Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 5. Mehrere Gegenstände im Beratungsgespräch

Rz. 54 Die übliche Vergütung hat zur Zahl der behandelten "Gegenstände" keinen Bezug. Ob eine oder mehrere "Angelegenheiten" vorliegen, richtet sich nach den allgemeinen Regeln (im Einzelnen vgl. § 1 Rdn 25 ff.).mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / II. Vergütung, wenn der Mandant Verbraucher ist

1. Der Mandant als Verbraucher Rz. 44 Das familienrechtliche Mandat ist Verbrauchermandat.[28] § 13 BGB, der den Verbraucher definiert, ist in diesem Punkt eindeutig.[29] Wenn der Mandant neben seiner Familiensache auch noch in einer anderen Sache beraten werden will, die mit dem geschäftlichen Leben zu tun hat, handelt es sich (mangels innerem Zusammenhang) um zwei Angelegen...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Die Geschäftsgebühr allgemein

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr als Betriebsgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" und "für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags" (Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG): Die Entgegennahme der Information, das Studium übergebener Unterlagen, Literaturrecherchen, Einholung eines Grundbuchauszugs zur Ermittlung der Eigentumsverhältnisse, Besch...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / b) Weiter zu der Frage der Zahl der Angelegenheiten im außergerichtlichen Mandat

Rz. 20 Das obige Zwischenergebnis (s. Rdn 15 ff.) ist sehr umstritten. Es werden zunächst zwei gegensätzliche Meinungen vertreten, zum einen, dass die mehreren Gegenstände im familienrechtlichen Mandat immer als mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind.[12] Andererseits wird angenommen, dass immer nur eine Angelegenheit abzurechnen ist[13] und schließlich einerseits, dass di...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / D. Rechenbeispiele

Rz. 73 Beispiel 1 Eine Ehesache oder ein Unterhaltsverfahren oder ein Zugewinnausgleichsverfahren sind rechtshängig. Der Anwalt vertritt den Mandanten im Gerichtstermin. Es sind angefallen: Die gleichen Gebühren fallen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an; im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die anwaltlichen Gebühren (und Auslagen) sind im RVG geregelt. Die Gegenstandswerte – im FamGKG Verfahrenswerte genannt – stehen nicht im RVG, sondern verweisen auf die Bestimmungen zu den Gerichtskosten, nämlich das ganze FamGKG und einige Bestimmungen des GNotKG. Die Anwaltsgebühren im Familienrecht sind Wertgebühren (im gerichtlichen Verfahren) oder Satzrahmengebühre...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / F. Rechenbeispiele

Rz. 114 Die Beispiele 3 und 4 sind nach der Lehre vom unbedingten außergerichtlichen und aufschiebend bedingten gerichtlichen Auftrag gerechnet. In jeder Angelegenheit ist die Umsatzsteuer angefallen. Rz. 115 Fall 1 Die Ehescheidung (Wert: 8.000,00 EUR) ist rechtshängig. Außergerichtlich wird über Scheidungsfolgesachen aufwändig mit Vierergespräch eine Einigung erarbeitet (Wer...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / c) Mehrere Beratungsgespräche über denselben Beratungsgegenstand

Rz. 49 Ein zweites Gespräch kann aus den vielfältigsten Gründen geführt werden, z.B. weilmehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 6. Der Abrechnungsvorgang

Rz. 55 Wenn die §§ 612 Abs. 1, 632 Abs. 2 BGB angewandt werden, also keine Gebührenvereinbarung vorliegt, ist zunächst zu klären, was die "übliche" Vergütung ist. Wird das Honorar nach §§ 316, 315 Abs. 2 BGB bestimmt, ist nach § 14 Abs. 1 RVG die "angemessene" Vergütung zu bestimmen. In beiden Fällen bleibt es bei dem ermittelten Betrag, wenn er nicht höher als 250,00 EUR (i...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 7. Fälligkeit, Vorschüsse

