Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 3 Schadenersatz / 36. Urlaub

Rz. 310 Urlaub hat zwar grundsätzlich vermögenswerten Charakter,[374] gleichwohl ist bei unfallbedingtem Wegfall oder Verfall dieser Freizeit keine Entschädigung in Geld zu leisten.[375] Für den Fall des vertanen Urlaubs differenziert der BGH[376] zwischen einerseits dem Vertragsrecht, soweit die Urlaubsdurchführung Gegenstand des Vertrages ist (also dem Anwendungsfall des §...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Der Schadenersatz-Rechtsschutz (Nr. 2.2.1 ARB 2012)

Rz. 25 Zitat 2.2.1 Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden m...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / E. Der örtliche Geltungsbereich

Rz. 61 Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht im Übrigen nur, wenn der Rechtsschutzfall im örtlichen Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Der örtliche Geltungsbereich ist in § 6 ARB 2010 geregelt. Zum örtlichen Geltungsbereich gehören die Staaten Europas, die Anliegerstaaten des Mittelme...mehr

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§ 3 Schadenersatz

A. Rechtsverletzung I. Sachschaden 1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkr...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 3. Ehrkränkungen

Rz. 40 Versichert ist auch der Widerruf ehrkränkender Behauptungen im Sinne einer üblen Nachrede bzw. Verleumdung, und zwar gegenüber demjenigen, der die Behauptungen aufgestellt hat. Bei Gefahr der Wiederholung von falschen, die Ehre herabsetzenden Tatsachenbehauptungen ist nicht nur die Klage auf Widerruf versichert, sondern auch diejenige auf Unterlassen künftiger drohend...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Rz. 24 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen war im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung nie mitversichert. Erst seit der ARB 94 ist dies in § 3 Abs. 2a ARB 2010 als Risikoausschluss geregelt. Rz. 25 Anders war dies in den ARB 75. Hier bestand kein eigener Risikoausschluss. Dieser konnte nur aus dem Begriff "Geltendmachung" geschlossen werden, ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Der Rechtsschutzfall beim Schadenersatz-Rechtsschutz gem. § 2 lit. a ARB 2010, Einzelfälle

Rz. 37 Bei einem ärztlichen Kunstfehler ist nach der Kausalereignistheorie auf diesen und nicht auf den daraus resultierenden Körperschaden abzustellen.[23] Beispiel Ein Arzt verschreibt einem Patienten Sucht verursachende Medikamente. Es kommt zu Folgen, etwa weiterer Erkrankung. Bei Verschreibung Sucht verursachender Medikament ist Schadenereignis nach der Kausalereignistheo...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 2. Staatshaftung

Rz. 39 Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Staates, der Kommunen und seiner Beamten wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG oder den einzelnen Länderverfassungen, wenn z.B. Beamte des Landes oder der Kommune betroffen sind. Hierzu gehören auch Amtspflichtverletzungen der Notare, z.B. we...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Schadenersatz-Rechtsschutz

Rz. 75 Nach § 3 Abs. 2 ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu den folgenden Tatbeständen, es sei denn, dass die Schadenersatzansprüche auf einer Vertragsverletzung beruhen. Rz. 76 Die Abwehr von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 6. Einzelfälle versicherter Ansprüche

Rz. 44 Im Einzelnen ist u.a. die Geltendmachung folgender Schadenersatzansprüche versichert:mehr

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§ 3 Schadenersatz / I. Sachschaden

1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellenden Gewinnminderu...mehr

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§ 3 Schadenersatz / A. Rechtsverletzung

I. Sachschaden 1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellenden...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 32. Sozialabgaben, Fortfall oder Minderung

Rz. 291 Soweit ein Geschädigter geringere Sozialversicherungsabgaben wegen der Einkommensminderung abzuführen hat, kann er in Höhe dieser Beitragsdifferenz keine Ersatzansprüche stellen.[357] Denkbare Einbußen bei den Barleistungen der SVT (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente) sind bei der konkreten Schadenabrechnung zu berücksichtigen; häufi...mehr

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§ 3 Schadenersatz / III. Mittelbarer Schaden

Rz. 139 Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313; Burmann/Jahnke "(Kein) Ersatz von mittelbaren Schäden im Haftpflichtfall" NZV 2012, 11; Jahnke "Mittelbare Betroffenheit und Schadensersatzanspruch" r+s 2003, 89; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 1 Rn 18 ff.; Pa...mehr

