Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig (so bereits für § 612a BGB BAG, Urteil v. 2.4.1987, 2 AZR 287/96).[1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 1 S 1 EStG idF Einigungsvertragsgesetz v 23.09.1990 (BGBl II 1990, 885) iVm § 56 Nr 2 EStG idF Einigungsvertragsgesetz gilt das EStG im Bereich der ehemaligen DDR erst mit Wirkung ab 1991, kommt dann aber im Grundsatz uneingeschränkt zum Zuge. § 57 EStG bringt Einschränkungen und Verdeutlichungen dieser grundsätzlichen Konzeptio...mehr

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Sommer, SGB V § 65a Bonus f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wi...mehr

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AGS 10/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Familienrecht: §§ 1616-1625 (Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis)

Bearbeitet von Katharina Lugani. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. Neubearbeitung 2020. 292 S., 109,95 EUR In den letzten Jahren war eine stetige Entwicklung im Namensrecht allgemein und im Kindesnamensrecht zu beobachten. Diese Entwicklung wurde im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie -änderung deutlich. Auch internationale Bezüge haben stark zuge...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2. Novellierung der Ausnahmevorschrift im Jahr 2010

Mit der Erbrechtsreform von 2010[1] wurde dem Erben – sei er testamentarisch berufen oder gesetzlicher Erbe – die (gegenüber zuvor erleichterte) rechtliche Möglichkeit verschafft, sich belastender Anordnungen des Erblassers bezüglich seines Erbes entledigen zu können. Dabei hat der Gesetzgeber nur bestimmte Beschränkungen und Beschwerungen erfasst, die er aber als unwiderlegl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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FoVo 10/2020, Anträge auf isolierte Drittauskünfte

Informationen als Schlüssel Informationen sind der Schlüssel zum Vollstreckungserfolg. Die Kenntnis von konkreten Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, seien es körperliche Gegenstände oder Forderungen und Rechte, reduziert die Kosten und erhöht die Chancen der Befriedigung für den Gläubiger. Das dient auch dem wohlverstandenen Interesse des Schuldners, der die Kosten...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2.9.2020 Die Strukturreform im Jahr 2009 hat den Versorgungsausgleich umfassend auf eine neue Grundlage gestellt. In Abkehr von dem früheren Ausgleichssystem, das eine Gesamtsaldierung der Versorgungsanrechte und einen Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung vorsah, wurde das Prin...mehr

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FF 10/2020, Zeitgerechte Ko... / 1. Familienstreitsachen

Bei diesen Verfahren, in denen es hauptsächlich um unterhalts-, güter- oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche geht, handelt es sich im Grunde um Zivilprozesse, die nur wegen der zugrunde liegenden Personenbeziehungen den Familiengerichten zugewiesen sind. Folgerichtig sind nach § 113 Abs. 1 FamFG auf diese Verfahren nicht die allgemeinen Vorschriften des FamFG, sondern die ...mehr

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Jung, SGB XII § 130 Übergan... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zum Verhältnis von § 143 zu § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.2.2000, 7 S 2920/99. Rz. 6 Jürgens, Der Vorrang ambulanter Hilfen nach § 3a BSHG in der durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts veränderten Fassung, NDV 1996 S. 393. Schulte, Das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts, NVwZ 1997 S. 958.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg[1]. Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Betrieblicher Umweltschutz

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetz § 88 Nr. 1 a BetrVG neu eingefügt, um die Bedeutung des betrieblichen Umweltschutzes zu unterstreichen. Insoweit hat die Neuregelung lediglich eine klarstellende Funktion. Auch nach der bisherigen Rechtslage war allgemein anerkannt, dass Regelungen über Angelegenheiten des betrieblichen Umwel...mehr

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Jung, SGB XII § 72 Blindenh... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Alber, Zur Frage, ob angesparte Blindenhilfe Vermögen i. S. v. § 88 Abs. 1 BSHG darstellt, NDV 1984 S. 337. Förster, Der Begriff der Blindheit, Behindertenrecht 1994 S. 65. Rademaker, Blindengeld für Menschen mit schwersten Behinderungen, RdL 2005 S. 186. Zeitler, Änderung der §§ 67 bis 90 BSHG durch das 1. SGB XI-ÄndG und das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts, NDV...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Integration ausländischer Arbeitnehmer und Bekämpfung von Rassismus/Fremdenfeindlichkeit

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Gesetzgeber mit der neu eingefügten Nr. 4 die Bedeutung der Integration ausländischer Arbeitnehmer und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb hervorgehoben. Diesem Zweck dienen auch die ebenfalls entsprechend neu gefassten §§ 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG, § 104 Satz 1 BetrVG, die v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Vorschlagsrecht

