Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZFSH/SGB 2006 S. 323. Günther, Grundsicherung und Unterhalt, FF 2003 S. 10. Hußmann, Auswirkungen der neuen Sozialgesetzgebung auf das Unterhaltsrecht, FPR 2004 S. 534. ders., "Sozialhilferegress": Überleitung und Übergang von Ansprüchen nach der Reform des Sozialrechts durch "Hartz I...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 74 Bönisch, Die Grundsicherung und die Aufgaben der Landesversicherungsanstalten, LVA-Mitt 2003 S. 329. Braun, Bedarfsorientierte Grundsicherung, SGb 2003 S. 237. Deibel, Einführung in das Grundsicherungsgesetz, NWVBl 2003 S. 44. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S....mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.4 Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit

Rz. 24a Zu Fällen der Ermessensreduzierung auf Null vgl. Rz. 6 ff. Nach der Reform des Gründungszuschusses mit der Umwandlung des früheren Rechtsanspruches auf den Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung ist die befürchtete Welle an Widersprüchen und Klagen ausgeblieben. Auswirkungen auf die Mitnahme von Gründungszuschüssen konnten nicht eindeutig festgestellt werden. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Einführung der Existenzgründungsförderung in das SGB III seinerzeit allgemein damit begründet, dass sich die Arbeitswelt spürbar gewandelt habe. Die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber bis zum Eintritt in das Rentenalter verliere an Bedeutung. Stattdessen würden Erwerbsverläufe flexibler. Dies entspräche einerseits auch den Wünschen vieler Arbei...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums: Durch den Verwalter?

Leitsatz Die Bestimmung in einem Bauträgervertrag, "die Abnahme der Anlagen und Bauteile, die im gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer stehen (...), erfolgt für die Wohnungseigentümer (Erwerber) durch einen vom Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen" ist unwirksam. Normenkette WEG § 21 Abs. 4 Das Problem In einem Bauträgervertrag findet sich u.a. di...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nach § 33 Abs. 3 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240), Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 und 6), Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3). Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinder...mehr

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Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 17 SGB VI-Änderungsgesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.1.1996 in Abs. 1 und 2 das Wort "Pflichtbeitragszeiten" durch die Wörter "Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit" ersetzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 33 ist am 1.1.1992 durch Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) wurde § 33 Abs. 2 Nr. 4 (a. F.) mit Wirkung zum 1.8.1996 redaktionell an die geänderte Bezeichnung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gemäß § 38...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen:

" … [4] II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in RVGreport 2017, 54 (Hansens) = AGS 2017,68 veröffentlicht ist, meint, die Prozessbevollmächtigten der Kl. können insgesamt nur eine 1,3 Verfahrens- und nur eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Gebührenstreitwert von 1.670.697,35 EUR verlangen. Für die Tätigkeit nach dem Einspruch erhielten sie keine zusätzliche Vergütu...mehr

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Jansen, SGG § 55a Normenkon... / Literaturtipps

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Jansen, SGB X § 41 Heilung ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Allesch, Neue Chancen für die missglückte Vorschrift des § 45 Abs. 3 VwVfG?, NVwZ 2003 S. 444. Bader, Die Heilung von Verfahrens- und Formfehlern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, NVwZ 1998 S. 674. Blüggel, Die fehlerhafte Anhörung im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und Möglichkeiten ihrer Heilung, SGb 2001 S. 294. Bracker, Nachholung der Anhörung bis zum Sch...mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.3 Gebühren

Rz. 25 Grundsätzlich werden für Verfahren der Stellen nach § 35 SGB I keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1). Zum 1.1.2013 wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung § 64 Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für jede Auskunft nach § 74 Abs. 2 Satz 1 eine Gebühr von 10,20...mehr

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Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74a wurde zum 1.1.2013 durch Art. 4 Abs. 15 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2258) neu in das SGB X aufgenommen. Zum 25.5.2018 wurde § 74a durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäi...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Die böswillige Verletzung einer Unterhaltspflicht konnte schon nach alter Rechtslage zu einer Pflichtteilsentziehung führen. Der Gesetzgeber hatte sich bei seiner Reform allerdings mit diesem Pflichtteilsentziehungsgrund nicht ernsthaft beschäftigt und ihn inhaltlich unverändert in § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB übernommen.[25]mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 1. Neuerungen durch die Reform von 2010

