Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 01/2024, Umdeutung eine... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend verweist das OLG darauf, dass innerhalb der Beschwerdefrist gestellte Kostenfestsetzungsanträge von der Rspr. gelegentlich als sofortige Beschwerden gegen die Kostengrundentscheidung ausgelegt werden, Voraussetzung ist aber ein hinreichend erkennbarer Wille des Verurteilten, gegen die Kostengrundentscheidung vorzugehen (neben KG, Beschl. v. 26.2.2004 – 5 Ws 696...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 72 GBO regelt den Devolutiveffekt der Beschwerde und bestimmt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des OLG als Rechtsmittelgericht zur Entscheidung über die Beschwerde in Grundbuchsachen. Ergänzt wird die Regelung durch § 81 Abs. 1 GBO, welche die Entscheidung über das Rechtsmittel einem Zivilsenat überträgt. Die Regelung der sachlichen Zuständigkeit ist an sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Elektronische Aktenführung

Rz. 32 Sobald die Bundesregierung bzw. die jeweilige Landesregierung bzw. die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen dies durch Verordnung (vgl. die Ermächtigung in § 81 Abs. 4 S. 1 GBO) für den jeweiligen Bereich zugelassen haben, können auch in Grundbuchbeschwerdeverfahren die Gerichtsakten elektronisch geführt werden (dazu § 73 Rdn 35 ff.). Abs. 4 ergänzt die Re...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Vollstreckbarerklärungsverfahren

Rz. 272 Checkliste: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchesmehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Vorbehaltsurteil

Rz. 644 Dem Geschäftsführer ist im Urteil vorzubehalten, Erstattungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter i.H.d. hypothetischen Quote (Rang und Höhe) des durch die verbotene Zahlung begünstigten Gläubigers geltend zu machen.[1294] Dieser Vorbehalt ist von Amts wegen aufzunehmen, weil eine ungerechtfertigte Bereicherung der Masse auszuschließen ist.[1295] Gegenstandswert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bei Beschwerde gegen eine Eintragung

Rz. 14 Hält das Beschwerdegericht eine gegen eine Eintragung gerichtete Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 1 GBO für unzulässig, so muss es prüfen, ob das Rechtsmittel nicht mit der Beschränkung des § 71 Abs. 2 S. 2 GBO gewollt ist und ob die Voraussetzungen des § 53 GBO vorliegen. Ist dies – was in aller Regel der Fall sein wird – zu bejahen, dann muss die Richtigkeit der Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Folgen des Formverstoßes

Rz. 19 Wird der Antrag formlos oder nicht in der richtigen Form zurückgenommen, so bleibt er wirksam. Infolgedessen hat das GBA dem Antragsteller Gelegenheit zur formgerechten Rücknahme zu geben. Erfolgt eine formgerechte Rücknahme nicht, so ist der (fortbestehende) Antrag verfahrensrechtlich korrekt abzuarbeiten, sei es bei Vollzugsreife durch Eintragung[34] oder bei unbehe...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / V. Beschwerde in Registersachen

Rz. 143 Als rechtsmittelfähige Entscheidungen kommen im Registerverfahren die Ablehnung des Eintragungsantrags und eine Zwischenverfügung in Betracht, die Beanstandungen enthält oder weitere Unterlagen anfordert (s. Rdn 125). Die Aussetzungsverfügung nach § 381 FamFG unterliegt ebenfalls der Beschwerde, soweit eine Gesetzesverletzung in Betracht kommt.[207] Für die Frage des ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / bb) Umfang und Berechnung des Anspruchs

Rz. 114 Liegen die Voraussetzungen des Anspruchs vor, so bestimmen sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach Art. 74 bis 77 CISG. Aus den Art. 75 und Art. 76 CISG ergibt sich, dass die Berechnung des Schadens – ähnlich wie im deutschen Recht – durch eine Differenzrechnung erfolgt.[82] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Schadens ist im Prozess der Schluss der l...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / cc) Sonderproblem: Zinsen

