Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[114] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[75] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Bestellung und – mögliche – Einlassung und Recht auf Akteneinsicht

Rz. 9 Der Verteidiger sollte von vornherein das angestrebte Ziel der Verteidigung, z.B. Einstellung des Verfahrens ohne Bußzahlung, gegen Bußzahlung oder Freispruch, im Auge haben und hierauf die Verteidigungsstrategie ausrichten. Empfehlenswert ist es, grds. eine Einlassung erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten vorzulegen. Etwas anderes kann geboten sein, wenn der Manda...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / hh) Kosten, prozessuale Erklärungen

Rz. 507 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können ein erheblicher Faktor sein und bedürfen deshalb einer Regelung. Der Streitwert ist gem. § 12 Abs. 7 ArbGG regelmäßig der Vierteljahresbezug brutto ohne Berücksichtigung der Abfindung. Anwaltskosten sind gem. § 12a ArbGG in der ersten Instanz nicht zu erstatten. Der Rechtsschutz b...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Rechtsschutzversicherung und Geschäftsgebühr

Rz. 30 Hat der Rechtsanwalt Ansprüche aus einem Verkehrsunfall zunächst außergerichtlich geltend gemacht und ist hierfür von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer gezahlt worden, ist der dem Mandanten zustehende Ersatzanspruch gegen den/die Schädiger gemäß § 86 VVG auf die Rechtsschutzversi...mehr

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§ 21 Verjährung / VI. Rechtsschutzversicherung

Rz. 37 In einer Rechtsschutzversicherung gibt es keinen generellen, einheitlichen Anspruch auf Versicherungsschutz, der als solcher verjähren kann und dessen Verjährung sich auch auf erst später fällig werdende Ansprüche auf Kostentragung erstreckt. Für die Verjährung dieser Ansprüche kommt es darauf an, wann die Leistungen jeweils verlangt werden können. Wann sie vom Versic...mehr

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§ 31 Kostenrecht / D. Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 150 Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VV RVG nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass aus dem vom erstattungspflichtigen Gegner a...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 3. Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung

Rz. 78 Ob die Einholung einer Rechtsschutzzusage eine besondere Angelegenheit darstellt, die zur Entstehung einer gesonderten Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG [95] führt, oder zur Unfallregulierung gehört, ist umstritten.[96] Das OLG Celle[97] bejaht dann eine eigene Angelegenheit, wenn der Mandant auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.[98] Das hält auch der Bundesgerichtsh...mehr

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§ 26 Klagearten / 5. Rechtsschutzversicherung

Rz. 190 Die Kosten der Erhebung einer negativen Feststellungsklage – auch neben einem Leistungsantrag[510] oder als Widerklage – werden vom Rechtsschutzversicherer regelmäßig nicht übernommen, da der Versicherungsnehmer für die Minderung des Schadens (§ 82 Abs. 1 VVG;[511] Ziff. 4.1.1.4 ARB 2019[512]) zu sorgen hat, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werde...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 150 Der Klageantrag des Versicherungsnehmers "Rechtsschutz zu gewähren" ist im Rechtsstreit gegen seinen Rechtsschutzversicherer dahin auszulegen, dass von ihm die Feststellung begehrt wird, der Versicherer sei zur Gewährung von Versicherungsschutz verpflichtet.[430] Das erforderliche Feststellungsinteresse besteht auch dann, wenn der Versicherer zwar zunächst eine unbes...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Auftrags- und Erledigungswert

Rz. 97 Es ist in Schadenssachen zwischen dem Gegenstandswert, aus dem der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten seine Gebühren fordern kann (Auftragswert), und dem Gegenstandswert, aus dem der Auftraggeber Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vom Gegner verlangen kann (Erledigungswert), zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Wertberechnung ...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 173 Der Geschädigte kann bei einem Unfallereignis die ihm entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten je nach den Umständen als adäquate Schadensfolge nach § 249 BGB ersetzt verlangen.[365] Allerdings ist zu differenzieren: Für die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / V. Vergütungsabtretung

Rz. 148 Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften (§ 59a BRAO) ist gemäß § 49b Abs. 4 S. 1 BRAO zulässig. Im Übrigen (also im Hinblick auf Nicht-Rechtsanwälte) sind gemäß § 49b Abs. 5 S. 2 BRAO Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftlich...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VI. Eigene Leistungen/Privatversicherungen

Rz. 21 Nicht auszugleichen sind Einnahmen, die lediglich durch eine normalerweise dem Verletzten nicht zuzumutende besondere Anstrengung erzielt werden.[50] Zu den nicht anzurechnenden Vorteilen, die zwar infolge des Unfalles entstehen bzw. fällig werden, aber auf eigenen Leistungen des Verletzten beruhen, ­zählen solche, die dem Verletzten nach dem Unfall in Erfüllung von V...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Fixe Kosten des Haushalts

Rz. 81 Zur Berechnung des Unterhaltsschadens kann nicht einfach der so ermittelte, der Familie als Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag quotenmäßig auf den Getöteten einerseits und die Hinterbliebenen andererseits aufgeteilt werden. Vielmehr müssen vorab die fixen Kosten des Haushalts berücksichtigt werden, die sich nicht anteilmäßig dadurch verringern, dass der Getötete ...mehr

