Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.2 Gesetze/Rechtsverordnungen

Gesetze und Rechtsverordnungen sind zwingend für die Finanzverwaltung, die Steuerpflichtigen und die Gerichte bindend. Die folgende Übersicht fasst die in der Praxis am häufigsten verwendeten Rechtsgrundlagen für VP-Sachverhalte zusammen.[803]mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.9. OECD Pillar 2

Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147] Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden? Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen? Besteuerungsansatz Die OECD schlägt eine als "G...mehr

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Anlage 1 – Übersicht Strafzuschläge ausgewählter Staaten

Die VP-Regelungen, wie z. B. die Sanktionen und Strafen, unterliegen ständigen Änderungen. Daher zeigt die Tabelle nur eine Momentaufnahme (Stand: Oktober 2022). Es wird dringend empfohlen, einen lokalen VP-Experten zu Rate zu ziehen, wenn man wissen will, in welchem Wirtschaftsjahr welche Sanktion für welchen Sachverhalt greift.mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / 4. Der Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Vollmachtgeber und den Betreuer (betreuungsgerichtliche Genehmigungspflicht, § 1820 Abs. 5 BGB)

Nach der Betreuungsrechtsreform geht der Gesetzgeber aufgrund der Gesetzesbegründung davon aus, dass jeder Betreuer ("der Betreuer") die Widerrufskompetenz in seinem Ausgabenbereich besitzt.[78] Bisher war hierzu eine ausdrückliche betreuungsgerichtliche Aufgabenübertragung erforderlich.[79] Nach der Gesetzesbegründung wurde eine zweifache Befassung des Betreuungsgerichts fü...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.1 VP-Strategie-Entwicklung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Strategie-Entwicklung‹ erläutert. Abb. 5: Verrechnungspreiszyklus – VP-Strategieentwicklung Bei diesem Arbeitsschritt ist eine ganzheitliche VP-Strategie zu entwickeln, die unter Berücksichtigung des operativen Geschäftsmodells, des Produktportfolios und der konzernindividuellen Wertschöpfungskette die Anforderungen aus steuerlicher und aus...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Meldepflichten

Die Entsende-Richtlinie sieht i.V. mit der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zudem Melde- und Registrierungspflichten vor. Verstöße gegen diese Pflichten sind als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Zu den Pflichten gehören die Anmeldung des entsendeten Arbeitnehmers bei der zuständigen Behörde im Entsendestaat, die Benennung von Ansprechpartnern im Entsendestaat und das Vorhal...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.3.1 Automatisierbare VP-Prozesse

Wenn man sich den kompletten VP-Zyklus vor Augen führt, dann erkennt man, dass nicht alle Schritte des VP-Zyklus für eine Automatisierung geeignet sind. Beispielsweise ist die Entwicklung einer VP-Strategie im Wesentlichen ›Kopfarbeit‹ von erfahrenen Experten aus den Bereichen Business, Controlling und Steuern. Auch bei der VP-Verteidigung geht es im Wesentlichen um die Bean...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 3 Bedeutung von Verrechnungspreisen aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht werden Verrechnungspreise als Preise und Konditionen für grenzüberschreitende[5] Geschäftsbeziehungen[6] zwischen verbundenen Unternehmen sowie zwischen Stammhaus und Betriebsstätte definiert. In Deutschland gelten Konzerngesellschaften dann als ›verbundene Unternehmen/nahestehende Personen‹ im Sinne der VP-Regelungen, wenn mittelbare oder unmittelbare...mehr

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Nudging: Einführung / 4 Gestaltung von Nudging und Nudges

Voraussetzungen für einen im Sinne der Begründer von Nudging gut gestalteten Nudging-Prozess sind Transparenz und freie Wahlentscheidungen. Nudging-Angebote müssen immer so transparent und eindeutig interpretierbar sein, dass der Entscheidende souverän seine Entscheidung treffen kann. Die Person darf für ihre Wahlentscheidung keinerlei explizite Beeinflussung oder gar Sankti...mehr

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Strategieentwicklung im Net... / 1 Herausforderung im Mittelstand: Strategiearbeit im VUCA-Umfeld