Rz. 115 Im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob und in welcher Höhe Zinsen geltend gemacht werden können. Der Anspruch auf Ersatz der Zinsen ergibt sich unmittelbar aus Art. 78 CISG. Der Gläubiger eines Zahlungsanspruchs erhält einen selbstständigen Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen. Verzug im Sinne nationaler Vorschri...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / d) Beschwerde nach § 71 GBO

Rz. 99 Die Beschwerde nach § 71 GBO soll hier nicht vertieft behandelt werden, weil sie für ein grundsätzliches Verständnis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Vollstreckungsverfahren eine untergeordnete Rolle spielt. An dieser Stelle soll daher der Hinweis genügen, dass das Grundbuchamt im Zwangsvollstreckungsverfahren als Vollstreckungsorgan im Falle der Zwangsvollstreckung ...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / c) Minderung des Kaufpreises

Rz. 111 Gem. Art. 50 CISG ist der Käufer berechtigt, bei einer Lieferung vertragswidriger Ware durch den Verkäufer den Kaufpreis zu mindern. Eine bereits erfolgte Zahlung des Kaufpreises ist nicht erforderlich. Das Minderungsrecht steht jedoch gem. Art. 50 Satz 2 CISG unter dem Vorbehalt eines vorrangigen Nacherfüllungsrechts. Weigert sich der Käufer unberechtigterweise eine...mehr

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Vorbemerkungen / I. Tätigkeiten des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Rz. 9 Bei Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, (§ 12c Abs. 1, Abs. 2 GBO) ist nach § 12c Abs. 4 GBO der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben, über die der Rechtspfleger zu entscheiden hat; erst gegen dessen Entscheidung ist die Beschwerde gem. § 71 GBO statthaft (zum Erinnerungsverfahren vgl. vor § 71 GBO Rdn 10 f.; § 12c GBO Rdn 18). Gleiches gilt für Eintr...mehr

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Vorbemerkungen / V. Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 14 Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf im Sinne einer Anregung an den Dienstvorgesetzten, die Amtsführung des Urkundsbeamten, Rechtspflegers bzw. Richters unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Sie ist nur gegen die Art des Geschäftsbetriebs, die äußere Ordnung und das persönliche Verhalten gegeben; eine Sachprüfung scheidet grund...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / aa) Voraussetzungen

Rz. 112 Schadensersatzansprüche des Käufers gem. Art. 45 Abs. 1 Buchst. b) CISG setzen voraus, dass der Verkäufer eine seiner Pflichten, die sich aus dem Vertrag oder unmittelbar aus dem UN-Kaufrecht ergeben, verletzt hat. Rz. 113 Auch der Schadensersatzanspruch setzt im Gegensatz zum deutschen Recht kein Verschulden voraus, unterliegt aber bestimmten Ausschlussgründen, insb....mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / a) Erfüllungsverlangen

Rz. 132 Hat der Käufer bis zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gezahlt, so kann der Verkäufer gem. Art. 62 CISG weiterhin auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen. Art. 63 CISG sieht darüber hinaus vor, dass der Verkäufer dem Käufer auch eine Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises setzen kann. Allerdings ist dies nicht erforderlich, um überhaupt den Zahlungsanspruch weiter zu verf...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.16 Rechtsweg; § 23 SchwarzArbG

Rz. 162 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO ist der Finanzrechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten gegeben, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Für das öffentlich-rechtliche Verwaltungshandeln nach dem SchwarzArbG eröffnet § 23 SchwarzArbG den Finanzrechtsweg. Rz. 163 In Angelegenheiten nach dem SchwarzArbG ist der Einspruc...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (formelle Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungserinnerung Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den ______________________...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / b) Vertragsaufhebung