Bis zur Reform von 2010 war der heutige Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf zwei Kataloggründe aufgeteilt gewesen. Seither sind in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB die bisherigen Nr. 2 u. 3 aF zusammengefasst und zugleich geringfügig modifiziert worden. Damit ihm der Pflichtteil entzogen werden kann, muss sich der Pflichtteilsberechtigte jetzt eines Verbrechens (§ 12 Abs...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / V. Fazit und Ausblick

Knapp acht Jahre nach der Reform der Pflichtteilsentziehungsgründe fördert eine erste Auswertung der seither ergangenen Rechtsprechung ein zwiespältiges Ergebnis zu Tage. So ist man mancherorts geneigt, den bekannten Pfaden der alten Rechtsprechung unbeirrt weiter zu folgen, ohne die Reform inhaltlich genau zur Kenntnis zu nehmen. Hier kann sicherlich die obergerichtliche Re...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 5. Folgerungen

Der knappe Überblick über drei zum geänderten Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB ergangene landgerichtliche Entscheidungen lässt zunächst die Feststellung zu, dass längst nicht jede wissenschaftliche Diskussion die gerichtliche Realität erreicht. Problematisch wird dieses Desinteresse dann, wenn Gesetzesänderungen eingetreten sind und sich die Rechtspraxis erst her...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / II.  Der Katalog der Entziehungsgründe

Beim Katalog der Entziehungsgründe des § 2333 Abs. 1 BGB handelt es sich nach allgemeiner Ansicht um eine nicht analogiefähige,[5] kasuistische Aufzählung der Entziehungsgründe (numerus clausus der Entziehungsgründe). Der Katalog ist auch keiner Gesamtanalogie zugänglich.[6] Daher kann namentlich wegen einer Entfremdung oder einer Zerrüttung des Verhältnisses zwischen dem Er...mehr

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FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 3 Der Praxistipp

Verzicht auf die Vermögensauskunft nicht mehr möglich So klar, wie der BGH ausführt, dass bis zum 26.11.2016 ein Verzicht auf die Zuleitung der Vermögensauskunft zulässig war, so eindeutig spricht er jetzt in einem obiter dictum, d.h. in einem eigentlich für diesen Fall nicht relevanten Satz aus, dass ein Verzicht auf die Zuleitung nach dem inzwischen geltenden Recht unbeacht...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 2. LG Mosbach

Soweit ersichtlich hatte sich das LG Mosbach als erstes Gericht mit dem neu gefassten Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB befassen müssen.[13] Ein Vater hatte seinem Sohn den Pflichtteil mit der Begründung entzogen, der Sohn habe sowohl seine Eltern als auch die Tochter des Erblassers wiederholt unter Ausnutzung des bestehenden Vertrauensverhältnisses bestohlen (Gel...mehr

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FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweise

Der BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat zutreffend angenommen, dass eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht vorliegt und die Gerichtsvollzieherin deshalb mit Recht die Durchführung der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgelehnt hat. Ausgangspunkt: § 750 ZPO Gemäß § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, we...mehr

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zerb 3/2018, Das geänderte ... / 3. Folgerungen

Jedenfalls mit Blick auf das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge ist der Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB praktisch ohne Bedeutung.[27] Dies ist schon wirtschaftlich häufig der Fall, da derjenige, der auf Unterhalt angewiesen ist, regelmäßig über keinen großen Nachlass verfügt, den er verteilen könnte.[28] Er wird daher keinen wirtschaftlichen Anlass zur Pflichttei...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in § 128 SGB IX gesetzlich geregelt wurde...mehr

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Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 2.3 Ergänzende Bestimmungen zu Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 enthält eine ergänzende Sonderregelung für Vergütungsvereinbarungen über Leistungen, die der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen an den Leistungserbringer (Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe: § 111 Abs. 1 Nr. 1) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Träger der Eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene und geschlossene Fonds / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines offenen Fonds (sog. Investmentfonds) bündelt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (vgl. § 17 KAGB – früher Kapitalanlegegesellschaft) die Gelder vieler Anleger, um sie in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Immobilien usw.) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. Der Begriff "Investmentfonds" bezeichnet de...mehr

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zfs 2/2018, Gerichtsstand i... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Revision hat keinen Erfolg." I. Das BG hat in seiner angefochtenen Entscheidung (r+s 2016, 213) ausgeführt, die deutschen Gerichte seien im Streitfall international zuständig. II. Das hält rechtlicher Überprüfung stand. Das BG hat die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG zu Recht bejaht. 1. Es hat richtig erkannt, dass die nationale...mehr

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zfs 2/2018, Neuerungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung

"Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren": Mit diesem zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Gesetz hat der Gesetzgeber einmal mehr Kreativität bei der Namensgebung seiner Gesetze bewiesen und hierdurch teils zusa...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kindesvater rügt, dass die bisherige Verfahrensdauer in der vorliegenden Kindschaftssache nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach § 155 Abs. 1 FamFG entspricht. [2] Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht für ihren aus ihrer nichtehelichen Beziehung hervorgegangenen Sohn ( … ), geb. ( … ) 2004. [3] Aufgrund einer Sorgeerklärung (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / 2 Anmerkung

Das OLG Bremen befasst sich in seiner Entscheidung vom 12.10.2017 mit der Vorschrift § 155c FamFG, die durch das am 15.10.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung des SGG, der VwGO, der FGO und des GKG[1] in das FamFG neu eingefügt worden ist. Anlass hierzu bestand vor allem deshalb, weil der...mehr

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FF 2/2018, Beschleunigungsr... / Leitsatz

1. Die Vorschriften über die Beschleunigungsrüge und die Beschleunigungsbeschwerde (§§ 155b, 155c FamFG) sind analog auf Sorgerechts- und Umgangsverfahren anwendbar, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anhängig waren. 2. Zur Beurteilung der Frage, ab wann eine V...mehr

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zfs 2/2018, zfs 2/2018 / Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 3.1.2018 ist die Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 2.1.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 2). Durch die Verordnung werden die aufgrund der Neufassung des Fahrlehrergesetzes erforderlichen Änderungen der entsprechenden Verordnungen durchgeführt. Es erfolgte eine Neufassung der Du...mehr

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FF 2/2018, Scheidung ohne Gericht?

Dutta/Schwab/Henrich/Gottwald/Löhnig (Hrsg.)2017 (Beiträge zum europäischen Familien- und Erbrecht, Band 18), 377 Seiten, 84 EUR, Gieseking Verlag Der umfangreiche Tagungsband fasst die Vorträge zusammen, die bei der Tagung in Regensburg im Oktober 2016 gehalten wurden. Im Kern geht es darum, ob die Ehescheidung in Zukunft durch Standesbeamte durchgeführt werden soll oder ob e...mehr

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FF 2/2018, Ausländische Pri... / II. Die wohl wichtigere Folgefrage für den deutschen Rechtsanwender: Entscheidungsbegriff der scheidungsverfahrensrechtlichen Anerkennungsregeln

Allerdings schließt sich noch eine wichtige Frage an, die der Gerichtshof in Sahyouni nur mittelbar streift: Wie verhält sich die Entscheidung des Gerichtshofs zu den verfahrensrechtlichen Regeln über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen? Nach Art. 17 Abs. 2 EGBGB können Ehen im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.[24] Privatscheidungen besitzen mithin für ...mehr

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Sommer, SGB V § 121 Belegär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477 eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368g Abs. 4 der bis 31.12.1988 geltenden Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, nach dem die stationäre Behandlung in Krankenhäusern nur insowei...mehr

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Sommer, SGB V § 132h Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) eingeführt worden und am 1.1.2016 in Kraft getreten. Sie gehört zum 4. Kapitel SGB V, das die §§ 69 bis 140h umfasst, sowie zum 8. Abschnitt des 4. Kapitels, der in den §§ 132 bis 134a die Beziehungen zu den sonstigen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 3 Literatur

Rz. 14 Dahm, Einige Hinweise zur Reform der Pflegeversicherung, Die Leistungen 2008 S. 193. Lachwitz, Pflege-Weiterentwicklungsgesetz tritt in Kraft, RdLH 2008 S. 51. Marburger, Leistungsrechtliche Änderung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Die Leistungen 2008 S. 513. Michell-Auli/Tebest, Vom Pilot- zum Pflegestützpunkt – eine Fallstudie, ErsK 2008 S. 270. Richter/Köhle...mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.2 Schonvermögen

