Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 3.1 Zustimmungspflichtige Veräußerungsfälle

Unter einer Veräußerung im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG versteht man die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden. Erfasst sind insoweit sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft als auch das dingliche Rechtsgeschäft, also die Auflassung.[1] Hiervon abzugrenzen ist stets der Eigentumsübergang im Wege der Universalsukzession durch den Erben n...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Rücktritt des Versicherers

Rz. 456 Die vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung berechtigt den Versicherer gemäß §§ 19 Abs. 2, 21 Abs. 1 VVG binnen Monatsfrist zum Rücktritt und führt nach § 21 Abs. 2 S. 1 VVG zur Leistungsfreiheit.[1131] Ausgeschlossen ist der Rücktritt allerdings, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er die Aufklärungsverpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / bb) Rücktritt

Rz. 180 Der Rücktritt setzt voraus, dass die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben ist und dies auf schuldhaftem Handeln (nach dem VGG 2008 auf vorsätzlichem oder zumindest grob fahrlässigem Handeln) des Versicherungsnehmer beruht. Für die Übernahme der Gefahr erheblich sind solche Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben,...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Rücktritt

Rz. 102 Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten bei 1. Prämienverzug Rz. 103 Hat der Versicherungsnehmer die Erstprämie – schuldhaft – nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 37 Abs. 1 VVG). 2. Ve...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Rücktritt und Anfechtung, §§ 19 ff. VVG

Rz. 127 Hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss erhebliche Gefahrenumstände verschwiegen oder schuldhaft unrichtige Angaben gemacht (§ 19 Abs. 1 VVG), kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere bei Falschangaben bezüglich der Bonität seiner Kunden, um Versicherungsschutz zu erlangen. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Kündigungsrecht

Rz. 443 Soweit der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, steht dem Versicherer nur noch ein Recht zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Rechtsfolge einer wirksam erklärten Kündigung ist die Beendigung der Versicherung mit Ablauf der Kündigungsfri...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 276 Dem Versicherungsnehmer steht abhängig vom Zeitpunkt und der Art des Vertragsschlusses seit dem 1.1.1991 ein gesetzliches Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu. Rz. 277 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt wirksam innerhalb der hierfür jeweils gelte...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Rücktrittsrecht

Rz. 433 Die Ausübung des Rücktrittsrechts erfordert eine entsprechende Erklärung des Versicherers; es handelt sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Gem. § 21 Abs. 1 S. 3 VVG muss der Rücktritt begründet werden. Rz. 434 Die Erklärung des Versicherers muss unzweideutig als Rücktritt zu verstehen sein (zur Möglichkeit der Umdeutung einer Anfechtungserkläru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kündigung des Versicherers

Rz. 466 Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat oder nimmt der Versicherer dies von sich aus an, ist der Rücktritt gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat das Institut der Kündigung für diese Fallgestaltung durch das VVG 2008 neu eingeführt. Bei einfach fahrlässiger (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) wie au...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Prämienverzug

Rz. 103 Hat der Versicherungsnehmer die Erstprämie – schuldhaft – nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 37 Abs. 1 VVG).mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 536 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Freiwillig (vorsätzlich) geschaffene Gefahrenlage

Rz. 43 Problematisch sind die Fälle, bei denen die VP zunächst die Absicht hatte, sich vorsätzlich zu verletzen (oder zu töten), im weiteren Verlauf jedoch hiervon Abstand nimmt, eine Gesundheitsschädigung aber dennoch eintritt. Der innere Sinneswandel allein reicht zur Annahme einer Unfreiwilligkeit nicht aus.[75] Ob ein "mentaler" Rücktritt bzw. ein "Rücktritt von der Freiw...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Teilprämie (§ 39 VVG)

Rz. 128 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer die Prämie nur für den Zeitraum zu, "in dem Versicherungsschutz bestanden hat" (§ 39 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit (§ 19 Abs. 2 VVG) oder bei Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Auslegung und Umdeutung von Erklärungen

