Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / cc) Umsetzung der Reform in das nationale Recht

Tz. 284 Die Umsetzung der neuen Verordnung über die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wird dagegen eine Ausweitung der Tätigkeiten von Prüfungsausschüssen zur Folge hat.[601] So hat nach Art. 4 Abs. 3 bzw. Erwägungsgrund Nr. 7 der Prüfungsausschuss im Speziellen dann über die Abhängigkeit des Abschlussprüfers zu entscheiden, wenn das bezahlte Honora...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 138 § 263 HGB zum Vorbehalt landesrechtlicher Vorschriften entspricht dem früheren § 42 HGB. Nach dieser Vorgängerbestimmung war es den Unternehmen der öffentlichen Hand gestattet, Jahresabschlüsse in einer von den handelsrechtlichen Vorschriften abweichenden Weise zu erstellen. Eine Einschränkung im Hinblick auf den Kreis der Gebietskörperschaften, die als Unternehmenst...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Bilanzrecht

Tz. 28 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[61] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[62] Die bis dahin geltende Trennung des Regelungsrahmens für di...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Register- und Firmenpublizität

Tz. 240 Systematisch wie historisch stehen am Anfang des Gesamtsystems der Unternehmenspublizität die Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB) sowie die Firmenpublizität (§§ 17 ff. HGB). Beide Publizitätspflichte gelten grundsätzlich für alle Kaufleute ungeachtet der Rechtsform des Unternehmensträgers. Tz. 241 Das Handelsregister wird seit der Reform durch das EHUG im Jahre...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 8 Man wird mit Fug und Recht sagen können, dass es sich bei den Offenlegungspflichten um eine Dauerbaustelle des Handelsbilanzrechts handelt. Seit der grundlegenden Reform durch das BilLiRiG 1985 und der Einführung der §§ 325–329 HGB hat es eine lange Reihe von Reformmaßnahmen gegeben, von denen die wichtigsten hier genannt seien: Mit dem Gesetz zur Durchführung der Elfte...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / II. Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Tz. 14 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[21] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Tz. 15 Mit der Elften Richtlinie von 1989[22] wur...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5. Verschärfung der Anforderungen und wachsende Ausdifferenzierung

Tz. 49 Einher geht diese Internationalisierung mit einer ganz generellen Verschärfung der Anforderungen an die Bilanzierung. Der Aufwand für die Unternehmen wächst stetig. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass die IFRS ebenso wie die europäische Harmonisierung zum Gegenstand oder doch Ausgangspunkt ihrer Überlegungen regelmäßig die börsennotierte Aktiengesellschaft mac...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / II. IFRS

Tz. 144 Eine dem § 263 HGB entsprechende Regelung enthalten die IFRS nicht. In F. 8 ist lediglich ausgeführt, dass das Rahmenkonzept für die Abschlüsse aller privaten und öffentlichen Handels, Industrie und Dienstleistungsunternehmen gilt, die Bericht erstatten. Allerdings geht es insoweit nicht um die Rechnungslegung der – in den Kategorien des deutschen Rechts – öffentlich...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 82 Ursprünglich geht § 329 HGB – wie auch die vorangehenden Vorschriften der §§ 325 ff. HGB – zurück auf das BiRiLiG von 1985. Mit der Einführung von § 329 HGB setzte der deutsche Gesetzgeber Art. 6 der Ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Publizitätsrichtlinie) und Art. 38 Abs. 5 der Siebenten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Konzernabschlussrichtlinie) um, w...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 760 In der internationalen Rechnungslegung ist Lifo unzulässig (IAS 2.25). Im Zuge der Reform durch das BilMoG wurde daher diskutiert, dieses Verbot auch im deutschen Handelsrecht nachzuvollziehen. Da Lifo aber steuerrechtlich zulässig ist, entschied sich der Gesetzgeber gegen eine Streichung und für die Beschränkung auf Fifo und Lifo.[904]mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 758 Die Vorschrift beruht auf Art. 38, 40 Abs. 1 der vierten Richtlinie.[901] Sie lässt sich nunmehr hinsichtlich Satz 1 auf Art. 12 Abs. 9 der EU-Bilanzrichtlinie stützen. Ob dies auch für die Fest- und Gruppenbewertung gilt, ist zweifelhaft, da eine Art. 38 entsprechende Vorschrift in die neue Richtlinie nicht übernommen wurde; möglicherweise lässt sich eine Ausnahme b...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 3 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten gesellschaftsrechtlichen R...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 4. Kapitalmarktrechtliche Publizität

