schwedischen Initiative werden zukünftig für nicht unerhebliche Probleme – vornehmlich im strafprozessualen Bereich – sorgen. Zunächst ist fraglich, wie die Validität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen beurteilt werden kann. So reicht allein die nicht näher untermauerte Behauptung einer ausländischen Behörde ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Europäische Ermittlungsanordnung

Schrifttum: Ahlbrecht, Die Europäische Ermittlungsanordnung – oder: EU-Durchsuchung leicht gemacht, StV 2013, 114; Böse, Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union, 2007; Die Europäische Ermittlungsanordnung – Beweistransfer nach neuen Regeln?, ZIS 2014, 152; Kaufmann, Europäische Staatsanwälte überall, DRiZ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Voraussetzungen der Zulässigkeit

Rz. 1018 [Autor/Stand] Eine EEA ist gem. Art. 1 RL EEA eine gerichtliche Entscheidung, die von einer Justizbehörde eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung einer oder mehrerer spezifischer, auch vorläufiger (Art. 32 RL EEA) Ermittlungsmaßnahme(n) in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat") zur Erlangung von Beweisen erlassen oder validiert wird. D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Amtshilfe

1. Allgemeines Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Pr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisverwertungsverbote

Rz. 1064 [Autor/Stand] S. Rz. 1250 ff. Die erfolgreiche Anfechtung der Beweiserhebung im Vollstreckungsstaat bewirkt nicht automatisch die Unverwertbarkeit des Beweismittels im Anordnungsstaat[2]. Es gelten insofern die allgemeinen Grundsätze, d.h. die Beweisverwertung richtet sich nach dem Recht, wo das Strafverfahren geführt wird. Fehler bei der Wahl der Rechtsgrundlage dü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen

Ergänzender Hinweis: Vgl. auch Nr. 77, 117 RiVASt. Rz. 1078 [Autor/Stand] Der persönliche Eindruck von einem Zeugen ist i.d.R. durch nichts zu ersetzen[2]. In einem Ersuchen um Vernehmung von Beschuldigten oder Zeugen bzw. Sachverständigen ist gem. Nr. 117 RiVASt anzugeben, ob die Vernehmung durch ein Gericht, durch eine Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde erfolgen sol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Ersuchen um Durchsuchung/Beschlagnahme/Herausgabe

Rz. 1090 [Autor/Stand] Ausgehende Ersuchen um Durchsuchung und Beschlagnahme[2] stehen wegen der besonderen Eingriffsintensität i.d.R. unter dem Vorbehalt der beiderseitigen Strafbarkeit[3]. Einem Rechtshilfeersuchen in die Schweiz wegen bloßer Steuerhinterziehung würde nicht entsprochen. Ausgehende Ersuchen um Durchsuchung, Beschlagnahme und Herausgabe müssen nach Nr. 114 R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Überwachung des Fernmeldeverkehrs mittels EEA

Rz. 1099 [Autor/Stand] Vertragliche Regelungen zur grenzüberschreitenden Überwachung des Telefonverkehrs sind selten[2]. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen ergeben sich innerhalb der EU aus dem EU-RhÜbK 2000[3] bzw. nunmehr aus Art. 30 RL EEA. Rz. 1100 [Autor/Stand] Die EEA hat gem. Art. 30 Abs. 1 RL EEA folgende Angaben zu enthalten: Angaben, die zum Zwecke der Identifizierung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Spezialitätsgrundsatz

