Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Gleich lautende Ländererlasse

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Die von der Finanzverwaltung erlassenen Regelungen geben zum Teil detaillierte Erläuterungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich orientieren sich die Regelungen der Finanzverwalt...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / 1. Grundsätzliche Überlegungen zum Ausbau der Spezialisierung im Erbrecht

Der DAV begrüßt die obligatorische Spezialisierung der Gerichte in Erbsachen uneingeschränkt als konsequente Fortführung der Reform vom 28.4.2017 (BGBl I, S. 969) und als einen guten und notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Das Reformvorhaben liegt auf der Linie, die der DAV mit seiner Forderung nach Einführung des Großen Nachlassgerichts verfolgt (Stellungnahme des...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Selbstständig verwertbare Teilfläche

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist für die Annahme einer selbstständig nutzbaren Teilfläche nicht entscheidend, ob die Teilflächen baulich nutzbar sind. Vielmehr wird unter einer selbstständig nutzbaren Teilfläche jede sinnvolle Nutzung verstanden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Lagerfläche, Abstellfläche, Gartenfläche, einen Schr...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / Leitsatz

1. Nach st. Rspr. ist Halter i.S.d. straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, wer ein Kfz für eigene Rechnung benutzt und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. Bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch einen Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken wird nach der Rspr. für das Merkmal des "Betriebs auf eigene Rechnung" danach differenziert, ob der A...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / I. Ausgangslage

Das Ehe- und Familienbild des 19. Jahrhunderts war noch geprägt von der Vorstellung, dass das Zusammenleben der Eheleute von einem Gefüge tradierter unantastbarer sittlicher Vorgaben bestimmt wird, die der privatautonomen vertraglichen Gestaltung entzogen sind. Raum für vertragliche Gestaltungen verblieben nur dem sekundären Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen der Ehele...mehr

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zfs 09/2019, Grundsätze zum... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. Die angegriffene Verfügung des Landratsamts E. vom 25.1.2018 ist nicht zu beanstanden, erweist sich damit als rechtmäßig und verletzt die Kl. nicht in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO. Dies gilt sowohl hinsichtlich der unter Ziffer 1 verfügten Fahrtenbuchauflage (hierzu unter 1.) als auch hinsichtlich der Aufbewahrung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich als § 41 durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für Reformen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) als § 41 SGB III in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurden die Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen ...mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / I. Ankündigung der Familienpflegezeit, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

Rz. 20 Anders als das Pflegezeitgesetz enthält das Familienpflegezeitgesetz kein einseitiges Gestaltungsrecht zugunsten der Beschäftigten. Für die ausschließlich als Teilzeitarbeitsverhältnis mögliche Familienpflegezeit ist vielmehr – ebenso wie auch für die Pflegeteilzeit – eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich, § 2a Abs. 2 FPfZG. Dennoch besteht jedenfalls sei...mehr

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§ 15 Der Anspruch auf Famil... / 1. Darlehen

Rz. 34 Die Förderleistung ist als Darlehen der öffentlichen Hand konzipiert; zuständige Behörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, § 3 Abs. 1 S. 1 FPfZG. Rz. 35 Das Darlehen wird in monatlichen Raten an den Beschäftigten[18] ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Darlehensrate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen den pauschalierten monatl...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Gesetzeslage

Rz. 1 Im Zuge der "Hartz-Reformen" 2003 hatte der Gesetzgeber festgestellt, dass gerade in privaten Haushalten in großer Zahl Tätigkeiten ausgeübt wurden, die ohne sozialrechtliche Absicherung in der Illegalität stattfinden. Mit der Einführung des § 8a SGB IV sollen Einkünfte aus bisher an der Sozialversicherung vorbei ausgeübte "Schwarzarbeit" legalisiert werden, um Beschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung

Rn. 10 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit Einführung des Splitting-Verfahrens musste sich das BVerfG mehrfach mit der geltenden Regelung im Speziellen sowie mit der Familienbesteuerung im Allg beschäftigen. Gegenstand der Prüfung waren insb: unterschiedliche Besteuerung dauernd getrennt lebender oder geschiedener und nicht dauernd getrennt lebender Ehegatten höhere Besteuerung al...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Orientierung am BAföG entspricht seit Beginn der 80er Jahre der Praxis des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) wurden – neben der Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge – auch strukturelle Veränderungen für e...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

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Sauer, SGB III § 49 Berufse... / 3 Literatur

Rz. 43 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und SGB III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015, Nr. 3 S. 18. Leiska-Stephan, Berufliche Integration (benachteiligter) junger Menschen, NDV 2013 S. 132. Peschner/Sarigöz, Berufseinstiegsbegleitung: Zentrales Steuerungselement der Initiative Bildungsketten, in: Solga/...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / II. Hinzuziehung eines Beraters durch den Betriebsrat

Rz. 94 Betriebsänderungen sind in aller Regel eine Folge komplexer betriebswirtschaftlicher, technischer oder strategischer Überlegungen. Aus diesem Grund wurde mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes dem Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auch ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Berater zu seiner ...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / 2. Unterlassungsanspruch der Arbeitnehmervertretung

