Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Der Einsatz geliehener eigener Anteile als Aquisitionswährung

Tz. 41 Praktisch bedeutsam ist die Konstellation, dass sich eine Gesellschaft eigene Anteile von ihrem Gesellschafter leiht, um diese als Aquisitionswährung einzusetzen.[112] Es liegt auf der Hand, dass dem verleihenden Gesellschafter die Anteile zurückgegeben werden müssen bzw. ihm eine Entschädigung gezahlt werden muss, weil die Gesellschaft durch den Einsatz als Aquisitio...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / c) Geltungsbereich

Tz. 184 § 268 HGB ist auf alle Gesellschaften gem. § 264, § 264a HGB anwendbar. Praktisch von großer Bedeutung wird § 268 Abs. 8 HGB und der Umgang mit dieser Vorschrift sein. Diese Norm ist als Ausschüttungssperre in das HGB im Zuge des BilMoG aufgenommen worden. Es handelt sich um eine in das Gesellschaftsrecht gehörende Kapitalerhaltungsvorschrift. Wegen der vielen Zweife...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 4 Die historischen Ursprünge der Buchführungspflicht liegen in der frühen Neuzeit. Bereits im 16. und 17. Jahrhundert enthielten einzelne Stadtrechte Vorschriften zur Buchführung der Kaufleute. Ausführliche Bestimmungen enthielt sodann in Frankreich die Ordonnance pour le commerce von 1673. Sie wirkte später in den Artikeln 28 ADHGB von 1861 nach. Jene Regelungen bildete...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Statische Bilanztheorie

Tz. 199 Nach der auf Simon zurückgehenden sogenannten statischen Bilanztheorie wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das Reinvermögen des Kaufmann, also das Vermögen unter Abzug des Fremdkapitals, zu einem bestimmten Stichtag in der Bilanz darzustellen.[283] Im Wege der Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens einerseits und der Verbindlichkeiten an...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Nutzungsrechte

Tz. 37 Nutzungsrechte können bilanzrechtlich entweder materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände oder Forderungen sein. Dingliche Nutzungsrechte sind i. d. R. immaterielle Vermögensgegenstände, sofern sie nicht grundstücksgleiche Rechte i. S. d. § 266 Abs. 2 A. II.1 HGB darstellen. BEISPIEL Nießbrauch Erbbaurecht Dauernutzungsrecht nach § 31 WEG Tz. 38 Obligatorische Nutz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 18 Trotz der vielfältigen Aktionen auf europäischer Ebene zur Abschlussprüfung bleibt die Abschlussprüferhaftung dort außen vor. Eine Begrenzung der Haftung wie in Deutschland ist international nicht unbedingt üblich.[48] Sowohl Abschlussprüfung als auch Organhaftung stehen als Teil der Corporate-Governance-Diskussion derzeit im ständigen Blickpunkt der Öffentlichkeit un...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Gerichtliches Verfahren

Tz. 226 Die Beschwerde gem. § 335a Abs. 1 HGB kann gegen die Entscheidung, durch die das Ordnungsgeld festgesetzt oder der Einspruch oder der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen wird, sowie gegen die Entscheidung nach § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB gerichtet werden. Subsidiär finden die Vorschriften des FamFG Anwendung. Die Beschwerde hat im Gegensatz zum Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / dd2) Finanzanlagen

Tz. 126 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, Abschreibungen auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorzunehmen. Tz. 127 Börsennotierte Aktien Im Falle börsennotierter Aktien ist nach der R...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / aa) Bedeutung der DRS für den Lagebericht nach § 289 HGB

Tz. 19 Gem. § 342 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde das DRSC u. a. damit beauftragt, Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung zu entwickeln (vgl. Kapitel 16 Tz. 140 ff.). Entsprechend wird – widerlegbar – vermutet, dass die vom BMJV veröffentlichten DRS den unbestimmten Rechtsbegriff der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung grundsätzlich sachgere...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Befreiungen für Einzelkaufleute

Tz. 87 § 241 a HGB sieht eine Befreiung von der Pflicht zur handelsrechtlichen Buchführung und zur Aufstellung des Inventars ausschließlich für Einzelkaufleute vor. Sie brauchen §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Kaufmanns. Er kann sich auch dafür entscheiden, freiwillig handelsrechtliche Buchführung zu betreiben und zu Inventarisieren....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2. Erläuterung