Rz. 1170 [Autor/Stand] Der im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl stets zu beachtende sog. Spezialitätsgrundsatz stellt sicher, dass der Auszuliefernde im ersuchenden Staat ausschließlich wegen der Tat strafrechtlich verfolgt und belangt wird, derentwegen die Auslieferung vom ersuchten Staat bewilligt wurde[2]. Der dem Spezialitätsgrundsatz zugrunde liegende Tatbegr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 912 [Autor/Stand] Zunächst ist stets zu prüfen ob für die angedacht Rechtshilfemaßnahme überhaupt ein Bedürfnis besteht[2]. Nicht selten kommt es vor, dass – z.B. mangels inländischem Steueranspruchs – überhaupt keine Strafgewalt besteht. Auch transnationale Strafklageverbräuche kommen mitunter vor sowie eine angezeigte Verfahrensweise nach § 153c StPO. Im Übrigen gilt d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus einem anderen M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 990 [Autor/Stand] Die Übermittlung personenbezogener[2] Daten bei eingehenden Ersuchen ist nur zulässig, wenn das Ersuchen mindestens die inhaltsgleich in § 92 IRG (strafrechtlicher Bereich) und § 117a Abs. 2 AO (präventiver Bereich) aufgeführten Pflichtangaben enthält: die Bezeichnung und die Anschrift der ersuchenden Behörde, die Bezeichnung der Straftat, zu deren Verhüt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Spontanauskünfte

Rz. 1001 [Autor/Stand] Sowohl zum Zweck der Strafverfolgung (§§ 92c, 61a Abs. 2–4 IRG) als auch zur Verhütung von Straftaten (§§ 117a Abs. 3 AO) kann die Steufa Informationen und Erkenntnisse auch ohne Ersuchen an die ausländische Strafverfolgungsbehörde übermitteln[2]. Nach dem sog. Inlandsstandard ist Voraussetzung in beiden Fällen, dass eine entsprechende Mitteilung im Ra...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / kk) Rechtsschutz

Rz. 1012 [Autor/Stand] Eine Unterrichtungspflicht des Betroffenen im Vorhinein[2] oder Nachhinein ist nicht vorgesehen.[3] Ein einstweiliger Rechtsschutz ist davon abhängig, dass der Stpfl. von dem Auskunftsvorhaben Kenntnis hat oder von dem Eingang eines entsprechenden Ersuchens erfährt. Im präventiven Verfahren ist der Finanzrechtsweg zu beschreiten (§ 33 FGO). Im repressi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

1. Grundsätze Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen[2], insb. keine hoheitlichen Akte ohne dessen Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Automatischer Informationsaustausch

Schrifttum: Bozza-Bodden, Internationale Zusammenarbeit – Informationsaustausch, in Achatz (Hrsg.), Internationales Steuerrecht, DStJG 36 (2013), S. 133; Czakert, Die gesetzliche Umsetzung des Common Reporting Standards in Deutschland, DStR 2015, 2697; Czakert, Seminar D: Practical protection of taxpayers in the exchange of information process, IStR 2015, 590; Hörhammer, Euro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Übermittlung der Beweismittel

Rz. 1045 [Autor/Stand] Die Vollstreckungsbehörde übermittelt gem. Art. 13 RL EEA dem Anordnungsstaat unverzüglich und unmittelbar die Beweismittel, die aufgrund der Vollstreckung der EEA erlangt wurden oder sich bereits im Besitz der zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats befinden. Ähnlich den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl, findet hier ein System der Übergabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten mittels EEA

Rz. 1103 [Autor/Stand] Zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung insgesamt Rz. 1113. Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und bislang eher die Ausnahme. Auch die EEA trifft hierzu keine explizite Aussage. Was den grenzüberschreitenden Arrest i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1095 [Autor/Stand] Die Überwachung der Telekommunikation[2] kommt gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, b StPO nur in den Fällen von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO bzw. bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel in Betracht. Hauptanwendungsbereiche in der Praxis sind die organisierte, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel. Rz. 1096 [A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1150 [Autor/Stand] Auslieferungen im Steuerstrafrecht sind mittlerweile genauso üblich, wie in anderen Bereichen des Strafrechts auch. Auch in Bezug auf Drittländer, wie die Schweiz, hat sich in der Praxis gezeigt, dass – sofern die dortigen Voraussetzungen für eine Auslieferung ebenso erfüllt sind (z.B. Steuerbetrug oder schwere persönliche Bereicherung) – eine Festnahm...mehr