Tz. 248 Speziell für kapitalmarktorientierte Unternehmen hat die Gesetzgebung in den letzten Jahren eine ganze Reihe von kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten geschaffen. Diesen Regelungen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Kapitalmarkt und insbesondere die Investoren bzw. Anleger in besonderer Weise informationsbedürftig sind. Neben dem Finanzbericht, den kapita...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / c) Definition und Gegenstand der Offenlegung

Tz. 11 Das Gesetz bestimmt in Abs. 1 den Inhalt der Offenlegungspflicht. Der durch das BilRUG 2015 neu gefasste § 325 HGB spaltet die Offenlegungspflicht des früheren Abs. 1 in drei Absätze auf: Abs. 1 n. F. enthält die Vorgaben, welche Unterlagen offenzulegen sind und auf welche Weise die Offenlegung zu erfolgen hat. Abs. 1a enthält die Vorgaben zur Offenlegungsfrist und di...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / b) Höchstlaufzeit nach AReG (Abs. 1a HGB-E)

Tz. 65 Mit Veröffentlichung der Richtlinie 2014/56/EU des EU-Parlaments wurde die Reform der Abschlussprüfung am 16.04.2014 verabschiedet. Zudem trat die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des europäischen Parlaments und des Rates über die spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (EU-Verordnung) am 16.04.2016 in Kraft. Zur Trans...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / I. Die große Bilanzrechtsreform 1986

Tz. 12 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[15], das am 1. Januar 1986 in Kraft trat.[16] Während es bei der Vierten Richtlinie[17] um den Einzelabschluss und bei der...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb2) Tausch

Tz. 87 Beim Tausch ist der Wert der Gegenleistung maßgeblich. Nach dem Äquivalenzprinzip ist aber davon auszugehen, dass die getauschten Vermögensgegenstände gleichwertig sind. Demnach ist der bisherige Buchwert zugrunde zu legen. Ggf. ist sofort auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben. Divergieren die Buchwerte (wie meistens), ist der höhere von beiden zugrunde...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 86 Die rechtspolitische Diskussion und die Entwicklung des Handelsbilanzrechts wird von den unions­rechtlichen Bezügen, von den Einflüssen der internationalen Rechnungs­le­gungs­stan­dards, des Steuer­bilanzrechts, des Gesellschaftsrechts, von der Ausbildung der Rechts­an­wen­der und von wirt­schaftlichen Interessen getrieben. Neue Erkenntnisse der be­triebs­wirtschaftli...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff) Änderungen durch IFRS 9

Tz. 367 Mit der Veröffentlichung von IFRS 9 am 24. Juli 2014 vollendete der International Accounting Standards Board (IASB) sein Großprojekt zur vollständigen Überarbeitung von IAS 39. Im Jahre 2002 wurde zwischen IASB und FASB das gemeinsame Ziel zur Reform der Vorschriften zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Komplexitätsreduktion[514]) sowie der Eliminierung von Unter...mehr

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Kapitel 13: Lage- und Manag... / cc) Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§ 289 Abs.  1 Satz 5 HGB)

Tz. 84 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der gesetzlichen Vertreter zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich wie mit dem Sarbanes-Oxley-Act in den USA – vor ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3. Konzernrechnungslegung

Tz. 190 Die Konzernrechnungslegung unterliegt dem Recht am Sitz der Niederlassung des Mutterunternehmens. Hingegen ist insoweit das Recht der Niederlassung des Tochterunternehmens wegen des nach deutschem Recht geltenden Weltabschlussprinzips ohne Bedeutung.[275] Dabei folgt das deutsche Recht seit der Reform durch das BilMoG im Jahre 2009 dem international üblichen Konzept ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / III. Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Tz. 22 Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG ” von 2009[50] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz als Alternative zur IFRS-...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / i) Haftungsausschluss

Tz. 35 Gem. § 323 Abs. 4 HGB kann die Haftung gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Daher können weder die Pflichten noch die Rechtsfolgen abbedungen werden.[109] Ein Vergleich bzw. Verzicht über bereits entstandene (d. h. bekannte) Ersatzansprüche ist möglich.[110] Hingegen können die Haftungsobergrenzen durch vertragliche Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / bb) Europäische Rechtsentwicklung