Tz. 142 Abweichungen von den §§ 238 ff. HGB sind nach § 263 HGB nur noch auf Grund bestehenden Landesrechts zulässig, so etwa kameralistische Rechnungsabschlüsse. Für das Eigenbetriebsrecht liegt die Gesetzgebungszuständigkeit gem. Art. 30 GG bei den Ländern, von denen mit Ausnahme von Hamburg alle Gebrauch von dieser Zuständigkeit gemacht haben.[173] Für KapGes in öffentlic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 115 § 319a HGB wurde 2004 durch das BilReG in das HGB eingeführt. Von dem Maßstab der Rechtsprechung geleitet, die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht eines "vernünftig und objektiv denkenden Dritten"[145] zu beurteilen, wurden die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer für Unternehmen, die an einem geregelten Markt nach § 2 Abs. 5 WpHG teilnehmen, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / aa) Abweichungen von der Ausweisstetigkeit

Tz. 11 Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit sind zulässig, wenn besondere Umstände in Ausnahmefällen diese erforderlich machen. Sie sind im Anhang anzugeben und zu begründen. Abweichungen sind aus gewichtigen Gründen gerechtfertigt. Das soll vorliegen, wenn sich Bedingungen im Unternehmensumfeld oder den wirtschaftlichen Verhältnissen grundlegend geändert haben. Der W...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / dd5) Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 112 Nach Art. 6 Abs. 1 lit. h) Jahresabschlussrichtlinie 2013 sind Posten der GuV sowie der Bi­lanz unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts des betreffenden Geschäftsvorfalls oder der betreffenden Vereinbarung zu bilanzieren und darzustellen. Im deutschen Recht ist der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht kodifiziert, aber Teil der anerkannt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / c) Haftung

Tz. 138 Verstößt ein Beschäftigter der DPR schuldhaft gegen seine Verschwiegenheitspflicht, haftet er für daraus entstandene Schäden gem. § 342c Abs. 1 Satz 4 HGB . Erfasst ist sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln.[270] Tritt der Schaden bei einem verbundenen Unternehmen ein, ist diesem der Schaden zu ersetzen. Aufgrund der Verweisung in § 342c Abs. 2 Satz 1 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 185 § 268 HGB ist an die geänderten europäischen Vorgaben durch das BilRUG angepasst worden. Größter Diskussionspunkt ist gewiss die in § 268 Abs. 8 HGB fixierte Ausschüttungssperre. Obwohl diese Regelung mit § 269 HGB a. F. ein Vorbild hat, sind viele Fragen im neuen Lichte aufgetreten. Ob der Gesetzgeber sich bei einigen Diskussionspunkten um Klarstellung bemüht oder d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / aa2) Stellungnahme

Tz. 29 Die Gleichsetzung von Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut vermag nicht länger zu überzeugen.[50] Dem Gesetzgeber ging es um eine bewusste Abgrenzung der Ansatzkonzeption nach HGB von jener nach IFRS, als er die selbständige Verwertbarkeit in der Gesetzesbegründung als maßgebliches Kriterium benannte.[51] Es kann deshalb nicht ausreichen, wenn ein Gut lediglich bewe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / dd5) Abhängigkeit der Zahlungsströme von der Unternehmensentwicklung

Tz. 194 Als fünfte Bedingung für den Eigenkapitalausweis kündbarer Instrumente legt IAS 32.16A(e) fest, dass die Summe der erwarteten Cashflows (total expected cash flows) aus dem Instrument über seine Laufzeit "sub­stanziell" (substantially) von den folgenden Größen abzuhängen hat: Den über die Laufzeit des Instruments erzielten Gewinnen oder Verlusten, den in diesem Zeitraum...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Tz. 214 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahresabschlusses oder Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / a) Allgemeines

