Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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AGS 02/2019, MüKo zum BGB – Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 1. Teilband

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker und Bettina Limperg. 8. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1828 S., 179,00 EUR Mit dem vorliegenden Werk liegt nunmehr der 2. Band der 8. Aufl. vor. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen umfangreichen weiteren Rspr. insbesondere des EuGH und der Rspr. auf dem Gebiet...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / IV. Fazit

Alle vorstehenden Erwägungen deuten darauf hin, dass es zweckmäßig ist, gesonderte Verfahren, die Umgang und elterliche Sorge betreffen, verfahrensrechtlich gemeinsam zu behandeln. Es spricht auch viel dafür, Verfahren den Kindesunterhalt betreffend in einen Verbund einzubeziehen. Die vorhandenen verfahrensrechtlichen Regelungen gewährleisten das nicht. Der Scheidungsverbund ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 2 Gruppe der psychologischen Sachverständigen bzw. Gutachter und Gutachterinnen

Anforderungen Gutachten können eine hohe Bedeutung für die richterliche Entscheidung erlangen, deshalb sind sowohl die passende richterliche Fragestellung für das Gutachten als auch seine Qualität zentral; dies erfordert eine bestmögliche Qualifikation der Gutachter und ein bestmögliches Handwerkszeug. Ausbildungmehr

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FF 02/2019, Familiengerichtsbarkeit – Wechselmodell – DFGT

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vors. Richterin am OLG München, Vorsitzende des DFGT Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Liebe Frau Götz, Sie sind seit Januar 2014 Vorsitzende eines Familiensenats des OLG München. Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren Sie zunächst beim Amtsgericht München u.a. für Mietsachen tätig, haben sich dann für "das Familiengericht entdecken ...mehr

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zfs 02/2019, Die ARGE Verkehrsrecht feiert Geburtstag in Weimar!

Bereits vor 90 Jahren, im September 1928, hat der damalige Deutsche Anwaltverein einen Ausschuss und eine Gruppe für Verkehrsrecht gegründet, das Verkehrsrecht hat damals schon ein großes Interesse bei der Anwaltschaft ausgelöst. Es hat dann jedoch noch einmal fast 51 Jahre gedauert, bis am 15.8.1979 in Meran die nunmehrige ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "von u...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / IV. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979 S. 363. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Herdegen, Beurteilungsspielraum und Ermessen im strukturellen Vergleich, JZ 1991 S. 747. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504. Schnitzler, Die Besonderheiten des Sozialverfahrensrechts, NJW 2019 S. 9. Schwankhart, Der Rentenber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1]. Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 615 RVO). Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Durch das ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Fristen und Verjährungsvorschriften

Rz. 340 Das anwaltliche Dasein wird durch eine Vielzahl materieller und prozessualer Fristen determiniert. Die Nichtbeachtung solcher Fristen stellt die Hauptursache für Anwaltshaftungsfälle dar und nimmt rund 40 % aller von den Anwälten bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldeten Schadensfälle ein.[283] Rz. 341 Einer der maßgeblichen Gründe dafür dürfte sein, dass es di...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Einbeziehung des Versicherers

Rz. 34 Über die vorstehend geschilderten Obliegenheiten zur Anzeige potentieller Schadenfälle hinausgehend ist von Anwälten allerdings zu berücksichtigen, dass sie nicht einfach die Ansprüche ihrer Klientel unstreitig stellen und anerkennen. Denn wirtschaftlicher (Haupt-)Betroffener ist nach einem Schadenfall meist die Berufshaftpflichtversicherung, weshalb dieser ein Weisun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 833 In prozessualer Hinsicht ist zunächst einmal zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG mittlerweile auch in seinem Wohnsitzgerichtsstand geklagt werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier vieles aufgrund des klaren Wortlauts des § 215 Abs. 1 VVG umstritten ist, sodass ein unbedachtes Vorgehen rasch zu einer Klageabweis...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Auswirkungen der Reform

Rz. 79 Das reformierte VVG behandelt die Vorschriften über die Rechtsschutzversicherung in den §§ 125 bis 129 VVG. Insoweit wirken sich die weit reichenden Veränderungen auch auf die Sparte der Rechtsschutzversicherung aus, weil "eines der Herzstücke der geplanten Reform des VVG die Neufassung des Obliegenheitsrechts darstellt".[71] Rz. 80 Erfreulich ist, dass in § 127 VVG we...mehr

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§ 1 Einleitung / X. Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Rz. 76 Am 5.7.2007 hat der Bundestag das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beschlossen, welches am 21.9.2007 den Bundesrat passiert hat. Das im Wesentlichen aus dem Jahr 1908 stammende VVG wurde in weiten Teilen der gelebten Rechtswirklichkeit nicht mehr gerecht. Es vollzog "sich eine grundlegende Modernisierung der Vertragsbeziehungen zwischen Versicherer und Ve...mehr

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§ 17 Das Berufungsrecht / Literaturtipps

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Vorwort zur 4. Auflage

Seit der 3. Auflage sind nun neun Jahre vergangen. Das mag als Ausdruck der großen Stabilität des Zivilprozessrechtes verstanden werden. Kleine und größere gesetzliche Änderungen, es sei nur der elektronische Rechtsverkehr genannt, und die Fülle an Rechtsprechung haben Verlag und Herausgeber nun veranlasst, die 4. Auflage des Hand- und Formularbuches zum Zivilprozessrecht an...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Allgemeines

Rz. 199 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008[387] wurde zum 1.9.2009 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz auch Familienverfahrensgesetz (FamFG), eingeführt. Das FamFG ersetzt insbeson...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / Literaturtipps

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / Literaturtipps

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§ 18 Das Beschwerderecht / 2. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde

Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde ist seit der ZPO-Reform nicht mehr in der ZPO selbst geregelt, sondern ergibt sich systemkonform aus den §§ 72, 119 Abs. 1 GVG. Dabei sind die Zuständigkeiten nicht nur systematisch neu eingeordnet, sondern auch inhaltlich in Abweichung von den früheren Bestimmungen geregelt worden. Rz. 25 Danach sind...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / II. Die Rechtsbeschwerde

Rz. 154 Mit der ZPO-Reform ist zum 1.1.2002 die sofortige weitere Beschwerde abgeschafft und stattdessen die revisionsähnlich ausgestaltete Rechtsbeschwerde eingeführt worden. Rz. 155 Schon die ersten Jahre mit dem Rechtsinstitut der Rechtsbeschwerde haben deren erhebliche Bedeutung gezeigt, weil erstmals ein Rechtsmittel in Beschwerdesachen zum BGH eröffnet ist.[99] Damit ha...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Beschwerde ist neben der Berufung und der Revision die dritte Säule des Rechtsmittelrechts der Zivilprozessordnung. Rz. 2 Mit der ZPO-Reform hat die sofortige Beschwerde die einfache Beschwerde gänzlich abgelöst. Sie unterliegt grundsätzlich – mit der Ausnahme im Prozesskostenhilferecht – der Notfrist von zwei Wochen nach § 569 ZPO. Mit dem FamFG ist zum 1.9.2009 da...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 2. Die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist

Rz. 83 Die Berufung[151] ist nach § 517 ZPO binnen eines Monats nach Zustellung des angegriffenen Urteils einzulegen. Es handelt sich um eine Notfrist, die mit der Zustellung des vollständig abgefassten Urteils beginnt. Rz. 84 Schon mit der Zustellung des anzufechtenden Urteils werden erhebliche Sorgfaltspflichten begründet:mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 4. Schuldhaftes Verhalten des Hilfspersonals des Vertreters und sonstiger Dritter

Rz. 52 Die Vertreterhaftung nach § 85 Abs. 2 ZPO bezieht sich nur auf den Vertreter selbst, nicht aber auf dessen Hilfspersonal.[101] Aus diesem Grunde steht ein Verschulden des Büropersonals der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht entgegen. Rz. 53 Das Verschulden des Büropersonals kann sich jedoch als erhebliches Eigenverschulden des Rechtsanwalts in se...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Inkrafttreten

Rz. 77 Das reformierte VVG trat für Neuverträge zum 1.1.2008 in Kraft. Für sogenannte Altverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt das bisherige VVG bis zum 31.12.2008 weiter. Rz. 78 Gemäß Art. 1 Abs. 2 EGVVGE kann der Versicherer seine bisherigen Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit diese von den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes abweichen, bis ...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / XLIV. Muster: Antrag zur Vorlegung einer Urkunde durch einen Dritten

Rz. 759 Muster 11.44: Antrag zur Vorlegung einer Urkunde durch einen Dritten Muster 11.44: Antrag zur Vorlegung einer Urkunde durch einen Dritten An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht des beantragt,mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 21 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend ge...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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§ 23 Die Kostenfestsetzung / jj) Inkassokosten

Rz. 64 Durch die Reform des Rechtsberatungsrechtes ist der Tätigkeitsbereich der Inkassounternehmen deutlich größer geworden. Durften sie in der Vergangenheit auf der Grundlage des Rechtsberatungsgesetzes den Gläubiger nur außergerichtlich vertreten, ist ihnen nunmehr nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO neben der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher auch die Forderungspfändung u...mehr

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§ 1 Einleitung / D. Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherern und Anwaltschaft

Rz. 5 Trotz dieser scheinbar friedlichen Symbiose zwischen den Rechtsschutzversicherern und der Anwaltschaft (vgl. Schaubild Strategisches Zielsystem im Rechtsberatungsmarkt) eskalierte in der Vergangenheit immer mal wieder der Streit über den Gegenstand und den Umfang des vonseiten der Mandanten eingekauften Rechtsschutzversprechens. "Sie sind schlechte Verlierer – die deut...mehr

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FoVo 01/2019, Kein Anspruch... / 3 Der Praxistipp

Der 1-EUR-Streit Man mag meinen, es handele sich nur um eine Bagatelle. Schließlich wurde nur um 1 EUR gestritten. Und so wird mancher Gläubigervertreter die Kosten hinnehmen und ausgleichen. Zum Schaden des Gläubigers, der den Betrag vorfinanzieren muss, wie des Schuldners, der letztlich nach § 788 Abs. 1 ZPO zur Erstattung verpflichtet ist. Es ist deshalb grundsätzlich sinn...mehr

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§ 15 Verfahrensanträge nach... / VII. Der Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO

Rz. 111 Vor dem Hintergrund der ZPO-Reform und der damit bewirkten Reduzierung der Tätigkeit des Berufungsgerichts als zweite Tatsacheninstanz sowie der eingeschränkten Möglichkeit, im Berufungsverfahren neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorzutragen, gewinnt der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils an Gewicht. Das Berufungsgericht ist bei der Überprüfung der erstin...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / d) Beide Parteien bleiben säumig

Rz. 211 Bleiben beide Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung säumig oder bleibt eine Partei säumig und die andere Partei stellt keinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, so ergeben sich für das Gericht nach § 251a ZPO drei Entscheidungsmöglichkeiten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / 2. Die Zuständigkeit für die Rechtsbeschwerde

Rz. 177 Die Rechtsbeschwerde ist nach § 575 Abs. 1 S. 1 ZPO beim Rechtsbeschwerdegericht einzureichen. Rechtsbeschwerdegericht ist nach § 133 GVG immer der Bundesgerichtshof. Hieraus folgt, dass den Oberlandesgerichten mit der ZPO-Reform jegliche Kompetenz genommen wurde, über eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts zu befinden.[120] Rz. 178 Wird die Rechtsbeschwerde gle...mehr