Rz. 134 Auch für den Fall, dass der Käufer die ihm obliegenden Pflichten verletzt, steht dem Vertragspartner ein auf diese Umstände gestützter Anspruch auf Aufhebung des Vertrages zu. Insoweit ist allerdings ebenfalls festzustellen, dass die Vertragsaufhebung als ultima ratio gedacht ist. Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht vertragsgemäß, so sieht das UN-Kaufrecht folgende M...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / D. Pflichten des Verkäufers

Rz. 76 Die Pflichten des Verkäufers sind in Kapitel II (Art. 30 bis 52 CISG) des UN-Kaufrechts geregelt. Den Schwerpunkt der Regelungen bilden die Lieferpflicht des Verkäufers sowie die Rechtsbehelfe des Käufers für den Fall der Vertragsverletzung des Verkäufers. Neben diesen speziellen Vorschriften sind die besonderen in Kapitel IV geregelten Vorschriften für den Gefahrüber...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Haftungsbescheid und Einwendung

Rz. 711 Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers erfolgt durch Haftungsbescheid des Finanzamtes. Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA nicht an der Inanspruchnahme des Geschäftsführers mit gesondertem Haftungsbescheid.[1409] Die Sperrwirkung des § 93 InsO hindert das FA auch nicht an der Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters mit gesondertem Haftung...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

Rz. 51 Abs. 5 regelt die Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden zugunsten der Behörden des Bundes. Die Festsetzung einer Geldbuße oder einer Nebenfolge durch die Verwaltungsbehörde erfolgt nach § 65 OWiG durch Bußgeldbescheid. Sobald ein Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden, wenn der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Gegen den Bußgeldbe...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungserinnerung

Rz. 148 Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung Muster 11.3: Vollstreckungserinnerung An das Amtsgericht _________________________[114] Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Schuldners – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den _________________________ – Gläubiger – Verfahrensbevollmäc...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (materiell-rechtliche Einwendungen)

a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbev...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fristsetzung

Rz. 68 Mit Zwischenverfügung kann die Beibringung eines Erbscheins aufgegeben werden, dies auch gegenüber vorhandenen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen, wobei aber die vorrangige Auslegungspflicht durch das GBA zu beachten ist.[184] Über eine solche Zwischenverfügung kann das GBA nicht die eigene Auslegungsarbeit wegdelegieren. Rz. 69 Mit einer Zwischenverfügung kann n...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Auskunftserzwingungsverfahren

Rz. 1607 Nach § 131 AktG haben die Aktionäre bestimmte Auskunftsansprüche in der Hauptversammlung. Wurde ihr Informationsrecht verletzt, können sie deswegen entweder nach § 243 Abs. 4 AktG Anfechtungsklage erheben. Daneben oder alternativ können sie auch gem. § 132 AktG ein gerichtliches Auskunftserzwingungsverfahren anstrengen. Es handelt es sich dabei um ein Verfahren der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Schuldverhältnis und seine Verdinglichung

Rz. 176 Da es kein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten gibt,[728] sind sie darauf angewiesen, ihr Rechtsverhältnis untereinander vertraglich zu regeln. Weder aus dem Erbbaurechtsvertrag noch aus sonstigen Rechtsnormen lässt sich eine bspw. Verpflichtung des Grundstückseigentümers zugunsten von Erbbauberechtigten ableiten, g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 75 GBO entspricht § 572 ZPO und § 68 Abs. 1 FamFG und verpflichtet das GBA, einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers im Sinne von § 71 GBO, die es für begründet erachtet, abzuhelfen. Dies dient der zeitnahen Selbstkontrolle und damit der Verfahrensbeschleunigung. Zudem besteht für den Beschwerdeführer die Möglichkeit, Kosten zu sparen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form der Abhilfeentscheidung

Rz. 12 Die Entscheidung über die Abhilfe hat durch Beschluss [22] (§ 38 FamFG) zu erfolgen, der grundsätzlich mit einem vollständigen Rubrum (§ 38 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) und einer Begründung zu versehen (vgl. § 38 Abs. 3 S. 1 FamFG),[23] im Original zu unterzeichnen [24] bzw. bei einer elektronischen Aktenführung zu signieren und gem. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG durch Übergabe an die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Abhilfeentscheidung