Tz. 260 Insbesondere § 271 Abs. 2 HGB gilt als missglückt. [505] Die Vorschrift definiert verbundene Unternehmen anders als §§ 15 ff. AktG. Seither hat es immer wieder Diskussion um die Anwendung des aktienrechtlichen Begriffs der verbundenen Unternehmen im Bilanzrecht gegeben.[506] Kardinalproblem ist, dass § 271 Abs. 2 HGB verbundene Unternehmen nur vorsieht, wenn die abhän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5. Haftung

Tz. 269 Weil das HGB eigene Anspruchsgrundlagen aus Bilanzmanipulation nicht kennt, lässt sich eine Haftung regelmäßig nur auf die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen und insbesondere auf die Rechtsfigur der Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB stützen. Da durch die Bilanzmanipulation in aller Regel nicht in das Eigentum des Geschädigten eingegr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb1) Rechtlich zusammengesetzte Güter

Tz. 31 Zivilrechtlich sind Gebäude grundsätzlich Eigentum des Grundstückseigentümers; das Gebäude verliert durch die Verbindung mit dem Grundstück seine Sonderrechtsfähigkeit (§§ 94, 946 HGB). Problematisch ist jedoch, dass beide Elemente unterschiedlichen Nutzungsdauern unterliegen: Bilanzrechtlich gehören Gebäude zu den abnutzbaren, Grundstücke hingegen zu den nicht abnutz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / dd) Stetigkeitsgrundsatz

Tz. 251 Nach § 297 Abs. 3 Satz 2 HGB sind die auf den vorhergehenden Konzernabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden beizubehalten. Zweck dieses sog. Stetigkeitsgrundsatzes ist, die Vergleichbarkeit der aufeinanderfolgenden Konzernabschlüsse sicherzustellen.[385] Dieser Grundsatz ergänzt die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Stetigkeit von Ansatz (§ 246 A...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ii2) Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 72 Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Vermögenseinlage in dessen Kapital.[232] Anders als bei partiarischen Darlehen gibt es einen gemeinsamen Zweck.[233] Gehen die Befugnisse des stillen Gesellschafters über die in §§ 230 ff. HGB normierten Befugnisse hinaus, d. h. hat er über § 233 HGB hinausgehende Kontrollrechte, ist ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Grundlagen der Zugangs- und Folgebewertung

Tz. 81 Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen richtet sich im Einzelnen nach § 255 HGB, der die Bewertungsmaßstäbe normiert (vgl. Tz. 600 ff.). Tz. 82 Vermögensgegenstände sind höchsten mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bewerten. Der Abschreibung kommt die Aufgabe zu, der zeitlich begrenzten Nutzbarkeit von Vermögensgegenständ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / c) Geltungsbereich (zeitlich, sachlich)

Tz. 452 Der Begriff der Rückstellung selbst wird im HGB nicht definiert. Im Schrifttum wird die zukünftige ungewisse[479] wirtschaftliche Belastung (bestimmte zukünftige Mindereinnahmen oder Ausgaben)[480] des Bilanzierenden am Stichtag als gemeinsames Merkmal herausgestellt.[481] Orientierung bietet überdies der in § 249 HGB enthaltene abschließende Katalog von Rückstellung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc) Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Tz. 678 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ii) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Tz. 47 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität ­(Kapitel 4 Tz. 110). Zu ihm gehört auch das Prinzip der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Auslegung der IFRS

Tz. 165 Soweit die IFRS von der EU im Wege der Endorsement übernommen wurden und dadurch Teil des Gemeinschaftsrechts geworden sind, unterliegen sie den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen, das heißt es gibt keine Sonderregeln für die Auslegung der IFRS.[244] Tz. 166 Für die grammatische Auslegung der in das europäische Recht übernommenen IFRS ist darauf zu achten, dass die geb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee1) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Tz. 152 Grundlagen Für Verbindlichkeiten ist eine Rückstellung zu bilden, wenn Grund oder Höhe einer Verpflichtung ungewiss sind. Hinsichtlich der Bewertung ist daher zu unterscheiden: Steht die Höhe der möglicherweise entstehenden Verpflichtung fest? Ist die Höhe einer sicher bestehenden Verpflichtung ungewiss? Im ersten Fall, dass nur das "Ob", nicht aber die Höhe der Verpflic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / I. Problemstellung