Rz. 507 Die Erklärungen des Versicherers bzgl. der Rechte nach § 19 VVG und der Anfechtung müssen grundsätzlich eindeutig sein. So muss insbesondere ersichtlich sein, dass es sich nicht um eine bloße Leistungsablehnung handelt. Bei der BUZ, die mit einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung verbunden ist, muss durch den Versicherer außerdem deutlich herausgestellt werden...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Verstoß gegen Anzeigeobliegenheit

Rz. 104 Bei Verletzungen der Anzeigeobliegenheit gem. § 19 Abs. 1 VVG ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 19 Abs. 2 VVG). Der Versicherer muss den fristgerechten Zugang des Rücktrittsschreibens beweisen. Ein Benachrichtigungszettel über einen Einschreibebrief ersetzt den Zugangsnachweis nicht.[103] Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vers...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Geltendmachung der Rechte innerhalb der Monatsfrist

Rz. 425 Gemäß § 21 Abs. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG nur zu, wenn er die ihm zustehenden Rechte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich geltend macht. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von ihm geltende gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt (§ 21 Abs. 1 S....mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Erstprämie

Rz. 47 Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht erfolgt ist (§ 37 Abs. 1 VVG) (differenzierend noch § 38 Abs. 1 VVG a.F.). Rz. 48 Bei Rücktritt nach § 37 Abs. 1 VVG kann der Versicherer gem. § 39 Abs. 1 S. 3 VVG nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. In der Kfz-Haftpflichtvers...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Überblick

Rz. 91 Das Versicherungsverhältnis kann beendet werden durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, durch Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf oder Wagniswegfall. Wenn mehrere Beendigungsgründe zusammentreffen, ist die für den Versicherungsnehmer günstigste Lösungsmöglichkeit wahrzunehmen, insbesondere dann, wenn eine rückwirkende Auflösung des Vertrages (ex tunc) sinn...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Unanfechtbarkeit

Rz. 429 Der Versicherer ist an einem Rücktritt, einer Kündigung oder einer Vertragsanpassung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung auch im Falle der Unanfechtbarkeit gehindert. Rz. 430 Gemäß § 21 Abs. 3 VVG erlöschen die dem Versicherer zustehenden Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG wegen einer Verletzung der dem Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages oblie...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vorsatz des Versicherungsnehmers

Rz. 457 Fragt der Versicherer nach gefahrerheblichen Umständen und kennt der Versicherungsnehmer diese positiv, gibt sie aber nicht an, liegt in der Regel Vorsatz vor. Wer gesundheitliche Beschwerden und wiederholte Arztbesuche nicht offenbart, weiß, dass er mit dem Verschweigen Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers über den Abschluss einer BUV nimmt.[1132] Es genüg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Informationspflichten nach dem AltZertG bei Riester- und Basisrenten

Rz. 89 Bei Riesterrenten und Basisrenten ersetzt das individuelle Produktinformationsblatt nach § 7 Abs. 1 AltZertG (Altersvorsorge-Produktinformationsblatt) das Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-InfoV. Das Altersvorsorge-Produktinformationsblatt ist erstmals bei Vertragsschlüssen nach dem 31.12.2016 auszuhändigen. Welche Angaben das Altersvorsorge-Produktinformationsbla...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 73 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Ursächlichkeit und Kausalitätsgegenbeweis

Rz. 459 Hat der Versicherer gemäß § 19 Abs. 2 VVG nach Eintritt des Versicherungsfalls [1137] wirksam den Rücktritt erklärt, ist er nicht zur Leistung verpflichtet. Ausnahmsweise bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für di...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Formelle Vertragsdauer

Rz. 57 Die formelle Vertragsdauer beginnt mit dem wirksamen Abschluss des Versicherungsvertrages (§ 151 BGB) und endet durch Rücktritt, Kündigung oder Zeitablauf.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 157 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Erklärung der Anfechtung

Rz. 464 Die Erklärung der Anfechtung durch den Versicherer wegen arglistiger Täuschung muss nicht mit einer Begründung versehen werden.[797] Die Bestimmung in § 21 Abs. 1 S. 2 VVG, nach der der Versicherer bei der Ausübung der Rechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG die Umstände anzugeben hat, auf die er seine Erklärung stützt, findet auf die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Leistungsfreiheit des Versicherers

Rz. 224 Ist der Versicherungsfall eingetreten, kann aufgrund besonderer Umstände der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz bestünde. Leistungsfreiheit bedeutet, dass statt der Todesfallleistung der Rückkaufswert der Versicherung einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt wird. Rz. 225 Als Gründe für eine Lei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 77 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Eine Belehrung ohne Hinweis auf die Folgen leichtfahrlässigen Handelns ist unzureichend und daher unwirksam.[44] Der Versicherer genüg...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 4 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 468 Die wirksame Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Lebensversicherungsvertrages von Anfang an (vgl. § 142 BGB); sie wirkt gegenüber jedermann. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln entsprechend den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zurückzugeben. Leistungen des Versicherers wegen zwischenzeitlich eingetretener Versic...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / cc) Ursächlichkeit

Rz. 187 Trotz sachlich gerechtfertigtem und fristgerecht erklärtem Rücktritt bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen, wenn der nicht oder nicht zutreffend angezeigte Gefahrumstand für Eintritt und Höhe des Schadens nicht ursächlich war (§ 21 VVG). Den Beweis mangelnder Kausalität hat der Versicherungsnehmer zu führen.[201]mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Rz. 3 Zunächst gab es die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit also nur als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ),[6] die abhängig ist vom Bestand der Hauptversicherung. Erst seit den 1970er Jahren ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) aufgekommen.[7] Für die BUZ kommt im Lichte der Vertragsfreiheit eine Kombination mit jeglichen (in der Regel jedoc...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / c) Unterversicherungsverzicht

Rz. 147 Wird die Versicherungssumme 1914 aufgrund einer der in A § 11 Nr. 1 VGB 2010, A 14.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 3 VGB 88) genannten Methoden (vgl. Rdn 142 ff.) wirksam ermittelt, führt dies gem. A § 11 Nr. 2 VGB 2010, A 14.2.1 VGB 2022 (§ 16 Nr. 4 VGB 88) automatisch zu einem Unterversicherungsverzicht des Versicherers. Rz. 148 Der Unterversicherungsverzicht gem. A § 11 Nr. 2...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 453 Gemäß § 22 VVG hat der Versicherer das Recht, seine auf Abschluss des Lebensversicherungsvertrages gerichtete Erklärung nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten. Daneben hat der Versicherer das Recht, seine Vertragserklärung wegen Drohung oder Irrtum anzufechten. § 22 VVG lässt die Anfechtung wegen Drohung und Irrtum unberührt, weil ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken genügen.[194]mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (5) Verjährung

Rz. 309 Der auf Rückgewähr der Prämien gerichtete bereicherungsrechtliche Anspruch des Versicherungsnehmers entsteht mit Ausübung des Widerspruchsrechts [477] und nicht bereits mit jeder infolge des Widerspruchs ohne Rechtsgrund erfolgten Zahlung.[478] Erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Versicherungsnehmer verliert der schwebend unwirksame Versicherungsvertrag...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Antragsfragen des Versicherers

Rz. 399 Es bleibt dem Versicherer überlassen, inwieweit er im Antragsformular schriftliche Fragen nach gefahrerheblichen Umständen stellt. In der Regel wird nach Krankheiten, Beschwerden und Störungen der Gesundheit befragt, häufig auch nach Krankschreibungen bzw. Arbeitsunfähigkeitszeiten und Arztkontakten. Antragsfragen und der Hinweis auf die Folgen unzutreffender Angaben ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Prüfungsrechts des Versicherers

Rz. 383 Der Versicherer ist im Rahmen der Leistungsprüfung nach Geltendmachung eines Versicherungsfalls berechtigt, auch die Frage zu prüfen, ob Versicherungsschutz durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung beseitigt werden kann. Daher können Daten nach § 213 Abs. 1 VVG auch dann bei Dritten angefordert werden, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden so...mehr