Rz. 15 Verfügt der Arbeitgeber in seinem Betrieb über keine besondere Personalplanung, so ist der Betriebsrat – nach umfassender Unterrichtung durch den Arbeitgeber – berechtigt, deren Einführung vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht betrifft insbesondere auch die Methode der Personalplanung. Nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge für die Ein...mehr

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Jung, SGB XII § 130 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt sprachlich verändert, aber inhaltsgleich den bisherigen, 1996 mit dem Gesetz zur Reform der Sozialhilfe (BGBl. I S. 1088) im Vermittlungsverfahren eingefügten § 143 BSHG. Damit wurde für Altfälle die Fortführung des sog. Arbeitgeber- bzw. Pflegeassistentenmodells nach § 3a BSHG in der bis zum 26.6.1996 geltenden Fassung vorgeschrieben. Diese Al...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In den §§ 92-105 BetrVG sind zugunsten des Betriebsrats umfassende Mitwirkungsrechte normiert, sofern der Arbeitgeber Maßnahmen in personellen Angelegenheiten ergreift. Je weiter der Arbeitgeber durch seine Maßnahme in mögliche Rechte der Arbeitnehmer eingreift, so insbesondere in den Fällen personeller Einzelmaßnahmen, desto weitreichender sind auch die Beteiligungsre...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie ist das klassische, wenngleich nicht einzige Mittel, um zwischen den gleichberechtigten Betriebspartnern betriebliche Angelegenheiten zu regeln. Die Vorschrift des § 88 BetrVG ist im Zusammenhang mit § 87 BetrVG zu sehen. Während nach § 87 BetrVG dem Betriebsrat in den dort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr unmittelbar in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Rahmenbedingungen

Rz. 1 Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebswirtschaft zählt es u. a., den Bestand eines Unternehmens für die Zukunft zu sichern. Dabei kommt es darauf an, einerseits erkannte Mängel zu beseitigen, andererseits vorhandene Stärken zu fördern. Für den Unternehmer ist damit regelmäßig der Wunsch verbunden, auch die materielle Vorsorge für die folgende Generation zu treffen. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

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Jung, SGB VII § 67 Vorausse... / 2.1.2 Kinder

Rz. 6 Kinder sind die von der bzw. dem Verstorbenen als Mutter bzw. als Vater abstammenden Kinder (vgl. §§ 1591 bis 1600e BGB) sowie die nach Maßgabe der §§ 1741 bis 1766 BGB adoptierten Kinder. Der verstorbenen Mutter bzw. dem verstorbenen Vater gegenüber muss also das Kindschaftsverhältnis bestehen. Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts v. 16.12.1997 (BGBl. I S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 21. Aufl., Heidelberg 2018; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissensc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 2 Steuergegenstand

Schrifttum: Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, München und Mainz 2004; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl., Berlin/Boston 2018; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, Berlin 2016; Creife...mehr

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Grundsteuer – Einführung / D. Bedeutung für die Gemeindefinanzierung

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 1 GrStG bleibt es den Gemeinden überlassen, ob und in welcher Höhe sie eine Grundsteuer erheben (§ 1 GrStG Rz. 4). Das Heberecht dient einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden und gewährleistet einen weiten Spielraum zur Ausgestaltung (s. § 1 GrStG Rz. 5).[2] Im Unterschied zur Gewerbesteuer verbleibt das gesamte Aufkommen der Grundsteue...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / I. Einführung

Das Bundesland Hessen hat am 13.3.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens[3] in den Bundesrat eingebracht. Am 3.7.2020 beschloss der Bundesrat, den Entwurf aus Hessen in geänderter Fassung in den Bundestag einzubringen.[4] Der Gesetzesentwurf reformiert das Bußgeldverfahren grundlegend. Der Gesetzgeber geht grundsätzlich zutreffend von eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuer – Einführung / B. Rechtsentwicklung bis zum Grundsteuer-Reformgesetz

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Grundsteuergesetze des 19. Jahrhunderts[2] knüpften die Besteuerung an unterschiedliche Sachverhalte. Auch noch vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich unterschiedlich geregelt.[3] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[4] Das Grundsteuergesetz 1936 [5] und die dazu ergangenen D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer. Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobjekt der Grundsteuer erfasst dasjenige Steuergut, das der Gesetzgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf §§ 2, 3 GrStG 1951 und hat sich seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] nicht geändert. In der Begründung führt der Gesetzgeber an, dass der Begriff des Grundbesitzes im Bewertungsgesetz festgelegt sei. Für die Grundsteuer sei jeweils der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert maßge...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Freitag, 27. November 2020 (4 Std. FAO)

