Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.2.1 Akzessorietät der Reisekosten

Rz. 7 Reisekosten sind keine eigenständige Leistung, sondern werden als ergänzende Leistung zur Heilbehandlung erbracht, müssen folglich mit dieser im Zusammenhang stehen.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei ein...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.3 Reisekosten (§ 64 Abs. 1 Nr. 5, § 73 SGB IX)

Rz. 9 Trotz des Verweises auf diese Norm findet sich im SGB VII mit § 43 eine speziellere Regelung zu den Reisekosten, die im Übrigen, wie auch § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX, auf § 73 SGB IX Bezug nimmt.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.2 Umfang der Reisekosten (Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 bis 5)

2.2.1 Akzessorietät der Reisekosten Rz. 7 Reisekosten sind keine eigenständige Leistung, sondern werden als ergänzende Leistung zur Heilbehandlung erbracht, müssen folglich mit dieser im Zusammenhang stehen. 2.2.2 Erforderlichkeit Rz. 8 Die Übernahme der Reisekosten muss zur Erbringung der Heilbehandlung erforderlich sein. Die Erforderlichkeit von Reisekosten für die Begleitper...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1 Reisekosten nach § 73 SGB IX

2.3.1.1 Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten Rz. 9 Die Fahrkosten umfassen die Fahrt zum Ort der medizinischen Rehabilitation oder der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Heilbehandlung, ggf. die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum Wohnort (bzw. dem Ort der Beschäftigung, wenn der Versicherte nach der Heilbehandlung wieder arb...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1.3 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Übernahme der Reisekosten muss zur Erbringung der Leistung (medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben) erforderlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn einem Schüler lediglich ein Unterrichtsausfall von wenigen Tagen droht (BSG, SozR 3-2200 § 567 Nr. 1). Ist der Versicherte beruflich (wieder) eingegliedert, so sind Reisekosten nicht mehr zu übernehmen.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1 Grundvoraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten nach Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 73 SGB IX

2.1.1 Versicherungsfall als Ursache Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erstattung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 und das Vorliegen eines Versicherungsfalles nach § 7 oder das Drohen eines Versicherungsfalles nach § 3 BKVO. Der auf dem Versicherungsfall beruhende Gesundheitsschaden muss ursächlich sein für die Leistungen...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1.2 Akzessorietät

Rz. 5 Reisekosten sind keine eigenständige Leistung, sondern werden als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, müssen folglich mit einer dieser Leistungen in Zusammenhang stehen.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten sind in Abs. 1 Satz 1 geregelt. Abs. 1 Satz 2 beinhaltet hingegen die Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung. Abs. 1 Satz 1 verweist dann (teilweise Rechtsgrundverweisung) auf § 73 SGB IX, Abs. 1 Satz 2 auf Abs. 2 bis...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.2.2 Erforderlichkeit

Rz. 8 Die Übernahme der Reisekosten muss zur Erbringung der Heilbehandlung erforderlich sein. Die Erforderlichkeit von Reisekosten für die Begleitperson kann auch dann zu bejahen sein, wenn Heilbehandlung nur in einer bestimmten Klinik erbracht werden kann, hierdurch aber die Gefahr einer psychischen Erkrankung bei Verlust einer wichtigen Bezugsperson droht. Negative Auswirk...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.3 Familienheimfahrten

Rz. 14 Anstelle der Reisekosten für Familienheimfahrten des Rehabilitanden können auch die Reisekosten für die Reisen von Familienangehörigen von ihrem Wohnort zu dem Aufenthaltsort des Rehabilitanden und zurück übernommen werden (§ 73 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Aus dem insoweit in Abweichung vom Wortlaut des § 73 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verwendeten Hilfsverb "können" ergibt sich, ...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.4 Richtlinien

Rz. 24 Abs. 5 verpflichtet die Verbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, zur Regelung der Einzelheiten gemeinsame Richtlinien zu erlassen. Die Gemeinsamen Richtlinien in der Unfallversicherung nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten sind am 1.7.2014 in Kraft getreten (https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/reise.pdf).mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.1 Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten

Rz. 9 Die Fahrkosten umfassen die Fahrt zum Ort der medizinischen Rehabilitation oder der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Heilbehandlung, ggf. die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum Wohnort (bzw. dem Ort der Beschäftigung, wenn der Versicherte nach der Heilbehandlung wieder arbeitsfähig ist). Der Anspruch auf Erstattung der Fahr...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.2 Zusätzliche Kostenübernahme nach Abs. 2 bis 5

Rz. 20 Im Wesentlichen gelten die Ausführungen zu § 73 SGB IX; denn die Reisekosten-Richtlinie (abgedruckt in: Hauck, SGB VII, Anh. zu K § 43) hat sich neben dem Bundesreisekostenrecht auch an § 73 SGB IX angelehnt. Die Fahrkosten umfassen somit die Fahrt zum Ort der Heilbehandlung, allerdings ggf. auch die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum W...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.2 Sonstige Kosten

Rz. 11 § 73 Abs. 1 HS 2 SGB IX führt zusätzlich zu den in HS 1 benannten Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten als erstattungsfähig die Kosten für verletzungsfolgenbedingte bzw. (BK-)erkrankungsbedingte besondere Beförderungsmittel, Begleitpersonen, einschließlich der Kosten für deren Verdienstausfall, für die erforderliche Mitnahme von Kindern an den Ort der Rehabili...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3 Leistungsumfang

2.3.1 Reisekosten nach § 73 SGB IX 2.3.1.1 Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten Rz. 9 Die Fahrkosten umfassen die Fahrt zum Ort der medizinischen Rehabilitation oder der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben oder der Heilbehandlung, ggf. die Weiterfahrt zu einem weiteren Behandlungsort und die Rückfahrt zum Wohnort (bzw. dem Ort der Beschäftigung, wenn der Versicherte ...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.3.1.4 Höhe der Kosten

Rz. 16 Die in § 73 Abs. 4 SGB IX nunmehr getroffenen Regelungen dienen der Vereinheitlichung der Fahrkostenerstattung im Zusammenhang mit Leistungen zur Rehabilitation, weil sie für alle Rehabilitationsträger die Höhe der Fahrkosten bestimmen sollen (vgl. BT-Drs. 15/1515 zu Nr. 11 – § 53 SGB IX). § 73 Abs. 4 SGB IX übernimmt aus dem Steuerrecht die Festlegung einer Entfernun...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2.1.1 Versicherungsfall als Ursache

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erstattung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 und das Vorliegen eines Versicherungsfalles nach § 7 oder das Drohen eines Versicherungsfalles nach § 3 BKVO. Der auf dem Versicherungsfall beruhende Gesundheitsschaden muss ursächlich sein für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation o...mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 3 Literatur

Rz. 25 Dahm, Das Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts, Kompass/BBG 2005, Nr. 12 S. 32.mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundvoraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten nach Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 73 SGB IX 2.1.1 Versicherungsfall als Ursache Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Erstattung ist die Zugehörigkeit zum Kreis der Versicherten nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 und das Vorliegen eines Versicherungsfalles nach § 7 oder das Drohen eines Versicherungsfalles nach § 3 BKVO....mehr

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Jung, SGB VII § 43 Reisekosten / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 hat in § 43 im Wesentlichen den Inhalt des § 569b RVO übernommen. Dort waren allerdings Familienheimfahrten bei medizinischer Rehabilitation erst bei einer länger als 8 Woc...mehr

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Jung, SGB VII § 42 Haushalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift konkretisiert die Regelungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und verweist auf § 74 Abs. 1 bis 3 SGB IX. Sie stellt klar, dass die Leistungen auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht werden. Kosten der Kinderbetreuung können gemäß § 43 nach den dort genannten Voraussetzungen als Teil der Reisekosten übernommen werden. Ferner kommt die Übernahme der Kinde...mehr