Tz. 171 In Sachverhalten mit Auslandsbezug kann sich die Frage ergeben, ob ein Einzelkaufmann bzw. eine Gesellschaft deutsches Rechnungslegungsrecht anzuwenden hat. Darunter ist das autonome Rechnungslegungsrecht nach HGB ebenso wie das in Umsetzung von EU-Richtlinien geschaffene Recht (etwa das BilRUG) und das unmittelbar qua EU-Verordnung geltende Rechnungslegungsrecht zu ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / aa1) Verpflichtete Gesellschaften

Tz. 7 Dem zweiten Abschnitt des dritten HGB-Buches unterfallen Kapitalgesellschaften. Das sind die GmbH, die AG und trotz eines persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters die KGaA. § 264a HGB erstreckt die Anwendung der Vorschriften auf Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als unbeschränkt haftenden Gesellschafter. Grundsätzlich ist davon die GmbH & Co. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / III. Funktionen der Rechnungslegungspublizität

Tz. 249 Es liegt auf der Hand, dass die Funktionen der Rechnungslegungspublizität in der Information der Rechnungslegungsadressaten liegt (Informationsfunktion). Insoweit besteht eine Kongruenz zu den Informationszwecken der Rechnungslegung selbst. Daher können auch hier als Adressaten der Publizität – wie bei der Rechnungslegung selbst – die nicht an der Geschäftsführung be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Grammatische Auslegung

Tz. 148 Den Ausgangspunkt der Auslegung bildet grundsätzlich die grammatische Auslegung, die vom Wortlaut bzw. Wortsinn der auszulegenden Vorschrift ausgeht. Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere für bilanzrechtliche Regelungen europäischen Ursprungs. Allerdings ist hier zu beachten, dass Amts- und Arbeitssprachen der EU alle Sprachen der Mitgliedstaaten sin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / III. Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften

Tz. 16 Schon das Bestimmen, wann ein Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften vorliegt, bereitet Probleme. Zunächst ist an die in der Einleitung vorgenommene Differenzierung zu erinnern: Nicht jede "unrichtige" Bilanzierung führt zu einem Bilanzierungsfehler, vielmehr bedarf es zusätzlich der Voraussetzungen des subjektiven Fehlerbegriffs, um von einem Bilanzierungsfehler spr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / ee) Ansatzkasuistik

Tz. 517 Bei der Beurteilung des Rückstellungsbedarfs ist zu unterscheiden, ob es sich um ein schwebendes Absatz- oder Beschaffungsgeschäft handelt. Beschaffungsgeschäfte über Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens bemessen den Wert des Leistungsanspruchs mit dem aktivierungsfähigen Wert des Vermögensgegenstands nach Lieferung. Die Bildung einer Drohverlustrück...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / bb) Zusammenhang von Organisationspflichten und Wissenszurechnung

Tz. 34 Eine gefestigte Rechtsprechung zu dieser Problematik der Wissenszurechnung aufgrund von Organisationspflichtverletzungen besteht bislang nicht. In der Literatur ist das Thema unter dem Stichwort Compliance seit einiger Zeit in der Diskussion,[60] ohne dass sich eine eindeutige Lehre herausgebildet hätte, in welchen Fällen eine Zurechnung von Wissen erfolgt und in welc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / dd) Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Tz. 28 Der Grundsatz der Einzelbewertung gebietet es, Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. So wie Vermögensgegenstände und Schulden einzeln anzusetzen sind und insbesondere nicht vor Ansatz miteinander verrechnet werden dürfen, so sind sie auch jeder für sich zu bewerten. Zur Abgrenzung der Vermögensgegenstände voneinander vgl. Kapitel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 1. Bestimmung und Herleitung

Tz. 21 In der Einleitung zu diesem Kapitel und auch im vorstehenden Abschnitt wurde die Differenzierung zwischen "unrichtigen" Bilanzansätzen bzw. "unrichtigen" Bewertungen einerseits und "fehlerhaften" Ansätzen bzw. Bewertungen andererseits gewählt, um verdeutlichen zu können, dass nicht jeder Ansatz oder jede Bewertung, die nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des ­Jahresergebnisses

Tz. 113 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[320] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differenziert, ob das Geschäfts...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / bb) Verbundenes Unternehmen

