Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1.1 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, Begriff

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) – bisher gewerbsmäßig/ab 1.12.2011 im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit – zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig, weil auf diese We...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 34 Begrenzun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 34 in der Ausgangsfassung des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) enthielt ab dem 1.1.1976 ursprünglich das Anhörungsrecht vor Erlass eines eingreifenden Verwaltungsakts, das mit Art. II § 28 Nr. 1, § 40 Abs. 1 des SGB – Verwaltungsverfahren – v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) ab 1.1.1981 aufgehoben und in § 24 SGB X übernommen und dort geregelt wurde. Mit Art. 6 § 6, ...mehr

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Klose, SGB I § 33b Lebenspa... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 171 a) Insolvenzmasse Bange, Die Veräußerung einer Arztpraxis im Rahmen eines (Liquidations-)Insolvenzplanverfahrens, ZInsO 2006, 362 ff.; Becker, Die Einbeziehung des Kundenstamms in die Insolvenzmasse, DZWIR 2001, 41; Bork, Massezugehörigkeit von Rückgabe und Entschädigungsansprüchen aus §§ 3 ff. VermG, ZIP 1991, 988; Cepl, Lizenzen in der Insolvenz des Lizenznehmers, NZ...mehr

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zfs 09/2017, Langheid/Wandt (Hg.): Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Bd. 2, §§ 100–216 VVG, C.H. Beck, 2. Aufl. 2016, 1.922 Seiten, 1.137 EUR (Gesamtwerk, 3 Bände), ISBN 978-3-406-67312-2

Band 2 der zweiten Auflage des dreibändigen Münchener Kommentars zum VVG liegt nun vor und die Kapitel wurden bei gleicher Verteilung vom Autorenteam der ersten Auflage übernommen. Im Zuge der neuen Aufteilung der Themen auf die einzelnen drei Bände wurde Band 2 erweitert. Darin enthalten ist der komplette 2. Teil des VVG mit den Kapiteln zu den einzelnen Versicherungszweige...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / Literaturtipps

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§ 6 Anwendungsbereich (§ 31... / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / IV. VVG-Reform

Rz. 5 Die VVG-Reform hat für die Pflichtversicherung der Anwälte kaum spezifische Veränderungen mit sich gebracht. Der ursprünglich – wie in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – vorgesehene Direktanspruch des geschädigten Dritten gegen den Berufs- Haftpflichtversicherer des Anwalts[7] ist in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens auf ein Fragment "eingeschmolzen" worden. Es ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG-Reformgesetz)

Rz. 22 Gemäß Art. 11 VVG-Reformgesetz wurde die Überführung der §§ 178 a–178 o VVG a.F. in die §§ 192–208 VVG vollzogen. Zum 1.1.2008 trat das neue VVG 2008 in Kraft, das in sachlicher Hinsicht die vorbestehende Rechtslage zunächst unberührt ließ. Das VVG 2008 hatte, soweit die Krankenversicherung betroffen ist, lediglich ein Jahr Bestand und ist allein auf Verträge, die in ...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / h) Verletzungsfolgen

Rz. 462 Bei den Obliegenheiten des § 17 Abs. 3, 5 ARB sowie § 17 Abs. 8 ARB 2008 (neuere Fassung, vgl. Rdn 461) handelt es sich um Obliegenheiten, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen sind. Auch bei diesen Obliegenheiten ist die Aufhebung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" durch die Reform des VVG mit Wirkung vom 1.1.2008 für Neuverträge und Wirkung zum 1.1...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. VGB