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Steuern in Paarbeziehungen – Finanzamt als lachender Dritter? Wolf Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Detmold 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr ZPO-Reform 2020 Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt (BGH), Karlsruhe 12:30 – 13:30 Uhr Mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 14 Steuermeßzahl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 1 [Autor/Stand] § 14 GrStG wurde durch Art. 1 des Grundsteuerreformgesetzes v. 7.8.1973[2] in das wegen der damals aktuellen Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 neue Grundsteuerrecht aufgenommen und besteht seitdem bis zum 31.12.2024 ohne Änderungen fort. Rz. 2 [Autor/Stand] Erst durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[4] ergab sich insoweit eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 234 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / a) BGH-Begründung für Vorlagebeschluss

Die fehlende Möglichkeit einer alleinigen Fortführung des bisherigen Familiennamens trotz eines besonderen Kontinuitätsinteresses sei ein Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie wegen der Verpflichtung zur Namensänderung auch in Art 8 Abs. 1 MRK.[25] Dieser Eingriff sei verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig.[26] Zwar verfolge der Gesetzge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung findet sich in der Kommentierung zu §§ 35–67 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt. Für die alten Länder sind folgende Bewertungsgrundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Bewertung der Grundstücke in den alten Ländern ergibt sich nach folgenden Grundsätzen (Einzelheiten s. Kommentierung zu §§ 68–94 und §§ 129–133 BewG): Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1 BewG für inländischen Grundbesitz festgestellt. Dazu zählen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke, deren Bewertung abhängig ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand und verweist in § 2 Nr. 1 BewG zunächst auf die Kategorie des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 1 GrStG weist vielfältige Bezüge zu anderen Normen des Grundsteuergesetzes auf. Während § 1 GrStG die Gemeinde als Steuergläubiger konkretisiert, bezeichnet § 10 GrStG den Steuerschuldner als denjenigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. §§ 13, 14 und 15 GrStG stehen in unmittelbarem Zusammenhang, da mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Stand] Vor dem Ersten Weltkrieg war die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt.[2] Eine reichseinheitliche Regelung folgte erstmalig mit dem Landessteuergesetz v. 30.3.1920.[3] § 1 GrStG geht auf § 1 des Grundsteuergesetzes vom 1.12.1936 zurück, der bereits die Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung der Grundsteuer als Gemeindesteuer regelte.[4] Die Realsteuerg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
10 Unternehmen im Porträt: ... / 4 Ein Konzern, eine Gewerkschaft und ein ganz neuer Weg – EVG-Wahlmodell bei der Deutschen Bahn

Zitat Von einem muss man sich verabschieden, von dem Begriff Lohngerechtigkeit. Gerechtigkeit ist eine subjektive Wahrnehmung. Was Sie gerecht finden, finde ich nicht gerecht. Es muss kleinteiliger gedacht werden und die Rahmenbedingungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Regina Rusch-Ziemba, Stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Im R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Gemäß § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus LuF...mehr

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Sommer, SGB V § 115 Dreisei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind zum 1.1.1993 die Überschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 bis 3 geändert, Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368n Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) abgelöst, der in dieser Form durch das Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker v. 26.2.1986 (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat den bis 31.12.1988 geltenden § 368n Abs. 2 RVO abgelöst. Abs. 1 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundhei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 97... / 1 Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit der Renten- und Versorgungsreform 2001 das Leistungsniveau der gesetzlichen Alterssicherungssysteme abgesenkt.[1] Im Gegenzug hat er einen steuerlichen Anreiz gesetzt, für das Alter in eigener Verantwortung vorzusorgen durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge.[2] Die Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Höchstens abziehbarer Betrag

Rz. 60 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Nach der Reform des Jahres 2005 (> Rz 26) sind die Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Vorsorgeaufwendungen auf einen allgemeinen Höchstbetrag (> Rz 61) sowie die Einbeziehung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Beitragsanteils zur GRV zu den vom ArbN aufgewandten Vorsorgeaufwendungen (> Rz 63) zu beachten. Zur Verfassungsproblemati...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde für Ärztinnen un... / 4.2 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (redaktionelle Änderung)

Infolge der Reform des Rechts der schwerbehinderten Menschen (SGB IX) zum 1.1.2018 ergab sich die Notwendigkeit einer redaktionellen Anpassung des § 27 Abs. 4 TV-Ärzte an Universitätskliniken. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist seit 1.1.2018 in § 208 SGB IX geregelt (§ 125 SGB IX a.F.). § 27 Abs. 4 S. 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken in der Fassung ab 1.1.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. b, Art. 18 Abs. 2 des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] war der Begriff "Eigenverbrauch" in § 12 Abs. 2 Nr. 6 mWv 1.4.1999 gestrichen worden. Nach der amtlichen Gesetzesbegründung[2] handelte es sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Reform der Eigenverbrauchsbesteuerung. Rz. 7 Für unentgeltliche Wertabgaben aus der ...mehr