Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 43 Anordnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 als § 44 in Kraft getreten. Die Regelung ist durch das Dritte Gesetz für moderne Leistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert worden. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 47 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit anderem Inhalt in Kraft getreten. § 47 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpoli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.3 Reform durch den UmwSt-Erlass 2011

Rz. 8 Eine lang ersehnte Kommentierung der Neuerungen durch das SEStEG 2006 seitens der Finanzverwaltung erfolgte mit dem Umwandlungssteuererlass (UmwSt-Erlass) im Jahr 2011, welcher die in der Praxis bestehende Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsanwendung mildern sollte. Da der UmwSt-Erlass erst fünf Jahre nach der Neukonzeption des UmwStG durch das SEStEG veröffentlicht w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.1 Reform des UmwStG durch das SEStEG 2006

Rz. 3 Das UmwStG wurde durch das in 2006 in Kraft getretene SEStEG neu gefasst. Anlass der Neufassung waren insbesondere die Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie die im UmwG eröffnete Möglichkeit grenzüberschreitender Umwandlungen im EU-/ERW-Raum. So wurde zivilrechtlich insbesondere durch einen neu eingeführten X. Abschnitt (§§ 122a ff. UmwG) die grenzüberschreitende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 2 Historie

Rz. 2 Das UmwStG 1969[1] ordnete erstmals steuerrechtliche Regelungen für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem heutigen Regelungsumfang an.[2] Nach dem UmwStG 1977[3] war die steuerneutrale Umstrukturierung von Unternehmen nur bei Umwandlung und Verschmelzung von Kapitalgesellschaften möglich. Diesbezüglich wurde sichergestellt, dass es zu keiner doppelten steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 401 AO regelt die Befugnis der Finanzbehörde, Anträge an das Gericht auf Festsetzung von Nebenfolgen im selbstständigen Verfahren zu stellen. Dabei kann es sich um den Antrag auf Anordnung von Einziehung oder Verfall sowie auf Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung[1] handeln. § 401 AO ist im Kontext zu § 400 AO zu sehen, in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Die Werkstätten erhalten nach Abs. 3 Satz 1 von den Rehabilitationsträgern für die gegenüber den behinderten Menschen erbrachten Leistungen Vergütungen. In der ursprünglichen Formulierung des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 14/5074) lautete die Formulierung: "Die Leistungen umfassen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.2.2 Umfang der Vergütungen

Rz. 11 Die Vergütungen müssen alle für die Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt notwendigen Kosten sowie die mit der wirtschaftlichen Betätigung der Werkstatt in Zusammenhang stehenden Kosten, soweit diese unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Werkstatt und der dort beschäftigten behinderten Menschen nach Art und Umfang über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 58 Leistun... / 2.3 Ermittlung des Arbeitsergebnisses

Rz. 21 Wie das Arbeitsergebnis der Werkstätten ermittelt wird, ist in § 12 Abs. 4 WVO bestimmt. Diese Vorschrift ist durch Art. 13 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) mit Wirkung zum 1.8.1996 eingefügt worden. Gemäß § 221 Abs. 2 sind die Werkstätten verpflichtet, an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Mensch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / B. Bedeutung der Reform 2002 für den Personenschaden

I. Materielle Schäden Die Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002[24] hat nicht nur beim immateriellen, sondern auch beim materiellen Schaden Änderungen gebracht. Ich will sie hier nur erwähnen, soweit sie für den Personenschaden von Bedeutung sind. Eine wichtige Verstärkung des Schutzes von im Vergleich zu Kraftfahrzeugen schwachen Verkehrsteilnehmern wie etwa Kinder, F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Materielle Schäden

Die Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002[24] hat nicht nur beim immateriellen, sondern auch beim materiellen Schaden Änderungen gebracht. Ich will sie hier nur erwähnen, soweit sie für den Personenschaden von Bedeutung sind. Eine wichtige Verstärkung des Schutzes von im Vergleich zu Kraftfahrzeugen schwachen Verkehrsteilnehmern wie etwa Kinder, Fußgänger oder Radfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / III. Immaterieller Schaden