Rz. 143 Höchst umstritten ist demgegenüber die Frage, ob die Arbeitnehmervertretung dem Arbeitgeber im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens auch aufgeben lassen kann, die Durchführung der Massenentlassung, mithin den Ausspruch der Kündigungen zu unterlassen, bis das Konsultationsverfahren abgeschlossen ist. Rz. 144 Die Anerkennung eines allgemeinen Unterlassungsanspruc...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / c) Soziale Auswahlgesichtspunkte

Rz. 166 Nachdem der erste Prüfungsschritt beinhaltete, zu prüfen, welche Arbeitnehmer vergleichbar und in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, wer von diesen Arbeitnehmern der sozial Stärkere bzw. Schwächere ist. Für die Sozialauswahl sind seit dem 1.1.2004 auf der Grundlage des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 die s...mehr

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Jung, SGB XII § 44 Antragse... / 2.2 Rückwirkung des Antrages (Abs. 2)

Rz. 9 § 44 Abs. 2 hat seine jetzige Fassung durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 erhalten. Aus Satz 1 der Regelung ergibt sich nunmehr, dass ein Antrag auf den Monatsersten des Kalendermonats zurückwirkt, in dem er gestellt wird, sofern die Voraussetzungen für ein...mehr

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zfs 07/2019, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG, soweit zum Nachteil der Bekl. erkannt worden ist." [8] I. Nach Auffassung des BG, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2018, 723 veröffentlicht ist, waren zum Zeitpunkt der verjährungshemmenden Klageerhebung nur die bis Ende 2012 entstandenen Leistungsansprüch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 120 Ahrens, Entschuldungsverfahren und Restschuldbefreiung, NZI 2007,193 ff.; Arnold, Das Insolvenzverfahren für Verbraucher und Kleingewerbetreibende nach der Insolvenzordnung von 1994, DGVZ 1996, 129 ff.; Bazako, Was lange währt, wird endlich gut? Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform, ZVI 2013, 209; Behr, Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung, JurB...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 7 Zur Zeit der Geltung der Konkursordnung konnte auch gegen natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübten, ein Konkursantrag gestellt werden. In der breiten Öffentlichkeit war völlig unbekannt, dass diese Personen sogar einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen stellen konnten. Die rechtlichen Regelunge...mehr

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zfs 07/2019, Verjährung des... / Leitsatz

Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem VN einer selbstständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung. BGH, Urt. v. 3.4.2019 – IV ZR 90/18mehr

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AGS 07/2019, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO – Beck’scher Kurzkommentar zur Strafprozessordnung, mit GVG und Nebengesetzen

Bearbeitet von Dr. Bertram Schmitt und Marcus Köhler. 62. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LXXIV, 2603 S., 95,00 EUR Das Strafprozessrecht ist die Königsdisziplin der Strafverteidigung. Die 62. Neuauflage enthält im 3. Anhang neben der StPO wichtige Vorschriften des GVG, die für das Strafverfahren einschlägig sind, ebenso Regelungen des Strafverfolgungsentschädigungsge...mehr

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AGS 07/2019, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BGB – Band 2: §§ 481–704 BGB, AGG

Herausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger, Dr. Herbert Roth, Dr. Wolfgang Hau und Dr. Roman Poseck. 4. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XLVII, 2892 S., 189,00 EUR In der 4. Aufl. erscheint das Werk in fünf Bändern. In Band 2 sind Teile des besonderen Schulrechts von §§ 481–704 BGB und das AGG kommentiert. Insbesondere zu nennen sind das Darlehensrecht, Mietrecht, Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Entscheidung des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 46.10 [Autor/Stand] Nach der hier bisher vertretenen Auffassung war es kaum verständlich, dass der Gesetzgeber an der Maßgeblichkeit des § 146 BewG für Zwecke der Grunderwerbsteuer festgehalten hat, obwohl sowohl der BFH als auch das BVerfG die Willkürlichkeit der Bewertungsergebnisse des § 146 BewG äußerst kritisch beurteilt haben. Die Bewertungsergebnisse weisen keinen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einheitsbewertung zum 1.1.1964 bzw. 1.1.1935

Rz. 1 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke in den alten Bundesländern werden bei der Einheitsbewertung 1964 unter Ansatz einer Jahresrohmiete oder einer vergleichbaren üblichen Miete, multipliziert mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Vervielfältiger, bewertet. Das Produkt aus "Miete × Vervielfältiger" kann im Einzelfall durch Zuschläge erhöht oder durch Abschläge gekürzt werd...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Sachverhalt

