Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderung

a) Überblick Rz. 44 In § 15a RVG ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Der bisherige Abs. 2 ist damit zu Abs. 3 geworden. Ursprünglich sollte die Änderung als neuer Abs. 3 angehängt werden (so auch noch der Regierungsentwurf). Der Rechtsausschuss hat dann aber vorgeschlagen, aus systematischen Gründen die neue Regelung in Abs. 2 einzufügen und die an sich ohnehin systemwid...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderungen

a) Anrechnung einer Wahlanwaltsvergütung Rz. 161 In § 15a Abs. 2 RVG hat der Gesetzgeber eine klare Anrechnungsregelung eingeführt. Anlass war die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt bereits Wahlanwaltsgebühren erhalten hatte. Rz. 162 Hauptanwendungsfall war die Anrechnung einer Geschäftsgebühr. Rz. 163 Beispiel: D...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und Gegenstandswert bei nicht durchgreifender Hilfsaufrechnung

GKG § 45 Abs. 3 § 47 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3; RVG § 33 Abs. 1 Leitsatz 1. Hat das Berufungsgericht die von den Beklagten erhobene Hilfsaufrechnung als nicht durchgreifend behandelt und haben die Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil Beschwerde eingelegt, jedoch schon mit der Begründung dieser Beschwerde die Rücknahme der Hilfsaufrechnung erklärt, fü...mehr

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zfs 01/2021, zfs Aktuell / Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Am 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) v. 21.12.2020 in Kraft getreten (BGBl I S. 3229). Durch das Gesetz werden die zuletzt zum 1.1.2013 angehob...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 76 § 18 Besondere Angelegenheiten (1) Besondere Angelegenheiten sind … 19. das Verfahren über Anträge auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nach § 17 Abs. 4 der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung; …mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XL. Ruhen des Verfahrens

Rz. 132 Wurde das Verfahren vor 1.1.2021 zum Ruhen gebracht und wird es erst danach wieder fortgeführt, bleibt es bei der Anwendung alten Rechts. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich → zwei Kalenderjahre abgelaufen sind (§ 15 Abs. 5 S. 2). Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[28]mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inkrafttreten

Rz. 191 Die Übergangsregelung wird neu gefasst. Sie tritt anders als die übrigen Änderungen nicht erst zum 1.1.2021 in Kraft, sondern bereits einen Tag nach Verkündung des Gesetzes. Grund hierfür ist, dass die neue Übergangsregelung schon für die weiteren Änderungen gelten soll.mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / I. Sachverhalt

Die Arrestklägerin hatte vor dem ArbG Ludwigshafen wegen der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung i.H.v. 11.147.328,18 EUR sowie einer Kostenpauschale i.H.v. 83.752,00 EUR die Anordnung des dinglichen Arrestes in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten beantragt. Diesem Antrag hat das ArbG Ludwigshafen durch Beschl. v. 25.1.2018 ents...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 125 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Allgemeines

Rz. 54 Auch hinsichtlich einer vereinbarten Vergütung gilt zunächst einmal § 8 Abs. 1 S. 1 RVG, so dass auch hier auf die Fälligkeit abzustellen ist. Maßgebend ist also auch hier wiederum, wann die Angelegenheit beendet oder der Auftrag erledigt worden ist. Aus der Art der Vereinbarung können sich jedoch Abweichungen ergeben. Es kommt daher stets auf den Einzelfall an.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / g) Beratung

Rz. 151 Folgt der Beratung des Mandanten eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Schädiger, so besteht für die Beratungstätigkeit nur dann ein eigener Gebührenanspruch, wenn die Anrechnung nach § 34 Abs. 2 RVG ausgeschlossen wurde (vgl. dazu § 1 Rdn 28). Bei Ausschluss der Anrechnung dürfte die Erstattung der Beratungsvergütung problematisch sein, da d...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVIII. Unterbrechung

Rz. 151 Wird das Verfahren unterbrochen und später wieder fortgeführt, so bleibt das ursprüngliche Auftragsdatum weiterhin maßgebend. Durch die Fortsetzung des Rechtsstreits entsteht keine neue Angelegenheit, auch nicht, wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[33] Siehe au...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / B. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Verkehrsverwaltungsrecht ist es mehr und mehr üblich, wegen der Komplexität der Materie (z.B. EU-Fahrerlaubnisfragen, Rechtmäßigkeit der Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen u.a.) und der zum Teil gravierenden Auswirkungen fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen auf die hiervon Betroffenen, die anwaltliche Tätigkeit nach einem Zeit- oder Pauschalhono...mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt ist nach derzeitiger Gesetzeslage richtig. Für den Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staatskasse ist weder eine Verzinsung noch eine Verzugsschadenpauschale gem. oder entsprechend § 288 Abs. 5 BGB vorgesehen Die Einführung einer Verpflichtung der Staatskasse, die den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälten auszuzahle...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1 Die neue Textfassung

Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch z...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Vertretung

Rz. 49 Die außergerichtliche Vertretung des Mandanten bildet den Hauptaufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung. Der Großteil aller Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen lässt sich im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen mit Unfallgegner und Versicherer beilegen. Nachfolgend werden die Einzelheiten zur Abrechnung der Geschäftsgebühr (Nr...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 160 § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet. (2) 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nac...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Hebegebühr

Rz. 80 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder an einen Abtretungsgläubiger weiterleitet. Der Gegner muss die Hebegebühr im Regelfall nicht erstatten. Denn die Einschaltung eines Anwalts zum Inkasso ist nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 2 ZPO), ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anwalt des Antragsgegners

Für den Anwalt des Antragsgegners kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG darauf an, wann er den Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs erhält. Daher kann für ihn bereits neues Recht gelten, während für den Anwalt des Antragstellers noch altes Gebührenrecht gilt. Beispiel 24 Im Dezember 2020 erlässt das Amtsgericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner im Januar 2021 zugestellt...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 45 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherungsunternehmen zwischen 60 und 150 EUR. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch de...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / II. Einheitlichkeit der Hauptverhandlung

Das LG hat den Anfall der Nr. 4141 VV ebenfalls verneint. Nach der Entscheidung des BGH vom 14.4.2011 (IX ZR 153/10, RVGreport 2011, 384 = StRR 2011, 357 = VRR 2011, 358 = AGS 2011, 419) sei für die Entstehung der Gebühr Nr. 4141 VV zu unterscheiden, ob eine Aussetzung oder eine Unterbrechung der Hauptverhandlung vorliege. Die Gebühr Nr. 4141 VV könne zwar auch noch entstehe...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVII. Hinzutreten eines weiteren Anwalts

Rz. 92 Werden nebeneinander mehrere Anwälte beauftragt, gilt § 5 RVG. Jeder Anwalt kann seine Vergütung gesondert nach dem für ihn geltenden Recht abrechnen. Rz. 93 Beispiel: Der Mandant hatte im Dezember 2020 in einer Strafsache seinen Anwalt A als Verteidiger mandatiert. Im Februar 2021 beauftragt er den Anwalt B als weiteren Verteidiger. Da Rechtsanwalt A vor dem 1.1.2021 b...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Die vom Nachlassgericht auf 1.642,20 EUR festgesetzte Vergütung begegnet keinen Bedenken. 1. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die einmonatige Beschwerdefrist gewahrt und kommt es auf die Erreichung des Beschwerdewertes aufgrund der Zulassung des Rechtsmittels nicht an. 2. Das Rec...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 16. Terminsvertreter

Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[19] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu unterschi...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 43 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (3) 1 Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzure...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemess... / II. Allgemeine Überlegungen

Das LG geht davon, dass unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 14 RVG festzustellen sei, dass es sich um eine einfach gelagerte Verkehrsordnungswidrigkeitssache gehandelt habe. Es sei im Wesentlichen um die Frage der Einhaltung des erforderlichen Abstands und der Fahrereigenschaft des Betroffenen gegangen, der im Verwaltungsverfahren seine Fahrereigenschaft noch eingeräum...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIII. Parteiwechsel

Rz. 109 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rechtsprechung des BGH[23] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Rz. 110 Beispiel: Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Janua...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 366 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebung, den Widerruf oder di...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 18. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung nach Vorb...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Höhe der Gebühr

Rz. 210 Die Verfahrensgebühr fällt als volle Gebühr in Höhe von 1,3 an, sobald der Rechtsanwalt die Klage, einen verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, die Zurücknahme der Klage oder die Zurücknahme des Antrags enthält, einreicht. Gleiches gilt, sobald er für seinen Mandanten einen Termin wahrnimmt. Endet der Auftrag vorzeitig, erhält er aufgr...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Differenzgebühr Abrechnungsgrundsätze

Rz. 16 Die Abrechnungsgrundsätze (ausführliche Darstellung siehe § 1 Rdn 124 ff.) regeln die Höhe derjenigen Gebühren, die der Anwalt vom gegnerischen Haftpflichtversicherer für die Regulierung beanspruchen kann. Auf das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant haben sie keine unmittelbare Auswirkung, weil der Mandant an der Vereinbarung dieser Grundsätze nicht beteiligt ...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / IV. Verfahrensweise der Rechtspflegerin