Tz. 281 Zu den wenigen Fällen, in denen der deutsche Gesetzgeber die Regelungen der 8. EU-Richtlinie nicht in nationales Recht übernommen hat, gehört Art. 41 Abs. 6, welcher vorsieht, dass neben den beiden zuvor erläuterten, in nationales Recht gem. § 324 Abs. 1 Satz 2 HGB umgesetzten Ausnahmen, auch Tochterunternehmen in einem Konzern, welcher auf der Ebene der Konzernspitz...mehr

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Kapitel 13: Lage- und Manag... / b) Entstehungsgeschichte

Tz. 7 Die Lageberichterstattung hat in Deutschland eine lange Tradition. Erste Hinweise auf eine Lageberichterstattung sind bereits im Aktienrecht des Jahres 1884 zu finden. Seine heutige Form erhielt der Lagebericht 1985 mit dem BiRiLiG, das die EG-Bilanz-, -Konzern- und -Prüfer-RL in deutsches Recht umsetzte. Der Lagebericht wurde damit u. a. als eigenständiges Information...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3. Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Tz. 210 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325 ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften nach der Transparenzricht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / a) Überblick

Tz. 2 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 4). Hierzu haben nicht zuletzt die Reformen des ...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 1. Relevante Fallkonstellationen

Strittig ist auch die Fernwirkung des Pflichtteilsverzichts auf den nachehelichen bzw nachpartnerschaftlichen Unterhalt sowie den Unterhalt nach Aufhebung der Ehe. Es geht um die folgenden Fälle:mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2016, 197 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Beschwerde sei zulässig. Die Beteiligten zu 3 und 4 seien beschwerdeberechtigt. Zwar sei nicht eindeutig, ob sie ihre Forderung auf eigenes Verhalten des Beteiligten zu 1, auf einen möglichen Ausgle...mehr

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zerb 2/2017, Ungewollte Fer... / 3. Eigene Stellungnahme: keine Fernwirkung

Soweit ersichtlich, besteht keine einschlägige Stellungnahme des BGH. Es spricht zwar auf den ersten Blick einiges dafür, dass sich der BGH der vorgenannten Auffassung anschließen würde.[30] Die Rechtsprechung des BGH bezieht nämlich in die Berechnung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 S. 3 Pflichtteilsergänzungsansprüche des Unterhaltsberechtigten gegen den Erben ein.[3...mehr

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist teilweise begründet und im Übrigen unbegründet. Entgegen der Ansicht der Rechtspflegerin sind die Verfahrens- und die Terminsgebühr der Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil nicht noch einmal entstanden. Den ...mehr

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zfs 2/2017, Verbindliches B... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1, 323 Abs. 1, 346, 348 BGB steht dem Kl. nicht zu. Damit ist auch seinem Begehren auf Feststellung des Annahmeverzugs der Bekl. und auf Erstattung der geltend gemachten Nebenforderungen die Grundlage entzogen. Das BG hat mit Recht angenommen, dass der vom Kl. gekaufte Gebrauchtwagen weder im Hi...mehr

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zerb 2/2017, NomosKommentar Pflichtteilsrecht, Handkommentar

Barbara Dauner-Lieb/Herbert Grziwotz (Hrsg.) 2. Aufl. 2016, 834 Seiten, 108,– EUR ISBN: 978-3-8487-1031-7 Der erfolgreiche Kommentar zum Pflichtteilsrecht liegt nun in einer zweiten Auflage vor. Dabei hat der Umfang des Werks deutlich spürbar zugenommen (von ehemals 620 Seiten auf nunmehr 834 Seiten). Frau Hohmann-Dennhardt ist als Mit-Herausgeberin und Autorin ausgeschieden. Be...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschwer: Vorzeitige Abberufung des Verwalters

Leitsatz Der nach § 49a GKG bemessene Gebührenstreitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer. Für Letzteres ist das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewertende Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung des angefochtenen Urteils maßgeblich. Der Revisionskläger muss innerhalb laufender Begründungsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 232 a Beitr... / 2.2 Revisionsklausel (Abs. 1a)

Rz. 14a Als Folgeänderung zum neuen § 232 a Abs. 1 Nr. 2 konnte der bisherige Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2016 entfallen. Stattdessen wird im neu gefassten Abs. 1a eine Überprüfung des mit diesem Gesetz neu festgelegten Faktors für das Jahr 2018 und mit Wirkung zum 1.1.2018 vorgesehen (Revisionsklausel). Der Faktor nach § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist im Hinblick auf Veränder...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Reform der Verjährung

a) Regelungsbedarf Rz. 124 Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die unterschiedliche Verjährung in der Praxis zu Wertungswidersprüchen und Schwierigkeiten bei der Abwicklung der betroffenen Rechtsverhältnisse. In der Vergangenheit kam es nämlich immer wieder in der Literatur zu der Auseinandersetzung, wann ein erbrechtliche Anspruch vorliegt und dieser verjährt bzw. ob jeder A...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / II. Reform der Verjährungsvorschriften und Übergangsregelungen