Rz. 30 Es ist nicht sicher, ob § 9 RVG auch für die Gebühren gilt, die aufgrund einer Vereinbarung nach § 34 RVG gefordert werden. Die Vereinbarung, dass der Anwalt ein Recht hat, angemessene Vorschüsse zu verlangen, und die Vereinbarung der Fälligkeit der Vergütung spielen bei den Beratungen nur eine Rolle, wenn es sich um die Beratung des Typs (3) (s. Rdn 1) handelt, sollt...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / A. Anwendungsbereich

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / II. Eine oder mehrere Angelegenheiten

1. Mehrere Gegenstände gleichzeitig in einem Vertretungsmandat a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche T...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / B. Das Beratungsmandat

I. Die Tätigkeitsmerkmale 1. Rat und Auskunft: eigenständiges Mandat Rz. 3 Unter Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft des Rechtsanwalts. "Rat" ist die Empfehlung für das Verhalten in einer konkreten Angelegenheit.[3] "Auskunft" ist die Darlegung rechtlicher Gegebenheiten, die nicht im Hinblick auf einen ersich...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / II. Besonderheiten der verschiedenen Vereinbarungsarten

1. Das Zeithonorar Rz. 33 Die Stundensatzvereinbarung enthält die Höhe des vereinbarten Stundensatzes. Wie viel für die Anwaltsstunde verlangt werden kann, ist nicht allgemein feststellbar. Es hängt von örtlichen Gegebenheiten ab, von der Struktur der Klientel, dem Zuschnitt der Kanzlei und vielen anderen Umständen.[18] Rz. 34 Die Vereinbarung sollte eine Regelung enthalten, w...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / C. Der Gegenstandswert

Rz. 50 (Zum Gegenstandswert allgemein und im außergerichtlichen Mandat vgl. §§ 8–10 in diesem Werk.)mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / I. Allgemeines

Rz. 6 Die kostenrechtlichen Unterschiede bei Vorliegen eines unbedingten Verfahrensauftrags bzw. eines außergerichtlichen Auftrags verbunden mit aufschiebend bedingtem Verfahrensauftrag sind beträchtlich. Schon aus diesem Grund muss auf eine klare Auftragserteilung geachtet werden. Zur Berechnung der Fälle gem. Rdn 1: Fall (1) Im außergerichtlichen Mandat werden bei lauter dur...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / a) Beratungen im Familienrecht

Rz. 17 Die Frage ist nun, welche Vereinbarungsart sich für die Beratung im Familienrecht eignet. Hierzu muss man sich verdeutlichen, wie Beratungen im Familienrecht aussehen. Es handelt sich um die Vorgänge, die oben im "Anwendungsbereich" (s. Rdn 1) dargestellt wurden. Die an erster Stelle genannte Beratung (1), was "im Falle einer Trennung oder Scheidung auf den Mandanten z...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 8. Vereinbarungen zur Anrechnung

Rz. 31 Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die in § 34 Abs. 2 RVG vorgesehene Anrechnung zu Schwierigkeiten führen kann. Vor allem wenn Zeithonorare oder Pauschalvergütungen vereinbart waren, ist der Übergang zu verfahrenswertorientierten Geschäfts- oder Verfahrensgebühren schwierig. Zweckmäßigerweise wird daher die Anrechnung vollständig ausgeschlossen oder vereinbart, ...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Das Zeithonorar

Rz. 33 Die Stundensatzvereinbarung enthält die Höhe des vereinbarten Stundensatzes. Wie viel für die Anwaltsstunde verlangt werden kann, ist nicht allgemein feststellbar. Es hängt von örtlichen Gegebenheiten ab, von der Struktur der Klientel, dem Zuschnitt der Kanzlei und vielen anderen Umständen.[18] Rz. 34 Die Vereinbarung sollte eine Regelung enthalten, wie mit angefangene...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Konstellationen

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / VII. Vollstreckung der einstweiligen Anordnung

Rz. 37 Es gelten für die Anwaltsgebühren die Nrn. 3309 ff. VV RVG Zur Verfahrenskostenhilfe: Für die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung erhält der Anwalt auch ohne besondere Beiordnung die Vergütung aus der Staatskasse, wenn für das Verfahren selbst die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet war, es sei denn, dass der Beiordnungsbeschluss einen en...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / I. Die einzelnen Gebühren, Grundlagen

Rz. 1 Die Verfahrens- und Terminsgebühr sind die gleichen im Erkenntnisverfahren (Hauptsache- und Eilverfahren), im VKH-Bewilligungsverfahren und auch in der Vollstreckung. Nur die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich. Die Verfahrensgebühr hat Gebührensätze zwischen 0,3 (Nr. 3309 VV RVG) über die gekürzte Gebühr 0,8 (Nr. 3101 VV RVG), die Gebühr im VKH-Bewilligungsverfahren...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Die Vorschriften im Einzelnen

Rz. 7 Die Anrechnungen gemäß (1) und die Anrechnungen gemäß (3) erfolgen, nachdem nichts anderes bestimmt ist, in voller Höhe. Die Anrechnung gemäß (2) erfolgt zur Hälfte, höchstens 0,75. Rz. 8 Die Anrechnung (4) betrifft einen ganz speziellen Sachverhalt, der im Familienrecht durchaus nicht selten vorkommt: Es soll im Verfahren (1) eine Einigung protokolliert werden, wobei üb...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Die Einigungsgebühr tritt niemals allein auf. Je nach Sachlage wird sie von den Gebühren der Nrn. 3100 f., 2300 VV RVG oder auch § 34 RVG (str., vgl. Rdn 35) begleitet. Auch die Gebühren gem. Nrn. 3400, 3401 VV RVG können Begleitgebühr der Einigungsgebühr sein. Alle diese Betriebsgebühren sind vom Entstehen der Einigungsgebühr unabhängig. Sie gelten die Tätigkeit des ...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / B. Die Abrechnung des Verbundes

Rz. 2 Das Rechtsinstitut des Verbundes wurde in das Gebührenrecht übersetzt: Es gelten für alle Verfahrensarten die gleichen Gebührenbestimmungen, also die Gebühren des 3. Teils des VV RVG. Alle obligatorischen und fakultativen Verbundsachen sind eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die Gegenstandswerte sowohl für die ZP-Verfahren als auch für die ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 5. Die Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 25 Die Einigungsgebühr kann i.H.v. 1,5 (Nr. 1000 VV RVG), von 1,0 (Nr. 1003 VV RVG) und von 1,3 (Nr. 1004 VV RVG) anfallen. Nr. 1003 VV RVG gilt, wenn ein gerichtliches Verfahren (ausgenommen das selbstständige Beweisverfahren) anhängig (nicht unbedingt rechtshängig) ist. Ein solches gerichtliches Verfahren kann auch die einstweilige Anordnung, der Arrest, die einstweili...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 4. Zu den Fällen des Anwendungsbereichs

Rz. 37 Die Fälle (1) und (2) (s. Rdn 3): 1,2 Terminsgebühr, im Fall (1) gem. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG, im Fall (2) gem. Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV RVG. Rz. 38 Die Fälle (3) und (4) betreffen das Gespräch zur Vermeidung bzw. zur Erledigung des Verfahrens (Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG). Rz. 39 Beispielsfall (5): Es fällt die Gebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 u Nr. 3104 an (w...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 6. Erst anrechnen, dann kürzen

Rz. 61 Fall Außergerichtlich wird eine Scheidungsvereinbarung erarbeitet (Wert: 20.000,00 EUR, 2,0 Gebühr), die im Scheidungstermin (Wert: 10.000,00 EUR) protokolliert wird. Erst anrechnen, dann kürzen: Die Anrechnung gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG muss vor der Prüfung gem. § 15 Abs. 3 RVG (Kürzung) erfolgen.mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / I. Die Tätigkeitsmerkmale

1. Rat und Auskunft: eigenständiges Mandat Rz. 3 Unter Beratung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG versteht man einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft des Rechtsanwalts. "Rat" ist die Empfehlung für das Verhalten in einer konkreten Angelegenheit.[3] "Auskunft" ist die Darlegung rechtlicher Gegebenheiten, die nicht im Hinblick auf einen ersichtlich bestimmten Zweck er...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / B. Die Geschäftsgebühr

I. Die Tätigkeitsmerkmale, Abgrenzung zu § 34 RVG und zu Nrn. 3100 ff. VV RVG Rz. 2 Die Bestimmungen § 34 RVG und Nr. 2300 VV RVG decken zusammen den gesamten außergerichtlichen Tätigkeitsbereich des Anwalts im Familienrecht ab. Der Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ist ebenso erfasst wie die anwaltliche Tätigkeit zur Beilegung konkreter Konflikte. Die obige Aufzählung ze...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 6. Gegenstand der Vereinbarung

Rz. 29 Der Gegenstand der Vereinbarung sollte genau beschrieben werden. Bei Pauschalvereinbarungen sind eine genaue Definition des Mandats und die Angabe, wann die Beratung durchgeführt wird, besonders wichtig. Im Hinblick auf eine noch immer nicht gänzlich beseitigte Zweifelsfrage, wann die Gebührenpflichtigkeit des Beratungsmandats beginnt, sollte ggf. ausdrücklich aufgeno...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / VIII. Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr und zur Geltendmachung des nicht anrechenbaren Teils derselben

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Arten von Gebührenvereinbarungen

Rz. 16 Es gibt drei verbreitete Arten von Gebührenvereinbarungen, die entweder rein oder als Mischformen vorkommen: a) Beratungen im Familienrecht Rz. 17 Die Frage ist nun, welche Vereinbarungsart sich für die Beratung im Familienrecht eignet. ...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / C. Die Gebührenvereinbarung im Beratungsmandat

Rz. 14 Es ist stets zu beachten, dass die vom Anwalt vorgeschlagenen Gebührenvereinbarungen Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und daher die §§ 305 ff. BGB beachtet werden müssen. Insbesondere gilt das für § 308 Nr. 5 und Nr. 6 BGB. I. Die Gebührenvereinbarung im familienrechtlichen Beratungsmandat – allgemein Rz. 15 Das RVG empfiehlt Vereinbarungen, die in § 34 Abs. 1 Gebüh...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Mehrere Gegenstände gleichzeitig in einem Vertretungsmandat

a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 5. Vertragspartner der Gebührenvereinbarung

Rz. 28 Es muss angegeben werden, wer die Vertragspartner sind, d.h., ob es auf der Anwaltsseite der Anwalt oder die Sozietät ist. Auf der Mandantenseite ist nicht immer der Rechtsträger zugleich der Mandant (z.B. nicht das minderjährige Kind im Unterhaltsverfahren, sondern die den Auftrag erteilende Mutter). Es ist auch nicht immer der Mandant (z.B. die Mutter des Kindes) zu...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / III. Weitere Hinweise in Vereinbarungen

Rz. 39 Es ist empfehlenswert, in die Gebührenvereinbarung aufzunehmen, dass das vereinbarte Honorar möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe von einer Rechtsschutzversicherung oder von einem eventuell erstattungspflichtigen Gegner gefordert werden kann.mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / VII. Abgrenzung zwischen dem außergerichtlichen Vertretungsmandat und dem Verfahrensmandat

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / b) Eignung der Vereinbarungsmodelle für das Familienrecht

Rz. 19 Eine feste Kontur hat nur die Beratung im Fall (1) (s. Rdn 1), nicht die anderen Beratungen. Der Aufwand von Zeit ist beim Fall (1) ziemlich genau kalkulierbar, in allen anderen Fällen nicht. Eine Pauschalvereinbarung kommt also – wenn überhaupt – für das Gespräch im Fall (1) in Betracht; für alle anderen Beispielsfälle ist eher das Zeithonorar geeignet. Die Pauschalv...mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / 2. Zu Fall (2)

Rz. 13 Fall (2) betrifft die so genannte echte Abtrennung (§ 137 Abs. 5 S. 2, Abs. 3 FamFG). Diese echte Abtrennung, durch die ein Verfahren aus dem Verbund herausgelöst wird, kommt im FamFG nur für die in § 137 Abs. 3 genannten Kindschaftssachen vor. Das Übergangsrecht hat weitere Fälle echter Abtrennung in Art. 111 des FGG-RG vorgesehen (Art. 111 Abs. 4, 5 FGG-RG).[5] Rz. ...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 7. Zuerst gelangt nur ein Teil des außergerichtlichen Gegenstandes in das gerichtliche Verfahren, später der Rest

Rz. 62 Fall Vorgerichtlich wurden 8.000,00 EUR Zugewinnausgleich gefordert (1,3 Geschäftsgebühr). Eingeklagt wurden zunächst nur 4.000,00 EUR. Im Gerichtstermin werden die nicht eingeklagten anderen 4.000,00 EUR zum Zweck der Einigung mündlich erörtert und schließlich eine Einigung über den Gesamtbetrag erzielt.[54]mehr

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§ 6 Die Anrechnung / III. Übergangsrecht, Altfälle

Rz. 51 Nach dem Inkrafttreten des § 15a RVG stellte sich die Frage, ob § 15a RVG auf Sachverhalte anzuwenden ist, die sich bereits vor dem Inkrafttreten am 5.8.2009 verwirklicht haben.[44] Die herrschende Rechtsprechung sah in § 15a RVG eine Klarstellung und keine Neuregelung. Demgemäß hat eine Anzahl von BGH-Senaten den § 15a RVG auf Altfälle angewandt.[45] Ausgeschlossen i...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / A. Grundlagen – System der Werte im anwaltlichen Kostenrecht

Rz. 1 Unser Rechtssystem kennt drei Arten von Werten: Der Zuständigkeitswert gibt die Abgrenzung für die sachliche Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht an. Dieser Wert ist im Familienrecht ohne Bedeutung, weil Eingangsgericht immer das Amtsgericht ist. Der Rechtsmittelwert gibt an, von welchem Wert an ein Recht...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Der Prozess mit zwei Anwälten (Korrespondenzanwalt oder Unterbevollmächtigter)

Rz. 46 Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Korrespondenzanwalt ist der Anwalt am Sitz der Prozesspartei, der die Korrespondenz mit dem Anwalt führt, der am Ort des Gerichts tätig ist und als Prozessanwalt das Verfahren betreibt. Der Korrespondenzanwalt erhält (höchstens) eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3400 VV RVG). Er erhält (wenn er nicht auf besonderen Wunsch des Mandanten zum...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Am 3.1.2018 veröffentlichte der Anwaltsverein ein Interview mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Becker, dass bezeichnenderweise den Titel "Mehr Geld verdienen im Familienrecht" trägt.[1] Wesentlicher Inhalt dieses Interviews ist die – grundsätzlich bekannte – Tatsache, dass es in bestimmten Bereichen des Familienrechts, z.B. elterliche Sorge, ...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / b) Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und von Verfahrensgebühren und Terminsgebühren aufeinander

Rz. 39 In Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist". In Vorb. 3 Abs. 5 und 6 VV RVG heißt es, dass angerechnet wird, "soweit der Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder wird" bzw. "soweit eine Sache an ein Gericht zurückve...mehr