Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Ermittlung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers

Rz. 60 Die für die tägliche Verkehrsunfallbearbeitung zentrale und annähernd unverzichtbare Information ist die über den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Wie bereits dargelegt sollte die gesamte Schadensabwicklung grundsätzlich über den Kfz-Haftpflichtversicherer erfolgen. Rz. 61 Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer lässt sich auf einfachem W...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / II. Muster: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG

Rz. 12 Muster 7.3: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG Muster 7.3: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB, § 115 Abs. 2 S. 3 VVG drei Jahre. Diese Frist begann mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in welchem sich der Unfall ereignete und mein Mandant Kenntnis vom Schädiger und von allen anspruchsbegründenden Umstä...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Betrieb eines Kraftfahrzeugs/Kraftfahrzeuganhängers

Rz. 6 Der Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs (und jetzt auch eines Kraftfahrzeuganhängers) ist weit auszulegen, um den hohen Gefahren im Straßenverkehr gerecht zu werden.[4] Von ihm werden sämtliche Schäden umfasst, die durch Gefahren adäquat verursacht werden, die dem Kraftfahrzeug typischerweise innewohnen. Das Tatbestandsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeug...mehr

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§ 8 Sachschaden / 5. Totalschaden/Nebenkosten

Rz. 117 Sämtliche mit einem Totalschaden unmittelbar zusammenhängenden Nebenkosten sind vom Schädiger auszugleichen. Dies gilt nach einer Auffassung in der Rechtsprechung z.B. für die Kosten der Untersuchung des neu zu erwerbenden Fahrzeugs durch einen Sachverständigen vor dem Erwerb, wenn der Geschädigte dies auch bei dem Erwerb des nunmehr verunfallten Pkw veranlasst hatte...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 36 Fällt dem Geschädigten ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung zur Last und soll dessen eigener Vollkaskoversicherer neben dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in Anspruch genommen werden, führt dies unter Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts zu einer erheblichen Besserstellung des Geschädigten. Rz. 37 Nimmt der Geschädigte zunächst seine Vollkask...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Selbstständige

Rz. 110 Die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist bei Selbstständigen wesentlich komplizierter und aufwendiger. Eine Lohnfortzahlung findet nicht statt. Der Verdienstausfallschaden besteht aus den Einbußen, die der selbstständig Tätige während seines unfallbedingten Arbeitsausfalls konkret erlitten hat. Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgan...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / E. Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Wie bereits ausgeführt, stehen die Deckungsbereiche der Kfz-Haftpflichtversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Das heißt, ein Schadenfall kann nur in einen der beiden Deckungsbereiche fallen. Die Exklusivität beider Deckungsbereiche kann auch im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung von entscheidender Bedeutung s...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / D. Anspruchsübergang auf den Versicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 27 Einen weiteren Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung regelt § 86 Abs. 1 VVG (früher: § 67 Abs. 1 VVG a.F.). Danach geht der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Für die Verkehrsunfallbearbeitung spielt diese Regelung eine bedeut...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Halter des Kfz

Rz. 13 Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, also sämtliche Kosten dafür bestreitet und über seine Verwendung entscheidet, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selber bestimmt. Wer auf diese Weise über das Kfz verfügt ist selbst dann Halter, wenn das Fahrzeug auf einen Dritten zugelassen worden ist, der die "fixen Kosten" bezahlt. Rz. 14 Muster...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / H. Kein mehrfacher Anfall der Selbstbeteiligung

Rz. 20 Teilweise findet sich in den ARB die Regelung, dass die Selbstbeteiligung jeweils pro Leistungsart zu berücksichtigen ist (z.B. § 5 Abs. 3c ARB 2010). Dies soll dazu führen, dass die Selbstbeteiligung auch dann mehrfach in Ansatz zu bringen ist, wenn aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt wie einem Unfall mehrere Leistungsarten betroffen sind (z.B. Geltendmachung v...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher

Rz. 112 Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Herrn/Frau _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, ausweislich der in K...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Vertrauensschutz für den Geschädigten

