Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütung nach § 612 BGB

Rz. 136 Vergütungsansprüche, die der Anwalt aus § 612 BGB herleitet, insbesondere Ansprüche für die Tätigkeit von Hilfspersonen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5, sind nicht nach § 11 festsetzbar.[82]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren über Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel, auf das § 732 ZPO anzuwenden ist (Abs. 1 Nr. 4)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung (§ 825 ZPO, Abs. 1 Nr. 8)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Angabe von Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr (Abs. 5 S. 3)

aa) Mitteilung der Anrechnungsgrundlagen Rz. 66 Abs. 5 S. 3 verpflichtet den Anwalt, Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr als solche zu qualifizieren und auch deren Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Neben dem gezahlten Betrag sind bei anzurechnenden Wertgebühren einschl. der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (Satzrahmengebühr, modifizierte Wertgebühr) der Gebührensatz und der z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 13 Nach VV 3202 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,2-Terminsgebühr in den Fällen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Rz. 14 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheidet, da nach § 90 Abs. 1 FGO eine mündlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenfestsetzung zugunsten der bedürftigen Partei

1. Rechtliche Selbstständigkeit neben dem Beitreibungsrecht des Anwalts Rz. 201 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob die bedürftige Partei neben dem ihr beigeordneten Anwalt überhaupt Kostengläubigerin sein kann.[387] Teilweise wird vertreten, bei ratenfreier Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehe kein Erstattungsanspruch der bedürftigen Partei hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem AsylG (Abs. 1 S. 1) 1. Allgemeines Rz. 11 Abs. 1 unterscheidet zwischen 2. Klageverfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.) Rz. 12 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. gilt für alle Hauptsacheverfahren, die ihre rechtliche Grundlage im AsylG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wertbemessung nach Abs. 1

1. Berechnung (Abs. 1 S. 1) a) Vertretung nur eines von mehreren Antragstellern Rz. 9 Sofern der Anwalt nur einen von mehreren Antragstellern in einem Verfahren nach dem SpruchG vertritt, ist der Gegenstandswert für die Tätigkeit dieses Anwalts nach Abs. 1 zu ermitteln. Sofern der Vertretene alleiniger Antragsteller ist, gilt der volle gerichtlich festgesetzte Wert; auf § 31 k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 154 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem BGH finden gemäß §§ 121 Abs. 2 S. 2, 122 Abs. 4 PatG die Vorschriften der ZPO über Prozesskosten entsprechende Anwendung, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Rz. 155 In den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Der Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts gegen den Fiskus

1. Anspruchsvoraussetzungen a) Wirksame Beiordnung oder Bestellung als Rechtsgrundlage Rz. 30 Zunächst muss eine wirksame Beiordnung oder Bestellung vorliegen. Diese brauchen nicht fehlerfrei zu sein. Es reicht, wenn sie zugunsten des beigeordneten oder bestellten Anwalts als Rechtsgrundlage für das Eingreifen eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse Geltun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 279 Kündigt der Auftraggeber ohne Grund oder aus wichtigem Grund, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts gegeben ist, scheiden Schadensersatzansprüche aus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 173 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein ggf. anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrensgebühr de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Erstattung bei fehlender Notwendigkeit

Rz. 115 Lange Zeit str. war, ob die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, zumindest bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig seien. Der BGH[113] hat in zwei Grundsatzentscheidungen diese Frage i.S.d. der bis dahin h.M.[114] bejaht. Die Reisekosten des Anwalts auße...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. 2Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 84 Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, nämlich, dass die Auftraggeber außergerichtlich getrennt vertreten worden sind, im gerichtlichen Verfahren dagegen gemeinsam (siehe hierzu Rdn 76).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfachanrechnung

Rz. 47 In VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3 war bis zum 31.12.2020 für alle Geschäftsgebühren bestimmt, dass bei der Bemessung der weiteren Geschäftsgebühr innerhalb eines Rahmens nicht zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Tätigkeit infolge der vorangegangenen Tätigkeit geringer ist. Hierdurch sollte klargestellt werden, dass der durch die vorangegangene Tätigkeit ersparte Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 81 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr auch hier für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt des Beklagten