Rz. 14 Die Abhilfe kann darin bestehen, dass in vollem Umfang den Anträgen des Beschwerdeführers entsprochen und die Ausgangsentscheidung geändert wird. Vor einer abändernden Entscheidung ist den übrigen Beteiligten regelmäßig rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) zu gewähren.[31] Für den Rang von Anträgen, die in der Zwischenzeit eingegangen sind, gelten die Ausführungen b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neuer Antrag

Rz. 5 Ein völlig neuer Antrag kann weder als Haupt- noch als Hilfsantrag zum Gegenstand der Beschwerde gemacht werden.[6] Ein solcher Antrag ist im Beschwerdeverfahren unzulässig. Über ihn hat zunächst das Grundbuchamt zu entscheiden; wird er gleichwohl mit der Beschwerde verfolgt, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.[7] Neu ist ein Antrag, wenn er die Angele...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Allgemeines zur Antragsvollmacht des Notars – Abs. 2

Rz. 7 1. Die Vorlage eines Antrages beim Grundbuchamt kann erfolgenmehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Kosten der Streitverkündung

Rz. 55 Der Streithelfer wird gemäß § 101 ZPO so behandelt wie die von ihm unterstützte Partei. Die durch eine Streithilfe verursachten Kosten sind dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91–98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Lediglich für den...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Anhängiger Rechtsstreit

Rz. 58 Die Streitverkündung kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen. Sie ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit des Rechtsstreits möglich, die Klageschrift muss also noch nicht zugestellt sein. Möglich ist die Streitverkündung bis zum Eintritt der Rechtskraft. Es ist daher zulässig, erst in der Rechtsmittelinstanz die Stre...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Abhilfepflicht

Rz. 4 Die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Abhilfeverfahrens von Amts wegen ist für das Grundbuchamt zwingend; unabhängig davon, ob im Ergebnis abgeholfen wird oder nicht. Eines entsprechenden Antrages des Beschwerdeführers bedarf es nicht. Hiervon zu unterscheiden ist die zu verneinende Frage, ob das Beschwerdegericht im Falle einer fehlenden Abhilfeentscheidung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geltung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten?

Rz. 820 Streitig und, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die seit langem anerkannten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft weiter Geltung beanspruchen können etwa mit der Folge, dass ein Mehrheitsgesellschafter in der Abstimmung über einen Insolvenzplan aus der Treuepflicht gehi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Frist, Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 1 FamFG

Rz. 32 Für die Einlegung der Rechtsbeschwerde läuft eine Frist von einem Monat (§ 71 Abs. 1 S. 1 FamFG). Sie beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe (§§ 41, 15 FamFG) des angefochtenen Beschlusses. Die Bekanntgabe kann nach § 15 Abs. 2 FamFG durch förmliche Zustellung oder durch Aufgabe zur Post geschehen. Dem Beteiligten, dessen Willen die Beschwerdeentscheidung nicht ent...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Arten der Unrichtigkeit

Rz. 29 Abs. 1 gilt sowohl für die ursprüngliche (siehe Rdn 32 ff.) als auch für die nachträgliche Unrichtigkeit (vgl. Rdn 62 ff.) und kann daher sowohl zur Korrektur von Fehlern, die schon bei der Eintragung entstanden sind, als auch von solchen, die sich erst im Nachgang ergeben haben, eingesetzt werden. Damit besteht ein wesentlicher Unterschied zu § 53 Abs. 1 GBO, der all...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Vormerkung, Widerspruch

Rz. 10 Eine Vormerkung kommt in Frage, wenn der Antrag auf Rechtsänderung, ein Widerspruch, wenn er auf Berichtigung gerichtet ist. Eine falsche Bezeichnung des Sicherungsmittels ist unschädlich, wenn klar ist, welche Art von Rechten gesichert werden soll.[18] Es ist zulässig, eine vorläufige Vormerkung nach § 76 GBO einzutragen, wenn der Antrag selbst nur auf die Eintragung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Tatsächliche Feststellungen und Rechtsausführungen

Rz. 39 Die Begründung muss klar erkennen lassen, auf welchen tatsächlichen Feststellungen die Rechtsausführungen aufbauen. Nur so kann das Gericht der Rechtsbeschwerde (BGH) nachprüfen, ob das Gesetz auf den in Betracht kommenden Sachverhalt richtig angewendet worden ist.[97] Eine strenge Trennung zwischen Tatbestand und Entscheidungsgründen, wie bei Urteilen im Zivilprozess...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Einschränkung und Spruchverfahren

Rz. 41 Jedoch ist die Anfechtung einer Umwandlung insofern eingeschränkt, als sie durch die Gesellschafter der übertragenden oder formwechselnden Rechtsträger nicht darauf gestützt werden kann, dass das Umtauschverhältnis [89] oder das Abfindungsangebot [90] zu schlecht ist (§§ 14 Abs. 2, 15, 32, 125 Satz 1, 195 Abs. 2, 196, 210 UmwG).[91] § 14 Abs. 2 UmwG wurde durch das UmRU...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Gläubigergefährdung – Bewertung der Forderungen

Rz. 842 Im Gesetz ist nicht geregelt, ob die Umwandlung der Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, also die Einbringung der Forderungen in die Schuldnergesellschaft zum Nennwert[1686] oder zum (geschätzten) Verkehrswert[1687] erfolgt. Für einen Ansatz zum Nennwert könnte die Regelung in § 254 Abs. 4 InsO sprechen. Nach dieser kann der Schuldner nach gerichtlicher Best...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Wirkungen der Ausschließung oder Ablehnung

Rz. 19 Nach § 47 ZPO darf ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Er ist deshalb befugt, beim Erlass von einstweiligen Anordnungen nach §§ 76, 80 Abs. 3 GBO mitzuwirken. Wird ein Richter während der – in Grundsachen sehr seltenen – mündlichen Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Eintragung und Antragszurückweisung

Rz. 120 Die Prüfung der Anmeldung durch das Registergericht (hierzu Rdn 103 ff.) wird regelmäßig durch den Vollzug der Eintragung beendet (§ 382 Abs. 1 FamFG). In der Eintragung vermerkt das Gericht die zu publizierenden Rechtstatsachen in einer Weise, die dem späteren Einsichtnehmenden die gesuchten Informationen liefern soll. Aufgabe der Eintragung ist daher die exakte und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 11 Ausgehend von dem Grundsatz, dass die in § 43 GBV genannten Personengruppen oder Behördenvertreter, zu denen auch die Notare gehören, berechtigt sind, das Grundbuch auch ohne Darlegung des berechtigten Interesses einzusehen und gerade deswegen bei der Einführung des automatisierten Abrufverfahrens in den 1990er Jahren bewusst keine Veränderung bezüglich der in der Pap...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung, Wirkung der Beschwerdeeinlegung

Rz. 89 Das Beschwerdegericht entscheidet nach Sach- und Rechtslage und Zeitpunkt seiner Entscheidung, nicht rückbezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Zwischenverfügung. Änderungen im Tatsächlichen oder ggf. in der Rechtslage sind zu berücksichtigen.[232] Bei zwischenzeitlicher Erledigung des Hindernisses scheidet eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde aus.[233] Rz. 90...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtspfleger

Rz. 6 Der Rechtspfleger trifft nach § 3 Nr. 1 lit. h RPflG in Grundbuchsachen – von den genannten Ausnahmen (siehe Rdn 5) abgesehen – alle erstinstanzlichen Entscheidungen, insbesondere auch in den Fällen der §§ 22, 35 Abs. 1 und 2, 53 und 82a ff. GBO. Gegen seine Entscheidungen ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässi...mehr