Strategisch sinnvoll im VUCA[1]-Umfeld zu agieren, ist eine zentrale Herausforderung für Unternehmen jeglicher Größe und Branche. Das VUCA-Umfeld gefährdet die Erfolgskurse von Unternehmen und bringt disruptive Veränderungen mit sich. Die Weltverändert sich fortlaufend und so erfordert jede neue Entwicklung strategischen Handlungsbedarf. Chancen abzuleiten, Netzwerke auszuba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.1 Fehlende unmittelbare Sanktionen

Rz. 10 Erfolgt eine Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes nicht auch als Teilzeitarbeitsplatz, obwohl dieser sich hierfür eignet, so sieht das Gesetz keine Rechtsfolge oder Sanktion vor.[1] Individualrechtliche Folgen, etwa ein Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Besetzung der Stelle mit seiner Person, bestehen nicht.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG

Rz. 24 Eine Sanktion bei Verstoß gegen die Erörterungspflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber will mit § 7 Abs. 2 TzBfG freiwillige Lösungen fördern und hat keine Sanktionen vorgesehen. Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB scheint zwar gleichwohl grundsätzlich denkbar. Ein solcher Anspruch würde jedoch voraussetzen, dass der Arbei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Systematische Stellung im Aktienkonzernrecht

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Systematisch folgerichtig wurde die konzernrechtliche Sonderprüfung unmittelbar an die Vorschriften zum Abhängigkeitsbericht (vgl. §§ 312–314 AktG) angefügt. Dieser hat die Aufgabe, die internen Liefer- und Leistungsbeziehungen umfassend zu dokumentieren, um eine unabhängige Kontrolle durch den AP zu ermöglichen. Sein Inhalt bleibt – auch wenn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verlustausgleichspflicht

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Rechtsfolgen der qualifiziert faktischen Konzernierung bestimmen sich nach dem Recht des Vertragskonzerns (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 51). In Analogie zu § 302 AktG ist das herrschende UN verpflichtet, den gesamten bei der abhängigen Gesellschaft entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen (vgl. so die für die GmbH überholte, f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Adressaten des Auskunftsrechts

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 329 Abs. 2 Satz 1 stellt klar, dass die das UN-Register führende Stelle ihr Auskunftsverlangen allein an das offenlegende UN richten kann. Damit darf sich die das UN-Register führende Stelle – auch wenn das UN die Auskunft verweigert – nicht an andere Beteiligte (d. h. Organmitglieder des UN, AP) wenden. Gesetzt den Fall, die KapG existiert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG)

Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine grds. Änderung erfuhren die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB durch das am 09.03.2000 in Kraft getretene Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.). Die Bußgeldvorschriften wurden damit nicht mehr nur auf KapG anwendbar, sondern erfass(t)en fortan auch eine Reihe von haftun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 316

Rn. 28 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 AP (inkl. Nachtragsprüfungen) sind zwingend vorgeschrieben. Sie dürfen selbst dann nicht unterlassen werden, wenn alle Anteilseigner und gesetzlichen Vertreter eines UN damit einverstanden sind (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 316, Rn. 15). Um die Einhaltung der Prüfungspflicht durchzusetzen, sieht das Gesetz für den Fall, dass eine AP nicht e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Regelungen sind im Mehrwertsteuergesetz und auf den Websites der Tschechischen Steuerverwaltung http://cds.mfcr.cz einsehbar. Nach den tschechischen Rechtsvorschriften muss jede für MwSt-Zwecke registrierte Person für jeden steuerbaren Umsatz mit einem Steuerpflichtigen oder einer juristischen Person ohne gewerblichen Zweck eine Rechnung ausstellen. Rechnunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 1. Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL – Vorlagefrage des FG Nürnberg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit dieser Entscheidung auf einen Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Nürnberg[1] (FG) hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet.[2] Das "vorlegende" FG wollte dabei vor allem wissen, ob im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 4. Fazit

Im Ergebnis ist die Handhabung des Umsatzsteuerrechts damit vor allem für Steuerhinterzieher deutlich riskanter geworden, denn selbst bei ausbleibenden oder milden strafrechtlichen Sanktionen kann die Anwendung dieser unionsrechtlichen Grundsätze ruinöse steuerliche Folgen haben. "Missbrauch" und "Hinterziehung" erfordern in subjektiver Hinsicht aber immer eine "Bösgläubigke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.2 Entschädigung