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§ 26 Klagearten / Literaturtipps

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / A. Anerkenntnisformen

Rz. 1 § 780 BGB: Schuldversprechen Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung selbstständig begründen soll (Schuldversprechen), ist, soweit nicht eine andere Form vorgeschrieben ist, schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich. Die Erteilung des Versprechens in elektronischer Form ist ...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Rechtsschutzversicherung

I. Versicherungsfall 1. Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen einen Versicherer richtet sich die Festlegung des Rechtsschutzfalles allein nach der behaupteten Pflichtverletzung des Anspruchsgegners, auf die der Anspruch gestützt wird; dies gilt auch für den Passivprozess. Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur Bestimmung des Versicherungsfalles aufgegeben...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / XII. Rechtsanwalt/Rechtsschutzversicherung

1. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten einer Klage oder einer Berufung zu belehren, gleichermaßen auch dann, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt. Die Klage der Rechtsschutzversicherun...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / VII. Belehrungspflicht des Rechtsschutzversicherers

Der Rechtsschutzversicherer ist auch dann zur Belehrung des Versicherungsnehmers gemäß § 128 S. 2 VVG verpflichtet, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint. Unterlässt der Versicherer die erforderliche Belehrung, gilt das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers gemäß § 128 S. 3 VVG als anerkannt. Da die Rechtsschutzversicherung ihre Leistungspflicht teil...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / IX. Abwehrdeckung

Wird der Versicherungsnehmer von dem beauftragten Rechtsanwalt zur Zahlung einer streitigen Gebührenforderung aufgefordert, genügt der Rechtsschutzversicherer seinem Leistungsversprechen, wenn er Abwehrdeckung gewährt. Der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers wandelt sich nicht in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Versicherungsnehmer nach Erteilung der Abwehrdeckung...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / XI. Änderungsmitteilung

Die Klausel, dass der Versicherungsnehmer im bestehenden Versicherungsverhältnis die zur Beitragsrechnung erforderlichen Angaben machen muss, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam. Die Klausel ist intransparent und enthält keinen Hinweis auf die Rechtsfolgen der Leistungsfreiheit oder Anspruchskürzung.[29]mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / IV. Deckungsablehnung

Der Rechtsschutzversicherer kann seine Leistungspflicht verneinen, wenn er der Auffassung ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Diese Deckungsablehnung ist dem Versicherungsnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen (§ 18 Abs. 1b ARB 2000). Vergeht zwischen dem Antrag auf Gewährung ...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Versicherungsfall

1. Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen einen Versicherer richtet sich die Festlegung des Rechtsschutzfalles allein nach der behaupteten Pflichtverletzung des Anspruchsgegners, auf die der Anspruch gestützt wird; dies gilt auch für den Passivprozess. Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur Bestimmung des Versicherungsfalles aufgegeben und ausgeführt, das...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte für den Kläger vor dem ArbG Aachen eine Klage über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht. Während dieses Rechtsstreits hat die Anwältin für den Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Fortzahlung der vollen monatlichen Bruttovergütung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / II. Schadenminderungsklausel

Die Schadenminderungsklausel des § 17 Abs. 1c bb ARB 2010 ist ebenso unwirksam wie die Zurechnungsklausel von § 17 Abs. 7 ARB 2010. § 17 Abs. 1c bb ARB 2010 nimmt zwar in Satz 1 auf § 82 VVG Bezug, enthält jedoch einen eigenen Regelungsgehalt, dass die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich gehalten werden sollen. Diese Klausel ist intransparent. Auch die Zurechnungskla...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / VI. Stichentscheid

Der Stichentscheid darf sich darauf beschränken, sich mit den Gründen der Deckungsablehnung auseinanderzusetzen. 1. Eine offenbare Abweichung liegt nur dann vor, wenn die Rechtslage gröblich verkannt wird; dies ist nicht der Fall, wenn der Rechtsanwalt eine Mindermeinung vertritt, die höchstrichterlich noch nicht geklärt ist.[21] 2. Die Klausel, dass bei erfolglosem Schiedsgut...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / VIII. Schadenabwicklungsunternehmen

1. Ein Kompositversicherer ist für die Deckungsklage nicht passivlegitimiert, wenn ein selbstständiges Schadenabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist (§ 126 Abs. 2 VVG). Es kommt nicht darauf an, ob bei Abschluss des Vertrages auf dieses Abwicklungsunternehmen hingewiesen worden ist;[24] dies gilt auch dann, wenn der Rechtsschutzversicherer auf Sch...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / X. Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Ausschlussklausel "Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung" erfasst auch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Für die Auslegung dieser Klausel ist auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen. Risikoausschlüsse sind zwar eng auszule...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / III. Repräsentant

Dem Versicherungsnehmer kann ein Versäumnis seines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung in Ausnahmefällen dann zugerechnet werden, wenn der Anwalt mit der umfassenden Betreuung des Vertragsverhältnisses betraut ist und der Versicherungsnehmer die Betreuung des Rechtsschutzfalls vollständig in die Hände des Rechtsanwalts legt. Der beauftragte Rechtsanw...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / V. Kapazitätsklagen

Die Ausschlussklausel Streitigkeiten über den Zugang zu Hochschulen ist wirksam und umfasst auch Kapazitätsklagen. Die Ausschlussklausel ist wirksam und verstößt insbesondere nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Der Begriff "Zugang zum Hochschulstudium" ist kein umrissener Rechtsbegriff, seine Auslegung führt dazu, dass die Klausel sämtliche Streitigke...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Schlechtvertretung als außergebührenrechtlicher Einwand?