Rz. 4 Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Höhe der Barbeträge oder sonstigen Geldwerte die, nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 als Schonvermögen von der Vermögensanrechnung ausgenommen sind, zu bestimmen. Die Vorschrift ist als hinreichend bestimmt i. S. d. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen (krit. aber Conradis, info also 2017 S. 63, 64), da sich insbes...mehr

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Schell, SGB IX § 134 Sonder... / 2.1.1 Kinder und minderjährige Leistungsberechtigte

Rz. 6 Der weit überwiegende Teil der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe erhält existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Vierten Kapitel SGB XII, Kinder und minderjährige Leistungsberechtigte dagegen nach dem Dritten Kapitel SGB XII oder Sozialgeld nach § 19 SGB II, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Strukturreform der Eingliederungsh...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 0.2 Bisheriges Recht

Rz. 2 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in den §§ 123 ff. SGB IX sind die Vorschriften des Zehnten Kapitels SGB XII (§§ 75 bis 81) über die Einrichtungen und Dienste der Sozialhilfe und damit auch der Eingliederungshilfe (Sechstes Kapitel SGB XII), die wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 die §§ 93 BSHGff. abgelöst haben. Rz. 3 Entscheidende Stationen der Novellierung der m...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 2.6 Rechtsaufsicht

Rz. 18 Näheres zur Rechtsaufsicht bestimmt die Landesregierung in der Rechtsverordnung nach Abs. 5 Nr. 9. Die zunächst vorgesehene Pflicht, die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle der zuständigen Landesbehörde zwingend zuzuweisen (§ 94 Abs. 4 BSHG i. d. F. bis 31.12.1998) wurde durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I 1088) gestrichen.mehr

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Schell, SGB IX § 179 Persön... / 2.4.2 Freistellung

Rz. 8 Abweichend von Abs. 4 Satz 1 haben Vertrauenspersonen in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt und zu betreuen sind, nach Satz 2 einen völligen Freistellungsanspruch. Diesen wahrzunehmen sind die Vertrauenspersonen nicht verpflichtet, freigestellt werden sie nur auf eigenen Wunsch. Diese Regelung ist durch das Gesetz...mehr

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Schell, SGB IX § 206 Arbeit... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 3) und regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, ergänzt um spezifische Regelungen zum Eingliederungshilferecht. Allerdings wird die Zuständigkeit de...mehr

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Schell, SGB IX § 156 Begrif... / 2.2.6 § 19 des BSHG

Rz. 16 Nicht als Arbeitsplätze gelten die Stellen, auf denen Personen beschäftigt werden, die nach § 19 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Diese Regelung ist mit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirkung zum 1.8.1996 in das SchwbG (§ 7 Abs. Nr. 6) eingefügt worden.. § 19 BSHG sieht zwei...mehr

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Schell, SGB IX § 223 Anrech... / 2.1 Anrechnungssatz

Rz. 4 Auf die Ausgleichsabgabe können 50 v. H. des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge angerechnet werden. Der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallende Rechnungsbetrag ist in Abs. 1 Satz 1 als "Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten" definiert. Rz. 5 Materialkosten sind die Kosten des im hergestellten oder vera...mehr

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Schell, SGB IX § 215 Begrif... / 2.3 Beschäftigungsumfang

Rz. 17 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des BTHG zum 1.1.2018 ist die bis dahin allein für die rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Integrationsunternehmen als der einen Form der Integrationsprojekte geltende Mindestbeschäftigungsquote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen i. S. d. Abs. 1 von 25 % in Abs. 3 Satz 1 auf 30 % angehoben worden. Abs. 3 Satz 1 schreib...mehr

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Schell, SGB IX § 59 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung eines Arbeitsförderungsgeldes war im Gesetzentwurf zur Einführung des SGB IX (BT-Drs. 13/5074) zunächst nicht vorgesehen. Die Regelung ist erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt worden (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 14/5786, 14/5800). Rz. 3 Ziel des Arbeitsförderungsgeldes ist es, die ...mehr