Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 9 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last, § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hierzu gehört die Vergütung des Rechtsanwaltes ebenso wie die Gebühren und Auslagen des Vollstreckungsorgans. Sie sind mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines besonderen Vollstreckungstitels bedarf es nicht. Beachtet werde...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bußgeldverfahren

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 169 Der Verteidiger wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Mandanten beauftragt, für ihn in einer Ordnungswidrigkeitenangelegenheit in Höhe von 100 EUR Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, es findet eine Hauptverhandlung statt, in der der Verteidiger den Betroffenen vertritt. Es handelt sich auch hier um eine durchschnittliche Angelegenheit i...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 55 Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _____ als Pflichtverteidiger bestellt. Nach Abschluss des Verfahrens stelle ich den Antrag, ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Gebühren

Rz. 86 Die Rechtsanwaltsgebühren im Revisions- und Berufungsverfahren ergeben sich aus § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3200 und Nr. 3202 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr; 1,2 Terminsgebühr). Im Revisionsverfahren berechnen sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 u. 2 RVG i.V.m. Nr. 3206 u. Nr. 3210 RVG-VV (1,6 Verfahrensgebühr und 1,5 Terminsgebühr). Im Beschwerdeverfahren in Eilsachen g...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandant keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie im ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 51 Für das Muster eines Antrages auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG siehe Rdn 38. Muster 57.15: Kostenfestsetzungsantrag Muster 57.15: Kostenfestsetzungsantrag An das Amts-/Landgericht _____ – _____ – In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ Az.: _____ beantragen wir, die dem Kläger erstattungsfähigen Kosten gemäß der nachstehenden Kostennote festzusetzen, ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 41 Muster 37.11: Kostenfestsetzungsantrag Muster 37.11: Kostenfestsetzungsantrag An das Sozialgericht _____ In Sachen C, _____ gegen KK _____ Az.: _____ beantragen wir mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsliche Kostenfestsetzung gegen die Beklagte wie folgt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverteidigung

Rz. 168 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen. Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der anw...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Berechnung der gesetzlichen Vergütung

Rz. 43 Muster 41.7: Berechnung der gesetzlichen Vergütung Muster 41.7: Berechnung der gesetzlichen Vergütung Nachdem Sie mich beauftragt hatten, die Berufung beim Landgericht _____ gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ zurückzunehmen, habe ich unverzüglich einen entsprechenden Schriftsatz beim Landgericht _____ eingereicht. Das Urteil des Amtsgerichts _____ ist nu...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XIII. Muster: Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag

Rz. 20 Muster 54.6: Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag Muster 54.6: Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag An Regierung von/Regierungspräsidium _____ (Widerspruchsbehörde) Betreff: Widerspruchsbescheid vom _____ der Regierung von/Regierungspräsidium _____, Az: _____ Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag Namens der Widerspruchsführerin, der Firma _____, beantragen wir, die nach...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 279 Für die Tätigkeit im sofortigen Beschwerdeverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV sowie ggf. eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3513 RVG-VV. Für die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt, dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt, eine 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 RVG-VV. Ansonsten gehört die Erinnerung zur Instanz (§ 19 Nr. ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Kostenantrag nach § 63 SGB X

Rz. 37 Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X An das Versorgungsamt _____ betr. Az. _____ Nach § 63 SGB X beantragen wir festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und Kosten zu erstatten sind. Unsere Gebühren errechnen sich wie folgt:mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 238 Der Streitwert der Revisionsinstanz richtet sich gem. § 52 GKG nach den Anträgen des Revisionsklägers. Die Gerichtsgebühren ergeben sich für Revisionen aus der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG (KV Nr. 6120 ff.). Es entstehen also üblicherweise für das Verfahren gem. Nr. 6120 GKG-KV fünf Gerichtsgebühren. Bei Rücknahme oder Erledigung der Hauptsache vor Eingang der Revision...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 9. Streitwert

Rz. 60 Der Streitwert bzw. der festgesetzte Wert der anwaltlichen Tätigkeit (§ 33 RVG) im Eilverfahren beträgt nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit [47] (siehe Rdn 34) in der Regel die Hälfte des Streitwerts der Hauptsache (Abschn. 1.5 Streitwertkatalog). Die Rechtsanwaltsgebühren im Eilverfahren ergeben sich aus § 17 Nr. 4 lit b u. c RVG i.V.m. § 2 A...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Gebühren – Gegenstandswert

Rz. 8 Die Anwaltsgebühren in Verfassungsbeschwerdesachen sind nach § 37 Abs. 2 RVG i.V.m. Teil 3 (u.a. öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (Revision) des Vergütungsverzeichnisses zu berechnen (RVG-VV 3206, 3207 und 3210). Demnach erhält der Rechtsanwalt im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV 3206 i.H.v. 1,6.[34] Mi...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Kosten und Gebühren

Rz. 262 In Führerscheinangelegenheiten können unterschiedliche Kosten entstehen, zum einen können Kosten für eine Begutachtung entstehen, zum anderen können Kosten durch die Verwaltungsgebühren bzw. Anwaltsgebühren entstehen. Unter dem Begriff "Gebühren in Führerscheinangelegenheiten" ist der Betrag zu verstehen, der von der Fahrerlaubnisbehörde erhoben wird. Die Erhebung sol...mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers

Rz. 35 Speziell zu strafrechtlichen Gebührenfragen vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017; Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 8. Aufl. 2017, S. 2591 ff.; Leipold, Anwaltsvergütung in Strafsachen, S. 115 ff.; Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019; Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017; Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, 2. Aufl...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXIV. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 84 Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach §§ 2 Abs. 1 u. 2, 17 Nr. 1 RVG i.V.m. Nr. 2100 ff. RVG-VV. Unabhängig vom Ausgang des Planfeststellungsverfahrens sind – da keine Anspruchsgrundlage existiert – für den Mandanten die angefallenen Gebühren nicht erstattungsfähig. Insbesondere kommt auch – da gegen Planfeststellungsbe...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Außergerichtliche Streitschlichtung gem. § 15a EGZPO

Rz. 77 Durch das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung wurde § 15a EGZPO im Vorgriff auf die ZPO-Reform mit Wirkung ab dem 1.1.2000 eingeführt. Hierdurch wurde, um eine Entlastung der Justiz herbeizuführen, den Landesregierungen die Möglichkeit eingeräumt, die Anrufung der staatlichen Gerichte von der vorherigen Durchführung einer obligatorischen Streit...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Außergerichtliche Gebühren

Rz. 263 Wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in einer Verwaltungssache, z.B. in einer Fahrerlaubnisangelegenheit tätig ist, können nach dem RVG folgende Gebührentatbestände entstanden sein:[282] aa) Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG Rz. 264 Die Geschäftsgebühr nach der Nr. 2300 VV...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 245 Es fällt eine 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV und ggf. eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV sowie eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV an. Gem. Vorbemerkung 3 Abs. 5 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG ist die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Rechtszugs anzurechnen.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 57 Gem. Nr. 3335 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist gem. § 15 Abs. 2 RVG im nachfolgenden Prozess auf die dort entstehenden Gebühren anzurechnen. Die Höhe der Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts ergibt sich aus § 49 RVG. Dieser kann bei Obsiegen seines Mandanten jedoch Kostenfestsetzung hinsic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Form, Kosten

Rz. 62 Die Schutzschrift unterliegt als ein von der Praxis entwickeltes Rechtsinstitut keinen zwingenden Formvorschriften. Es hat sich aber die Übung entwickelt, die Parteien rubrumsgemäß zu bezeichnen, konkrete Anträge zu stellen sowie den Wettbewerbsstreit im Wesentlichen darzustellen. Sinnvollerweise werden dem Gericht dabei auch die möglichen Mittel zur Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren/Prozesszinsen

Rz. 157 Der Streitwert ist im finanzgerichtlichen Verfahren gem. §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 3 GKG die beantragte Steuerherabsetzung. Geht der Streit nicht um eine bezifferte Geldleistung, bestimmt das Gericht gem. § 52 Abs. 1 GKG den Streitwert nach seinem Ermessen. § 52 Abs. 2 GKG sieht als Auffangwert einen Streitwert von 5.000 EUR vor.[225] Nach § 52 Abs. 4 GKG beträgt de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Gebühren im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten

Rz. 267 Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten können für einen beauftragten Rechtsanwalt die nachfolgenden Gebührentatbestände entstehen:[285] aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG Rz. 268 Diese...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 § 11 RVG stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung einer dem Anwalt im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit erwachsenen gesetzlichen Vergütung, einer nach § 42 RVG festgestellten Pauschalgebühr und der zu ersetzenden Aufwendungen, die zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören, zur Verfügung. Auf das Verfahren sind sinngemäß die Vorschriften der jewei...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 175 Gem. Nr. 3105 RVG-VV erhält der Rechtsanwalt für den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils eine 0,5 Terminsgebühr. Eine Reduzierung der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV auf 0,5 tritt allerdings nicht ein, wenn im Termin beide Parteien anwesend und ordnungsgemäß vertreten sind. Stimmen sich die Parteivertreter vor dem Versäumnisurteil – ggf. telefonisch – ab, da...mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / IV. Muster: Klage gegen Krankenversicherung

Rz. 62 Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung An das Landgericht Köln Klage der Kauffrau Claudia Schmitz, Goldsteinstraße 95, 50968 Köln – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Sanitas Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinrich Stein, Kölner Straße 3...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten

Rz. 90 Muster 57.19: Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten Muster 57.19: Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten _____ EUR zuzüglich _____ EUR vorgerichtlicher Anwaltskosten zuzüglich Zinsen i.H.v. 4 % seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Begründung: Der Unterzeichner war bereits außergerichtlich damit beauftragt, die Klageforderung geltend zu machen. Hierfür sind fol...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 46 Im Allgemeinen sind die Änderungen im RVG und RVG-VV durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zu beachten.[11] Die Festsetzung des Streit- oder Geschäftswertes gehört gem. § 19 RVG zum Rechtszug. Für eine Streitbeschwerde erhält der Anwalt die Gebühren gem. VV 3500, 3513. Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens werden jedoch gem. § 68 Abs. 3 S. 2 GKG nicht erstattet.mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 6. Gebühren

Rz. 53 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 2300 RVG-VV. Der Gegenstandswert gem. § 23 RVG richtet sich nach dem Wert des Vertragsgegenstandes. Hierbei ist grds. der Wert der vom Vorhabenträger zu übernehmenden Leistungen maßgebend.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Gebühren

Rz. 32 Die Gebühren des Rechtsanwalts für einen Antrag auf Änderung ergeben sich aus § 35 RVG i.V.m. § 23 Nr. 7 StBVV (siehe Rdn 15). Ein anschließendes Rechtsbehelfsverfahren ist nach § 17 Nr. 1a RVG eine andere Angelegenheit und nach Nr. 2301 RVG-VV abzurechnen.mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7).[266] Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen ...mehr

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§ 14 Europarecht / III. Kosten und Gebühren

Rz. 11 Gerichtsgebühren entstehen bei Nichtigkeitsklagen oder Klagen auf Schadensersatz vor den Europäischen Gerichten (EuG bzw. EuGH als Rechtsmittelinstanz) grundsätzlich nicht (vgl. Art. 143 VerfO EuGH/Art. 139 VerfO EuG). Die Rechtsanwaltsgebühren sind für diese Klageverfahren im RVG nicht geregelt. EuG bzw. EuGH treffen in solchen Fällen Kostenentscheidungen, sofern nic...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 5. Gebühren

Rz. 24 Für die Gebühren gilt § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3100 RVG-VV. Der Gegenstandswert bemisst sich entsprechend dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.[32] Die Gerichte tendieren meist zu dem unteren Wert.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist Teil des Rechtsstreits. Es ist gerichtsgebührenfrei. Die Tätigkeit des Anwalts ist durch die Prozessgebühr mit abgegolten. Das Kostenfestsetzungsgesuch ist beim Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Dem Gesuch sind die Kostenberechnung sowie die für die Mitteilung an den Gegner erforderlichen Abschriften beizufügen (§ 103 Abs....mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist auf eine später anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen, Nr. 3305 RVG-VV. Wenn kein oder nur beschränkt Widerspruch erhoben wurde, erhält der Anwalt des Antragstellers für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag ...mehr