Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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I Grundlagen / 1.2.7 Risikobegrenzungsgesetz

Rz. 24 Zugleich sollte mit dem "Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz)[1] unerwünschten Entwicklungen durch die Tätigkeit von Finanzinvestoren entgegengewirkt werden. Die GmbH betrifft das Gesetz vor allem durch die Einführung einer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss oder Betriebsrat zum Schutz d...mehr

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I Grundlagen / 1.2.12.3 Lockerung der Offenlegungspflichten

Rz. 33 Kleinstkapitalgesellschaften können gem. § 326 Abs. 2 HGB ihrer Offenlegungspflicht gem. § 325 HGB durch Hinterlegung ihrer Bilanz beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers erfüllen. In diesem Fall bedarf es keiner Offenlegung der GuV bzw. des Anhangs zum JA. Hinreichende Bedingung ist neben der Eigenschaft als Kleinstkapitalgesellschaft die Mitteilung an den ...mehr

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I Grundlagen / 1.2.13 Kleine Unternehmenssteuerreform 2013

Rz. 35 Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 25.2.2013 ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten, das u. a. eine Neuregelung der steuerlichen Organschaft beinhaltet.[1] Mit Hilfe der Organschaft, einem beliebten Gestaltungsmittel für Konzerne und Unternehmensgruppen, können Verluste des...mehr

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I Grundlagen / 1.2.5 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Rz. 21 Auf der Grundlage der Verschmelzungsrichtlinie [1] hat der deutsche Gesetzgeber 2007 den Anwendungsbereich des Umwandlungsgesetzes im Bereich der Verschmelzung ausdrücklich für ausländische Gesellschaften geöffnet.[2] Rz. 22 Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird dabei durch das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Helios, Das dt Gemeinnützigkeitsrecht innerhalb der Schranken des Europarechts –EG-Rechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2002, 1893; Jachmann, Die Europarechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2003, 990; Heger, Gemeinnützigkeit und Gemeinschaftsrecht – Zur Europarechtsmäßigkeit des Spendenprivilegs unbeschr stpfl KSt-Subjekte in § 48 EStDV und § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / IV. Zum Vorwurf der Rückwirkung

Einen großen Teil seiner Argumentation verwendet der BGH auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Anwendung der EUErbVO führe zu einer unzulässigen Rückwirkung. Zunächst stellt der BGH hier klar, dass es sich um keine echte Rückwirkung, sondern um eine sog. unechte Rückwirkung bzw. Vorwirkung der EUErbVO handele. Sodann hätte er auch darauf hinweisen können, dass der Vertr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teil hat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

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Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v.10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) mit Wirkung zum 1.1.2016 eingefügt worden.mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitwesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.7.2008 eingeführt worden. Mit dem Titel "Vergütung der Ärzte (arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina)" war sie die Rechtsgrundlage für die ab 1.1.2009 eingeführt...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gehört zum Dritten Abschnitt, der den Titel "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt, und ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst. Aufgrund de...mehr

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Sommer, SGB V § 110 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Dritter Abschnitt SGB V, welcher die Bezeichnung "Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen" trägt. Die Kündigung von Versorgungsverträgen mit Krankenhäusern steht dabei in einem engen Zusammenhang mit § 109 und dem Krankenhausplanungsrecht der Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) i. d. F. des KH...mehr

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Sommer, SGB V § 109 Abschlu... / 2.2 Verjährungsfrist

Rz. 6a Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist durch Abs. 5 eine spezifische Verjährungsfrist für die Vergütungsansprüche der Krankenhäuser für erbrachte Leistungen und für die Rückforderungsansprüche der Krankenkassen auf Erstattung überzahlter Vergütungen eingeführt worden. Bisher galt für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen die allgemeine sozialrechtliche Verjährungsfrist von ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 1. Aufrechnung und Leistung pro bono; erstattungspflichtiger Gegner

Das SG Berlin hat mit seiner Entscheidung v. 16.5.2019[20] zwar nicht unmittelbar zur Möglichkeit der Leistung "pro bono", sondern über eine Klage der Beratungsperson gegen den erstattungspflichtigen Gegner zu entscheiden; im Kontext lieferte die Entscheidung jedoch wichtige Anhaltspunkte und Klarstellungen. Zunächst einmal stellte das Gericht fest, dass der Rechtsanwalt auf...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / I. Einleitung