Nach § 15 Abs. 2 AGG hat der Arbeitgeber für immaterielle Schäden des Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. Voraussetzung ist hierbei, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers bzw. Bewerbers nach § 3 Abs. 1 AGG in einer vergleichbaren Situation erfolgte. Auch wenn die objektive Eignung an sich kein Tatbestandsmerkmal für den Anspruch nach § 15 Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxisbeispiele für die ESG... / 3 Governance: Korruptionsbekämpfung

Governance bedeutet auf Deutsch Führungsverhalten oder Steuerung. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, um eine Organisation zu leiten und zu überwachen. Governance berücksichtigt somit die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäfte führt. Eine einheitliche Begriffsdefinition gibt es bisher nicht. Beispiele für Governance sind: Generelle strukturelle Verankerung des Thema...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Kontrolle und Sanktion bei Verstoß

Rz. 83 Damit die Gesellschafter zur Erteilung der gewünschten Vorsorgevollmacht angehalten werden, sollte ein Verstoß gegen eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verpflichtung sanktionierbar und kontrollierbar sein.[126] Im Personengesellschaftsrecht ist an den Ausschluss des gegen die Klausel verstoßenden Gesellschafters zu denken. Muster 2.7: Gesellschaftsvertragliche A...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 164 Der Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG (ggf. i.V.m. Abs. 10) wird zunächst ohne Rücksicht auf die Einhaltung des Lohnsummenkriteriums gewährt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erklärungspflicht des Beteiligten (Abs. 1)

Rz. 3 An Erbfällen sind zum Beispiel die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten beteiligt. Auch Vorerben gelten als am Erbfall beteiligt, so dass sie hinsichtlich der durch die Vorerbschaft veranlassten Steuer erklärungspflichtig sind (zur Erklärungspflicht in Fällen, in denen Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger bestellt wurden, vgl....mehr

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FF 01/2023, Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 108/2022 vom 15.12.2022 Beschlüsse vom 24.10.2022 – 1 BvR 19/22, 1 BvR 110/22 Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl (fortan: "Erblasser") nicht zur ...mehr

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zfs 01/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … B. Die Klage ist unbegründet. 1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig und verletzt den Kl. nicht in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Rechtsgrundlage für die Fahrerlaubnisentziehung ist § 3 Abs. 1 StVG i.V.m. § 46 Abs. 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich ihr Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfah...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Anzeigepflicht bei der Ersatzerbschaftsteuer

Rz. 10 Inländische rechtsfähige Familienstiftungen und rechtsfähige Familienvereine unterliegen einer Ersatzerbschaftsteuer im 30-Jahresturnus; Näheres siehe § 1 ErbStG Rdn 5 ff. Nach (dem neuen) § 30 Abs. 5 ErbStG [28] haben die betreffenden Stiftungen/Vereine binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des ersten Übergangs den Vermögensübergang (schriftlich) mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Ansprüche des Vollmach... / D. Schadensersatz wegen Kündigung zur Unzeit gem. § 671 BGB

Rz. 51 Nach § 671 Abs. 1 BGB kann der Auftrag von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. Der Beauftragte (hier Bevollmächtigte) darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber (hier Vollmachtgeber) für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das inländische bzw. das EU-/EWR-ausländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Allerdings ist durch das ErbStG 2009 die früher[60] für die Abgrenzung maßgebliche Anknüpfung an die ertragsteuerrechtliche Zuordnung entfallen.[61] Maßgeblich ist daher ausschließlich die Definition nach dem Bewertungsgesetz.[62...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13a ErbStG regelt, wie bereits die Überschrift deutlich macht, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Vorschrift überhaupt anwenden zu können, sind allerdings nicht hier, sondern im nachfolgenden § 13b ErbStG definiert. Wie bereits oben ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.3 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen der Meldepflicht (§ 32), Abs. 2 und 3

Rz. 17 Das Sanktionsmoratorium bezieht sich eingeschränkt auch auf Verletzungen der Meldepflicht. Sanktionen nach § 32 können daher auch nach dem 30.6.2022 mit Einschränkungen weiterlaufen oder neu festgestellt werden und ablaufen. Abs. 2 und Abs. 3 sind erst im Gesetzgebungsverfahren durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales in den Beschlussvorschlag für den Deutschen Bun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 2.2.2 Sanktionsmoratorium für Pflichtverletzungen nach § 31, Abs. 1

Rz. 10 Für die Zeit des Sanktionsmoratoriums galt: Das Sanktionsmoratorium bezieht sich auf die Anwendung des § 31a insgesamt. Das bedeutet, dass alle nach § 31a zu treffenden Entscheidungen nicht getroffen werden: Das sind alle Entscheidungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 nach Maßgabe der Einzelregelungen in § 31a sowohl in Bezug auf erwerbsfähige Leistungsberec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 84 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte zunächst das sog. Sanktionsmoratorium in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für rd. 1 Jahr, beginnend ab 1.7.2022. Ab 1.1.2023 war das Moratorium aber abgelaufen, weil es durch das 12. SGB II-ÄndG aufgehoben wurde. Insoweit ist die Vorschrift in der Neuregelung des Bürgergeldes aufgegangen. Ihr Anwendungsbereich reduziert sich seither auf mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.5 Währungsumrechung

Das IDW weist darauf hin, dass der Krieg gegen die Ukraine und die Einführung von Sanktionen und Beschränkungen gegen Russland und Belarus zu einer erheblichen Volatilität des Wechselkurses des ukrainischen Hrywnja, des Rubels und des belarussischen Rubels geführt hat. Nach DRS 25 werden nichtmonetäre Vermögensgegenstände und Fremdwährungsverbindlichkeiten im Erstverbuchungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.1 Berichterstattung im Jahresabschluss

Der russische Überfall der Ukraine und die Sanktionen wirbeln in einigen Branchen die Werte sowohl von Vermögen als auch Schulden – und ggf. auch ganzen Unternehmen – durcheinander. Die generelle Problematik der Bewertung, die aus dem Umstand resultiert, dass es stets keine objektiv richtigen Werte geben kann, sondern nur innerhalb eines Abbildungsmodells richtige Werte, wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.5 Auswirkungen im Konzernabschluss

Zur Währungsumrechnung gelten grundsätzlich die Besonderheiten, wie im Teil für den Einzelabschluss beschrieben. Bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises könnte aufgrund der Kriegswirren und der bestehenden Sanktionen das Einbeziehungswahlrecht nach § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB für ukrainische, russische oder belarussische Tochterunternehmen (Satzungssitz) zur Anwendung kommen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.4 Forderungen

Eine besondere Herausforderung besteht bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen. Der beizulegende Wert hat hier alle bis zum Abschlussstichtag eingetretenen erkennbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch wertaufhellende Informationen, die erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden. Das Ausfallrisiko dürfte dabei bei Schuldnern aus von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.6 Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Auf die Darstellung des geforderten Ausweises des Betrags und der Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB) sollte besonders Wert gelegt werden. Denn durch den klaren Ausweis im Anhang, was – vom Abschlussprüfer testiert – im Geschäftsjahr als außergewöhnlicher Effekt des Krieges bzw. der Sanktionen anzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.4.7 Außergewöhnliche Bedeutung und außergewöhnliche Größenordnung

Sowohl Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung – für die nach der Gesetzesbegründung weiterhin die von der Praxis bisher entwickelte (enge) Abgrenzung von der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiter herangezogen wird – als auch die Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung sind im Anhang anzugeben. Beides dürfte auf die Auswirkungen der Ukraine-Krieges bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 1.4.1 Prognoseberichterstattung

Für viele Unternehmen stellt die Unsicherheit der weiteren Entwicklung um den Krieg eine große Herausforderung für die Prognoseberichterstattung, die von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB zu erstellen ist, dar. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind im Prognosebericht die voraussichtliche Entwick...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IDW PS 980: Neufassung 2022 / 9 Gestiegene organisatorische Anforderungen durch den IDW PS 980 n. F.

Bemerkenswert ist die neu aufgenommene Unabhängigkeit des Compliance-Verantwortlichen: "Merkmale einer Compliance-Organisation sind u. a.: […] der Compliance-Funktion […] zugeordnete Mitarbeiter haben die notwendige Unabhängigkeit, Kompetenz und organisatorische Stellung, um ihre Rollen und Verantwortlichkeiten wirksam wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur unmit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 1.2 Berichterstattung im Anhang als Ereignis nach dem Abschlussstichtag

Wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind, soweit sie zwischen dem Stichtag und der Aufstellung (in besonderen Fällen sogar bis zur Feststellung) des Jahresabschlusses eingetreten sind, als Angabepflicht für mindestens mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 285 Nr. 33 HGB zu behandeln und in einen Nachtragsbericht darzustellen. Dabei ...mehr