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§ 3 Schadenersatz / e) Verletzte Mitarbeiter eines Unternehmens

Rz. 308 Arbeitgeber eines Verletzten oder Getöteten erleiden infolge des Fortfalls dessen Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, können diese allerdings nur in eng umrissenem Rahmen (Regress entsprechend EFZG, eingeschränkt auch aus abgetretenem Recht) beim Schädiger einfordern. Rz. 309 Hierzu siehe auch Kapitel 5 (vgl. § 5 Rn 177 ff., § 5 Rn 186 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / dd) Nasciturus

Rz. 76 Zum Thema Jahnke "Mittelbare Betroffenheit und Schadensersatzanspruch" r+s 2003, 89; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 559 ff.; Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, 1. Aufl. 2013, § 2 Rn 386 ff. (1) Verletzung des Nasciturus Rz. 77 Wird der Fötus selbst durch unmittelbare physische Einwirkung verletzt, ist der daraus entstehende Schaden zu ersetzen, wobei...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 18 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Schadenersatz-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Zu den land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 30. Seelische Beeinträchtigung

Rz. 288 Psychische Beeinträchtigungen außerhalb der Schockschaden-Rechtsprechung[350] sind nicht zu ersetzen, sondern als Ausfluss des allgemeinen Lebensrisikos hinzunehmen.mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / H. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz

Rz. 65 Der Vermögensschaden-Rechtsschutz stellt eine besondere Leistungsart im Rahmen der Spezial-Rechtsschutz-Bedingungen für Unternehmensleiter (USRB) dar. Diese Musterbedingungen wurden vom GDV bis heute nicht an das neue VVG 2010 angepasst. Ob diese Bedingungen dem neuen VVG angepasst werden ist nicht erkennbar. Sollten sie nicht angepasst werden, können sie in dieser For...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / I. Rechtsnorm

Rz. 657 § 86 I AMG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 7 I ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 10 I StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 12 I UmweltHG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (1) 1Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erl...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Normativer Schaden

Rz. 158 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenersatzes ausgerichteten, Kontrolle (normativer Schadensbegriff [207]): Der Geschädigte soll im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen ka...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 2. Gewerblich genutztes Fahrzeug

Rz. 8 Der Verdienstausfall nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeuges ist grundsätzlich konkret zu berechnen,[12] eine abstrakte Berechnung der Nutzungsausfallschäden (z.B. unter Hinweis auf die Tagessätze für Nutzungsausfallentschädigung bei Eurotax-Schwacke [früher Sanden/Danner/Küppersbusch][13]) kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[14] Der Schaden bemisst si...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 37. Vergebliche Aufwendungen

Rz. 318 Zum Thema Emmerich, JuS 1987, 489; Erman-Ebert, 13. Aufl. 2011, § 249 Rn 64 ff.; Geigel-Knerr, 26. Aufl. 2011, Kap. 3 Rn 103 ff.; Hillmann/Schneider, 6. Aufl. 2012, § 9 Rn 739 ff.; Timme "Frustrierte Aufwendungen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung" zfs 1999, 502; Staudinger-Schiemann, § 249 Rn 123 ff. Rz. 319 Die schadenrechtlich anzustellende Differenzbetrachtun...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Außereheliche Gemeinschaft

Rz. 207 Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 67 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / B. Schadenbestimmung

I. Einleitung 1. Differenzhypothese Rz. 155 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre.[203] Es ist ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen, in dessen Rahmen na...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 12. Freizeiteinbuße

Rz. 234 Dieser Problemkreis wird unter dem Aspekt des "Zeitverlustes" (siehe Rn 339; Rn 180 ff.; § 2 Rn 638) behandelt.mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / F. Obliegenheiten

Rz. 62 Von besonderer Bedeutung sind Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Rechtsschutzfall. So muss der Versicherungsnehmer oder der Mitversicherte bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sein, zum Führen des Fahrzeuges berechtigt gewesen sein und zudem muss das Fahrzeug zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehe...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 29. Saisonarbeit

Rz. 287 Zur Saisonarbeit siehe Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 172 f.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 35. Unternehmer

a) Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb Rz. 298 Zum Thema Sack "Die Subsidiarität des Rechts am Gewerbebetrieb" VersR 2006, 1001. Rz. 299 Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist nicht auf Gewerbebetriebe im handelsrechtlichen Sinn beschränkt, sondern steht auch den Angehörigen freier Berufe zu.[365] Rz. 300 Erleidet der Partner des verletzten Erwe...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / I. Abwehr von Schadenersatzansprüchen – § 3 Abs. 2a ARB 2010