Durch das Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976 wurden zum 1.7.1977 Abteilungen für Familiensachen beim Amtsgericht, Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiensenat beim Bundegerichtshof eingerichtet.[1] Die Einführung des Familienrichters war und ist eine grundlegende und richtige Entscheidung des Gesetzgebers.[2] Vielleicht ist der Fokus zu lange auf die Funkt...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Nach wie vor spielt das Beratungshilferecht eine tragende Rolle in der gerichtlichen Praxis: Wenngleich es dabei nicht um horrende Summen geht, nimmt die Beratungshilfe (BerH) bei der gerichtlichen Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Denn letztlich geht es um den Dienst am Bürger, der unmittelbar ankommt. Obwohl jedes Gericht selbst über die BerH entscheidet, sind obergerich...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung klärt der BGH für die Praxis die Streitfrage, ob bei einem Anspruch auf Abstammungsklärung nach § 1598a BGB das international anzuwendende Recht sich nach Art. 19 oder 20 EGBGB richtet. Im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung billigt er inhaltlich einen Klärungsanspruch trotz bereits vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten auch dann zu, wen...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller macht gegen seinen Sohn und dessen Mutter den Anspruch auf Klärung der leiblichen Abstammung nach § 1598a Abs. 1 S. 1 BGB geltend. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist deutscher Staatsangehöriger, der am 28.3.1998 geborene Antragsgegner (Beteiligter zu 3) und seine Mutter (Antragsgegnerin; Beteiligte zu 2) haben die ungarische Staatsangehörigk...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / IV. Bundesgerichtshof

Nach der umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts (in Kraft seit 1.7.1977, also seit mehr als 40 Jahren) ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz nach dem Amtsgericht/Familiengericht und dem Oberlandesgericht/Familiensenat. Der XII. Senat wird häufig als Familiensenat bezeichnet, dies ist auch zutreffend, wenn er in Familiensachen tätig wird. Allerdings handelt es s...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Atteslander/Hallauer, Das IASC im Spannungsfeld internationaler Kapitalmärkte – IOSCO Endorsement für grenzüberschreitende Börsengänge und erfolgreiche Reorganisation des IASC, Schw. Treuh. 2000, S. 1353–1360; Auer, Die Umstellung der Rechnungslegung auf IAS/US-GAAP, Wien 1998; Baetge (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüf...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)/Accounting Standards Committee of Germany (ASCG)

Tz. 135 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 In Verbindung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde 1998 eine für die damalige deutsche Rechnungslegung wesentliche Neuerung verabschiedet: § 342 Abs. 1 HGB sah bereits die Möglichkeit zur Schaffung eines privaten Rechnungslegungsgremiums vor. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DR...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6d... / 1.2 Regelungsgrund

Rz. 2 § 6d EStG n. F. ist durch das Euro-Einführungsgesetz [1] v. 9.6.1998[2] in das EStG aufgenommen worden. Die Vorschrift knüpft an die handelsrechtliche Norm des Art. 43 EGHGB an, die es erlaubt, für Erträge aus der Euroumrechnung einen "Sonderposten aus der Währungsumstellung auf den Euro" zu bilden. Das im Wesentlichen ab dem Vz 2001 anzuwendende Gesetz zur Senkung der ...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, der Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 geändert und Satz 2 angefügt sowie...mehr

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Bundesjustizministerium plant Reform der Berufsausübung der Rechtsanwälte

Zusammenfassung Für die vom DAV seit langem geforderte große Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung hat das Justizministerium nun ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht eine gesetzliche Regelung der Berufsausübungsgesellschaften sowie eine deutliche Liberalisierung der interprofessionellen Zusammenarbeit vor. Nachdem die sogenannte kleine Reform der BRAO im Jahr 2017 hinter d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Die von der Finanzverwaltung erlassenen Regelungen geben zum Teil detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich orientieren sich die Regelungen der Finanzverwalt...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / 1. Grundsätzliche Überlegungen zum Ausbau der Spezialisierung im Erbrecht

