Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.1 Grundsatzregelung (Satz 1)

Rz. 42 Nach Satz 1 werden Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1.7. berücksichtigt. Rz. 42a Maßgebliche Bezugsvorschrift ist insoweit § 76d , die die für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 51 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Schon die Anpassung nur um den Inflationsausgleich zum 1.7.2000 wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07; vgl. auch BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R), da sie ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.1 Voraussetzungen im Überblick

Rz. 18 Voraussetzungen (zu den Voraussetzungen im Überblick vgl. auch: BT-Drs. 19/18473 S. 33, BR-Drs. 85/20 S. 36; vgl. auch: GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 2.) für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag sind daher: 33 Jahre (= 396 Kalendermonate) belegt mit Grundrentenzeiten nach Abs. 2, Unterschreitung des maßgebenden Höchstwerts nach Abs. 4, negative Eink...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Rechtsfolge bei Unterschreiten des Sicherungsniveau – Anpassungspflicht

Rz. 12 Wird das Sicherungsniveau von 48 % vor Steuern unterschritten, dann regelt § 255e i. V. m. § 154 Abs. 3 Satz 1 die Rechtsfolge. In diesem Fall besteht eine gesetzliche Anpassungspflicht. Der aktuelle Rentenwert ist dann so anzuheben, dass das Sicherungsniveau vor Steuern mindestens 48 % beträgt. Rz. 13 In den Jahren, in denen die Niveauschutzklausel zur Anwendung gelan...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.3 Sonderfall – Rückausgleich nach § 37 VersAusglG

Rz. 34 Ist ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bezieht daraufhin der ausgleichspflichtige Ehegatten eine gekürzte Rente und verstirbt nach Durchführung des Versorgungsausgleichs der ausgleichsberechtigte Ehegatte, sieht § 37 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG (= vgl. zur bis zum 31.12.2008 gültigen Vorgängervorschrift insoweit § 4 VersorgAusglHärteG) unter den Voraussetzungen von §...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.5.2 Rechtslage bis 30.6.2017

Rz. 51 Zur Rechtslage bei teilweise zu leistende Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 66 Abs. 4 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 9.mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 10 Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West – also für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 – ist ein Vergleichswert zu dem nach Abs. 1 berechneten aktuellen Rentenwert (Ost) zu ermitteln, der dann nach der Konstruktion des Abs. 2 in ein Verhältnis zu dem in Abs. 1 ermittelten aktuellen Rentenwert (Ost) – Referenzwert – gestell...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Europarechtliche Implikationen

Rz. 32 Art. 70 VO (EG) 883/2004 regelt die Exportierbarkeit der besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen innerhalb der Europäischen Union (zur Grundrente im internationalen Vergleich siehe auch bei Geppert, Deutsch­lands Rentensystem im internationalen Vergleich und Reform­vorbilder im Ausland, DRV 1/2020, 145, 161 f.). In der gegenwärtigen Ausgestaltung mit der besond...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 32 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbes...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.6 Trennungsprinzip bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für langjährige Versicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 11 sind – nach Abs. 1 Satz 2 i. d. F. ab 1.1.2021 mit dem Inkrafttreten der Grundrente nach § 76g – für die Anwendung von § 97a von den übrigen persönlichen Entgeltpunkten getrennt zu ermitteln (vgl. auch GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 1 und 2). Eine isolierte Betrachtung des auf dem Zuschlag an Entgeltpunkten für...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.1.2 Wirkung des Zuschlags an Entgeltpunkten – Zeitpunkt

Rz. 31 Maßgeblicher Zeitpunkt, ab dem die Wirkungen eines durchgeführten Versorgungsausgleichs eintreten, ab dem daher (eine bereits laufende) höhere Rente an den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen ist, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs, also die Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts nach § 224 Abs. 1 FamFG (vgl. zur Wirksamkeit des Versorgun...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 Sinn des aktuellen Rentenwerts ist es, den monetären Wert eines persönlichen Entgeltpunktes zu bestimmen. Außerdem stellt dieser Faktor in der allgemeinen Rentenformel sicher, dass die Renten an die Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. auch BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 17/04 R, Rz. 23). Werden Renten aus anderen Gründen erhöht, insbesondere wenn die Erhöh...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.3 Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen

Rz. 20 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind – ebenso wie die Rentenversicherungsträger – an den Inhalt rechtskräftiger Entscheidungen der Familiengerichte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gebunden (BSG, Beschluss v. 10.6.2013, B 13 R 1/13 BH unter Bezugnahme auf BSG, Entscheidung v. 8.11.1989, 1 RA 5/88; zur arbeitsteiligen Aufgabenzuweisung an die Familien-...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76 regelt, in welchem Umfang bei der Rente – nach einer Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – Entgeltpunkte aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich (§ 66 Abs. 1) zu berücksichtigen sind. Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass ein durchgeführter Versorgungsausgleich durch Zu- oder Abschlag zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.7 Berechnung der Höhe des Zuschlags (Satz 6)

Rz. 83 Zur Stärkung des Äquivalenzprinzips (so das ausdrückliche gesetzgeberische Motiv, vgl. BT-Drs. 19/18473 S. 37, BR-Drs. 85/20 S. 34) wird nach Satz 6 schließlich ein Abschlag in Höhe von 12,5 % abgezogen; dies wird dadurch erreicht, dass der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt wird. Im Ergebnis wird hierdurch erreicht, dass die Rente mit Grundrentenzuschlag um...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.5 Ausschluss der Nachversicherung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 46 Gemäß Abs. 2 Satz 3 wird bei einem Ausscheiden aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis durch Tod nur nachversichert, wenn für die Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung besteht, jedoch ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 46 (Witwenrente und Witwerrente) und § 47 (Erziehungsrente) geltend gemacht werden kann. Durch die...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag aus Beiträgen zur Begründung von Rentenanwartschaften (Abs. 5)

Rz. 53 Die Zuschläge an Entgeltpunkten, die sich nach § 187 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. b bzw. § 187 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. bis zum 31.8.2009 aus der Zahlung von Beiträgen zur Begründung einer Rentenanwartschaft oder zur Wiederauffüllung einer geminderten Rentenanwartschaft (vgl. Rz. 35) ergeben, können bei einer Rente nur berücksichtigt werden, wenn die Beiträge bis zu einem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 3 Literatur

Rz. 54 Bomsdorf, Die Rentenanpassungsformel und das Rentenniveau sind, richtig umgesetzt, besser als ihr Ruf – ein Plädoyer, DRV 2020, 92. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.4 Sinn und Zweck des Regelungswerks

Rz. 9 Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Grundrente ist es, die Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen (BT-Drs. 19/18473 S. 1, BR-Drs. 85/20 S. 1, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 1; vgl. instru...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Freudenberg, Neuregelungen durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, B+P 2023, 125. Gummels, Vermögensberatung: Arbeitnehmer können von Sonderzahlungen an die DRV doppelt profitieren – bei Rente und Steuern, BBP 2023, 270. Husemann, Von der späten Entlassung zur frühzeitigen Rente – eine wissenschaftliche Analyse des "Mannheimer Modells", ZFA 2023, 7. Rieker, Mitteilung über ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.2 Korrespondierende Regelungen

Rz. 3 Der in § 68 geregelte aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jeden Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 3 Literatur

Rz. 42 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr. 5/6, 17. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Hoffmann, Aktuelle ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.5 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar unte...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.2 Entwicklung und Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts seit 2005

Rz. 7 Der aktuelle Rentenwert ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f über den 30.6.2005 hinaus bis z...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm....mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.1.2 Entgeltpunkte für Zeiten nach Nr. 1. bis 11 (Satz 1 HS 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 HS 1 ordnet die Summenbildung an, in dem alle in Abs. 1 Satz 1 genannten Summanden, die durch Addition "die Summe der EP" ergeben, berücksichtigt werden müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 5 R 2/12 R, Rz. 14; Gegenstand war hier insbesondere die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 2 Satz 1). Rz. 10 Nach Abs. 1 setzen sich die persönlichen Entg...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors

Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsveränderungen, die die Altersvorsorge betreffen, auc...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.4.3 Zuschlägen nach § 76d – Rechtslage bis zum 30.6.2017

Rz. 46 Zur Rechtslage der Berücksichtigung von Zuschlägen nach § 66 Abs. 3 Satz 2 in der bis 30.6.2017 gültigen Fassung i. V. m. § 76d vgl. GRA der DRV zu § 66 SGB VI, Stand: 12.4.2023, Anm. 6.1.mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.6 Verteilung der Zuschläge/Abschläge auf die Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit (Abs. 6)