1. Reform der Verjährung a) Regelungsbedarf Rz. 124 Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die unterschiedliche Verjährung in der Praxis zu Wertungswidersprüchen und Schwierigkeiten bei der Abwicklung der betroffenen Rechtsverhältnisse. In der Vergangenheit kam es nämlich immer wieder in der Literatur zu der Auseinandersetzung, wann ein erbrechtliche Anspruch vorliegt und dieser ...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Berechnung des Punktestands; ordnungsgemäßes Durchlaufen der Stufen des § 4 Abs. 5 S. 1 StVG; Tattagprinzip; Verringerung des Punktestands; Tilgung; Kenntnis der Fahrerlaubnisbehörde; Abkehr von der Warn- und Erziehungsfunktion; Verfassungsmäßigkeit der Reform des Punktesystems; keine unzulässige Rückwirkung; Verkehrssicherheit; Interessenabwägung im Rahmen des Eilrechtsschutzes

StVG § 4 Abs. 2 S. 3, Abs. 5 S. 1, Abs. 5 S. 7, Abs. 6 S. 4, Abs. 9 Leitsatz 1. Wenn der Fahrerlaubnisinhaber bereits nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 StVG verwarnt wurde, gibt das nachträgliche Bekanntwerden von Verkehrsverstößen, die zu einer Eintragung von acht oder mehr Punkten im Fahrerlaubnisregister führen, keinen Anlass zu einer Verringerung des bereits erreichten Punktest...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / II. Das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts

Daran hat auch das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts nichts Grundlegendes geändert. Die Bedeutung dieses Gesetzes lag im Wesentlichen darin, dass sich der Gesetzgeber angesichts der veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse vom Schuldprinzip verabschiedete. Es wurde eine völlig neue Unterhaltsregelung konzipiert. Der Versorgungsausgleich – das bis dahin f...mehr

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zerb 1/2017, Andere Länder,... / 1

Das deutsche Erbrecht ist Bestandteil des BGB von 1900 und besteht im Wesentlichen seit damals unverändert fort. Im Jahre 2010 erfuhr das Erbrecht in Deutschland die letzte und bis dato einzige große Reform, die unter anderem verjährungsrechtliche Änderungen und eine Reform des Pflichtteilsrechts, darunter das Abschmelzungsmodell bei lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, m...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / Literaturtipps

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / a) Regelungsbedarf

Rz. 124 Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die unterschiedliche Verjährung in der Praxis zu Wertungswidersprüchen und Schwierigkeiten bei der Abwicklung der betroffenen Rechtsverhältnisse. In der Vergangenheit kam es nämlich immer wieder in der Literatur zu der Auseinandersetzung, wann ein erbrechtliche Anspruch vorliegt und dieser verjährt bzw. ob jeder Anspruch, der im fü...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 2. Übergangsvorschriften

a) Übergangsvorschriften Rz. 128 Die Übergangsvorschriften [186] sind lediglich hinsichtlich der nachträglichen Ausgleichung bzw. Anrechnung überraschend: Der Erblasser kann alle Zuwendungen und Schenkungen, die er jemals, also auch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gemacht hat, nachträglich auf den Pflichtteil anrechnen lassen. Die Übergangsvorschriften hinsichtlich der Verjä...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / Literaturtipps

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Verfahrenskostenhilfe – Prozesskostenhilfe

Rz. 1 Soweit sich aus den §§ 76 ff. FamFG keine abweichenden Regelungen ergeben, gelten nach § 76 Abs. 1 FamFG für die Verfahrenskostenhilfe die Vorgaben der §§ 114 ff. ZPO für die Prozesskostenhilfe im Zivilprozess.[1] Hiervon abweichende Bestimmungen enthalten lediglich § 77 FamFG (zum Bewilligungsverfahren) und § 78 FamFG (zur Anwaltsbeiordnung). Da beide Vorschriften in ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 2. Sorgerecht

Rz. 229 Grundvoraussetzung für eine Antragstellung nach § 1671 BGB war nach früherer Gesetzeslage das Bestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Trennung der Eltern.[861] Durch das zum 19.5.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern[862] hat § 1671 BGB eine grundlegende Reform erfahren. Bei nicht m...mehr