Der DAV begrüßt die obligatorische Spezialisierung der Gerichte in Erbsachen uneingeschränkt als konsequente Fortführung der Reform vom 28.4.2017 (BGBl I, S. 969) und als einen guten und notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Das Reformvorhaben liegt auf der Linie, die der DAV mit seiner Forderung nach Einführung des Großen Nachlassgerichts verfolgt (Stellungnahme des...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / I. Ausgangslage

Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen der Ehele...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Selbstständig verwertbare Teilfläche

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist für die Annahme einer selbstständig nutzbaren Teilfläche nicht entscheidend, ob die Teilflächen baulich nutzbar sind. Vielmehr wird unter einer selbstständig nutzbaren Teilfläche jede sinnvolle Nutzung verstanden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Lagerfläche, Abstellfläche, Gartenfläche, einen Schr...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / Leitsatz

1. Nach st. Rspr. ist Halter i.S.d. straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, wer ein Kfz für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch einen Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken wird nach der Rspr. für das Merkmal des "Betriebs auf eigene Rechnung" danach differenziert, ob der A...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich als § 41 durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 41 SGB III in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Orientierung am BAföG entspricht seit Beginn der 80er Jahre der Praxis des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) wurden – neben der Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge – auch strukturelle Veränderungen für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 3 Literatur

Rz. 43 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und SGB III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, Nr. 3 S. 18. Leiska-Stephan, Berufliche Integration (benachteiligter) junger Menschen, NDV 2013 S. 132. Peschner/Sarigöz, Berufseinstiegsbegleitung: Zentrales Steuerungselement der Initiative Bildungsketten, in: Solga/...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.2 Rückwirkung des Antrages (Abs. 2)

Rz. 9 § 44 Abs. 2 hat seine jetzige Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 erhalten. Aus Satz 1 der Regelung ergibt sich nunmehr, dass ein Antrag auf den Monatsersten des Kalendermonats zurückwirkt, in dem er gestellt wird, sofern die Voraussetzungen für ein...mehr

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zfs 07/2019, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG, soweit zum Nachteil der Bekl. erkannt worden ist." [8] I. Nach Auffassung des BG, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2018, 723 veröffentlicht ist, waren zum Zeitpunkt der verjährungshemmenden Klageerhebung nur die bis Ende 2012 entstandenen Leistungsansprüch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 120 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193 ff.; Arnold, Das Insolvenzverfahren für Verbraucher und Kleingewerbetreibende nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 129 ff.; Bazako, Was lange währt, wird endlich gut? Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform, ZVI 2013, 209; Behr, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung, JurB...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 7 Zur Zeit der Geltung der Konkursordnung konnte auch gegen natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübten, ein Konkursantrag gestellt werden. In der breiten Öffentlichkeit war völlig unbekannt, dass diese Personen sogar einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen konnten. Die rechtlichen Regelunge...mehr

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zfs 07/2019, Verjährung des... / Leitsatz

Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem VN einer selbstständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung. BGH, Urt. v. 3.4.2019 – IV ZR 90/18mehr

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AGS 07/2019, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO – Beck’scher Kurzkommentar zur Strafprozessordnung, mit GVG und Nebengesetzen

Bearbeitet von Dr. Bertram Schmitt und Marcus Köhler. 62. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LXXIV, 2603 S., 95,00 EUR Das Strafprozessrecht ist die Königsdisziplin der Strafverteidigung. Die 62. Neuauflage enthält im 3. Anhang neben der StPO wichtige Vorschriften des GVG, die für das Strafverfahren einschlägig sind, ebenso Regelungen des Strafverfolgungsentschädigungsge...mehr

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AGS 07/2019, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB – Band 2: §§ 481–704 BGB, AGG

Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Herbert Roth, Dr. Wolfgang Hau und Dr. Roman Poseck. 4. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLVII, 2892 S., 189,00 EUR In der 4. Aufl. erscheint das Werk in fünf Bändern. In Band 2 sind Teile des besonderen Schulrechts von §§ 481–704 BGB und das AGG kommentiert. Insbesondere zu nennen sind das Darlehensrecht, Mietrecht, Die...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr