Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / II. Formulierung der Beweisfragen

Darüber, wie in einer Kindschaftssache die Beweisfragen im Beweisbeschluss zu formulieren sind,[34] besteht in der Literatur keine Einigkeit.[35] Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Beweisfragen seien so konkret wie möglich zu formulieren. Dies ermögliche dem Familienrichter, den Sachverständigen anzuleiten und zu prüfen, ob eine bestimmte Berufsgruppe für den spez...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das vorläufige Zahlungsverbot als Kosten- und Haftungsfalle für den Gläubiger? Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO ist in der Praxis ein gängiges Instrument, kurzfristig und auch ggfs. ohne die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt zu haben, schuldnerische Vermögenswerte, wie bspw. pfändbares Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, etc. zu arresti...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

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Teileinkünfteverfahren / 3.1 Ausschüttungen und Thesaurierungen bis 2017

Ausgeschüttete und ausschüttungsgleiche Erträge aus Anteilscheinen an Investmentfonds gehören bis 2017 innerhalb der gesetzlichen Grenzen des § 2 InvStG beim Privatanleger zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei betrieblichen Einkünften werden diese im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erfasst. Soweit die Erträge mit Dividenden/Gewinnausschüttungen auf Ebene des Fonds zus...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bestrebungen des Gesetzgebers zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung[1] in den letzten Jahren haben sich auch erheblich auf die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (nachfolgend bAV genannt) ausgewirkt. Im Vordergrund dieser Entwicklung standen allerdings Modelle der Entgeltumwandlung, d. h. einer von Mitarbeitern mittels Gehaltsverzichts fina...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.3 Psychotherapeutische Behandlung (Abs. 3)

Rz. 15 Durch das Gesetz über die Berufe des Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten sind die Konsequenzen aus der Schaffung dieser neuen Heilberufe gezogen worden. Diese Berufsgruppen sind nunmehr wie bisher schon Ärzte zur psychotherapeutischen Behandlung der Versicherten zugelassen. Die Psychotherapeuten sind nunmehr nicht mehr lediglich Hilfspersonen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 158 bis 175 BewG

Schrifttum: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 250 Bewertung der bebauten Grundstücke

Beck, Die geplante Grundsteuerreform: Gegen den Entwurf des BMF gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken Grundeigentum 2019, 483; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Grundeigentum 2019, 959; Eisele, Bundesrat äußert sich zum Gesetzespaket der Bundesregierung, Update Reform der Grundsteuer (I), NWB 2019, 3060; Eisele, Update Reform der Grundsteuer (II), Gesetzesbeschluss des...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Anwendungsbereich der VO

Rz. 40 [Autor/Stand] Die zu § 81 BewG ergangene Durchführungsverordnung über die außergewöhnliche Grundsteuerbelastung gilt für die Grundstücke, deren Einheitswerte auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens zu ermitteln sind. Die dort angeordnete Regelung gilt weiter für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 und bei den Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 81 BewG wurde durch das Steueränderungsgesetz 2001[2] geändert. Dabei wurde der Bezug auf § 79 Abs. 3 und 4 BewG gestrichen. Die Änderung ist eine redaktionelle Anpassung an die Aufhebung des § 79 Abs. 3 und 4 BewG. § 79 Abs. 3 BewG wurde aufgehoben, nachdem der Zeitraum für die grundsteuerliche Vergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz und dem W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegestand

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren ist darauf gerichtet, den gemeinen Wert bebauter Grundstücke in typisierender Weise zu ermitteln (s. Vor §§ 83–90 BewG Rz. 41).[2] § 83 BewG regelt den Rahmen dieses Bewertungsverfahrens. Danach soll der auf der Grundlage des Sachwertverfahrens ermittelte Grundstückswert ausdrücklich den Bodenwert (vgl. § 84 BewG mit Rz.; siehe auch V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 158 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit beschränkt auf den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (siehe aber Rz. 16) der Abgrenzung dieser Vermögensart von der Vermögensart des Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 82 BewG entspricht im Grundgedanken dem § 37 BewDV 1934. Diese Vorschrift sah eine Ermäßigung bzw. Erhöhung des nach dem Jahresrohmietverfahren ermittelten Werts wegen Vorliegens besonderer Umstände tatsächlicher Art vor. Auch nach dem Regierungsentwurf zu § 82 BewG (§ 52d BewG des Entwurfs) sollten sowohl die Gründe, die zu einer Ermäßigung, als auch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 158 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der L...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorschriften zur Erfassung und zur Bewertung eines Erbbaurechts haben alle bisherigen BewG enthalten (vgl. § 34 Abs. 2 RBewG 1925, § 54 Abs. 2 RBewG 1931, § 50 Abs. 1 Satz 3 u. Absatz 2 RBewG 1934 i.V.m.. § 46 BewDB 1935, § 68 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.. § 70 Abs. 1 BewG 1965). Die bis 2024 geltende Vorschrift zum Erbbaurecht enthält § 92 BewG, der durch das Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 160 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 250 BewG ist durch das GrStRefG[2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 6– 7 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Als Bodenwert ist gem. § 84 BewG ausdrücklich der Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre. Bei der Bewertung ist die Aufteilung in Vorder- und Hinterland sowie die Lage als Eckgrundstücke zu beachten.[2] Damit ist also der gemeine Wert gem. § 9 BewG maßgebend, d.h. der Verkehrswert des Grundstücks in seinem unbebauten Zu...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Grund dafür war in der Tatsache zu sehen, dass hinsichtlich der verschiedenen Vermögensarten unterschiedliche Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kamen und die Differenzierung zwischen Betriebsvermögen, Grundvermögen, An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 24a Satz 1 BewG dient nach der amtlichen Begründung[2] zum Bewertungsänderungsgesetz 1971 [3] in erster Linie dem Zweck, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, die Grundsteuerbescheide den betroffenen Steuerpflichtigen bereits vor dem Zeitpunkt der ersten Fälligkeit der Grundsteuer[4] zusenden zu können. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Bescheide ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 160 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt den Umfang des land- und forstwirtschaftlich genutzten Betriebes. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich im Wesentlichen den §§ 34 und 141 BewG. Ergänzende Erläuterungen waren im gleich lautenden Erlass der obersten Fina...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. Forderungen an die Bundesregierung (II. des Antrages)

Die geforderte Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen bei der Adoption lässt nicht erkennen, inwiefern dabei akzeptiert wird, dass schon aus Kindeswohlgesichtspunkten stabile Familienkonstellationen für eine Adoption erforderlich sind. Die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung geht am Kindeswohl vorbei und würde voraussetzen, dass nichteheliche Lebe...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

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FF 04/2020, Eine Vorschrift... / b) Gesetzgebungsverfahren

Allgemein zur notwendigen Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wurde vom Gesetzgeber folgendes festgestellt:[8] Zitat "Der Schwerpunkt des familiengerichtlichen Verfahrens liegt im Aspekt der Fürsorge des Gerichts für die Beteiligten und in der erhöhten staatlichen Verantwortung für die materielle Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung, so dass der bisherige Standor...mehr

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AGS 04/2020, Vergütung und ... / 3. Regelvergütung

Für den Rechtsanwalt, der seinen Mandanten vertritt, ist vergütungsrechtlich wichtig zu wissen: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gegenwärtig nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Sie ist dabei "aufwandbezogen" und nicht nach einem Erfolg orientiert. Der Insolvenzverwalter erhält aus dieser Berechnungsgrundlage nach § ...mehr

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Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, 79 Gesundheitsreformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurden mit Wirkung zum 1.1.1996 die Bezeichnungen in Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 3 Nr. 2 u...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) zum 1.1.2016 neu eingeführt. Es gibt keine Vorgängervorschrift. Die Regelung beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), unangemeldete Kontrollen in Krankenhäusern durchzuführen. Bis zum 30.4...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / A. Rechtslage nach der Reform vom 1.3.1998

Rz. 1 Die am 1.3.1998 in Kraft getretene Regelung der §§ 73 und 74 OWiG hat eine wesentliche Verschlechterung der Stellung des Betroffenen gebracht. Galt vorher, dass ein Betroffener grundsätzlich zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet war und das Gericht sein persönliches Erscheinen nur anordnen durfte, wenn der Sachverhalt mit anderen Mitteln – z.B. mit e...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / Literaturtipps