Rz. 237 Macht der Geschädigte selber einen Ersatzanspruch im Hinblick auf die Gutachterkosten geltend, kann die Frage, ob das begehrte Honorar objektiv angemessen ist, i.d.R. dahinstehen. Selbst wenn nach diesen Maßstäben von einem überhöhten, da über dem üblichen Maß liegenden, Sachverständigenhonorar ausgegangen wird, kann dies dem Geschädigten gegenüber nur entgegen gehal...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Rz. 58 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach belgischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatz gem. Art. 1382 ff. des ZGB nur bei einem Verschulden zu leisten ist, wobei bei einem technischen Defekt ein widerlegbares Verschulden vermutet wi...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Übersicht

Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtvers...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / V. Muster: Aufklärung gegenüber dem Mandanten

Rz. 28 Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Herrn/Frau _________________________ Schaden vom _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, sehr geehrte Frau _________________________, in Ihrer Unfallsache übersende ich Ihnen beiliegend das Schreiben des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers vom ...mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Vorschäden

Rz. 248 Der Geschädigte hat den Sachverständigen jedenfalls über Vorschäden zu informieren, sofern diese nicht offensichtlich erkennbar sind oder im bloßen Bagatellbereich liegen. Verschweigt der Geschädigte mehrere erhebliche Vorschäden, die beispielsweise den Wiederbeschaffungswert beeinflussen, sind die Gutachterkosten nicht zu ersetzen.[303] Das Verschweigen ist dem Gesc...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / D. Haushaltsführungsschaden/Naturalunterhalt

Rz. 26 Wird bei einem Verkehrsunfall die haushaltsführende Person getötet, verursacht dies ebenso wie im Falle der Verletzung des Unfallopfers Ansprüche auf Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens. Letztlich handelt es sich beim Haushaltsführungsschaden im Falle der Tötung um einen Bestandteil des Unterhaltsanspruchs in der Form des Naturalunterhalts. Während der Barunterh...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 10 Gem. § 209 BGB wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Praktisch hat dies zur Folge, dass die Verjährungsfrist um den Hemmungszeitraum zu verlängern ist. Die Gründe für eine Hemmung der Verjährung nach allgemeinem Schuldrecht finden sich in den §§ 203–211 BGB. Bei der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen ...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Vererbbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 43 Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1990 sind Schmerzensgeldansprüche vererbbar. Aus diesem Grunde ist bei jedem tödlich verlaufenden Verkehrsunfall stets zu prüfen, ob der Geschädigte bis zum Eintritt des Todes noch einen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der mit dem Todeseintritt auf die Erben übergegangen ist. Rz. 44 Muster 9.10: Schmerzensgeld bei tödlich v...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 74 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Haftung Minderjähriger gem. § 828 BGB

Rz. 44 Das Deliktsrecht sieht in den §§ 823 ff. BGB eine Haftung nur dann vor, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt hat. Dies setzt voraus, dass eine Verschuldensfähigkeit besteht. Bei Kindern unter sieben Jahren ist zu beachten, dass diese nach § 828 Abs. 1 BGB für von ihnen verursachte Schäden nicht verantwortlich sind. Minderjährige (d.h. Kinder und Jugendliche von sie...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / IV. Quotenbildung bei mehreren Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers

Rz. 26 Dem Gesetz ist auch nicht zu entnehmen, wie eine Quotenbildung bei mehreren grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers zu erfolgen hat. Einigkeit besteht aber jedenfalls dahingehend, dass erst einmal für jede Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers als Abwägungsfaktor eine Quote zu bilden ist. Für das weitere Vorgehen werden sodann aber untersch...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Bestimmung des Normaltarifs anhand eines Mittelwerts

Rz. 293 Die gegen beide Befragungen vorgebrachten Bedenken haben zahlreiche Gerichte bewogen, keines der beiden Tabellenwerke als taugliche Schätzungsgrundlage anzuwenden. Anstatt aber ein aufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen geht der Tatrichter in diesem Fall jedoch einen anderen Weg und berechnet einen Mittelwert, der sich aus der Abrechnung nach der Fraunhofer...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[11] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[12] Die Rechtsprechung[13] folgert dies aus der in § 116 Abs. 1 SGB X gewählten Formulierung, wonach für den Anspruchsübergang maßgebli...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.6.1 Insolvenzverwalter