Der immaterielle Schaden lag den Vätern des BGH ersichtlich weniger am Herzen – ob Mütter das anders gesehen hätten, sei hier dahingestellt. Jedenfalls ist die grundsätzlich restriktive Haltung des BGB gegenüber dem immateriellen Schaden immer wieder kritisiert und veralteten, von kaufmännischem Denken beseelten Vorstellungen zugeschrieben worden. Die Gesetzesmaterialien erg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, FF aktuell / Festlegung auf ein Modell nicht empfehlenswert

Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind und damit einem Wechselmodell nichts im Weg steht. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Immaterieller Schaden

Durch sie wurde nämlich das Schmerzensgeld nicht nur in den allgemeinen Teil des Schuldrechts – nämlich § 253 BGB – überführt, sondern auch inhaltlich neugestaltet. Der bisherige § 253 BGB ist zu Abs. 1 geworden und besagt wie bisher, dass wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / A. Materielle und immaterielle Aspekte des Personenschadens

Das 40-jährige Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft deckt sich etwa zur Hälfte mit meiner Tätigkeit im VI. Zivilsenat des BGH, bei der ich nicht nur Einblicke in die Probleme des Personenschadens nehmen konnte, sondern auch einen gewissen Einfluss auf dessen Entwicklung. Diese habe ich nach meiner Richterzeit weiterverfolgt und mich zuletzt auch an der Diskussion über das neue H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Grundprinzipien deliktischer Haftung

Ausgangspunkt ist ein im Jahr 2000 vom VI. Zivilsenat entschiedener Fall,[3] der zugleich mit den Grundprinzipien auch die Grenzen des deliktischen Schadensersatzes aufzeigt.[4] Hier war der Sohn des Klägers, mit dem dieser gemeinsam eine Landwirtschaft betrieb, beim Bau einer Scheune durch das Umstürzen einer Fertigwand getötet worden. Der Kläger war hierdurch gezwungen, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Billigkeit

Dieser neue Beschluss erläutert auch den Begriff der Billigkeit und zwar dahin, dass ihre Funktion in der Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den abstrakten gesetzlichen Regelungen des Gesetzes und den Besonderheiten des einzelnen Falles bestehe – kurz gesagt: der Einzelfallgerechtigkeit diene. Im Klartext hat also der Umstand, dass der Anspruch auf eine billige En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2019, Der Personensc... / I. Bemessung

Trotz dieser Verbesserungen konnte die Reform nichts am Hauptproblem des immateriellen Schadens ändern, nämlich dem Bemessungsproblem. Bei genauer Betrachtung zeigt sich dieses Problem schon im Gesetzestext, nämlich beim sprachlichen Unterschied zwischen der Regelung des Vermögensschadens in § 823 Abs. 1 und des immateriellen Schadens in § 847 bzw. – insoweit unverändert – § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2019, Pfändbarkeit ... / 3 Der Praxistipp

Verletztenrente ist pfändbar Die Verletztenrente nach § 56 SGB VII ist in voller Höhe nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen pfändbar. Das hat der BGH schon 2016 entschieden (BGH NJW 2017, 959). Sie fällt nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I. Denn diese Schutzvorschrift erfasst nicht Leistungen, die den durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2019, FF aktuell / Experten gegen Festlegung auf das Wechselmodell der Kinderbetreuung

Am 13.2.2019 haben sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bessere Betreuung der Kinder geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell ausgesprochen. Hintergrund der Anhörung war der FDP-Antrag der ein familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen will (19/1175), während Die Linke gegen eine Festschreibung des Modells ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 6 Fachkräfte / 2.1 Anforderungen an die Fachkräfte

Rz. 3 Der Gesetzgeber ist sich offenbar bewusst, dass es einer besonderen Eignung bedarf, wenn man sich mit der Durchführung der Aufgaben, die das SGB XII regelt, zu befassen hat. Nicht ohne Grund wird verlangt, dass die betreffenden Personen sowohl von der Persönlichkeit her geeignet sein müssen und zusätzlich entweder über eine entsprechende Ausbildung verfügen oder vergle...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Öffnungsklausel: Reichweite?

