Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 4 Prozessstandschaft

Seit Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft kann der Verwalter nicht mehr als Prozessstandschafter Hausgeldansprüche in eigenem Namen für die Eigentümergemeinschaft geltend machen. Nach altem Recht war dies zulässig, weil ein praktisches Bedürfnis hierfür bestand, da ansonsten sämtliche übrigen Wohnungseigentümer als Kläger aufzuführen gewesen wären. ...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

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zfs 03/2019, Empfehlungen d... / Arbeitskreis I: Punktereform auf dem Prüfstand

1. Eine erste Bilanz nach fünf Jahren zeigt: a) Die Reform des Punktsystems im Jahr 2013 hat das System im Vergleich zu den vorherigen Regelungen einfacher, transparenter und leichter verständlich gemacht. Nachfragen und Rechtsmittel haben abgenommen. Mehr Transparenz wäre mit einem durchgängigen Rechtskraftprinzip erreichbar. b) Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die auf die Verbe...mehr

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AGS 03/2019, Münchener Kommentar zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil II

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker, Bettina Limperg. Bearbeitet von Dr. Volker Emmerich, Dr. Dres. h.c. Wolfgang Ernst LL.M., Dr. Rhona Fetzer, Dr. Thomas Finkenauer, Jörn Fritsche, Dr. Reinhard Gaier, Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald, Dr. Mathias Habersack, Dr. Susanne Heinemeyer, Dr. Eva-Maria Kieninger, Sebastian R...mehr

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zfs 03/2019, Verneinte Ersa... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung befasst sich mit den Problemkreisen des Verbots der Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung und bereitet den Weg zu einer Bestimmung des von dem Brutto-Wiederbeschaffungswert abzusetzenden Umsatzsteueranteils. 1) Der phantasievolle Versuch der Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist auf die Reform der Schadensberechnung in dem ...mehr

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Investieren in Indien: Eige... / 5 Chancen und Risiken in Indien

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken einer M&A-Aktivität in Indien für den Investor überblicksartig nach PESTEL dargestellt. PESTEL ist ein Akronym und steht für die englischen Anfangsbuchstaben der Einflussfaktoren Politik (politics), Wirtschaft (economics), sozio-kulturell (social), Technologie (technological), Ökologie (ecological) und Recht (legal).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / IV. Fazit

Alle vorstehenden Erwägungen deuten darauf hin, dass es zweckmäßig ist, gesonderte Verfahren, die Umgang und elterliche Sorge betreffen, verfahrensrechtlich gemeinsam zu behandeln. Es spricht auch viel dafür, Verfahren den Kindesunterhalt betreffend in einen Verbund einzubeziehen. Die vorhandenen verfahrensrechtlichen Regelungen gewährleisten das nicht. Der Scheidungsverbund ...mehr

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AGS 02/2019, MüKo zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 1. Teilband

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker und Bettina Limperg. 8. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1828 S., 179,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk liegt nunmehr der 2. Band der 8. Aufl. vor. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen weiteren Rspr. insbesondere des EuGH und der Rspr. auf dem Gebiet...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 2 Gruppe der psychologischen Sachverständigen bzw. Gutachter und Gutachterinnen

Anforderungen Gutachten können eine hohe Bedeutung für die richterliche Entscheidung erlangen, deshalb sind sowohl die passende richterliche Fragestellung für das Gutachten als auch seine Qualität zentral; dies erfordert eine bestmögliche Qualifikation der Gutachter und ein bestmögliches Handwerkszeug. Ausbildungmehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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zfs 02/2019, Die ARGE Verkehrsrecht feiert Geburtstag in Weimar!

Bereits vor 90 Jahren, im September 1928, hat der damalige Deutsche Anwaltverein einen Ausschuss und eine Gruppe für Verkehrsrecht gegründet, das Verkehrsrecht hat damals schon ein großes Interesse bei der Anwaltschaft ausgelöst. Es hat dann jedoch noch einmal fast 51 Jahre gedauert, bis am 15.8.1979 in Meran die nunmehrige ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "von u...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979 S. 363. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Herdegen, Beurteilungsspielraum und Ermessen im strukturellen Vergleich, JZ 1991 S. 747. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504. Schnitzler, Die Besonderheiten des Sozialverfahrensrechts, NJW 2019 S. 9. Schwankhart, Der Rentenber...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Fristen und Verjährungsvorschriften

Rz. 340 Das anwaltliche Dasein wird durch eine Vielzahl materieller und prozessualer Fristen determiniert. Die Nichtbeachtung solcher Fristen stellt die Hauptursache für Anwaltshaftungsfälle dar und nimmt rund 40 % aller von den Anwälten bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldeten Schadensfälle ein.[283] Rz. 341 Einer der maßgeblichen Gründe dafür dürfte sein, dass es di...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 833 In prozessualer Hinsicht ist zunächst einmal zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG mittlerweile auch in seinem Wohnsitzgerichtsstand geklagt werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier vieles aufgrund des klaren Wortlauts des § 215 Abs. 1 VVG umstritten ist, sodass ein unbedachtes Vorgehen rasch zu einer Klageabweis...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

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FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 2 Anmerkung

Mit dieser ersten höchstrichterlichen Entscheidung zur Ausstrahlung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf andere Rechtsbereiche hat es der BGH abgelehnt, dem in die Ehe zweier Frauen hineingeborenen Kind die Ehefrau seiner Mutter kraft Abstammungsrechts als weiteren Elternteil zuzuordnen. Es ging um ein Personenstandsverfahren, das den Antrag der Ehefrau de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

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FoVo 01/2019, Kein Anspruch... / 3 Der Praxistipp

Der 1-EUR-Streit Man mag meinen, es handele sich nur um eine Bagatelle. Schließlich wurde nur um 1 EUR gestritten. Und so wird mancher Gläubigervertreter die Kosten hinnehmen und ausgleichen. Zum Schaden des Gläubigers, der den Betrag vorfinanzieren muss, wie des Schuldners, der letztlich nach § 788 Abs. 1 ZPO zur Erstattung verpflichtet ist. Es ist deshalb grundsätzlich sinn...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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zfs 01/2019, Fiktive Schade... / A. Einleitung

Die fiktive Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden ist seit ihrer höchstrichterlichen Anerkennung umstritten. Geradezu wellenförmig bauen sich immer wieder Widerstände auf. Die wiederholte Beschäftigung des Verkehrsgerichtstags[2] zeugt davon ebenso wie zahlreiche Aufsätze und Monographien zu diesem Thema.[3] Die letzte große Welle datiert auf die Jahrtausendwende, als im Zuge ...mehr

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FoVo 01/2019, Was der BGH zum P-Konto sagt

Klare Struktur des P-Kontos … Die Regelung des § 850k ZPO über das P-Konto erscheint auf den ersten Blick klar strukturiert. Der Schuldner erhält den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 in gleicher Höhe wie beim Arbeitseinkommen nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO, d.h. in Höhe von 1.133,80 EUR für den aktuellen Zeitraum der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 1.7.2017 bis zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Schönke/Schröder, Kommentar zum StGB

Begründet von Dr. Adolf Schönke, fortgeführt von Dr. Hörst Schröder. Bearbeitet von Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, Dr. Dr. h.c. Walter Perron, Dr. Bernd Hecker, Dr. Frank Schuster, Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Dr. Jörg Kinzig, Dr. Bettina Weißer, Dr. Jörg Eisele, Dr. Nikolaus Bosch, Dr. Ulrike Schittenhelm. 30., neubearbeitete Aufl., 2019. Verlag, C.H. Beck, München. XXXIX, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Gebühr für Dri... / 2 Aus den Gründen

III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch i.Ü. zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO keine gesonderte 0,3-Verfahrensgebüh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 92). Sie bestand im Wesentlichen nur in Form des heutigen Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl I S. 1827) wurden mit Wirkung zum 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und Abs. 2 angefügt. Dadur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2018 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt; in dieser Fassung war aber die Vorschrift gegenstandslos. Durch das G zur Änderung steuerlicher Vorschriften (SteueränderungsG 2001 ...mehr

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FoVo 12/2018, Gegen die Pra... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubigerin hat mit der Rechtsbeschwerde Erfolg Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Unrecht angenommen, der Gläubigerin stehe bei einem isolierten Antrag auf Einholung von Drittauskünften ...mehr

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FoVo 12/2018, Erhöhung des ... / 3 Der Praxistipp

P-Konto bietet Chancen Das Fallbeispiel zeigt auf, dass ein P-Konto nicht zwangsläufig dazu führt, dass sich kein pfändbarer Betrag ergibt und der Gläubiger deshalb die Pfändung getrost unterlassen kann. Das Gegenteil ist der Fall. Die Evaluierung der Reform der Kontopfändung hat gezeigt, dass nur in 2/3 aller Pfändungen der Pfändungsfreibetrag genügt, um das vollständige Gut...mehr

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AGS 12/2018, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des Klägers hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht dem Kläger aus § 7 Abs. 1 StrEG über die bereits gezahlten 714,00 EUR hinaus kein weitergehender Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten zu. Die nach § 9 StrEG getroffene Grundentscheidung des AG stelle eine hinreichende Grundlage für die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 243 Leistungen (außer Kraft)

§ 243 wurde durch das Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben worden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246b Förderungsbedürftige Arbeitnehmer (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246c Förderungsfähige Maßnahmen (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246d Leistungen (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sauer, SGB III § 246a Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen (außer Kraft)

Mit dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurden die Vorschriften des Sechsten Kapitels zur Förderung der Berufsausbildung ergänzt. Durch. Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 3 Literatur

Rz. 245 zur Rechtslage ab 1.1.2017: Reimer, Überblick über Änderungen des SGB VI durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, SGb 2016 S. 252. Richter, Die neue sozialger Pflegeversicherung – PSG I, II und III, 2. Aufl., Baden-Baden 2017. Richter, Das Pflegestärkungsgesetz I, NJW 2015 S. 1271. Schmidt, Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, NZS 2017 S. 207. Schrehardt, das Zweite Pflegestä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / I. Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des § 1579 BGB in der derzeit geltenden Fassung

Nach der umfassenden Ehe- und Familienrechtsreform zum 1.7.1977 wurde parallel zu der positiven Billigkeitsvorschrift des § 1576 BGB der § 1579 BGB als negative Härteklausel in das BGB hineingebracht. Diese Vorschrift ist auch über die Verweisung von Anfang an nach § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–4 BGB damals schon beim Trennungsunterhalt möglich gewesen. Der Gesetzgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2018, Pflicht zur Vorlage der Originalvollmacht beim Vollstreckungs-/Pfändungsantrag nach § 754a oder § 829a ZPO?

Der Gesetzgeber ermöglicht bei der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO und in der Forderungsvollstreckung nach § 829a ZPO unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Antragstellung. In den genannten Normen ist im Einzelnen geregelt, welche Unterlagen in elektronischer Form dem Antrag beizufügen sind. Muss ein antragstellendes IKU eine Origi...mehr