Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Verjährung

Rz. 59 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung des Abs. 1 eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstreit rechtskräftig abges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 21 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel: Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenheit, also die außergerichtliche T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 11 Im Regelfall wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom Rechtsanwalt gestellt. Dieser muss im gerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigter tätig geworden sein. Welche Funktion er dort ausgeübt hat, ist grundsätzlich unerheblich. Im Gegensatz zum früheren § 19 BRAGO verzichtet § 11 auf eine ausdrückliche exemplarische Aufzählung verschiedener anwaltlicher Funktionen, au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 58 Richten sich die Verfahrensgebühren des Verfahrensbevollmächtigten nicht nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 1), so erhält der Terminsvertreter ebenfalls die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Dies geschieht allerdings nicht dergestalt, dass der Verfahrensbevollmächtigte seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 bestimmt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr

Rz. 58 Eine besondere Problematik ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Anrechnung (§ 15a) und nur bei tatsächlicher Zahlung (§ 58 Abs. 2) in folgender Situation: Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt. Dem Antragsteller wird im Rechtsstreit die Erstattung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr VV 2300 zugesprochen. Der Anwalt erhält die volle Verfahrensgebühr V...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / a) Überblick

Rz. 212 Der Anwalt erhält in den genannten Verfahren die gleichen Gebühren wie im erstinstanzlichen Rechtsstreit. Die Gebühren nach VV Teil 3 sowie nach VV Teil 1 gelten wie in einem Hauptsacheverfahren. Rz. 213 Wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Aufhebung der Vollziehung oder Anordnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretungsfälle

Rz. 107 Nach Auffassung des BGH[43] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 39 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Wert des Gegenstandes, der erledigt worden ist. Das Interesse nicht am Rechtsstreit beteiligter Dritter am Ausgang des Prozesses ("Musterprozess") findet dabei keine Berücksichtigung.[99] Bei einer Teil-Erledigung ist maßgebend der Wert des erledigten Teiles. Hat allerdings die Teilrücknahme im Ergebnis zu einer Gesamterledigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten Betragsrahmengebühren anfallen. Dies ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 dann der Fall, wenn das GKG nicht anwendbar ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3511 und 3517 betreffen ausschließlich Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 61. Patentanwalt

Rz. 276 Gemäß § 143 Abs. 3 PatG (Patentstreitsachen), § 52 Abs. 4 DesignG (Designstreitsachen) und § 140 Abs. 3 MarkenG (Kennzeichenstreitsachen) sind von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, die Gebühren nach § 13 und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten. Zwar ist der Begriff der Patentstreitsach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schadensersatz

Rz. 60 Auch dann, wenn Schlechterfüllung eingewandt wird oder der Mandant aus anderen Gründen Schadensersatz verlangt, wirkt sich Abs. 1 ebenso aus wie bei der Verjährung. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich und anschließend im gerichtlichen Verfahren tätig. Außergerichtlich rechnet er eine 1,5-Geschäftsgebühr (VV 2300) ab; im Rechtsstreit erhält er eine 1,3-Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 25 Werden Einigung und Zahlungsvereinbarung in verschiedenen Angelegenheiten abgeschlossen, sind die Werte jeweils gesondert anzusetzen. Beispiel: Im gerichtlichen Verfahren schließen die Parteien einen Vergleich, wonach der Beklagte zum Ausgleich der Klageforderung i.H.v. 10.000 EUR einen Betrag i.H.v. 6.000 EUR zahle. Nach Zustellung des Vergleichs droht der Kläger die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (a) Tätigkeit für einen Unternehmer

Rz. 31 Handelt es sich bei dem ausländischen Leistungsempfänger um einen Unternehmer, ist Leistungsort der Ort seiner Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 UStG). Rz. 32 Danach ist also zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Teilweise Anrechnung

Rz. 56 Bei dieser Berechnungsmethode ist der Anwalt so zu stellen, als hätte er das Mahnverfahren von vornherein nur für den Mandanten, der das streitige Verfahren durchgeführt hat, allein durchgeführt. Insofern bleibt dem Rechtsanwalt zusätzlich die Erhöhung gemäß VV 1008 hinsichtlich des Auftraggebers erhalten, für den das streitige Verfahren nicht durchgeführt wird. I. Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Beweisverfahren

Rz. 78 Möglich ist eine Anrechnung mehrerer Gebühren auch bei mehreren selbstständigen Beweisverfahren zur selben Hauptsache.[30] Es entstehen dann im den jeweiligen Beweisverfahren die Verfahrensgebühren gesondert. Anzurechnen ist aber wiederum nach Abs. 2 nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Der Anwalt führt zunächst wegen eines Teilgewerkes ein selbsts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Güteverfahren