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Kapitel 10 - Vorbemerkung

Rz. 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist trotz wiederholter Reformen auch heute noch die umstrittenste verkehrsrechtliche Strafvorschrift, zumal sie nicht nur Strafe und Führerscheinentzug zur Folge hat, sondern zusätzlich noch in der Haftpflichtversicherung als Verletzung der Aufklärungspflicht gilt und damit den Versicherer zum Regress bis 5.000 EUR be...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 6. Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage

Rz. 71 Zwar wurde im Rahmen der Reform von 2014 das Bußgeld von 50 EUR auf 100 EUR angehoben. Der Verstoß wird jetzt aber nicht mehr im Register eingetragen, da er nicht in die Liste des Anhangs 13 zu § 40 FeV aufgenommen worden ist.mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / I. Zustimmung

Rz. 85 Im Rahmen der OWi-Reform von 1987 ist die Möglichkeit geschaffen worden, die Beweisaufnahme vereinfacht durchzuführen, § 77a OWiG. Die vereinfachte Beweisaufnahme ist vor allem deshalb ohne praktische Bedeutung geblieben, weil sie der Zustimmung des in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen und seines Verteidigers bedarf (OLG Stuttgart zfs 2004, 430).mehr

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§ 18 Einlassung / a) Bußgeldbehörde

Rz. 11 Die Bußgeldbehörde ist - anders als vor der Reform von 1987 - verpflichtet, dem Verteidiger vor Übersendung der Akten an die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu gewähren (§ 69 Abs. 3 S. 2 OWiG).mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / IV. Antrag auf kommissarische Vernehmung

Rz. 7 Die kommissarische Vernehmung ist durch die OWi-Reform vom 1.3.1998 abgeschafft worden. Der Betroffene kann sich jetzt nur noch unmittelbar gegenüber dem erkennenden Gericht äußern. Die von Göhler noch in der 13. Auflage[1] und OLG Celle (zfs 1999, 83) vertretene gegenteilige Auffassung ist durch die Entscheidung des BGH (NZV 1999, 257) überholt.mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Ursprünglich wollte der Gesetzgeber den Betroffenen ohne jede Ausnahme zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichten. Diese uneingeschränkte Erscheinungspflicht ist dann jedoch nicht Gesetz geworden, vielmehr hält das Gesetz das persönliche Erscheinen des Betroffenen nur noch dann für erforderlich, wenn dessen persönliche Anwesenheit zur Aufklärung ...mehr

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§ 54 Geldstrafe / XI. "Tätige Reue" nach § 142 Abs. 4 StGB

Rz. 25 Nach der im Rahmen des 6. Gesetzes zur Reform des Strafrechtes (BGBl I 1998, 164 ff.) erfolgten Ergänzung des § 142 StGB muss, wenn der Unfallbeteiligte nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nichtbedeutenden Schaden zur Folge hatte, innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht, – wenn nicht schon von ...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / V. Im Ausland verhängtes Fahrverbot

Rz. 160 Gemäß § 28 Abs. 4 S. 5 FeV gilt die Berechtigung, von einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, auch in Deutschland nicht, solange der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt oder in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, einem Fahrverbot unterliegt. Das Fahrverbot wird in diesen Fällen unabhängig von der Staatsang...mehr

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§ 29 Bußgeldbescheid / I. Geschäftsgang bzw. Zustellung

Rz. 26 Der Erlasszeitpunkt ist vor allem für die Frage der Verjährung von Bedeutung. Nach früherer Rechtslage war der Bußgeldbescheid erlassen – und hatte damit verjährungsunterbrechende Wirkung –, sobald er unterzeichnet bzw. ausgedruckt war, sofern er nur alsbald in den üblichen Geschäftsgang gelangte. Rz. 27 Dabei begründeten elf Tage zwischen Unterzeichnung und Zustellung...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / 1. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 61 Die Fahrtenbuchauflage ist verfassungsgemäß (BVerfGE 82, 568). Ihre Verhängung ist, auch wenn nur eine Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt, verhältnismäßig und erst recht, wenn eine Straftat, wie z.B. eine Unfallflucht, gem. § 142 StGB nicht aufgeklärt werden kann (OVG Münster DAR 2005, 708). Dennoch muss die Entscheidung immer nach den Umständen des Einzelfalles (BVerw...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / c) Verletzung je einer vor und einer nach dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit

Rz. 23 Während sich wegen des damals geltenden "Alles-oder-nichts-Prinzip" in der Kaskoversicherung das Problem nicht stellte, waren in der KH-Versicherung beide Obliegenheitsverletzungen zu addieren, d.h. der Versicherer konnte bis max. 10.000 EUR regressieren (OLG Saarbrücken zfs 2003, 501; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1406; BGH zfs 2006, 490; a.A. lediglich OLG Nürnberg zfs...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 6. MPU-Gutachten

Rz. 32 Der Betroffene muss selbst im Falle eines positiven Gutachtens die Kosten der MPU tragen (VG des Saarlandes zfs 1995, 118). Nach der am 1.1.1999 in Kraft getretenen Reform des StVG muss er sogar die Kosten für die einzelnen, im Zusammenhang mit Führerscheinmaßnahmen angeordneten Amtshandlungen, wie Prüfungen, Abnahmen, Begutachtungen und Untersuchungen, tragen, und zw...mehr

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§ 32 Anwesenheitspflicht de... / d) Erwartung, der Betroffene werde sein Schweigen brechen

Rz. 25 Das war und ist eine besonders beliebte Begründung für die Ablehnung des Entbindungsantrags, zumal sie sich früher auf eine noch vor der Reform ergangene Entscheidung des BGH (zfs 1992, 283) stützen konnte. Die damalige Argumentation des Bundesgerichtshofs, damit solle dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich im Falle einer Veränderung der Beweislage do...mehr

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§ 31 Beschlussverfahren / 2. Zustellung an Verteidiger nicht notwendig

Rz. 12 Seit der Reform des Ordnungswidrigkeitengesetzes von 1987 braucht der Hinweis nicht mehr – wie früher (BGHSt 26, 379) – dem Verteidiger förmlich zugestellt zu werden. Es genügt ein Hinweis an den Betroffenen (BayObLG NZV 1989, 161). Rz. 13 Wird der Hinweis dem Betroffenen selbst zugestellt, ist der Verteidiger – wie bei allen an seinen Mandanten bewirkten Zustellungen ...mehr

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§ 51 Nebenklage / I. Ausdrückliche Entscheidung

Rz. 21 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage hat nach der Reform des § 472 StPO der Angeklagte die Kosten der Nebenklage jetzt nur noch dann zu tragen, wenn eine entsprechende ausdrückliche Kostenentscheidung ergangen ist (OLG Düsseldorf AGS 1996, 58; OLG Karlsruhe AGS 1997, 87). Dies gilt auch im Falle einer Einspruchsrücknahme gegen den Strafbefehl (LG Wuppertal zfs 1992, 2...mehr

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§ 51 Nebenklage / III. Verfahrenseinstellung

Rz. 24 Wird das Verfahren gem. § 153a StPO eingestellt, werden i.d.R. dem Angeklagten die Kosten auferlegt. Allerdings hat auch hier das Gericht die Möglichkeit, gem. § 472 Abs. 1 S. 2 StPO von der Kostenüberbürdung abzusehen. Rz. 25 Wird das Verfahren dagegen nach § 153 oder § 154 StPO eingestellt, können dem Angeklagten Kosten der Nebenklage nur auferlegt werden, wenn berei...mehr

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§ 43 Objektiver Tatbestand ... / II. Leichte Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs

Rz. 53 Das 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts hat den § 142 StGB um einen Absatz 4 ergänzt, der die "tätige Reue" – allerdings nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignen und nur einen nicht bedeutenden Sachschaden verursacht haben – belohnt. Die jetzige Neuregelung bleibt weit hinter dem sowohl von Verkehrsjuristen als auch mit den Gesetzesanträgen der ...mehr