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Jung, SGB VII § 39 Leistung... / 2.1.4.2 Kinderbetreuungskosten

Rz. 31 Nach § 74 Abs. 2 SGB IX ist anstelle der als Sachleistung zu erbringenden Haushaltshilfe ebenfalls ein Kostenerstattungsanspruch vorgesehen, wenn das Kind anderweitig untergebracht worden ist, z. B. in einer Krippe, einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder einer sonstigen Betreuungsperson, bei der es sich nicht um den – auch geschiedenen oder getrennt leben...mehr

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Jung, SGB VII § 41 Wohnungs... / 2.2 Grundformen der Wohnungshilfe und sonstige Hilfen

Rz. 7 Zu den Grundformen der Wohnungshilfe gehören (Nr. 4.1 UV-Wohnungshilfe-Richtlinien): Übernahme der Kosten für behinderungsgerechte bauliche Anpassung des vorhandenen bzw. zukünftigen Wohnraums (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau, Erweiterung etc.). Übernahme behinderungsbedingter flächenbezogener Mehrkosten (einschließlich anteiliger Nebenkosten) einer behindertengerechten...mehr

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§ 1 Einleitung / C. Anfall der Gebühren und Erstattung

Rz. 5 Eine weitere Ursache zahlreicher Streitigkeiten liegt darin, dass nicht hinreichend zwischen zwei verschiedenen Aspekten der Abrechnung unterschieden wird: dem Anfall der Gebühren nach dem RVG aufgrund des Mandantenauftrags und der Erstattungspflicht durch Dritte, sei es der Gegner, die Staatskasse oder eine Rechtsschutzversicherung. Nicht immer ist der Dritte auch ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

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§ 38 Auslagen / V. Reisekosten

1. Überblick Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht dar...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Reisekosten

a) Überblick Rz. 68 Bei der Behandlung des auswärtigen Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischen undmehr

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§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 45. Reisekosten

Rz. 105 Mit dem KostRÄG 2021 sind auch die Reisekosten des Anwalts angehoben worden, und zwar die Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw (Nr. 7003 VV) sowie die Tages- und Abwesenheitsgelder (Nr. 7005 VV). Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweil...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Abrechnung der Reisekosten

Rz. 94 Beispiel 54: Fahrtkosten Pkw, Abwesenheit bis vier Stunden Der Anwalt hat seine Kanzlei in Köln. Er fährt zu einem Verhandlungstermin vor dem LG Bonn (einfache Strecke 30 km). Insgesamt ist er zwei Stunden von seiner Kanzlei abwesend. Der Anwalt erhält Ersatz seiner Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 79 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach den Nrn. 7003 ff. VV i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 2 u. 3 VV. Geregelt ist Folgendes: Rz. 80 Nr. 7003 VV – Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs: Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten. Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiese...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / e) Umfang der zu übernehmenden Kosten bei einer Beiordnung zu den "Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassen Anwalts"

Rz. 94 Ist der Anwalt nur eingeschränkt "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet worden, dann sind die Reisekosten insoweit zu übernehmen, als sie bei Beauftragung eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts angefallen wären. Dabei ist auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks abzustellen.[57] Maßgebend ist ...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verlegung der Kanzlei

Rz. 103 Verlegt der Anwalt nach Entgegennahme des Auftrags seine Kanzlei, so kann er seine Reisekosten nur insoweit verlangen, als sie auch vom früheren Kanzleisitz aus angefallen wären (Vorbem. 7 Abs. 3 S. 2 VV).[56] Beispiel 61: Verlegung der Kanzlei, nicht ersatzfähige Mehrkosten Nach Erhalt des Mandats verlegt der Verteidiger seine Kanzlei von Köln nach Bonn und nimmt ans...mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Rz. 99 Wird eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt, regelt Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV, wie die nach Nrn. 7003 bis 7006 VV zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind. Danach sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa f...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 74 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber in dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 121 Abs. 3 ZPO darf lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass ein im Gerichtsbezirk ni...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / dd) Kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt

Rz. 90 Anders verhält es sich dagegen, wenn der bedürftigen Partei kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt zusteht, wenn also die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen. Dann ist die Beiordnung abzulehnen, es sei denn, die Partei beschränkt ihren Antrag dahingehend, dass sie die Beiordnung des auswärtigen Anwalts mit der Einschränkung beantragt, dass dieser nur ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Der beigeordnete Anwalt ist am Gerichtsort ansässig

Rz. 71 Hat der beigeordnete Anwalt seine Kanzlei am Gerichtsort, fallen für die Wahrnehmung gerichtlicher Termine keine Reisekosten an, da es insoweit an einer Geschäftsreise (Vorbem. 7 Abs. 2 VV) fehlt. Rz. 72 Soweit es zu auswärtigen Terminen kommt, etwa einem auswärtigen Sachverständigentermin, einem Termin vor einem Rechtshilfegericht o.Ä., erhält der Anwalt seine Reiseko...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / III. Vorschuss (§ 47 RVG)

Rz. 24 Im Gegensatz zur Beratungshilfe ist der im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt berechtigt, nach § 47 RVG einen Vorschuss zu verlangen. Das Recht auf Vorschuss erstreckt sich allerdings nur auf solche Gebühren, die bereits entstanden sind. Im Gegensatz zu § 9 RVG kann auf zukünftige Gebühren kein Vorschuss verlangt werden. Wohl kann...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / bb) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 82 Die Frage, ob eine Einschränkung der Beiordnung hätte vorgenommen werden müssen, spielt dann keine Rolle, wenn uneingeschränkt beigeordnet worden ist. In diesem Fall ist die uneingeschränkte Beiordnung für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts auch dann bindend, wenn der Anwalt nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelass...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 35 Soweit der Anwalt mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet hat, kann er seinen Erstattungsanspruch uneingeschränkt geltend machen. Beispiel 12: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner Der Anwalt wird seiner Partei zur Abwehr einer Klage in Höhe von 8.000,00 EUR im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Es kommt zur mündlichen Verhandlung. Die Klage wird ko...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / f) Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 98 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschrift des § 121 Abs. 4 ZPO sieht im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor.[59] Rz. 99 Die Kosten eines Terminsvertreters können aber als Auslagen geltend gemacht werden.[60] ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 9. Auslagen

Rz. 35 Auch Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden.[16] Rz. 36 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung (Nr. 7001 VV) genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrages (§ 10 Abs. 2 S. 2 RVG); eine detail...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Überblick

Rz. 68 Bei der Behandlung des auswärtigen Rechtsanwalts müssen drei verschiedene Fälle auseinander gehalten werden. Zu unterscheiden ist zwischen undmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / aa) Überblick

Rz. 80 Der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassene und auch dort nicht wohnende auswärtige Anwalt darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO). Das wiederum ist der Fall, wennmehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / d) Der beigeordnete Anwalt ist nicht im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt auch nicht dort

aa) Überblick Rz. 80 Der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassene und auch dort nicht wohnende auswärtige Anwalt darf nach dem Gesetzeswortlaut nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO). Das wiederum ist der Fall, wennmehr

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§ 40 Übergangsrecht / 11. Auslagen

Rz. 51 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[12] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch "Reisekosten" unter Rdn 105.mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / e) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens, auch soweit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt worden ist

Rz. 76 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht darauf, den Rechtsstreit nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, sondern verfolgt sie die Sache auch weiter, soweit ihr keine Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der Anwalt die vollen Beträge nach § 13 RVG abrechnen, da keine Prozess- oder Ve...mehr