Rz. 153 In der Rechtsprechung ungeklärt ist die Frage, ob die Vergütung für die Tätigkeit in einem Güteverfahren (VV 2303 Nr. 1) im Verfahren nach § 11 von dem Gericht festzusetzen ist, das mit dem anschließenden Rechtsstreit befasst ist. Für das zivilrechtliche Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO lehnt der BGH eine Festsetzung ab.[95] Das dürfte dann wohl auch fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Mehrere Auftraggeber

Rz. 51 Reist der Anwalt für mehrere Auftraggeber in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit, so kann er selbstverständlich die Reisekosten nur einmal abrechnen. Die Haftung der einzelnen Auftraggeber richtet sich dann nach § 7 Abs. 2 S. 1, der auch für Auslagen gilt. Jeder Auftraggeber haftet danach insoweit, als die Reisekosten angefallen wären, wenn der Anwalt nur für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Mahnanwalt als Verkehrsanwalt

Rz. 128 Wird der Rechtsanwalt, der den Mahnantrag stellt, im nachfolgenden Rechtsstreit Verkehrsanwalt, so ist die Verfahrensgebühr nach VV 3305 auf die Gebühren nach VV 3400 anzurechnen.[88] Zwar fehlt es an einer ausdrücklichen Anrechnungsregelung. Da aber die Anm. zu VV 3305 die Anrechnung von "Verfahrensgebühren" anordnet, bezieht sich diese Regelung auch auf die Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsanwalt als Vertretungsorgan einer juristischen Person

Rz. 29 Informiert der Rechtsanwalt als Vertretungsorgan einer juristischen Person den Verfahrensbevollmächtigten, so kommt es auf den Einzelfall an, ob er eine Gebühr nach VV 3400 verdient oder nicht. Rz. 30 Soweit der Anwalt das einzige Vertretungsorgan ist, kommt VV 3400 nicht zur Anwendung, da es hier wiederum an einem Drei-Personen-Verhältnis fehlt. Als alleiniges Vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 134 Weiterhin gehören hierzu die Fälle, in denen eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten wird und jeder Wohnungseigentümer unterrichtet werden muss. Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. aber nicht, dass sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugelei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 110 Muss keine Kürzung der Verfahrensgebühren aus den Einzelstreitwerten vorgenommen werden, weil der Höchstwert nach § 15 Abs. 3 nicht erreicht wird, unterfällt die volle 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2 der Anrechnung. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR verhandelt. Eine Einigung scheitert, so dass das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlung im oder während des Verfahrens

Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) handelt. Einig ist man sich jed...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsvertreter neben Hauptbevollmächtigtem

Rz. 101 In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH versucht die Erstattungsfähigkeit und damit Notwendigkeit der Kosten eines Terminsvertreters in den Griff zu bekommen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass einerseitsmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnanwalt, Hauptbevollmächtigter, Terminsvertreter

Rz. 153 Obergerichtlich geregelt sind jetzt die Fälle, in denen der Mahnanwalt als Hauptbevollmächtigter des Streitverfahrens einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Eine Kostenerstattung ist nur notwendig, wenn die dadurch verursachten Kosten in etwa gleich hoch oder niedriger sind, als die auf diese Weise ersparten Reisekosten des ehemaligen Mahnanwalts. In einer Grundsatz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 13 Aus der Stellung der Vorschrift in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" folgt, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in jeder Angelegenheit entstehen kann. Verfehlt ist daher die Auffassung des LG Saarbrücken,[1] neben einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 könne keine Einigungsgebühr anfallen, weil VV Teil 2 eine abschließende Regelung enthalte.[2] Rz. 14 Insbesondere kann di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 138 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in welchen das GKG anwendbar ist, finden die §§ 184 bis 195 SGG nach dem durch das 6. SGGÄndG eingefügten § 197a Abs. 1 S. 1 SGG keine Anwendung, auch dann nicht, wenn versehentlich die Beigabe bzw. Aushändigung des Entschädigungsantrages erfolgt.[157] Vielmehr sind die §§ 154 bis 162 VwGO entsprechend anzuwenden (§ 197a Abs. 1 S. 1, 2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Bindungswirkung und Vergütungsrechtsstreit

Rz. 124 Keine Bindungswirkung besteht zwischen verschiedenen Verfahren. Das kann allerdings zu problematischen Divergenzen führen. Beispiel: Der Rechtsanwalt hatte gegen seinen Mandanten Gebührenklage erhoben. Im vorangegangenen Verfahren, dessen Anwaltsgebühren eingeklagt worden waren, war noch kein Streitwert festgesetzt worden. Deshalb musste das Gericht des Gebührenproze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung oder Erledigung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in welchen Betragsrahmengebühren anfallen, es zu einer Einigung oder Erledigung gekommen ist. Zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage wird auf die Erläuterungen zu VV 1000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrvergleich

Rz. 146 Sofern von den Parteien ein Mehrvergleich über nicht rechtshängige Ansprüche protokolliert wird, gehört nach ganz h.M. die Verfahrensdifferenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Übrigen.[121] Wenn also im Vergleich vereinbart wird, dass die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, hat diese Vereinbarung zur K...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageschrift

Rz. 29 Nach dem Wortlaut von Nr. 1 markiert das Einreichen einer Klageschrift, des ein Verfahren einleitenden Antrags oder eines Schriftsatzes, der Sachanträge, Sachvortrag bzw. die Zurücknahme von Klage oder Antrag enthält, den Zeitpunkt, ab welchem dem Prozessbevollmächtigten eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 zusteht. Rz. 30 Im Falle der Klageerhebung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streitverkündete und Nebenintervenienten

Rz. 241 Zur Frage, ob die Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung an Streitverkündete und Nebenintervenienten aufgrund Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. b auslöst, vgl. Rdn 122.[372] Wird der Anfall der Dokumentenpauschale bejaht, gehört diese allerdings nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 263 Nach dem RVG, welches das selbstständige Beweisverfahren in § 19 nicht nennt, stellt das selbstständige Beweisverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, in der die Gebühren nach VV Teil 3 jeweils selbstständig neben denen des eventuellen Streitverfahrens entstehen können. Um eine doppelte Vergütung für (annähernd) dieselbe Tätigkeit zu vermeiden, erf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Art der Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 288 Für die Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO ist ferner ohne Belang, ob im Hauptsachverfahren eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht oder aber die Klage als unzulässig abgewiesen wird bzw. aufgrund Klagerücknahme nur ein Kostenbeschluss ergeht. Beispiel: Der Unternehmer leitet ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 14 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (Abs. 1 S. 2 a.F.) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des Abs. 1 S. 1 erfasst wurde. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bewilligung betrifft nicht alle Streitgenossen

Rz. 93 Auf VV 1008 Rdn 146 ff. wird zunächst verwiesen. Vertritt der Anwalt mehrere echte Streitgenossen, von denen nur ein Teil Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung begehrt, so kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur eine eingeschränkte Bewilligung in Betracht: Beauftragen zwei Streitgenossen ein und denselben Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Teilweise nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 200 Denkbar ist auch, dass der Auftraggeber zum Teil Einwände erhebt, die außerhalb des Gebührenrechts liegen. In diesem Fall ist die Vergütung insoweit festzusetzen, als hiergegen keine außergebührenrechtlichen Einwände erhoben werden. Nur im Übrigen ist die Festsetzung abzulehnen.[162] Beispiel: In einem Rechtsstreit, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben worden s...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / IV. Terminsgebühr

Rz. 12 Auch im selbstständigen Beweisverfahren kann der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 verdienen. Die Terminsgebühr entsteht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung des Gegenstandswerts

Rz. 32 Folge der in § 83b AsylG vorgesehenen Gerichtskostenfreiheit (vgl. Rdn 1) ist, dass die ansonsten gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG zusammen mit der Sachentscheidung von Amts wegen vorzunehmende Streitwertfestsetzung entfällt. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 Abs. 1 nur auf Antrag durch Beschluss festgesetzt. Rz. 33 Solange eine solche Wertf...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / II. Folgen der Nichtexistenz der Beklagten zu 1

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Saarbrücken geht zunächst aufgrund der im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen auch für das Kostenfestsetzungsverfahren davon aus, dass die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht existiert. Eine nicht existente Partei sei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / C. Mischfälle

Rz. 189 Möglich ist auch, dass es zu sog. "Mischfällen" kommt, also zu Fällen, in denen nur ein Teil des Gegenstands anhängig ist, der andere aber nicht. Ebenso kann es vorkommen, dass zwar alle Gegenstände anhängig sind, jedoch in verschiedenen Instanzen. In allen diesen Fällen ist der jeweilige Gebührensatz aus dem jeweiligen Teilwert zu ermitteln und sodann nach § 15 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 254 Kündigt der Anwalt, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers hierzu veranlasst worden zu sein, so richten sich die Rechtsfolgen nach § 628 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt aus wichtigem Grund gekündigt hat. § 628 Abs. 1 S. 1 BGB verweist auch auf die Kündigung nach § 626 BGB. Rz. 255 Auch hier gilt zunächst der Grundsatz de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftrag

Rz. 22 Für die Entstehung der Verfahrensgebühr muss der Anwalt vom Mandanten gemäß Abs. 1 S. 1 zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt werden.[17] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle,[18] der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann. Rz. 23 Zwar ergib...mehr