Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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zfs 3/2015, Die Kfz-Haftpfl... / 2. Ausschluss der Andienung nach § 254 BGB

Nach dem Wortlaut des § 254 Abs. 1 BGB hängt nicht bloß der Umfang des zu leistenden Ersatzes, sondern schon die Verpflichtung zum Schadensersatz (überhaupt) von den jeweiligen Verantwortungsanteilen ab.[40] Danach könnte erwogen werden, im Rahmen tatrichterlicher Schätzung nach § 287 ZPO [41] eine Mitverantwortlichkeitsquote zu schätzen, ab der der Geschädigte den Unfallwage...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin und Frau X waren Fahrgäste in einem Linienbus der Beklagten. Infolge einer Vollbremsung des Linienbusses stürzte Frau X auf die Klägerin, die dadurch zu Fall kam. Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin machten daraufhin für die Klägerin und Frau X Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geltend. Nach teilweiser Regulierung dieser Ansprüche durch die Beklagt...mehr

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zfs 3/2015, Nutzungsausfall... / 2 Aus den Gründen:

" … Entgegen der Ansicht der Erstrichterin hat der Kl. auch einen Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens. Dieser beträgt indes nicht 6.305 EUR sondern nur 1.365 EUR. Die weitergehende Berufung hat deshalb keinen Erfolg." 1. Unter den Parteien ist nicht im Streit, dass der zeitweise Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch eines Kfz infolge eines deliktischen Eingriffs...mehr

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Verwalter: Wem schuldet er Schadensersatz?

Leitsatz Der Verwaltervertrag entfaltet Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer, sodass diesen im Fall der Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Verwalter und eines dadurch verursachten unmittelbaren Schadens ein eigener Schadensersatzanspruch erwachsen kann. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem K ist Eigentümer eines im Erdgeschoss gelegenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 200 Einschr... / 2.2.9 Folgen von Verstößen

Rz. 48 Folge eines Verstoßes gegen das Gutachterauswahlrecht in Abs. 2 HS 1 ist jedenfalls dann ein Beweisverwertungsverbot, wenn gleichzeitig ein Verstoß gegen Abs. 2 HS 2 vorliegt (BSG, Urteile v. 5.2.2008, B 2 U 8/07 R und B 2 U 10/07 R; krit. hierzu insbesondere Behrens/Froede, NZS 2009 S. 128). Dies folgt aus dem Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbe...mehr

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zfs 2/2015, Übergang von Er... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das angefochtene Urteil hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand." [9] 1. Das BG hat mit Recht angenommen, dass die von der Kl. geltend gemachten Ansprüche aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Behandlungskosten verjährt sind. [10] a) Das BG hat seiner Beurteilung zutreffend zugrunde gelegt, dass die Schadensersatzansprüche, welche die Kl. geltend macht, mit de...mehr

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FoVo 2/2015, Kontopfändung ... / 3 Der Praxistipp

BGH klärt Streitfrage Der BGH hat zunächst eine für die Praxis wichtige Streitfrage geklärt. Auch wenn dies zum Nachteil der Gläubiger war, ist doch Rechtssicherheit erreicht. Auseinandersetzungen um die Streitfrage bleiben so erspart und der Gläubiger kann sich auf andere Vollstreckungsmöglichkeiten konzentrieren. Fehler führen zum Schadensersatz Da das Kreditinstitut dem Schu...mehr

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zfs 2/2015, Übergang von Er... / Sachverhalt

Die klagende gesetzliche Krankenversicherung nimmt die Bekl. zu 1), die Trägerin einer Klinik und den Bekl. zu 2), einen dort tätigen Arzt, wegen einer Gesundheitsverletzung, die der Geschädigte bei seiner Geburt erlitten hat, aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch. Die Bekl. erheben die Einrede der Verjährung. Der Geschädigte war nach seiner Geburt im Jahre...mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 1 Sachverhalt

Der Geschädigte hatte nach einem Verkehrsunfall, der unstreitig vom Gegner allein verschuldet worden war, seinen Anwalt auch damit beauftragt, Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten zu nehmen. Hierdurch sind eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR (Nr. 9003 GKG-KostVerz.) angefallen sowie Kopiekosten (Nr. 7000 VV). Diese Kosten hat der Geschädigte anschl...mehr

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zfs 2/2015, Verstoß gegen d... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… b) Gegen diese Beurteilung wendet sich die Nichtzulassungsbeschwerde mit Erfolg. Sie beanstandet zu Recht, dass das BG eine vom Kl. vorgetragene alternative Möglichkeit der Unfallverursachung, die ein schuldhaftes Verhalten des Kl. ausschließen oder jedenfalls in günstigerem Licht erscheinen lassen könnte, unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht berücksichtigt ha...mehr