Rz. 56 Die Entgeltpunkte für den Zuschlag sind zu gleichen Teilen auf die Kalendermonate der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit (vgl. § 20 Abs. 2 LPartG) – also auch auf Monate ohne rentenrechtliche Zeiten oder Monate mit Berücksichtigungszeiten (§ 57) – zu verteilen, diejenigen für den Abschlag anteilmäßig nur auf die in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit liegende...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1)

Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Die Definition korrespondiert mit § 63 Abs. 2 Satz 2.mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5.2 Trennungsprinzip Entgeltpunkte/Ost (HS 2)

Rz. 90 Abs. 5 HS 2 stellt das im Rentenrecht beherrschende Trennungsprinzip klar, wie es auch an anderen Stellen im SGB VI geregelt ist. Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) werden ausschließlich Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet. Rz. 91 Zentrale Reglung ist insoweit § 254b, der regelt, dass noch bis zum 30.6.2024 persönliche Entgeltpunkte (Ost) und ein aktuell...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.3 Übergangszeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 – Tabelle (Satz 4)

Rz. 28 Aus Gründen des Vertrauensschutzes für rentennahe Jahrgänge (BT-Drs. 15/2149 S. 29) galt dies erst nach einer 4-jährigen Übergangszeit, die vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 reichte (§ 263 Abs. 3 i. d. F. ab 1.1.2005). Abhängig von Monat und Jahr des Rentenbeginns wurden nach der in Satz 4 enthaltenen Tabelle die Ausgangswerte (75 % des Gesamtleistungswertes, maximal 0,0625...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 4 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 5 Die andere ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1.3 Dynamisierung – Rentenanpassung (Satz 3)

Rz. 21 § 68 Abs. 1 Satz 3 setzt die Generalnorm des § 63 Abs. 7 um. Der bisherige aktuelle Rentenwert wird danach jeweils zum 1. Juli eines Jahres unter Berücksichtigung der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Nr. 1), der Veränderung des durchschnittlichen Beitragssatzes der allgemeinen Rentenversicherung (Nr. 2; vgl. Rz. 1, 2) und des Nachhaltigkeitsf...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.7 Grundrentenbescheid ohne Antrag

Rz. 94 Die Prüfung, ob eine Grundrentenberechtigung besteht, wird ohne Antrag von der Deutschen Rentenversicherung unaufgefordert durchgeführt (vgl. NachrDRV HE 2021, Nr. 2, 6; vgl. auch in Seniorenrecht aktuell 2020, 147; vgl. auch BT-Drs. 19/18473 S. 4, BR-Drs. 85/20 S. 3, 4, die Gesetzesmaterialien betonen in diesem Zusammenhang die Einführung des digitalen Datenaustausch...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. N.N., Studienjahre erhöhen die Rente nicht – Rentenversicherung – Anm. zu: BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016 – 1 BvR 2217/11 u. a., SozSichplus 2016, Nr. 9, 1. Ruland, "Abwertung...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.2 Positivkatalog Grundrentenzeiten nach § 55 Abs. 2 (Satz 1 HS 2)

Rz. 40 Nach Satz 1 HS 2 gilt im Übrigen § 55 Abs. 2 entsprechend, sodass auch die dort beschriebenen Zeiten Grundrentenzeiten sind (GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.). Soweit daher ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch: freiwillige Beiträge, die al...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 geregelt (BT-Drs. 19/18473...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.2.2.1 Wiederauffüllung nach Nr. 1

Rz. 38 Der Ausgleichspflichtige kann nach Nr. 1 daher die geminderte Rentenanwartschaft nach einem Splitting – also, wenn das Familiengericht eine Übertragung von Rentenanwartschaften verfügt hat (§ 10 VersAusglG) – durch Zahlung von Beiträgen (§ 187 Abs. 1) ganz oder teilweise ausgleichen. Im Ergebnis dieser Zahlungen wirkt sich ein Abschlag an Entgeltpunkten aus dem Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.4 Entgeltvorausbescheinigung

Rz. 37 Vom Arbeitgeber im Voraus bescheinigtes Arbeitsentgelt (vgl. § 70 Abs. 4, § 194 ) bleibt auch für eine nachfolgende Altersrente, z. B. Vollrente im Anschluss an eine Teilrente, maßgebend. Das gilt allerdings nicht, wenn die Entgeltpunkte später neu zu bestimmen sind, wie beispielsweise bei einer darauffolgenden Rente wegen Todes oder einer Altersrente, die nach zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr