Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Aufgabenteil / 24. Gebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern (→ § 11 Rdn 91 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Rz. 50 Nach einem Verkehrsunfall sucht der Geschädigte in der Regel Rat und Hilfe bei einem Anwalt. Der RA versucht dann, die finanziellen Unfallfolgen außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des höchstwahrscheinlichen Unfallschuldigen zu regulieren. Bei jeder Unfallabwicklung muss der RA – auch schon bevor er den Schaden überhaupt beziffern kann – vielfältige Tätig...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 64 → Dazu Aufgaben Gruppe 16 Das selbstständige Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO kann sowohl während als auch außerhalb eines anhängigen Rechtsstreites durchgeführt werden. Dieses Verfahren dient einer vorsorglichen Beweisaufnahme durch Augenschein, Zeugen oder Sachverständigengutachten, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass ein Beweismittel verloren gehen kön...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / IV. Die Gebühr für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist das Mahnverfahren beendet, denn der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Wenn Einspruch eingelegt wird, gibt das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das zuständige Prozessgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO)....mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der insbesondere außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen:mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 1. Die Grundgebühr im Bußgeldverfahren

Rz. 102 Genauso wie im Strafverfahren entsteht die Grundgebühr gemäß Nr. 5100 VV RVG für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Die Grundgebühr entsteht zusätzlich zu einer Verfahrensgebühr. Der RA kann die Grundgebühr nur einmal erhalten, gleichgültig, in welchem Verfahrensabschnitt er das Mandat übernimmt. Die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG entsteht gemäß Anmerkung Abs...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Die Grundgebühr

Rz. 19 Die einmalige Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) entsteht in einer Strafsache für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt die Einarbeitung erfolgt. Die Grundgebühr kann jedem Verteidiger nur ein einziges Mal erwachsen. Mit der Grundgebühr soll der Arbeitsaufwand entgolten werden, der zu Beginn eines Mandats entsteht, a...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / V. Urheberrechtliche Abmahnungen

Rz. 71 Allseits bekannt ist, dass z. B. das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet eine Abmahnung durch einen RA nach sich ziehen kann. Gebührenpflichtige Abmahnschreiben eines RA sind ein im Urheber- und Wettbewerbsrecht übliches und auch legitimes Mittel zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch eine Abmahnung können meistens kostspielige Prozesse verm...mehr

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Aufgabenteil / 4. Hebegebühr (→ § 2 Rdn 185 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren im ersten Rechtszug

Rz. 4 → Dazu Aufgaben Gruppe 9 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte RA erhält für seine Tätigkeit die in Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG bestimmten Gebühren. Dagegen gilt Abschnitt 1 nicht für Verfahren, für die das RVG eigene Gebührenvorschriften in den Abschnitten 3 ff. des Teils 3 vorsieht, wie z. B. das Mahnverfahren oder das Zwangsvollstreckungsverfahren. In gerichtlichen ...mehr

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Aufgabenteil / 18. Vergütung des RA bei Beratungshilfe (→ § 9 Rdn 39 ff.)

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / k) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Rz. 73 Die Vorpfändung (§ 845 ZPO) und der entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind eine Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG, sodass hierfür die Vollstreckungsgebühr (Nr. 3309 VV RVG) insgesamt nur einmal entsteht. Rz. 74 Gegenstandswert ist der Wert der zu vollstreckenden Geldforderungen einschließlich der Nebenforderungen, es sei denn der Wert ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / M. Kostenrechtliche Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

Rz. 86 Gemäß Vorbemerkung 4, Absatz 5 VV RVG entstehen in Verfahren z. B. über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (§ 464b StPO) Gebühren nach dem Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG, also Gebühren nach den Nrn. 3500 und 3513 VV RVG. Dies ist eine andere Bestimmung im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 10a RVG, sodass diese Beschwerdeverfahren nicht zum Rec...mehr

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Aufgabenteil / 16. Selbstständiges Beweisverfahren (→ § 7 Rdn 64 ff.)

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Gebührenstreitwert bei nachträglicher Herabsetzung des Streitwertes

Rz. 68 Von einer nachträglichen Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes gehen keine Auswirkungen auf bis zum Zeitpunkt der Verringerung entstandene Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Nur die Gebühren, die erst nach diesem Zeitpunkt zur Entstehung gelangen, werden nach dem verminderten Wert berechnet. Beispiel: Maturek klagt gegen Steinheim auf Zahlung eines Kaufpreises...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / IV. Verbraucherschutz im Inkassorecht – Abmahnungen

Rz. 60 → Dazu Aufgaben Nr. 1 – 4 in Gruppe 14 und in Gruppen 2 und 3 Dem Bundesjustizministerium ist auffällig geworden, dass zu häufig für Abmahnungen in Inkassofällen gegenüber dem Aufwand des Abmahnenden sehr deutlich zu hoch angesetzte Inkassokosten geltend gemacht worden sind. Sehr oft wurden auch mangelnde Rechtskenntnisse des Schuldners ausgenutzt. Weiterhin wurden ver...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / B. Besonderheiten bei der Berechnung der Rahmengebühren

Rz. 8 Die oben (siehe § 2 Rdn 108 ff.) dargestellten Grundlagen der Berechnung von Rahmengebühren gelten selbstverständlich auch für die Gebühren in Strafsachen. Nach § 14 RVG bestimmt der RA die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Verm...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Klienten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem R...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Die Bedeutung des Wertes im Gebührenrecht

Rz. 16 Im Zivilprozess haben wir es sowohl bei den Anwaltsgebühren als auch bei den Gerichtsgebühren überwiegend mit vom Wert abhängigen Gebühren, so genannten Wertgebühren, zu tun. Das bedeutet, dass sich die Gebühren nach dem Wert des Gegenstands bemessen, um den es geht. Das GKG nennt "seinen" Wert Streitwert (§ 3 Abs. 1 GKG) und im FamGKG wird der Wert als Verfahrenswert ...mehr

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Aufgabenteil / 21. Gebühren bei Beschwerde, Erinnerung (→ § 7 Rdn 105 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Nach statistischen Erhebungen werden derzeit mehr als 70 % aller Aufträge von den Rechtsanwälten außergerichtlich erledigt. Es handelt sich dabei zum einen um außergerichtlich beigelegte Streitfälle und zum anderen um Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, beispielsweise der Gestaltung von Verträgen. Da die außergerichtlichen Tätigkeiten also heute den Schwerpunkt ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / c) Nur Antrag in Familiensachen oder in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 35 Durch Nr. 3101 Ziff. 3 VV RVG wird der Gebührensatz der Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert, wenn es in einer Familiensache nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht, oder sich in nicht streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Tätigkeit des RA darauf beschränkt, bei Gericht einen Antrag zu stellen und dann die...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Abgrenzung zum Prozess- bzw. zum Mahnverfahren

Rz. 7 Zunächst ist eine Abgrenzung zwischen dem Prozess- bzw. Mahnverfahren (Erkenntnisverfahren) einerseits und dem Zwangsvollstreckungsverfahren andererseits vorzunehmen. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG ist unter bestimmten Voraussetzungen für gewisse Tätigkeiten des RA, die er zur Vorbereitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ausübt, nicht anwendbar. Dies ist ...mehr

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / i) Einholung Auskünfte Dritter (§ 802l ZPO)

Rz. 68 Es kann vorkommen, dass in dem Verfahren auf Einholung einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO der Schuldner entweder die Auskunft verweigert oder die in der Auskunft angegebenen Vermögensgegenstände des Schuldners eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen. Danach kann gemäß § 802a Abs. 2 Ziff. 3 ZPO beantragt werden, Auskünfte Dritter über d...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / F. Tätigkeit als Mediator

Rz. 102 Hinweis: Ein Mediator ist ein unparteiischer Vermittler ohne Entscheidungsbefugnis im Auftrage beider (bzw. aller) Parteien. Der Mediator soll im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsverfahrens die Parteien darin unterstützen, eine für sie passende rechtsverbindliche Vereinbarung über einen Rechtsstreit einvernehmlich selbst auszuarbeiten. Es handelt sich also um...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Besondere Angelegenheit oder nicht?

Rz. 8 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG ist in Abweichung von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG bestimmt, dass die Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen grundsätzlich eine Angelegenheit darstellt, sodass ihm hierfür Gebühren insgesamt nur ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / G. Keine Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 85 Keine Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung sind Anwaltstätigkeiten in den folgenden Verfahren: Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsgegenklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung. Für diese Tätigkeiten entstehen Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV RVG und nicht nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG.mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Gebühren des RA im Bußgeldverfahren

Rz. 99 Wie vorstehend dargestellt, unterteilt sich das Bußgeldverfahren im Wesentlichen in zwei Verfahrensabschnitte: das Verwaltungsverfahren (Vorverfahren) und das gerichtliche Verfahren (Hauptverfahren). Für jeden dieser Verfahrensabschnitte erhält der RA Gebühren nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses des RVG. Weitere Gebühren können für das Rechtsbeschwerdeverfahren e...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 4. Verfahren über die Rechtsbeschwerde

Rz. 114 Für Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV RVG und eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag nach Nr. 5114 VV RVG.mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / aa) Dieselbe Angelegenheit der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Hs. 1 RVG ist übrigens mit "… bis zur Befriedigung des Gläubigers …" nicht gemeint, dass die Zwangsvollstreckung eine einzige Angelegenheit bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers darstellt. Die Zwangsvollstreckungsangelegenheit endet auch dann, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise fehlschlägt, der Gläubiger also nicht ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 23 Insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es in der Regel zu einer Reihe von Terminen, an denen der Verteidiger sinnvollerweise teilnimmt. Es kann sich dabei z. B. um Vernehmungen des Beschuldigten oder von Zeugen handeln. Die Teilnahme des RA an solchen Terminen ist durchaus zweckmäßig und auch im Interesse seines Mandanten, da sich hierdurch die Ch...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Die Wertvorschriften nach GKG, ZPO und FamGKG

Rz. 4 Das RVG kennt also bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Vorschriften keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. Für gerichtliche Verfahren verweist § 23 Abs. 1 RVG auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Sie werden nun sehr richtig vermuten, dass diese Vorschriften im GKG enthalten sein werden. Schlagen Sie dieses Gesetz bitte jetzt auf. Sie werden fe...mehr

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Aufgabenteil / 1. Rahmengebühren (→ § 2 Rdn 108 ff.)

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Objektive Klagenhäufung

Rz. 44 Die Anspruchshäufung bzw. objektive Klagenhäufung besteht in einem Verfahren entweder von Anfang an oder sie entsteht erst nachträglich durch Klageänderung. Von Anfang an besteht eine Anspruchshäufung, wenn der Kläger gemäß § 260 ZPO mehrere verschiedene Ansprüche gegen denselben Beklagten geltend macht. Für den Zuständigkeitsstreitwert und den Gebührenstreitwert gilt,...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / N. Die Dokumentenpauschale

Rz. 87 Da in Straf- und Bußgeldsachen zur sachgerechten Verteidigung meistens Kopien der Ermittlungsakten hergestellt werden, entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. a) VV RVG. Beachten Sie, dass in diesen Fällen die Dokumentenpauschale nach Buchstabe a) berechnet wird, da es dann keine Beschränkung derart gibt, dass nur die über 100 Kopien hinausgehenden...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / D. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Scheidungsfolgenvergleich)

Rz. 72 Die Ehescheidung als solche kann nicht Gegenstand eines Vergleiches oder einer Einigung sein, da den Eheleuten von unserer Rechtsordnung nicht freigestellt ist, über den Bestand ihrer Ehe Vereinbarungen zu treffen (vgl. Rdn 58 ff.). Dagegen dürfen und sollen die Eheleute sich über die Scheidungsfolgesachen einigen. Dies kann auch schon vor dem Scheidungsverfahren durc...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern, in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden Rechtspflege gehört und damit in den Zuständigkeitsbereich des Notars fällt (was ni...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebührenstreitwert bei Klageerweiterung

Rz. 65 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit kann sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Abänderung des Streitgegenstandes erhöhen. Dies ist bei einer Klageerweiterung oder Klageerhöhung der Fall. Die Gebühren berechnen sich bei der Klageerweiterung nach dem erhöhten Gebührenstreitwert ab dem Zeitpunkt der Änderung. Davon sind selbstverständlich nur d...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Gebührenabkommen mit Versicherungen in Verkehrsunfallsachen

Rz. 57 Zwischen dem DAV und dem HUK-Verband wurde seit 1970 eine Vereinbarung abgeschlossen, die das "Honorar für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafsachen für Versicherungsgesellschaften" regelt. Kurz gesagt, erhält der RA für die Einsichtnahme in Unfallstrafakten und die Fertigung von Auszügen daraus für ein Versicherungsunternehmen ein Pauschalhonorar von 26,00...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Die Postentgeltpauschale und die Dokumentenpauschale in Bußgeldverfahren

Rz. 117 Nach § 17 Nr. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Auslagenpauschale für Post- Telekommunikationsentgelte (Nr. 70...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung im Kostenfes...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / B. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Familiensachen

Rz. 16 Die Ermittlung der Gegenstandswerte zur Berechnung der Anwaltsgebühren für Tätigkeiten des RA in Familiensachen erfolgt nach dem FamGKG. In einem gerichtlichen Verfahren wird gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG der Anwaltsgebührenwert nach genau denselben Vorschriften des FamGKG ermittelt, wie der Wert für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Auch wenn entweder keine Gerichtsg...mehr