Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die Erinnerung ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg." 1. Dass der ASt. vor Festsetzung seiner Auslagen im Wege des Vorschusses keinen Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit nach § 46 Abs. 2 S. 1 RVG gestellt hat, steht der Festsetzung nicht entgegen. Eine solche Feststellung entbindet im erfolgenden Fall lediglich den Kostenbeamten von der Prüfung, ob ...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 3 Anmerkung:

In diesem Kostenfestsetzungsverfahren ging es hin und her, was auch an dem Vorbringen der Parteien gelegen hat. Im Ergebnis ist die letzte Entscheidung des Rechtspflegers des LG Potsdam, mit der er dem Kostenfestsetzungsantrag der Kl. stattgegeben hat, richtig. Die Entscheidung des OLG Brandenburg gibt Anlass, sich ein wenig mit einigen Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverf...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / I. Die gesetzliche Regelung

Gem. § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die dort näher beschriebene gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts auf Antrag des Anwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RVG sind die Beteiligten zu hören. Diese Anhörung ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Garantie des Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs. ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom LG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Das Revisionsverfahren beginnt grds. mit der Einlegung der Revision gegen das entsprechende Urteil (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4130 VV Rn 2). Wird von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, beginnt für den Verteidiger das Revisionsverfahren mit ...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist zu begrüßen, dass das OVG Berlin-Brandenburg schon vor dem Inkrafttreten des in seinem Fall noch nicht anwendbaren KostRÄG 2021 den Anfall der Terminsgebühr auch bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, sei er auf Initiative des Gerichts oder ohne dessen Initiative geschlossen worden, bejaht. Unter welchen Voraussetzungen dem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Unzureichende lineare Anhebung

Hauptkritikpunkt ist m.E. aber der Grad der linearen Anhebung der anwaltlichen Gebühren um durchschnittlich nur zehn Prozent, die für alle Teile des RVG gilt. Das hört sich zunächst nach viel an. Das ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung durch das 2. KostRMoG aus dem Sommer 2013 stammt, also fast acht Jahre zurückliegt, und davor die Anwaltsgebühren l...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Bekl. ist nicht begründet. Zu Recht hat das LG – Rechtspfleger – mit dem angefochtenen Beschluss der sofortigen Beschwerde der Kl. v. 16.3.2020 abgeholfen und den Beschl. v. 20.2.2020 aufgehoben. Mit diesem Beschluss hatte das LG der sofortigen Beschwerde der...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich

§ 56 Abs. 2 RVG; Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG; § 106 S. 2 VwGO Leitsatz Ein schriftlicher Vergleich i.S.d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 der Anlage 1 zum VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich i.S.d. § 106 VwGO, sondern erfasst auch einen außergerichtlichen Vergleich, der auf Vorschlag des Gerichts oder auch ohne gerichtliche Initiative geschlossen wird. OVG...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten - Vollständige Ablichtung der Verwaltungsakte im Einzelfall geboten

§§ 46 Abs. 1, 56 RVG; Nr. 7000 VV RVG Leitsatz Die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verwaltungsakte ist geboten und notwendig, wenn aufgrund Kongruenz zwischen streitgegenständlichem Zeitraum und Leistungszeitraum über mehrere Jahre andauernd die Berechnung von Einkommen streitentscheidend ist und es dabei auf einzelne Berechnungspositionen wie z.B. Werbungskosten innerhal...mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemess... / II. Grundsätzlich Mittelgebühr angemessen

Das AG hat die Kürzung der Grundgebühr nach Nr. 5100 VV sowie der Verfahrensgebühr nach Nr. 5103 VV als ungerechtfertigt angesehen. Nach den in § 14 RVG vorgegebenen Kriterien seien die Gebühren unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- u...mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der Geschäftsgebühr gegenüber der Landeskasse

§ 58 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG Leitsatz Auf die aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrensgebühr ist eine vorangegangene Geschäftsgebühr nur insoweit anzurechnen, als sie auch an den Anwalt gezahlt worden ist. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.12.2020 – L 39 SF 41/18 B E I. Sachverhalt Die antragstellende Rechtsanwältin war für ihren Mandanten zunächst in einem sozia...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bußgeldverfahren

Vorbem. 5.1.2 VV RVG; Nrn. 5103, 5115 VV RVG; § 464a StPO Leitsatz Für Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen besteht grundsätzlich kein Verschlechterungsverbot. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde endet spätestens mit dem Eingang der Akten bei Gericht (§ 69 Abs. 3 S. 1 OWiG) bzw. mit einer sonstigen vorherigen verfahrensbeendenden Maßnahme. Hieran ändert auch der Umstand...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender G... / II. Abweichender Gegenstandswert für Anwalt