Rz. 10 Wie bei nahezu allen Versicherungsverträgen werden auch in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsumfang und die wechselseitigen Vertragspflichten weitgehend durch die AVB bestimmt. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluss oder ggf. einer etwaigen nachträglichen Änderung des Vertrages zugrunde gelegte Bedingungsfassung. Grundlage vieler älterer Wohngebäudeversiche...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Vertragliche Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 438 Es kommen im verkehrsbezogenen Rechtsschutz (z.B. § 21 Abs. 8 ARB bzw. Nr. 4.2 ARB 2012) vor allem diese in Betracht: Diese Obliegenheiten wenden sich an den Fahrer des Fahrzeugs, der mit dem Versicherungsnehmer identisch, aber auch nur eine mitversicherte Person sein kann. Man ist sich ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 45 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG). Die nach altem Recht geltende Rücktrittsfiktion gem. § 38 Abs. 1 S. 2 VVG a.F., wonach es als Rücktritt galt, wenn der Versicherer den Anspruch auf die Erstprämie nicht innerhalb einer Frist von drei Monate...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Einbeziehung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Rz. 39 Bis zum 1.7.1994 bedurfte es für die Einbeziehung der MB/KK bzw. MB/KT in den Krankenversicherungsvertrag nicht der Aushändigung an den VN. Gemäß § 23 Abs. 3 AGBG wurden sie als vom BAV genehmigte Bedingungen auch ohne Aushändigung an den VN Vertragsbestandteil. Dies ist mit dem Wegfall der Vorabgenehmigung von AVB durch das BAV bzw. inzwischen BaFin entfallen. Rz. 40...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 178 Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modifizierungen, in weiteren skandinavischen Ländern eingeführt. Dieser grundsätzlich andere Ansatz zur Abwicklung von Medizinschadensfällen hat für den Patienten de...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[470] zu den A...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Rz. 1 Die wichtigste gesetzliche Rechtsquelle des Versicherungsvertragsrechts ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), zuletzt grundlegend reformiert durch die am 1.1.2008 in Kraft getretene VVG-Reform.mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / Literaturtipps

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / I. Vertragsschluss

Rz. 8 Durch die VVG-Reform ist der Vertragsschluss seit dem 1.1.2008 erheblich verändert worden. Ein Vertragsschluss über das seit 1994 in der Praxis überwiegend angewandte Policenmodell gibt es nach dem VVG nicht mehr. Nach dem abgeschafften Policenmodell war es möglich, dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erst mit der Polic...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Probandenversicherung

Rz. 34 Die Probandenversicherung nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 AMG, § 17 Abs. 1 Ziff. 9 MPG stellt den Sonderfall einer gesetzlichen Haftpflichtversicherungs-Pflicht bei ärztlicher Behandlung dar.[61] Die klinische Prüfung eines Medikamentes bzw. eines Medizinproduktes an einem Menschen ist nur bei Abschluss einer Versicherung zugunsten des Probanden gegen Schäden an Leben, Körpe...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Beispielsfälle für die Teilkaskoversicherung

Rz. 151 Die nachfolgende Aufzählung betrifft stets die Streitfrage, ob der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder nicht. Während vor der VVG-Reform Rechtsfolge stets Leistungsfreiheit des Versicherers war ("Alles-oder-nichts-Prinzip"), so kommt es nach § 81 Abs. 2 VVG nur noch zu einer Kürzung der Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens d...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Zustandekommen der vorläufigen Deckung

Rz. 17 Für die Zeit vor Einlösung des Versicherungsscheines kann eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Durch die VVG-Reform sind mit den §§ 49–52 VVG erstmals Regelungen über die vorläufige Deckung in das Gesetz aufgenommen worden. Daneben ist die vorläufige Deckung in B.2 AKB geregelt. Rz. 18 Die vorläufige Deckungszusage ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit generell ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassun...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)

Rz. 17 Am 1.4.2007 trat das Gesetz "zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Kranken­versicherung" in Kraft (GKV-WSG), das mit Wirkung ab 1.7.2007 in §§ 257, 315 SGB V einen "modifizierten" Standardtarif einführte. Zum einen wurde der Zugang zur privaten Krankenversicherung erschwert und zum anderen im Rahmen eines sog. Standardtarifs einem bestimmten Personenkreis Z...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Beratungspflichten des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers

Rz. 136 Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer üblicherweise beauftragt, diesem einen individuellen Versicherungsschutz zu beschaffen. Der Versicherungsmakler ist Interessen- und meist Abschlussvertreter des Versicherungsnehmers und diesem gegenüber zu Beratung und Betreuung verpflichtet. Unmittelbar vor der Komplettnovellierung des VVG, die zum 1.1.2008 in Kra...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / ff) Wirtschaftlichkeit

Rz. 283 Schließlich stellt sich bei der medizinisch notwendigen Heilbehandlung die Frage, ob bei der Prüfung der Vertretbarkeit auch die Höhe der Kosten eine Rolle spielen darf und muss. Dies wurde weitgehend bejaht. Rz. 284 Der BGH hat in einem Urt. v. 12.3.2003[163] grundlegend neue Akzente gesetzt. Durch die sog. Privatklinik-Entscheidung wird nicht nur zur Frage der Sitte...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Rz. 2 Für die Kfz-Haftpflichtversicherung enthält, trotz Übernahme einiger wichtiger Regelungen in das VVG durch die VVG-Reform, das zuletzt am 6.2.2017 geänderte Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter vom 5.4.1965 wichtige Spezialvorschriften. Das Pflichtversicherungsgesetz wird ergänzt durch das Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Deckungsklage – Allgemeines

Rz. 482 Im Fall einer Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer gegen den Rechtsschutzversicherer Deckungsklage erheben (zum Klageantrag vgl. Rdn 48, 525). Eine solche Klage muss der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko führen; Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht (§ 3 Abs. 2 h ARB). Eine grundsätzliche Frist für die Er...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. ARB 75, ARB 94, ARB 2000, ARB 2008, ARB 2010 und ARB 2012

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherung ist – wie viele andere Versicherungszweige auch – im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 30.5.1908 nicht ausführlich geregelt. Im Jahre 1990 wurden lediglich in Erfüllung einer EG-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung vom 22.6.1987[6] die §§ 126–129 (§§ 158 l–158 o VVG a.F.) ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Altverträge

Rz. 7 Für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Altverträge galt das alte VVG nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG bis zum 31.12.2008 weiter. Dabei gilt nach Art. 1 Abs. 2 EGVVG für Altverträge das alte VVG für die gesamte Schadenabwicklung, wenn der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 eingetreten ist. Wegen der teilweise abweichenden Regelungen im neuen VVG bestand für Versicherer nach Art...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Billigungsklausel

Rz. 11 Die Billigungsklausel des § 5 VVG ist durch die VVG-Reform weitestgehend unverändert geblieben. Eine Abweichung im Versicherungsschein vom Antrag gilt auch weiterhin gem. § 5 Abs. 1 VVG dann als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von einem ­Monat nach Übersendung des Versicherungsscheins widerspricht. Nach § 5 Abs. 2 VVG muss der Versicherer den V...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Einlösungsprinzip

Rz. 15 Nach § 37 Abs. 2 VVG bzw. B.1 AKB beginnt der Versicherungsschutz für den Hauptvertrag (und nicht die vorläufige Deckung) mit der Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung der Erstprämie. Solange die Erstprämie nicht oder nicht vollständig gezahlt ist, haftet der Versicherer nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine vorläufige Deckung. Dabei ist durch d...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Beweismaß im Rückforderungsprozess

Rz. 265 Bei Rückforderung der geleisteten Entschädigung nach § 812 BGB muss der Versicherer als Bereicherungsgläubiger den vollen Beweis dafür erbringen, dass die Entwendung nur vorgetäuscht wurde.[378] Hinweis Im Rückforderungsprozess kommen dem Versicherer also keine Beweiserleichterungen ­zugute. Schon vor der VVG-Reform kamen auch die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 S. 1 ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Kündigung

Rz. 92 Machte der Versicherer vor der VVG-Reform Leistungsfreiheit wegen einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit geltend, musste er den Versicherungsvertrag binnen Monatsfrist kündigen (§ 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F.). Im Gegensatz zum alten Recht ist die Kündigung nun keine Voraussetzung mehr für die Wirksamkeit einer Versicherungsschutzversagung bei ­Obliegen...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Verhältnis der Modell-Bedingungen zu den AHB

Rz. 24 In der Präambel zu Ziff. 1 des Produkthaftpflicht-Modells heißt es, dass sich der Versicherungsschutz für Produkthaftpflichtrisiken von Industrie- und Handelsbetrieben nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (also den AHB) und den folgenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen ergibt. Bedingt durch die bereits im Modell...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 142 Ebenso wie die Pflichten des Versicherers bzw. Versicherungsmaklers zeigen sich auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform in einem neuen Licht. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind durch den Wegfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ebenfalls differenzierter und einzelfallbezogen geworden. Die grob fahrlässige Verletzung von O...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Ausmaß der Leistungskürzung

Rz. 94 Die VVG-Reform hat für die Kaskoversicherung zu einer Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" geführt. Stattdessen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG nun vor, dass der Versicherer im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. I...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Ausschlüsse, Punkt 2

Rz. 31 Nach Punkt 2.1.1 und 2.1.2 ABRV sind die politischen Gefahren, z.B. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie die von Streik, tistische Gewalthandlungen und sonstigen bürgerlichen Unruhen, usw. ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Diese Bestimmung entspricht Punkt 3.1 lit. a und b AVB Reisegepäck 1992/2008, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 306 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 157 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 226 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158 i VVG a.F. begründen...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen (§ 8 Abs. 1 S. 1 ARB; so auch § 8 Abs. 1 ARB 75). Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist (§ 8 Abs. 2 ARB; §...mehr