Rz. 65a Der Insolvenzverwalter haftet zwar bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung steuerlicher Pflichten nach § 69 AO. Soweit allerdings während des Insolvenzverfahrens von ihm Pflichten nach insolvenzrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind, folgt die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 60 InsO. Nach dieser Vorschrift haftet er z. B. wegen schuldhaft verspäte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Bewehrung des § 154 AO dessen Einhaltung mit einer Haftungsregelung unterstützen. Ziel des § 154 AO ist es, das Steueraufkommen zu sichern und zu verhindern, dass durch die Verwendung falscher oder erdichteter Namen bei der Errichtung und Führung von Konten, Schließfächern u. Ä. die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse erschwert oder unmö...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Schadensersatz

Rz. 110 Soweit der Betroffene einer Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Rufes durch eine presserechtliche Gegendarstellung begegnen kann, kann er i.d.R. keinen Schadensersatz in der Weise verlangen, dass er auf Kosten des Schädigers berichtigende Anzeigen verbreitet; ein solcher Schadensersatzanspruch kommt nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen in Betracht.[427]mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VII. Schadensersatz

1. Ersatzpflichtige Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

1. Vertrauensschaden Rz. 30 Derjenige, der durch Verschulden bei Vertragsverhandlungen geschädigt wurde, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die vorvertragliche Pflichtverletzung des anderen Teils stünde (§ 249 BGB). Er hat deswegen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der der Höhe nach nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird;[84] insoweit ist ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / V. Schadensersatz

1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem V...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281 BGB

1. Anwendungsbereich Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auc...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 4 § 280 Abs. 1 BGB enthält – bis auf die Sonderregelung des § 311a Abs. 2 BGB für eine anfängliche Unmöglichkeit – die einheitliche Haftungsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen einer vom Berater nach Vertragsrecht zu vertretenden Pflichtverletzung. Sind die Voraussetzungen der Norm erfüllt, hat der Auftraggeber Anspruch auf "einfachen" Schadensersatz, der auc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 122 Hat der Rechtsanwalt eine Kündigung des Auftraggebers durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ohne dass dieser sich seinerseits vertragswidrig verhalten hat, muss der Rechtsanwalt dem Auftraggeber den durch die Kündigung verursachten Schaden ersetzen. Dieser Anspruch geht auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.[334] Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er bei For...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Schadensersatz wegen Verzögerung nach § 280 Abs. 2, § 286 BGB

Rz. 29 Gem. § 280 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung nur unter der Voraussetzung, dass der Berater – über die Verwirklichung des Haftungstatbestands des § 280 Abs. 1 BGB hinaus – gem. § 286 BGB aufgrund einer Mahnung oder eines gleichgestellten Umstands sich in Verzug befindet. Beispiel Der Anwalt übernimmt den Auftrag, einen Ban...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Schadensersatz

Rz. 121 Ersatzberechtigt aus § 826 BGB ist derjenige Geschädigte, der nach der "Reichweite des Schädigungsvorsatzes" als mögliches Tatopfer in die Tatvorstellung des Schädigers billigend einbezogen wurde, selbst wenn sich die sittenwidrige Handlung gegen einen anderen gerichtet hat, und dessen Schaden im Verhältnis zum Schädiger auf einem Verstoß gegen die guten Sitten beruh...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Schutzpflicht (§ 280 Abs. 3, § 282 BGB)

Rz. 28 Wegen schuldhafter Verletzung einer – nicht unmittelbar leistungsbezogenen – Nebenpflicht (Schutz-, Verhaltenspflicht) aus § 241 Abs. 2 BGB entsteht in aller Regel nur ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.[31] Schadensersatz statt der Leistung kann nur verlangt werden, wenn dem Mandanten die Hauptleistung durch den Berater nicht mehr zuzumuten ist. Ein Vorgehen nach § 28...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit (§ 280 Abs. 1, 3, § 283 BGB)

Rz. 31 Nach § 283 Satz 1 BGB kann der Mandant, wenn der Berater nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Rz. 32 § 275 Abs. 1 bis 3 BGB betrifft die Hindernisse, die tatsächlich oder im Rechtssinne zur Unmöglichkeit der Leistung führen und daher eine Leistungspflicht aussch...mehr