Rz. 58 Ist das Mahnverfahren auf Antrag des Klägers an das Streitgericht abgegeben worden und stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Klageabweisungsantrag noch vor Einreichung der Klagebegründung, ist für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 angefallen, die in Höhe einer 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 erstattungsfähig ist. In diesem Zusammenhang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwaltliche Vertretung zu begeben oder ob es ihm zuzumuten ist, abzuwarten, bis die Berufung begründet wird. Rz. 48 Diese Frage war früher lange Zeit umstritten. Das galt insbesondere in den Fällen, in denen der Berufungskläger ausd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Bestimmung eines Gerichtsvollziehers oder Sequesters (Nr. 3)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Anrechnung bei mehreren Mahnverfahren nach Verbindung zu einem Klageverfahren

Rz. 49 In dem Fall, in dem in mehreren Mahnverfahren mehrere Mahnverfahrensgebühren entstehen und nach Widerspruch hiergegen das Verfahren zu einem verbunden wird, erfolgt eine Anrechnung ebenfalls nur dann, wenn es sich um identische Gegenstandswerte handelt. Um zu einer korrekten Anrechnung zu gelangen, ist es allerdings erforderlich, zu ermitteln, welche Forderung des Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Derselbe Gegenstand

Rz. 46 Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zivilverfahren muss derselbe sein wie im Adhäsionsverfahren. Hierzu zählen folgende Fälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Abs. 2)

1. Verfahren Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren hera...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrfachvertretungen

Rz. 19 Zur Problematik der Mehrfachvertretungen siehe VV Vor 3311–3312 Rdn 7 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschrift des § 41a gilt nur für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt. Rz. 9 Der Musterkläger wird durch das OLG, bei dem das Musterverfahren anhängig ist, durch Beschluss bestimmt. Das OLG wählt den Musterkläger nach billigem Ermessen aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 KapMuG ausgesetzt wurden,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45)

a) Bestellung oder Beiordnung gem. § 397a Abs. 1, 2 StPO Rz. 4 Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen werden. Die Bewilligung von PKH für ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Keine Wertaddition der Gegenstandswerte (Anm. Abs. 2)

1. Dieselbe Angelegenheit Rz. 12 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im weiteren Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Rechtsstreits nach VV 3100 ff., 1003 auf, da da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerde gegen Ordnungsgeld

Rz. 72 Auf die Ausführungen in Rdn 71 wird insoweit verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostengrundentscheidung

1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten die Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses entsprechend. 2Der Gegenstandswert ist unter Berücksichtigung der in § 14 Absatz 1 genannten Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen; er beträgt mindestens 5 000 Euro.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bevollmächtigter im schiedsrichterlichen Verfahren, § 36

Rz. 24 Da es sich bei dem schiedsrichterlichen Verfahren nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt, kommt insoweit eine Vergütungsfestsetzung nicht in Betracht.[10]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Rz. 362 Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss

Rz. 30 Der beigeordnete Anwalt kann auch einen Vorschuss nach § 9 von dem Vertretenen verlangen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 137 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [46] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also aus § 50 Abs. 1 Nr. 1 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht, bzw. aus § 50 Abs. 2 GKG. Rz. 138 Daraus folgt: Im kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. GWB bestimmt sich der Wert nach § 3 ZPO (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GKG). R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Auslagen

1. Allgemeines Rz. 40 Erstattungsfähig sind ausschließlich die notwendigen Auslagen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG fallen darunter im Allgemeinen diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind. Ob dies der Fall ist, kann nicht im Wege eines schematischen Rückgriffs auf § 91 ZPO entschieden werden. Vielmehr sind auch die Besonderheiten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Strafprozessähnliche Verfahren (Abs. 1)

1. Allgemeines Rz. 6 In Abs. 1 werden die strafprozessähnlichen Verfahren aufgezählt. Es sind Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, z.B. für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind (§ 28 Abs. 1 BVerfGG) und die einem Strafverfahren auch insoweit ähnlich sind, als von dem Gericht über die angeklagte Pers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entscheidung der Verwaltungsbehörde über sonstige Auslagen nach § 46 Abs. 2 S. 3

Rz. 10 Gleiches gilt für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde betreffend die Notwendigkeit sonstiger Auslagen (§ 46 Abs. 2 S. 3). Auch gegen diese Entscheidungen ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 57 gegeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Höhe der Vergütung für sonstige Mitarbeiter

I. Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB Rz. 58 Beauftragt der Anwalt Personen, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 unterfallen, so kann er insoweit nicht nach dem RVG abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung soll im Umkehrschluss aus § 5 sogar zu folgern sein, dass insoweit überhaupt keine Vergütung verlangt werden könne.[32] Dies ist jedoch unzutreffend. Sinn und Zweck de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 32 Das weitere Verfahren nach Eingang des Antrags auf gerichtliche Entscheidung ergibt sich aus S. 2, der auf § 62 OWiG verweist. Hier wiederum wird verwiesen auf die §§ 297 bis 300, 306 bis 309 und 311a StPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ausnahme: Einlegung einer Berufung und Revision sowie ihre Begründung, Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301

Rz. 15 Die Vorschriften der Anm. zu VV 4300 und Anm. zu VV 4301 durchbrechen den in VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 aufgestellten Grundsatz, dass jede Einzeltätigkeit nach VV 4300 ff. eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt. Die Einlegung der Berufung oder Revision sowie ihre Begründung gelten zusammen als eine einzige Angelegenheit. Der Anwalt, der mit beiden Angelegenheit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beschwer und Wert des Beschwerdegegenstands

Rz. 74 Abs. 3 S. 1 stellt auf den "Wert des Beschwerdegegenstands" ab, nicht auf die "Beschwer", die aber ebenfalls gegeben sein muss. Beides wird nicht selten verwechselt – sogar vom Gesetzgeber.[47] Diese Begriffe sind deshalb vorab zu klären. a) Beschwer Rz. 75 Beschwer ist der Unterschied zwischen der Gebührenberechnung durch eine Entscheidung nach dem festgesetzten und de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Form

Rz. 47 Der Abschluss der Einigung bedarf grundsätzlich keiner Form. Er ist formfrei möglich. Insbesondere kann die Einigung auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden.[23] Rz. 48 Soweit allerdings nach materiellem Recht ein Formzwang besteht, wird die Einigung nur wirksam, wenn die Formvorschriften beachtet sind. Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 25 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine solche Notwendigkeit wird in der Rspr. in den folgenden Fällen bejaht bzw. verneint:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erinnerung gem. § 56

Rz. 56 Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung nach § 56 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 statthaft. Eine Beschwerde zum BGH gegen die Erinnerungsentscheidung ist nicht gegeben (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zuständigkeit

Rz. 87 Zuständig für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag ist das Gericht, das über die Beschwerde bzw. die weitere Beschwerde zu entscheiden hat (vgl. Rdn 56 und 78).[202]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 105 Eingeführt durch das GNotKG worden ist – abweichend zur KostO – der Grundsatz, dass der Geschäftswert von Amts wegen festzusetzen ist (§ 79 Abs. 1 GNotKG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige berufsgerichtliche Verfahren

Rz. 57 In sonstigen berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht die Verletzung einer Berufspflicht zum Inhalt haben, bestimmen sich die Kostenerstattung und Festsetzung nach den jeweiligen Verfahrensordnungen. In Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof richtet sich die Kostenerstattung seit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht vom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Beschwerdeverfahren

Rz. 89 Gegen die Ablehnung des Wiedereinsetzungsgesuchs steht dem Beschwerdeführer die befristete Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Ablehnungsentscheidung einzulegen ist (vgl. § 33 Abs. 5 S. 3 und 4, Abs. 6 S. 4). Hält das Gericht die Beschwerde für zulässig und begründet, kann es der Beschwerde abhelfen (vgl. § 33 Abs. 5 S. 5 i.V.m. Abs. 4 S. 1,...mehr