Ein Kostenfestsetzungsverfahren kann aus 2 Gründen eingeleitet werden, nämlich zur Festsetzung der zu erstattenden Kosten des (zumindest teilweise) obsiegenden Klägers (Kostenfestsetzungsverfahren, vgl. § 139 FGO) oder zur Festsetzung der Vergütung des Prozessbevollmächtigten gegenüber seinem Mandanten (Vergütungsfestsetzungsverfahren, vgl. § 11 RVG). Im Kostenfestsetzungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 151 Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung wird für eine Tätigkeit nach Anm. zu VV 3400 kein Deckungsschutz gewährt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 8 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert. Es gilt das Gleiche wie zu VV 2100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsschutzversicherung

Rz. 55 Die Tätigkeit des Anwalts ist, soweit Deckungsschutz besteht, im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, da es sich insoweit um die gesetzliche Vergütung handelt (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 ARB 1994 und 2000 = § 2 Abs. 1 ARB 1975). Aus dem Umstand, dass der Versicherer die Kosten einer Schlichtungsstelle nicht zu tragen hat, folgt nicht, dass durch ein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung in Strafsachen

I. Rechtsschutz für die Verteidigung 1. Rechtsschutz nach den ARB a) Überblick Rz. 132 Auch in Strafsachen besteht grundsätzlich Rechtsschutz nach den ARB. Für die Kosten der Verteidigung greift dieser allerdings nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Vergehen vorgeworfen wird; bei dem Vorwurf eines Verbrechens ist Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 ARB 1975; § 2i AR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 117 Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung werden neben den Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Ort grundsätzlich auch die Kosten eines Verkehrsanwalts übernommen, wenn zwischen dem Sitz des Mandanten und dem Gerichtsort eine Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie liegt. Auf die tatsächliche Fahrtstrecke kommt es nicht an.mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

A. Gesetzliche Grundlage Rz. 1 Das Quotenvorrecht hat in der Rechtsschutzversicherung – ebenso wie in allen anderen Versicherungssparten – seine Grundlage in § 86 Abs. 1 S. 2 VVG. Auch bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich nämlich um eine Schadensversicherung.[1] Nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gehen daher Schadensersatzansprüche des Versicherten gegen einen Dritten – ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 137 Ist der Auftraggeber rechtsschutzversichert, so hat der Versicherer die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer grundsätzlich zu übernehmen, da sie Teil der anwaltlichen Vergütung ist (VV 7008). Soweit der Versicherungsnehmer allerdings zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, besteht nach den ARB Versicherungsschutz nur in Höhe der Nettogebühren.[95] Bei der Rechtsschut...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Rechtsschutzversicherung

Rz. 64 Die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren ist, jedenfalls auf Seiten des Anspruchstellers grundsätzlich vom Versicherungsschutz in einer Rechtsschutzversicherung umfasst.[33] Auf Seiten des Antragsgegners kommt die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers dagegen in der Regel nicht in Betracht. Hier kann Versicherungsschutz allerdings aufgrund einer Haftpfl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Rechtsschutzversicherung

Rz. 63 Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung stellt sich die Frage, ob auch eine Pauschvergütung nach § 42 vom Versicherungsschutz umfasst ist. Nach den ARB ist die "gesetzliche Vergütung" versichert. Hier wird man davon ausgehen müssen, dass auch die Pauschvergütung nach § 42 eine gesetzliche Vergütung in diesem Sinne ist, da sie im RVG selbst geregelt ist. Es handelt sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Rechtsschutzversicherung

Rz. 26 Die Gebühr für ein Gutachten über die Aussichten eines Rechtsmittels ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert, soweit derjenige Anwalt beauftragt wird, der später das Rechtsmittel durchführen soll. Der Rechtsschutzversicherer kann seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelverfahren auch zunächst auf eine Begutachtung über die Erfolgs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 154 Vergütungsvereinbarungen sind gegenüber dem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich unbeachtlich, soweit sie die gesetzlichen Gebühren übersteigen. Die Versicherer sind allerdings verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu übernehmen (§ 2 Abs. 1a ARB 75; § 5 Abs. 1a ARB 1994/2000). Den überschießenden Teil muss der Mandant selbst ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Anwalt versuchen, für die geplante Mediation eine Deckungszusage einzuholen. Als Ansatzpunkt bietet sich die Regelung in § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 an. Danach sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens erstattungsfähig bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zust...mehr