Tz. 274 Inwieweit sich § 271 Abs. 2 HGB auf § 290 HGB bezieht, ist umstritten. Auf die Rechtsform der abhängigen Gesellschaft kommt es dabei nicht an.[536] Jedoch ist es fraglich, ob die beherrschende Gesellschaft §§ 264, 264a HGB unterfallen muss oder auch eine andere Rechtsform haben kann. Der Wortlaut ist recht eindeutig und lässt nur erstere Sichtweise zu, weil er eindeu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / dd) Rücklagen (§ 264c Abs. 2 Satz 8 HGB)

Tz. 150 Das zweite Konto ist nach dem gesetzlichen Leitbild ein Darlehenskonto und weist damit kein Eigenkapital aus.[240] Für die Einordnung eines Kapitalkontos als Rücklage kommt es nicht auf die Bezeichnung auf als Rücklagekonto, sondern vielmehr auf die Verlustteilnahme an.[241] Es kommt somit darauf an, dass gesellschaftsvertraglich § 169 Abs. 2 HGB für das entsprechend...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / VI. Wesentlichkeit eines Bilanzierungsfehlers

Tz. 45 Ein Bilanzierungsfehler führt nur dann zu Konsequenzen, wenn er wesentlich ist. Es handelt sich dabei wohl nicht um ein Merkmal der Fehlerdefinition, sondern es geht um die Frage, wann eine Fehlerfolge ausgelöst wird. Woraus der Grundsatz der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit fehlerhaften Bilanzen als rechtliches Prinzip deduziert wird, ist nicht eindeutig: Es gibt ei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb1) Anschaffungsnebenkosten

Tz. 669 Anschaffungsnebenkosten sind gem. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB Teil der Anschaffungskosten. Diesem Gedanken folgend können Anschaffungsnebenkosten nur solche Ausgaben sein, die die Voraussetzungen für Anschaffungskosten erfüllen; die Abgrenzung von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten ist deshalb fließend und letztlich unerheblich.[766] Ihre zwingende Einbeziehung in...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / cc1) Die Grundfälle

Tz. 53 Das Aufgeld kann dadurch anfallen, dass die Anleihe entweder marktgerecht verzinst wird und deshalb ein Aufgeld zu zahlen ist, dass die Anleihe nicht marktgerecht verzinst wird und deshalb kein Aufgeld zu zahlen ist, dass bei späterer Begebung der jungen Aktien ein über dem Nennbetrag liegendes Aufgeld erzielt wird. Letzteres ist gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB zu verbuch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / aa) GoB

Tz. 21 Das HGB enthält die Vorschriften über die Buchführung (§§ 238 ff. HGB) nur zum Teil und verweist im Übrigen auf die GoB (so ausdrücklich § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Den GoB kommt damit zentrale Bedeutung zu. Sie gelten allerdings nicht nur für die eigentliche Buchführung (GoB i. e. S. des § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB), sondern auch für die elektronische Buchführung ("auf Dat...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / a) Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Tz. 55 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, das zu Beginn des Handelsg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / cc2) Schriftliche Versicherung

Tz. 53 Es muss eine "Versicherung" abgegeben werden. Eine "Versicherung" geht bereits dem Sprachgebrauch nach weit über eine "Unterschrift" hinaus. Im Strafrecht wird neben dem Lügen vor Gericht (uneidlich und eidlich §§ 153, 154 StGB) in Ausnahmefällen die inhaltlich falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) vor einer dazu zuständigen Stelle unter Strafe gestellt. Um...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Herstellungsobjekt

Tz. 675 Herstellungsobjekt kann nur ein Vermögensgegenstand i. S. d. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sein. Nach Rechtsprechung des BFH und ganz h. M. führen darüber hinaus auch vollständig oder teilweise erbrachte Dienst- und Werkleistungen zu Herstellungskosten.[789] Das begegnet erheblichen Zweifeln:[790] Lediglich vorbereitete Dienstleistungen erfüllen nicht die Voraussetzungen e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Wesen und regelungsmethodische Natur

Tz. 84 Gem. § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. In den Worten des BFH sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung "Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen".[118] Die GoB gelten für sämtliche Kaufl...mehr