Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Rückgewähr der Rentenzahlungen

Rz. 237 Fällt die erbvertragliche Erbeinsetzung der T – bspw. durch Anfechtung von Seiten der M – weg, so kann T wegen Wegfalls der causa für die von ihr erbrachten Rentenleistungen nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB die geleisteten Zahlungen zurückverlangen – aber mit dem Risiko, dass der Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB erhoben werden kann...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 45 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähigen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Entziehung, wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet

Rz. 382 Der Erblasser kann einem Abkömmling (desgleichen seinem Ehegatten oder einem Elternteil, siehe Rdn 386) den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, seinem eingetragenen Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet, § 2333 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Minderung

Rz. 256 Scheitert die Nacherfüllung – nach i.d.R. zwei erfolglosen Versuchen (§ 440 S. 2 BGB) –, so kommt Minderung in Betracht. Verlangt der empfangende Miterbe Minderung der von ihm geschuldeten Gegenleistung nach §§ 2042 Abs. 2, 757, 433, 441 BGB, so ist auch hier zur Ermittlung des Minderungsbetrags der gesamte Nachlass wertmäßig zu schätzen. Bei unerheblichen Mängeln ka...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht

Rz. 205 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen statt eines gemeinschaftlichen Testaments ein Erbvertrag unter Ehegatten errich...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Begriff

Rz. 99 "Verfügung" ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[116] Kündigung einer Forderung[117] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[118] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch de...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 84 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (3) Gegenseitige Abhängigkeit von Erbeinsetzung und Zahlungsverpflichtung

Rz. 235 Eine solche Teilnichtigkeit könnte im Wege der Motivirrtumsanfechtung (über das spätere Verhalten des Erbvertrags-Partners) nach §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB herbeigeführt werden. Nach h.M. besteht dieses Anfechtungsrecht neben dem Rücktrittsrecht nach § 2295 BGB.[172] Über § 139 BGB kann die Nichtigkeit der erbvertraglichen Regelung nach Anfechtung zur Nichtigkeit auch ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 5. Bisherige erbrechtliche Verfügungen

Rz. 54 Hier sind lückenlos alle bisherigen erbrechtlichen Verfügungen aufzuführen, auch alle in der Vergangenheit zurückliegenden Verfügungen. Dies, um zum einen die Testierfreiheit des Testators und zum anderen den maßgeblichen letzten Willen des Erblassers feststellen zu können. Dies gilt selbst dann, wenn der Mandant bzw. derjenige, der ein Testament errichten will, davon...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / I. Begriff

Rz. 2 Im Gegensatz zum Testament als einseitiger Willenserklärung steht der Erbvertrag, bei dem entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei zu widerrufen. Diese freie Widerruflichkeit gilt für ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 165 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / c) Erbvertragliche Zuwendungen

Rz. 117 Bei erbvertraglichen Zuwendungen ist Voraussetzung für den Verzicht, dass der Bedachte "Dritter", also nicht Vertragspartner des Erbvertrages ist. Der Begriff des Dritten ist entsprechend dem Änderungsbedürfnis einschränkend aufgrund einer teleologischen Reduktion auszulegen.[228] Vertragsparteien sind also entweder die im Testament Bedachten und der Erblasser oder de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 29a OWiG)

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität bei der leichtfertigen Steuerverkürzung durch den Steuerber...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Rückabwicklung einer Erbteilung

Rz. 262 Muss infolge einer Leistungsstörung die Erbteilung nach Rücktritts- oder Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden, so fallen die entsprechenden Ansprüche als Surrogate wiederum (nach § 2041 BGB als Ersatz für ein Recht) in den Nachlass mit der Konsequenz, dass alle zurückzugewährenden Nachlassgegenstände oder ihr Ersatz gesamthänderisches Eigentum aller Miterben wer...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Benachrichtigung des Zentralen Testamentsregisters über die Verwahrung

Rz. 106 Diese Benachrichtigungspflicht ist in § 347 FamFG gesetzlich geregelt. Das Verwahrungsgericht benachrichtigt das Zentrale Testamentsregister elektronisch über erbfolgerelevante Urkunden. Erbfolgerelevante Urkunden sind Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und A...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 77 Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann einer von ihnen einseitig eine wechselbezügliche Verfügung nur in der Form des Rücktritts vom Erbvertrag widerrufen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB: Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privats...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Erbverzicht

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 85 Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[63] zum 1.10.2017 sind gleichgeschlechtliche Partner Eheleuten gleichgestellt.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 8. Aufhebung des Verzichts

Rz. 42 Zur Aufhebung eines Erbverzichts nach § 2351 BGB ist als actus contrarius ein Vertrag zwischen den Parteien erforderlich, die den Verzichtsvertrag geschlossen haben.[112] Daher kann der Aufhebungsvertrag nur zu Lebzeiten des Erblassers und des Verzichtenden geschlossen werden.[113] Rz. 43 Der Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsaufhebungsvertrag nach § 2351 BGB ist als ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Muster: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit)

Rz. 125 Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) Muster 8.1: Erbenfeststellungsklage (Problem: Testierfreiheit) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Feststellung der Erb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.3 Rücktritt und Schadensersatz, Rückabwicklungsschuldverhältnis

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden. § 325 BGB [1] bestimmt: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen." Für Störungen der Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt (Untergang, Verbrauch, Verarbeitung usw. der empfangenen Sache) ist ein grundsätzlich einheitliches Mo...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6 Rücktritt

Die Regelungen zum Rücktritt bei Leistungsstörungen[1] laufen systematisch parallel zu denen zum Schadensersatz. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbefreiung ergänzt. Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner di...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.2 Optionaler Rücktritt bei Unmöglichkeit

In den Fällen der Unmöglichkeit der Leistung entfällt nach § 275 BGB der Anspruch auf die Gegenleistung kraft Gesetzes (§ 326 Abs. 1 BGB [1]). Insoweit bedarf es keines Rücktritts des Gläubigers, um von der Gegenleistungspflicht frei zu werden. Eine danach nicht geschuldete, aber bereits erbrachte Gegenleistung kann zurückgefordert werden.[2] Ungeachtet der gesetzlichen Regel...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.1 Rücktritt bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten

Nach 324 Abs. 1 BGB [1] kann der Gläubiger von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine nicht leistungsbezogene Schutz- oder sonstige Verhaltenspflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB [2] verletzt hat und dem Gläubiger ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wie in der parallelen Regelung des § 282 BGB zum "Schadensersatz statt der Leistung wege...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7 Kauf- und werkvertragliche Gewährleistung

Die Definition des Schuldverhältnisses in §§ 241, 311 Abs. 2 BGB, der umfassende Begriff der Pflichtverletzung und die Angleichung des kauf- und des werkvertraglichen Pflichtenprogramms[1] machen es möglich, für die kauf- und werkvertragliche Gewährleistung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu verweisen. Käufer und Besteller haben im Falle der Mangelhaftigkeit der Ka...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.1 Pflichtverletzung

Außerhalb der Sonderregelungen des Kauf- und des Werkvertragsrechts, ist der Begriff der Pflichtverletzung zentraler Ansatzpunkt[1] für alle Leistungsstörungen.[2] Für den Begriff der Pflichtverletzung ist der objektive Verstoß gegen das vertragliche "Pflichtenprogramm" maßgeblich und ausreichend; unerheblich ist insoweit, ob dem Schuldner vorgeworfen werden kann, worauf er z...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.4 Rechte des Gläubigers

Im Übrigen hat der Gläubiger im Falle der Leistungsbefreiung des Schuldners wegen Unmöglichkeit unter den jeweiligen Voraussetzungen die folgenden Rechte[1]: das Recht zum Rücktritt, wobei eine Fristsetzung entbehrlich ist[2], die (verschuldensabhängigen!) Ansprüche auf Schadensersatz[3], Ersatz vergeblicher Aufwendungen[4], Herausgabe eines "stellvertretenden commodum".[5] Ein...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.1 Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.[1] Als Nacherfüllung kann er vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache ( Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer erhält so eine "zweite Chance" zur vertragsgemäßen Erfüllung und zur Abwen...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 4 Gewährleistungsfristen

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Kauf- und Werkvertrag wurden mit der Schuldrechtsreform aneinander angeglichen. Die Unterscheidung der beiden Vertragstypen hat damit an Bedeutung verloren.mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.4 Minderung

Die Minderung findet sich als Recht des Käufers oder Bestellers, bei Lieferung einer mangelhaften Sache oder Erstellung eines mangelhaften Werkes den Kaufpreis proportional herabzusetzen, als spezifisch kauf- bzw. werkvertragsrechtliches Institut nicht im Allgemeinen Leistungsstörungsrecht. Die Minderung ist für den Kaufvertrag wie auch für den Werkvertrag als Gestaltungsrec...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 5.1 Verbraucherverträge

Kauft ein Verbraucher[1] von einem Unternehmer[2] eine bewegliche Sache, liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf[3] vor. Für einen solchen Verbrauchsgüterkaufvertrag gilt: Nach § 476 Abs. 1 BGB sind Vereinbarungen, die für den Fall der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Nachteil des Verbrauchers dessen Rechte auf Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung vor Mitteilung eines Mangels an d...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.2 Vorrang des Erfüllungsanspruches

Liegt eine Pflichtverletzung vor, wird der Übergang vom primären vertraglichen Erfüllungsanspruch zum Schadensersatz statt der Leistung und/oder zum Rücktritt vom Vertrag grds. von einer vorherigen Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung abhängig gemacht. Dies sichert den generellen Vorrang des Erfüllungsanspruches vor den Sekundäransprüchen des allgemeinen Leistungsstö...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.1 Tatsächliche Unmöglichkeit

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.[1] Damit werden die Fälle der tatsächlichen Unmöglichkeit erfasst, gleich ob es sich dabei um eine anfängliche oder nachträgliche, eine subjektive oder objektive ( "für den Schuldner oder für jedermann unmöglich..."), eine teilweise ( "soweit ...") oder eine vollstä...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.3 Gegenleistung bei Unmöglichkeit

Das Schicksal der Gegenleistung im Falle der Leistungsbefreiung wegen Unmöglichkeit regelt bei einem gegenseitigen Vertrag § 326 BGB. Dabei gilt: Grundsätzlich hat die Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht zur Folge, dass auch der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt.[1] Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung (Sc...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.2 Nacherfüllung beim Werkvertrag

Wie im Kaufrecht steht auch im Werkvertragsrecht für den Fall, dass der Unternehmer ein mangelhaftes Werk erstellt hat, an erster Stelle der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung oder der Erstellung eines neuen Werkes.[1] Wie dort folgt dies daraus, dass Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatzanspruch grds. die vorgängige, ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 6 10 Tipps zu Vertragsdurchführung und Vertragsstörungen

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden:mehr