Nach Auffassung des OLG München hätte die Rechtspflegerin des LG Traunstein folglich den im Schriftsatz vom 26.5.2020 enthaltenen konkludenten Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes der zuständigen Richterin zur Entscheidung vorlegen müssen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz AGS 2019, 286 m. Anm. N. Schneider; OLG Brandenburg AGS 2014, 65). Ob hierfür eine förmliche Aussetzung d...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 381 Vorbemerkung 4.1: (1) Dieser Abschnitt ist auch anzuwenden auf die Tätigkeit im Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung und im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung. (2) Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger entgolten. Hierzu gehören auch Tätigkeiten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs, sow...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 14 § 14 Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechts...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 78 § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesondere 1. die Vorbereitung der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschiedliche Erledigungswerte

Rz. 24 Sind die Gebührenansprüche gegenüber Haftpflichtversicherer und Mandant deshalb unterschiedlich, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gegenstandswerte zugrunde liegen, ist eine Nachforderung beim Mandanten nach herrschender Meinung zulässig.[11] Eine solche Differenz kann insbesondere auftreten, wenn der Versicherer die vom Mandanten geltend gemachte Forderung nur ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 403 Vorbemerkung 6.4: (1) Die Gebühren nach diesem Abschnitt entstehen in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO, auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt. (2) 1Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2302...mehr

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AGS 01/2021, Vorhandenes Ha... / I. Sachverhalt

Mit zugrundeliegender rund 11-monatiger Hauptsacheklage begehrten zwei Kläger die Aufhebung eines ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides sowie die Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Streitig war im Erinnerungsverfahren nach § 56 Abs. 1 RVG die Höhe der anwaltlichen Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 124 Um das Massengeschäft der Unfallschadensregulierung möglichst effektiv und einfach zu erledigen, hatten der Deutsche Anwaltverein und der HUK-Verband im Jahre 1971 ein Gebührenpauschalabkommen geschlossen, wonach die außergerichtliche Schadensregulierung durch eine Pauschalgebühr abgegolten wurde. Dieses Abkommen ist 1991 durch die vom DAV und dem HUK-Verband entwick...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung du...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / III. Differenzgebühr Rationalisierungsabkommen

Rz. 30 Hat der Anwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein sog. Rationalisierungsabkommen geschlossen (zu den Einzelheiten vgl. § 1 Rdn 142 ff.), so kann es vorkommen, dass die dort vereinbarten Gebühren hinter den gesetzlichen Gebühren, die der Mandant schuldet, zurückbleiben. Rz. 31 Beispiel Der Rechtsschutzversicherer bietet ein Rationalisierungsabkommen an...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 142 § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr (1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen , Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheit...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Stundensätze

Rz. 55 Ist eine Stundensatzvereinbarung getroffen worden, ändert dies zunächst einmal nichts daran, dass die gesamte Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG erst fällig wird, mit deren Erledigung oder Beendigung. Hier kann es allerdings vorkommen, dass Teilleistungen gegeben sind, die gesondert zu versteuern sind, nämlich dann, wenn in der Vergütungsverei...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Erhöhung des Wertes

Rz. 13 Erhöht sich der Gegenstandswert des Auftrags im laufenden Mandat, so berechnen sich die Gebühren nach dem höheren Wert. Dies gilt jedoch nur, soweit der betreffende Gebührentatbestand erneut erfüllt wird. Beispiel Eigentümer E holt nach dem Unfall einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt ein (4.000 EUR netto) und beauftragt A mit der Durchsetzung dieses Anspruchs gegen...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten im Verkehrsverwaltungsrecht, also auch im Fahrerlaubnisrecht, ist mit der verkehrszivilrechtlichen Abrechnung vergleichbar. Insoweit kann insbesondere auf die Ausführungen unter § 1 verwiesen werden. Der für eine gesetzliche Abrechnung nach RVG maßgebliche Gegenstandswert bzw. Streitwert richtet sich allerdings, im außergerichtli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Mischangelegenheiten

Rz. 39 Gerade bei der Beratung in Verkehrsunfallsachen kommt es häufig vor, dass der Anwalt nicht nur über die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls, sondern auch über mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen berät. Bis zum 1.7.2006 fiel für die Beratung in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten eine Betragsrahmengebühr an. Im Hinblick auf eine daneben erfolg...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 2. Der Einwand der Schlechtvertretung

Häufig wird von dem Antragsgegner, im Regelfall also von dem Mandanten, im Vergütungsfestsetzungsverfahren vorgebracht, der den Antrag stellende Rechtsanwalt habe ihn im vorangegangenen gerichtlichen Verfahren schlecht vertreten. Dahinter steht das – meist stillschweigende – Vorbringen, dem Antragsgegner sei durch die Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrages ein Schaden ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 129 § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 EUR anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet:mehr