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 4. Die versäumte Berufungsfrist – Anschlussberufung

Rz. 115 Versäumt der Rechtsanwalt die Frist für eine selbstständige Berufung der Partei, so bleibt ihm neben der Wiedereinsetzung grundsätzlich die Möglichkeit der Anschlussberufung nach § 524 BGB, wenn der Gegner in der Berufungsfrist seine Berufung vorgelegt hat. Rz. 116 Beachtet werden muss aber, dass der Gesetzgeber mit der ZPO-Reform die Anschlussberufung nur noch als un...mehr

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§ 1 Einleitung / III. Folgen der versäumten Vertragsumstellung

Rz. 84 Wohl die Mehrzahl der Versicherer in den unterschiedlichsten Sparten hat es versäumt, ihre Versicherungsbedingungen mit dem Inkrafttreten des VVG zu aktualisieren und binnen Jahresfrist an das kundenfreundlichere Recht des reformierten VVG anzupassen. Diese Unternehmen laufen nun Gefahr, sich nicht mehr auf Obliegenheitsverletzungen des VN berufen zu können. "Die Sank...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 1. Die Klagerücknahme bei Erledigung der Hauptsache zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage

Rz. 38 Vor der ZPO-Reform war streitig, wie die Konstellation zu behandeln ist, dass sich die Klage in der Hauptsache ganz oder teilweise durch ein Ereignis erledigt hat, welches nach Anhängigkeit, aber vor Zustellung der Klage eingetreten ist. Diese Streitfrage hat der Gesetzgeber mit der Regelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO entschieden. Erledigt sich die Hauptsache nach Anhän...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Materiell-rechtliche Grundlagen

Rz. 156 Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern[120] folgt aus der Vorschrift des § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Hieraus folgt: Eine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefkindern und Schwiegerkindern gibt es nicht! Rz. 157 Seit der Reform des Kindschaftsrechts vom 1.7.1998 werden eheliche und nichteheliche Kinde...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 2 Anmerkung

Mit dieser ersten höchstrichterlichen Entscheidung zur Ausstrahlung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf andere Rechtsbereiche hat es der BGH abgelehnt, dem in die Ehe zweier Frauen hineingeborenen Kind die Ehefrau seiner Mutter kraft Abstammungsrechts als weiteren Elternteil zuzuordnen. Es ging um ein Personenstandsverfahren, das den Antrag der Ehefrau de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Neue, ab 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum zur neuen Rechtslage: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), WPg 2014, 463; Belz/Bordemann/Rullkötter, Ka...mehr

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FoVo 01/2019, Bescheinigung... / 3 Der Praxistipp

Mehrstufige Prüfung Das P-Konto sieht in § 850k ZPO eine mehrstufige Gewährung von Pfändungsfreibeträgen vor. Zunächst wird allein der Grundpfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO i.H.v. 1.133,80 EUR gewährt. Hat der Schuldner darüber hinaus unterhaltsberechtigte Personen, denen er auch tatsächlich Unterhalt gewährt, kann sein Freibetrag um die we...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / c) Die Augenscheinnahme eines elektronischen Dokumentes

Rz. 620 Nach der ZPO-Reform kann auch ein elektronisches Dokument Gegenstand des Augenscheinbeweises sein. Die Regelung in § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO kann dabei als noch nicht ausgereift angesehen werden, sodass abzuwarten bleibt, ob der Gesetzgeber hier in Zukunft noch Modifikationen vornehmen wird. Insbesondere ist zu beklagen, dass das Gericht regelmäßig nicht die Fachkunde ha...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 414 Anwartschaften oder Aussichten, über die ein Versorgungsausgleich[256] stattfindet, sind von der Durchführung des Zugewinnausgleichs ausgenommen. Rz. 415 Bei der privaten Altersvorsorge ist zu unterscheiden:mehr