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zfs 2/2015, Verneinte Haftu... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… Dem Kl. steht kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG im Hinblick auf eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Bekl. zu." [15] 1. Die Bekl. ist verkehrssicherungspflichtig für die Parkbucht, in der das Unfallereignis stattgefunden hat. Die Bekl. ist gem. § 44 StrG BW Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen. Gem. § 2 Abs....mehr

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zfs 2/2015, Schätzung der e... / 2 Aus dem Gründen:

[8] "… Die Beurteilung des Leistungsantrags durch das BG begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dagegen hat das BG den Feststellungsantrag zu Recht abgewiesen." I. Leistungsantrag: [9] 1. Zutreffend und von Revision und Anschlussrevision nicht angegriffen hat das BG angenommen, dass Frau R dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Bekl. auf Ersatz der Kosten des eingeholt...mehr

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FoVo 2/2015, Prozessbürgsch... / 3 Der Praxistipp

So lange durfte nicht gewartet werden Die Feststellung "Zeit ist Geld" trifft für die Entscheidung des BGH in vollem Umfang zu. Nur mit Unverständnis kann grundsätzlich zur Kenntnis genommen werden, dass die Gläubigerin mehr als drei Jahre verstreichen ließ, bis sie die Realisierung der titulierten Forderung durch Verwertung der Prozessbürgschaft anging. Es handelte sich nach...mehr

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AGS 2/2015, Vertretung der ... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der von der Rechtspflegerin geteilten Auffassung des Drittwiderbeklagten stehen der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten nicht jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren nebst Auslagen und Mehrwertsteuer mit der Maßgabe zu, dass auf Seiten der Klägerin 75 % und auf Seiten des Drittwiderbeklagten 100 % der vollen Anwaltsgebühren als erstattungsfähig anzusehen wären. Der...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: Verletzung

Leitsatz Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt,...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / V. Nicht versicherte Ansprüche im Schadenersatz-Rechtsschutz

Rz. 45 Nicht versichert im Schadenersatz-Rechtsschutz ist die Geltendmachung folgender Ansprüche: 1. Enteignung und enteignungsgleiche Eingriffe Rz. 46 Nicht versichert im Schadenersatz-Rechtsschutz sind öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen einer Enteignung oder eines enteignungsgleichen Eingriffs. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, da der Schädiger...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / A. Der Schadenersatz-Rechtsschutz als Teil der Rechtsschutzformen der §§ 21–28 ARB 2010

Rz. 1 Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist in den nachstehenden Formen der §§ 21–28 ARB 2010 enthalten. I. § 21 ARB 2010 – Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 2 Der Versicherungsschutz – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungsschein versehenen oder a...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / B. Der Versicherungsumfang des Schadenersatz-Rechtsschutzes

I. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Rz. 22 Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Er besteht nicht auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (siehe Rn 24 ff.). Voraussetzung ist u.a., dass der Geschädigte von einem Anderen ernsthaft eine Leistung verlangt. Nicht ausreichend ist die Beauftragung eines Rechtsan...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / C. Der Rechtsschutzfall im Schadenersatz-Rechtsschutz

Rz. 54 Rechtsschutz kann im Rahmen der ARB, also auch im Schadenersatz-Rechtsschutz immer nur dann zugesagt werden, wenn ein Rechtsschutzfall, in den ARB 94/2010 Rechtsschutzfall genannt, eingetreten ist. Der Rechtsschutzfall ist als Versicherungsfall i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 VVG anzusehen. Rz. 55 Tritt im Rahmen eines versicherten Risikos ein Rechtsschutzfall i.S.d. § 4 ARB 20...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / III. Schadenersatz wegen Vertragsverletzung oder Verletzung dinglicher Rechte (Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile)

Rz. 29 Der Schadenersatz-Rechtsschutz der ARB 75 sah Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen vor. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen sind Rechtsnormen, die unabhängig vom Willen der Beteiligten an die Verwirklichung eines Schadenereignisses i.S.d. § 14 Abs. 1 ARB 75 Rechtsfolgen knüpfen.[6] Hierunt...mehr

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§ 5 Selbstständige / H. Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers

Rz. 185 Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313; Jahnke "Entgeltfortzahlung und Regress des Arbeitgebers im Schadenfall seines Arbeitnehmers" NZV 1996, 169, Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 53 ff. I. Vorbemerkung 1. Abhängig Beschäftigte Rz. 186 Die Abw...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 4. Nötigung

Rz. 41 Nicht anders verhält es sich, wenn ein Betroffener von einem Dritten bedroht oder genötigt wird: Auch hier besteht für die Abwehrklage oder eine einstweilige Verfügung gegenüber dem "Täter" unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatz-Rechtsschutzes Versicherungsschutz.mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rechtsschutz – § 2a  ARB 2010

A. Der Schadenersatz-Rechtsschutz als Teil der Rechtsschutzformen der §§ 21–28 ARB 2010 Rz. 1 Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist in den nachstehenden Formen der §§ 21–28 ARB 2010 enthalten. I. § 21 ARB 2010 – Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 2 Der Versicherungsschutz – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines auf...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gegen die Rechtsschutzversicherung

A. Haftung bei Leistungsverzug I. Fälligkeit des Anspruches auf Bestätigung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Der Anspruch auf Bestätigung des Versicherungsschutzes wird nach vollständiger Unterrichtung des Versicherers fällig, wenn dieser die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt. Angemessen dürfte eine Frist von 10 Tagen sein. Die früher angenommene Fr...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 2. Aufopferungsansprüche

Rz. 47 Auch hier handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch für materielle Schäden an Leben, Gesundheit und Freiheit durch Eingriffe staatlicher Stellen.[18]mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 6. Folgenbeseitigungsansprüche

Rz. 52 Öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsansprüche sind ebenfalls vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen. Hierunter fallen u.a. Ansprüche auf Beseitigung von Folgen aus einem aufgehobenen Verwaltungsakt oder eines fortdauernden rechtswidrigen hoheitlichen Handelns.[23]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ee) Fehlerhafter Regress

(1) Rechtsnachteile beim Versicherten Rz. 1620 Dem verletzten Versicherten drohen keine Rechtsnachteile für den Fall, dass der RVT wegen des Beitragsausfalles gegen den Ersatzpflichtigen nicht oder nur unzureichend vorgeht. Rz. 1621 Lässt der RVT den Regressanspruch gegenüber dem Haftpflichtigen verjähren (siehe dazu auch Rn 1571; § 14 Rn 107), berührt dieses nicht den Anspruc...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Rz. 51 Entschädigungsansprüche nach dem StrEG sind keine Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern als Entschädigung nach einer Aufopferung anzusehen. Versicherungsschutz für die Geltendmachung dieser Ansprüche besteht somit nicht.[20] Anderer Ansicht ist Stahl.[21] Er sieht in den Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafver...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 4. Entschädigung von Opfern von Gewalttaten

Rz. 49 Ansprüche von Opfern von Gewalttaten nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten fallen, da es sich um öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche handelt, nicht unter den Schadenersatz-Rechtsschutz im Sinne der ARB 2010. Rz. 50 Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungen bieten seit einiger Zeit den Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten an...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / I. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Rz. 22 Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Er besteht nicht auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (siehe Rn 24 ff.). Voraussetzung ist u.a., dass der Geschädigte von einem Anderen ernsthaft eine Leistung verlangt. Nicht ausreichend ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dem Ziel z.B. den Unfallverursacher zu...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Enteignung und enteignungsgleiche Eingriffe

Rz. 46 Nicht versichert im Schadenersatz-Rechtsschutz sind öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen einer Enteignung oder eines enteignungsgleichen Eingriffs. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, da der Schädiger keinen von ihm verursachten Schaden – ohne Gegenleistung von Seiten des Geschädigten – ungeschehen machen muss. Es soll nur die durch den Eing...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / D. Die allgemeinen Risikoausschlüsse

Rz. 57 Auch wenn der geltend zu machende Schadenersatzanspruch unter den abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt, und ein Rechtsschutzfall in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsvertrages eingetreten ist, muss noch geprüft werden, ob die allgemeinen Risikoausschlüsse des § 3 ARB 94/2010 eingreifen. Greift nämlich ein allgemeiner Risikoausschluss ein, besteht kein Re...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. Die sonstigen allgemeinen Risikoausschlüsse

Rz. 60 Von besonderer Bedeutung im Schadenersatz-Rechtsschutz sind die unter § 3 Abs. 1a–c ARB 2010 geregelten Risikoausschlüsse, also insbesondere solche Ansprüche betreffend, die mit Kriegsereignissen, Streiks, nuklearen und genetischen Schäden und Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang stehen. Siehe hierzu unter § 7 – Risikoausschlüsse (vgl. § 7 Rn 1 ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / III. § 23 ARB 2010 – Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 6 Versichert – im Hinblick auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – sind der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Teilweise verzichten Rechtsschutzversicherer auf die Eintragung des sonstigen Lebenspartners im Versicherungsschein. Rz. 7 Einer oder beide müssen eine gewerbliche, freiberufliche oder ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 3. Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche

Rz. 48 Eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen sind gesetzlich geregelt. Da es sich nicht um Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes handelt, besteht für die Geltendmachung kein Rechtsschutz. Hierunter fallen u.a. folgende gesetzliche Bestimmungen:mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 7. Weitere nicht versicherte Ansprüche

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / I. § 21 ARB 2010 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 2 Der Versicherungsschutz – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungsschein versehenen oder als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug angemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger. Die in der...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / V. § 25 ARB 2010 – Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Rz. 11 Versicherungsschutz – in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes – besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Lebensbereich. Rz. 12 Weder der Versicherungsnehmer noch der Lebenspartner darf eine gewerbliche, freiberufliche oder son...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / IV. Die versicherten Schadenersatzansprüche

Rz. 34 Versichert ist, sofern der Privat- oder der Berufs-Rechtsschutz versichert ist, jeder Schadenersatzanspruch aus privatem oder öffentlichem Recht. Dabei spielt die Art des verletzten Rechtsgutes keine Rolle. Und es ist nicht entscheidend, ob es sich um materielle Schäden handelt oder nicht. Versichert ist die Geltendmachung von deliktischen und quasideliktischen Schade...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Verkehrsunfälle

Rz. 36 Die Fallgruppe mit den meisten Schäden stellen die Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen nach § 7 StVG (gegen den Halter aus der Gefährdungshaftung) oder § 18 StVG (gegen den Fahrer aus vermutetem Verschulden). Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ist nicht Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches, sofern da...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / IV. § 24 ARB 2010 – Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Rz. 10 Versicherungsschutz besteht, soweit der Schadenersatz-Rechtsschutz betroffen ist:mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Prospekthaftung

Rz. 42 In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Schadenersatzklagen gegen Aktiengesellschaften gekommen, weil die Käufer von Aktien der Auffassung waren, dass die Gesellschaft in ihrem Verkaufsprospekt falsche Angaben gemacht haben. Die Schadenersatzansprüche werden auf das Börsengesetz gestützt. Die Rechtsschutzversicherer haben vielfach den Rechtsschutz versagt, weil s...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. § 22 ARB 2010 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 4 Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer jedes fremden, nicht ihm gehörenden bzw. auf ihn zugelassenen Fahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, als Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkeh...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VI. § 26 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Rz. 15 Versicherungsschutz – in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes – besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Lebensbereich. Rz. 16 Weder der Versicherungsnehmer noch der Lebenspartner darf eine gewerbliche, freiberufliche oder sons...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VIII. § 28 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 21 Der Versicherungsschutz in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes besteht für:mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / A. Schadenersatz – Drittleistungsanspruch

Rz. 1 Haftungs- und Leistungsbeziehungen I. Schadenersatzpflichtiger und Drittleistungsträger 1. Einleitung Rz. 2 Leistungsbeziehungen: Schadenersatz – Drittleistung Rz. 3 Wird ein Unfallbeteiligter durch einen Unfall an seinem Körper verletzt oder gar getötet, richten sich die Ansprüche des Verletzten (bzw. seiner Hinterbliebenen) wegen der anlässlich des Unfalles erlittenen Sc...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / I. Der Anspruch auf Rechtsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz gem. § 2 lit. a ARB 2010

1. Allgemeines Rz. 32 Beim Schadenersatz-Rechtsschutz ist gem. § 2 lit. a ARB 2010 das Kausalereignis maßgebend. Rz. 33 Die Definition orientiert am Folgeereignis oder am Kausalereignis kann vielfach wichtig sein und den Vorvertragseinwand begründen oder nicht. Diese Thematik gehört "sicherlich zu den Herzstücken einer Rechtsschutzstreitigkeit".[19] Rz. 34 Die maßgebende Regelu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / h) Verbleibende Einbußen, unzureichender Regress

aa) Fallbeispiel Rz. 1577 Beispiel 4.17 (Der Fall ist simplifiziert.)[992] Für das Haftungsgeschehen, bei dem A verletzt wird, ist X (versichert beim Haftpflichtversicherer V) zu 100 % verantwortlich. A bezieht ab dem 55. Lebensjahr eine Voll-Erwerbsminderungsrente (VEM-Rente) der DRV i.H.v. 1.000 EUR. Mit Eintritt in die Regelaltersrente erhält AS dann eine Altersrente i.H.v. ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Regress der Sozialversicherung nach § 110 SGB VII, § 640 RVO

(1) § 640 RVO Rz. 447 Das Angehörigenprivileg kam beim Regress des SVT nach § 640 RVO nicht zur Anwendung,[349] da ein Forderungsübergang von Ansprüchen des unmittelbar Verletzten nicht von Belang ist: Der Anspruch aus § 640 RVO ist originär und nicht abgeleitet. (2) § 110 SGB VII Rz. 448 Mit der Rechtsänderung in § 110 SGB X kommt dem Angehörigenprivileg (§ 116 VI SGB X) Bedeu...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gege... / A. Haftung bei Leistungsverzug

I. Fälligkeit des Anspruches auf Bestätigung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Der Anspruch auf Bestätigung des Versicherungsschutzes wird nach vollständiger Unterrichtung des Versicherers fällig, wenn dieser die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt. Angemessen dürfte eine Frist von 10 Tagen sein. Die früher angenommene Frist von 2 bis 3 Wochen dürfte ...mehr