Leitsatz Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, sind grundsätzlich nur insoweit materiell überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders ist es bei Beschlüssen, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte betreffen. Die unterliegen einer weiterreich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2019, Zulässigkeit ... / 3 Der Praxistipp

Schuldnerverzeichnis als Informationsquelle … Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgegeben, gilt grundsätzlich eine Sperrfrist von zwei Jahren, wenn nicht eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse glaubhaft gemacht wird. Auch wenn im Schuldnerverzeichnis der Tag der Abgabe der Vermögensauskunft nach § 882b ZPO (leider) seit dem 1.1.2013 nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2019, Koehl/Lempp/Krumm, Punktesystem und Bußgeldkatalog – Fahreignungsbewertungssystem, OWi-Verfahren, Sanktionen, Muster

Handkommentar. Von VRiVG Felix Koehl, RA Volker Lempp und RiAG Carsten Krumm. 2. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 366 S., 48,00 EUR Zum 1.5.2014 ist eine umfassende Reform des Punktesystems bei Ordnungswidrigkeiten in Straßenverkehrssachen in Kraft getreten. An mehreren Stellen musste dieses Reformpaket zwischenzeitlich nachgebessert werden. Ob dieses neue System den g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Für Grundstüc... / V. Ergebnis

Danach gilt, dass der Gesetzgeber die konkrete Problematik nicht gesehen hat. Es gibt also eine Gesetzeslücke, die den Weg zur Auslegung eröffnet. Nur gibt es in der Gesetzessystematik keine doppelten Spezialvorschriften. Der Gesetzgeber hat doch ganz eindeutig regeln wollen, dass für bekannte erbrechtliche Ansprüche die Regelverjährung gilt und für nicht bekannte erbrechtli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verfassungsrechtliche Prüfung der Vorschrift

Rz. 26 [Autor/Stand] Die weiterhin für Zwecke der Grunderwerbsteuer geltende Bedarfsbewertung des § 147 BewG stand erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, weil der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz [2] nicht auf die Grunderwerbsteuer ausgeweitet hat. Somit galten die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Compliance: Sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung verfassungswidrig?

Zusammenfassung Bei Gesetzesverstößen droht Unternehmen neben Bußgeldern auch die (betragsmäßig nicht begrenzte) Abschöpfung der im Zuge der Gesetzesverletzung erzielten Erträge. Der BGH äußerte nun verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Juli 2017 reformierten Regelungen zur Vermögensabschöpfung bei verjährten Taten. Hintergrund Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 96a ist mit Wirkung zum 1.1.1996 durch Art. 1 Nr. 17 des SGB VI-Änderungsgesetzes v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) in das SGB VI eingefügt worden und regelte zunächst die Kollision von Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen mit Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43 und 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung. Zu diesem Zweck wurde den damali...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Stolperfalle Hausgeldklage / 4 Prozessstandschaft

Seit Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft kann der Verwalter nicht mehr als Prozessstandschafter Hausgeldansprüche in eigenem Namen für die Eigentümergemeinschaft geltend machen. Nach altem Recht war dies zulässig, weil ein praktisches Bedürfnis hierfür bestand, da ansonsten sämtliche übrigen Wohnungseigentümer als Kläger aufzuführen gewesen wären. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Konzeption der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Ursprüngliches Konzept: Beseitigung der Abschirmwirkung. Mit § 10 Abs. 2 verbindet sich die Frage, wie die Hinzurechnungsbesteuerung rechtssystematisch zu verstehen ist (vgl. Vor §§ 7–14 Anm. 1 ff. und 46 ff.). Ausgangspunkt aller Überlegungen war die Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht die zivilrechtliche Trennung zwischen Kapitalgesellschaft und ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2019, Empfehlungen d... / Arbeitskreis I: Punktereform auf dem Prüfstand

1. Eine erste Bilanz nach fünf Jahren zeigt: a) Die Reform des Punktsystems im Jahr 2013 hat das System im Vergleich zu den vorherigen Regelungen einfacher, transparenter und leichter verständlich gemacht. Nachfragen und Rechtsmittel haben abgenommen. Mehr Transparenz wäre mit einem durchgängigen Rechtskraftprinzip erreichbar. b) Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die auf die Verbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2019, Münchener Kommentar zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil II

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker, Bettina Limperg. Bearbeitet von Dr. Volker Emmerich, Dr. Dres. h.c. Wolfgang Ernst LL.M., Dr. Rhona Fetzer, Dr. Thomas Finkenauer, Jörn Fritsche, Dr. Reinhard Gaier, Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald, Dr. Mathias Habersack, Dr. Susanne Heinemeyer, Dr. Eva-Maria Kieninger, Sebastian R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2019, Verneinte Ersa... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung befasst sich mit den Problemkreisen des Verbots der Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung und bereitet den Weg zu einer Bestimmung des von dem Brutto-Wiederbeschaffungswert abzusetzenden Umsatzsteueranteils. 1) Der phantasievolle Versuch der Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist auf die Reform der Schadensberechnung in dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Neuregelungen durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003

a) Dreistufige Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Sozialauswahl Rz. 426 Nach dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt[441] findet die Sozialauswahl weiterhin in drei Stufen statt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / C. Betriebsbedingte Kündigungen im Vorfeld und in der Insolvenz

Rz. 335 Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen betriebsbedingter Kündigungen im Vorfeld der Insolvenz und in der Insolvenz können hier nicht umfassend dargestellt werden. Es sollen deshalb nur die wesentlichen Prüfungsstufen unter Berücksichtigung der Neuregelungen zum 1.1.2004 durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[355] dargestellt werden.[356] Die nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Dreistufige Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Sozialauswahl

Rz. 426 Nach dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt[441] findet die Sozialauswahl weiterhin in drei Stufen statt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Vorrang betrieblicher Gründe/sog. Leistungsträgerregelung

Rz. 439 Der Vorrang betrieblicher Gründe, also der Ausschluss bzw. die Überwindung der sozialen Auswahl nach der so genannten Leistungsträger-Regelung bis zum 31.12.1998, war zwischenzeitlich ebenfalls eingeschränkt worden. Nach der Regelung in § 1 Abs. 3 KSchG seit dem 1.1.1999 mussten soziale Gesichtspunkte ausnahmsweise dann nicht berücksichtigt werden, wenn betriebstechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 488 Die sog. Namenslistenregelung war im Zeitraum vom 1.10.1996 bis 31.12.1998 schon in der Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG a.F. [1996] enthalten. Die dortige Rechtsprechung kann weitgehend auch auf die Neuregelung seit dem 1.1.2004 und auf § 125 InsO übertragen werden. Die Überprüfungsbeschränkung anhand eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 1 Abs. 5 KS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Sonstige Überprüfungsbeschränkungen

Rz. 459 Die Frage des Umfangs der gerichtlichen Überprüfbarkeit der sozialen Auswahl und der Bewertung der Sozialindikatoren ist in § 1 Abs. 3 und Abs. 4 KSchG geregelt. Nach der Streichung der Kündigungserleichterung durch einen Interessenausgleich mit Namensliste in § 1 Abs. 5 KSchG a.F. zum 1.1.1999 war die Betriebsvereinbarung mit einem Punkteschema gem. § 1 Abs. 4 KSchG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Bewertungsmaßstäbe

Rz. 436 Durch die Formulierung in § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist klargestellt, dass die Sozialauswahl bereits dann ordnungsgemäß ist, wenn der Arbeitgeber die Wertungskriterien des Gesetzes ausreichend berücksichtigt hat. Dies bedeutet, dass ihm ein Bewertungsspielraum zusteht und der gekündigte Arbeitnehmer sich nur erfolgreich auf eine Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl berufen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Zulässigkeit einer Auswahl nach Altersgruppen

Rz. 448 Als zulässig wird aufgrund der seit dem 1.1.1999 wiederhergestellten Fassung des § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG ("sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse") auch die Bildung von Alters(struktur)gruppen bei der Sozialauswahl zur Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur angesehen.[460] Die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte – auch für die vor dem 1.1.200...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investieren in Indien: Eige... / 5 Chancen und Risiken in Indien

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken einer M&A-Aktivität in Indien für den Investor überblicksartig nach PESTEL dargestellt. PESTEL ist ein Akronym und steht für die englischen Anfangsbuchstaben der Einflussfaktoren Politik (politics), Wirtschaft (economics), sozio-kulturell (social), Technologie (technological), Ökologie (ecological) und Recht (legal).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Mit Wirkung v 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 39...mehr