Der Verfahrenswert bemisst sich gem. § 63 Abs. 1 S. 1 FamGKG nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG in der bis zum 30.12.2020 gültigen Fassung. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners aber erst im Jahr 2021 beauftragt worden ist, gilt für sie gem. § 60 Abs. 1 S. 6 RVG i.V.m. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG in der Fassung ab dem...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG; Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Als angemessene Gebühr für die Verteidigung eines Betroffenen, dem eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit mit geringer Bedeutung zur Last gelegt wird, kommt grundsätzlich nicht die Mittelgebühr, sondern nur eine niedrigere Gebühr in Betracht. Zum Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr. LG Dresden, Beschl. v. 5.10.2020 – 5 Qs 77/...mehr

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FF 02/2021, Gebührenanpassung 2021 - alles gut?

Dr. Christian Grabow Als der Bundesrat am 18.12.2020 das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 beschloss, war der Weg frei für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren. Neben der Anwaltsvergütung wurden u.a. die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler erhöht. Für uns Anwälte trat damit nach gut sieben Jahren eine Gebührenerhöhung in Kraft, die neben strukturellen Änderungen ...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 3. Öffentliche Zustellung

Ist die Anschrift des Antragsgegners unbekannt oder kann sie nicht ermittelt werden, hat die Anhörung des Antragsgegners im Wege der öffentlichen Zustellung zu erfolgen.[4]mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der... / II. Berechnung des Anrechnungsbetrags

Für die Berechnung des anzurechnenden Betrags komme es nach dem Wortlaut der Vorbem 3 Abs. 4 VV zwar auf die entstandene Geschäftsgebühr an. Die Regelung sei jedoch im Rahmen der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts dahingehend zu verstehen, dass nur tatsächliche Zahlungen auf die Geschäftsgebühr bei Anrechnung zu berücksichtigen seien. Dies ergebe sich jedenfalls ges...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / 1. Grundsätzlich formlose Anhörung

Im Regelfall reicht eine formlose Anhörung aus.[1] Somit ist die Zustellung des Festsetzungsantrags nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch in Zweifelsfällen vorzunehmen.[2] Wird der Vergütungsfestsetzungsantrag dem Antragsgegner lediglich mit einfachem Brief übersandt, ist es nämlich unsicher, ob das gerichtliche Schreiben den Antragsgegner überhaupt erreicht hat und ihm damit...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der der Klägerin im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt weder einen gerichtlichen noch einen außergerichtlichen Te...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Leitsatz

1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner auch nicht gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ZPO zu erstatten. 3. Wird der als Syndikusanwalt beschäftigte...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetz... / Sachverhalt

Die Kl. hat gegen die Bekl. vor dem LG Potsdam ein Anerkenntnisurteil erwirkt, nach dem die Bekl. auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. In diesem Rechtsstreit hat sich die Kl. durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, der gleichzeitig ihr Syndikusanwalt war. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Kl. mit Antrag vom 4.10.2019 Anwaltskos...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden vom AG angesprochenen Punkten zutreffend. 1. Auch im Fall der Einstellung nach § 154 StPO entsteht nach h.M die zusätzliche Verfahrensgebühr (OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = AGS 2010, 292 = RVGprof. 2010, 119 = VRR 2010, 320 = StRR 2010, 440; LG Arnsberg, StraFo 2017, 131 = AGS 2017, 216; LG Saarbrücken AGS 2015, 225; LG Verden Beschl. v. 29...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Lineare Anhebung um rund 10 %

Die lineare Anhebung um rund 10 Prozent erfasst alle Gebührentypen des RVG, also alle Betragsrahmengebühren, die Wertgebühren der Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV und z.B. auch die Festgebühr der Nr. 4304 VV. Bei den Wertgebühren, für die die §§ 13, 49 RVG gelten, beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR allerdings rundungsbedingt lediglich etwa 9 Prozent. D...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Revisionsverfahren

Nr. 4130 VV RVG Leitsatz Zur Erstattungsfähigkeit der Gebühren für das Revisionsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Begründung zurücknimmt. Mit der Entgegennahme der Revisionsschrift der Staatsanwaltschaft erbringt der Verteidiger die erste Tätigkeit im Rahmen des Revisionsverfahrens; es entsteht damit die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV....mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / VII. Inkrafttreten

Art. 7 des KostRÄG 2021 hat zwei unterschiedliche Zeitpunkte für das Inkrafttreten vorgesehen, und zwar:mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des Längenzuschlags

Nrn. 4110, 4116, 4122, 4128, 4134 VV RVG Leitsatz Eine Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59:59 Uhr. Danach beginnt die nächste Stunde. LG Karlsruhe, Beschl. v. 29.12.2020 – 3 KLs 220 Js 16158/10 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin war als Pflichtverteidigerin tätig. Sie hat für einen Hauptverhandlungstag bei der Strafkammer des LG die Festsetzung eines Längenzuschlags nach Nr. 41...mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG Leitsatz Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt. AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20 I. Sachverhalt Die Betroffene wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbescheid der Bußgeldbehörde. ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Allgemeines

Zuletzt sind die anwaltlichen Gebühren im RVG durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 erhöht worden.[6] Seitdem sind insbesondere auch die Kosten der Rechtsanwälte/Verteidiger für den Kanzleibetrieb erheblich gestiegen. U.a. deshalb und "im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung" hat der Gesetzgeber (endlich wieder) eine erneute ...mehr

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AGS 02/2021, Anrechnung der... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist meines Erachtens unzutreffend. Das Gericht hätte der Beschwerde in vollem Umfang stattgeben müssen. Zumindest nach der zum 1.1.2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getretenen Neufassung des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG wäre die Rechtslage eindeutig. Danach gilt Folgendes: Ist "eine Gebühr, für die kein Anspruch gegen die Staatskasse besteht“ ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / III. Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV

Auf der Grundlage hat das LG dann die vom AG festgesetzte Verfahrensgebühr Nr. 5103 VV abgesetzt. Bei dieser handele es sich um die Verfahrensgebühr für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde. Nach Vorbem. 5.1.2 VV gehöre zu dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde auch das Verwarnungsverfahren und das Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht. Di...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten falsch. Es ist der Kammer dringen zu empfehlen, vielleicht mal einen Blick in einen Groß- oder Spezialkommentar zu werfen und sich nicht nur mit dem Hartman zu begnügen. Vielleicht würde man dann auch richtig entscheiden. 1. Zur Frage der Bemessungsgrundlage der Rahmengebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist schon viel...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Streitig war im Ausgangsverfahren die Berechnung der Höhe des Leistungsanspruches für die Jahre 2007–2010 für den im Einzelhandel selbstständig tätigen Kläger, welcher aufstockend Grundsicherungsleistungen bezog und seinen Anspruch insgesamt in mehreren Verfahren geltend machte. Der beigeordnete Rechtsanwalt fertigte eine vollständige Kopie der behördlichen Verwaltungsakten a...mehr

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AGS 02/2021, Berechnung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Denn die Stunde endet mit Ablauf der Sekunde 59.59. Danach beginnt die nächste Stunde, sodass hier – entsprechend dem Protokoll – die Pflichtverteidigerin mehr als fünf Stunden an der Hauptverhandlung teilgenommen hat. Es kommt also auf die Sekunde an. 2. Durch das KostRÄG 2021 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3229) ist in Teil 4 VV RVG eine neu...mehr

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AGS 02/2021, Fragen und Lös... / 4. Keine Anrechnung

Da das beklagte Jobcenter auf die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgesetzte Terminsgebühr keine (anteilige) Zuzahlung geleistet hat, die nach § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen wäre, ist der geltend gemachte Restbetrag in voller Höhe festzusetzen. Zahlt das Jobcenter dem Rechtsanwalt A entsprechend der Kostenregelung in dem ...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 als notwendige Auslagen

RVG § 33 Abs. 8 S. 1 § 45 Abs. 1 u. 3 § 46 Abs. 1 u. 2 § 47 § 56 Abs. 2 S. 2 Leitsatz 1. Unterlässt es der Verteidiger, die Erforderlichkeit der Notwendigkeit seiner Auslagen vor Entstehen dieser durch das Gericht feststellen zu lassen, steht dies einer Anerkennung der Auslagen im Kostenfestsetzungsverfahren als notwendig nicht entgegen. 2. Die Kosten für den Erwerb einer BahnC...mehr

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zfs 02/2021, Kostenfestsetzung bei Vertretung der erstattungsberechtigten Partei durch Syndikusanwalt

ZPO § 91 Abs. 1 und 2 § 104 Abs. 2 S. 1; RVG § 1 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 2 § 46c Abs. 4 S. 2 Leitsatz 1. Das RVG findet für Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Syndikusanwalt i.S.d. § 46 Abs. 3 BRAO keine Anwendung. 2. Die im Rahmen einer Tätigkeit als Syndikusanwalt erbrachten Leistungen sind deshalb nicht nach Maßgabe des RVG zu vergüten und damit vom unterlegenen Gegner ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / Leitsatz

Eine Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG kann auch noch nachträglich beantragt und ausgesprochen werden. LG Leipzig, Beschl. v. 19.1.2021 – 13 Qs 8/21mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender G... / Leitsatz

Wird ein Anwalt in einer bereits im Jahre 2020 eingeleiteten Kindschaftssache erst nach dem 31.12.2020 beauftragt, gilt für ihn bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR. Dieser Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen. AG Starnberg, Beschl. v. 10.2.2021 – 003 F 930/20mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / II. Objektiver Maßstab eines sachkundigen Dritten

Das LSG sowie vorgehend auch das SG stellen bei Prüfung der Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit von Fotokopien auf einen objektiven Maßstab eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab. Dem Anwalt stehe ein Ermessensspielraum zu, welche Unterlagen er in welchem Umfang aus behördlichen Akten kopiere. Dieser Ermessensspielraum sei lediglich dann überschritten, wenn durch juristi...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / [Ohne Titel]

Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ist ein verhältnismäßig schnelles, einfaches und kostengünstiges Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber titulieren lassen kann. Dabei können im Zusammenhang mit der Anhörung des Antragsgegners – das ist in den allermeisten Fällen der Auftraggeber des Rechtsanwalts – praktische ...mehr

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zfs 02/2021, Keine Verzinsung der PKH-Anwaltsvergütung und keine Verzugsschadenpauschale

RVG § 45 Abs. 1 S. 1 § 55 Abs. 1 u. 5; ZPO § 104; BGB § 288 Abs. 5 Leitsatz Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse bei – vermeintlich – verspäteter Zahlung der Vergütung weder ein Anspruch auf Verzinsung der Vergütung noch eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu. (Leitsatz der Schriftleitung) LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v...mehr

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AGS 02/2021, Was ist, wenn ... / II. Die praktische Durchführung der Anhörung

Die Regelung in § 11 Abs. 2 S. 2 RVG ist hinsichtlich der Form der Anhörung neutral. Deshalb kann die Anhörung in der Praxis auf unterschiedliche Weise erfolgen. 1. Grundsätzlich formlose Anhörung Im Regelfall reicht eine formlose Anhörung aus.[1] Somit ist die Zustellung des Festsetzungsantrags nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch in Zweifelsfällen vorzunehmen.[2] Wird der Ve...mehr

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AGS 02/2021, Abweichender Gegenstandswert in Sorgerechtsverfahren

§§ 45 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamGKG; § 60 Abs. 1 S. 6 RVG Leitsatz Wird ein Anwalt in einer bereits im Jahre 2020 eingeleiteten Kindschaftssache erst nach dem 31.12.2020 beauftragt, gilt für ihn bereits der neue Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG i.H.v. 4.000,00 EUR. Dieser Wert ist auf Antrag vom Gericht im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen. AG Starnberg, Beschl. v. 10.2...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

§§ 33 Abs. 3 S. 1, 55, 56 Abs. 2 S. 1 RVG Leitsatz Für die Verwirkung des Erinnerungsrechts des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss fehlt es regelmäßig an einem Umstandsmoment. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.11.2020 – L 5 SF 187/19 B E I. Sachverhalt Das SG Schleswig hatte dem Kläger PKH unter Beiordnung se...mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Ge... / II. Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO

Das AG weist nur kurz darauf hin, dass allgemein gelte, dass eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung i.S.d. Nr. 4141 VV mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung darstelle (Gerold/Schmidt/Burhoff, 24. Aufl., 2019, RVG VV 4141 Rn 16).mehr

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AGS 02/2021, Gebührenbemess... / Leitsatz

Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt. AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20mehr

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AGS 02/2021, Zusätzliche Gebühr nach bestreitender Einlassung und Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Die Gebühr Nr. 4141 VV kann auch im Fall einer Einstellung nach § 154 StPO entstehen. Rät der Verteidiger zu einer teilweise bestreitenden Einlassung und führt die zur Einstellung des Verfahrens, hat der Verteidiger daran "mitgewirkt". AG Aschaffenburg, Beschl. v. 16.12.2020 – 390 AR 81/20 I. Sachverhalt Die Rechtsanwältin war Pflichtverteidigerin. Gegen ...mehr

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AGS 02/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ein Strafkammerbeschluss, mit dem man im Grunde nichts anfangen kann. Denn nach den Entscheidungsgründen wird nicht klar, was die Kammer denn nun eigentlich meint und will. Entweder sieht man eine nachträgliche Erstreckung nicht als zulässig an – die h.M. ist anderer Auffassung (vgl. KG RVGreport 2012, 56 = RVGprof. 2012, 6 = StRR 2012, 78 = StraFo 2012, 292; OLG Celle JurBü...mehr