A. 1. Die Beteiligten streiten uber die Erteilung eines gegenstandlich beschrankten Teil-Erbscheins nach dem am 12.2.2016 verstorbenen J. Der Erblasser war turkischer Staatsangehoriger. Sein gewohnlicher Aufenthalt war zuletzt in T. Er war in erster Ehe mit Frau H verheiratet. Die Ehe wurde 1977 rechtskraftig geschieden. Bei den Beteiligten zu 1) bis 5) handelt es sich um die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Der Versorgungsausgleich geht auf die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977 zurück (ursprünglich enthalten in §§ 1587ff BGB aF). Das BVerfG hält das Prinzip des Versorgungsausgleichs für verfassungsgemäß (BVerfG 53, 257 = DB 1980, 644). Ergänzende Regelungen enthielten vor allem das VAHRG vom 21.02.1983 (BGBl 1983 I, 105), das VAwMG vom...mehr

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Sommer, SGB V § 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000)vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Bildung eines ständigen Arbeitsausschusses der Verbindungsstelle, der in besonderen fachlichen Fragen für den Vorstand beratend ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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FF 06/2019, 10 Jahre Versorgungsausgleich

Klaus Weil Das im April 2009 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Vermutlich werden die meisten von uns noch immer vom "Neuen Versorgungsausgleich" sprechen. Die vor 10 Jahren beschlossene Reform des alten Versorgungsausgleichs sollte eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflichtigen insoweit, als ihnen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.4.3 Steuerrechtliche Folgen bei Verletzung der Vorlagepflicht

Tz. 1231 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Legt der Stpfl die Bücher einer ausl BetrSt nicht vor und sind ihre Geschäftsvorfälle auch nicht in einer im Inl geführten Buchführung erfasst, so ist die Buchführung seines Gesamtunternehmens nicht vollständig und somit iSd Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht ordnungsmäßig. Auf die Gründe, die ihn an der Vorlage der Buchführung od...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.6 Länderspezifika

Tz. 490 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Unabhängig von den allg anerkannten Regelungen der OECD sind im Einzelfall länderspezifische Regelungen zu beachten, deren Spezifika am besten mit einem örtlichen St-Berater abgestimmt werden sollten. In der Praxis werden folgende Länder als "problematisch" betrachtet: China. Das SAT Bulletin Nr 16 v 18.3.2015 enthält neben dem benefit test 5 ...mehr

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ZErb 06/2019, Ausschluss de... / Aus den Gründen

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, die Möglichkeit einer zur gemeinsamen Elternschaft führenden Stiefkindadoption davon abhängig zu machen, dass der Stiefelternteil mit dem Elternteil verheiratet ist. I. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil m...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.10.3 Die deutsche Lizenzschranke

Tz. 985e Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nachdem Österreich zum 01.03.2014 ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt hat, ist auch in D die Forderung auf eine vergleichbare Regelung aufgekommen (Hess Ministerium der Finanzen, Presseinformation vom 16.10.2014 und BR-Initiative v 20.07.2015). Die österreichische Regelung sieht sowohl für Zins- als auch für Lizenzaufw...mehr

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AGS 06/2019, Keine Einigung... / 2 Aus den Gründen

Eine Einigungsgebühr ist nicht angefallen. Die Einigungsgebühr entsteht nach der amtlichen Anmerkung zu Nr. 1003, 1000 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. VV "für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird". Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt. Die Übereinkunft der Kindeseltern...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.2 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA 2010

Tz. 109 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA 2010 lässt sich folgt abgrenzen: Zu Einzelheiten der Abgrenzung s Tz 1206ff. Durch di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Antonakopoulos/Fink, Die Annual Improvements des IASB vom Dezember 2013. Änderungen der Zyklen 2010–2012, 2011–2013 und ED/2013, PiR 2014, S. 99–107; Ballwieser/Küting/Schildbach, ­Fair value – erstrebenswerter Wertansatz im Rahmen einer Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung?, BFuP 2004, S. 529–549; Bäthe-Guski/Debus/Eberhardt/Kuhn, Besonderheiten bei der Fair-Value-Er...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Fragen der BetrSt-Besteuerung":

Becker, Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und ausl BetrSt, IWB F2, 623; Runge, Zur internationalen Besteuerung des Industrieanlagenbaus, RIW 1984, 970; Schieber, St-Probleme beim Industrieanlagenbau, IWB F3 D Gr 1, 1313; Debatin, Das BetrSt-Prinzip der dt DBA, DB 1989, 1692 (Teil 1) und 1739 (Teil 2); Becker/Günkel, Betriebsaufspaltung über die Grenze, FS L. Schmidt (1993), 48...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Anforderungen aus Sicht der Finanzanalyse

Tz. 87 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Im Januar 2016 hat der IASB den IFRS 16 zur Reform der Leasingbilanzierung veröffentlicht. Dieser Standard löst IAS 17für die Regelung von Leasingverhältnissen ab und ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am bzw. nach dem 01.01.2019 beginnen. Grund zur Überarbeitung war ua. die intransparente und ermessensbehaftete Differenzieru...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Nachteile

Tz. 115 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Wie oben bereits ausgeführt, stellen die IFRS dem Abschlussleser im Vergleich zu nationalen Rechnungswerken mehr Informationen zur Verfügung. Doch genau bei diesem Vorteil setzen auch mehrere Nachteile an. Allgemein besteht ein Nachteil darin, dass im Hinblick auf verschiedene Sachverhalte diejenigen Parameter, welche zur Prognose eben dieser...mehr