Rz. 58 Der wichtigste Ausschlusstatbestand ist hier der bereits oben (vgl. Rn 24 ff.) besprochene § 3 Abs. 2a ARB 2010. Die Abwehr von Ansprüchen aus Vertragsverletzungen soll deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil sie ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht ist. Rz. 59 Diese Bestimmung stellt allerdings nur eine Klarstellung zur Vermeid...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / G. Die Leistungen des Rechtsschutzversicherers

Rz. 63 Besteht anhand der oben aufgeführten Kriterien Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, so hat der Rechtsschutzversicherer nach § 1 ARB 94/2010 für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu sorgen und die anfallenden Kosten zu tragen. Rz. 64 Was der Rechtsschutzversicherer an Kosten ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 16. Gesellschaft

Rz. 241 Zu "Unternehmer" siehe unten (vgl. Rn 300 ff.; § 5 Rn 49 ff., § 5 Rn 173 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 1. Arbeitgeber

Rz. 176 Zu "Unternehmer" siehe unten (vgl. Rn 300 ff.; § 5 Rn 173 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 26. Nutzlose Aufwendungen

Rz. 260 Einzelheiten sind bei den vergeblichen Aufwendungen ausgeführt (siehe Rn 331 f.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 2. Anspruchsgrundlage

a) Schaden, aber kein Anspruch Rz. 17 Der Umstand, dass Fremdverhalten Schäden herbeigeführt hat, bedeutet nicht automatisch, dass hierfür stets auch jemand anderer einzustehen hat. Materielle Vermögenseinbußen und immaterielles Schmerzensgeld sind nur dann zu zahlen, wenn eine Anspruchsnorm einen Ersatzanspruch dem Grunde nach dem Beeinträchtigten zuweist und einen Dritten z...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 8. Dienstleistungen

a) Außereheliche Gemeinschaft Rz. 207 Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 67 ff.). b) Entgangene Dienste Rz. 208 Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 9 (siehe § 9 Rn 2 ff.). c) Familienbetrieb Rz. 209 Werden im Familienbetrieb unentgeltliche Leistungen erbracht, kann der fiktive "übliche Lohn" den Maßstab für das Schadenvolumen sein, sofern dieser vom Betrieb erwirtschaftet wird...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Reflexwirkung

aa) Allgemein Rz. 21 Die Einstandspflicht eines Schädigers erstreckt sich nicht auf solche Folgeschäden seiner unerlaubten Handlung, die bei wertender Betrachtung nicht mehr in einem inneren Zusammenhang mit der Unfallverletzung des Geschädigten stehen, sondern mit dieser nur eine bloß zufällige äußere Verbindung haben und sich deshalb letztlich als Verwirklichung eines allge...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Entgangene Dienste

Rz. 208 Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 9 (siehe § 9 Rn 2 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 9. Eigenleistungen im/am eigenen Heim

a) Kongruenz Rz. 215 Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den Verlust der Einsparungen, der durch den unfallbedingten Ausfall der Arbeitskraft am eigenen Grundstück entsteht, für Arbeiten, die der Verletzte selbst ausgeführt hätte (Renovierungsarbeiten,[281] z.B. Streichen und Tapezieren; Eigenleistungen am Bau[282]); und zwar unabhängig davon, ob man diesen Schaden rechtli...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 1. Personenkreise

a) Allgemein Rz. 143 Abzugrenzen von den schadenersatzberechtigten – in ihren Rechten unmittelbar betroffenen – Verletzten und unfallkausal Verstorbenen sind die lediglich mittelbar Geschädigten. Während den unmittelbar beteiligten Personen das Schadenersatzrecht ein großes Spektrum ersatzfähiger Schadenpositionen zubilligt, gilt dieses für die am Haftpflichtgeschehen ("Unfal...mehr

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§ 3 Schadenersatz / I. Einleitung

1. Differenzhypothese Rz. 155 Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre.[203] Es ist ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen, in dessen Rahmen nach der sog. D...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 17. Gesellschaftliche Nachteile

a) Heiratschancen, verringerte Rz. 242 Verringerte oder verlorene Heiratschancen und damit eventuell einhergehend geminderte allgemeine Versorgungsmöglichkeit sind kein ersatzfähiger Schaden.[311] b) Soziale Einbuße Rz. 243 Der Verlust einer gesellschaftlichen Stellung rechtfertigt keinen Anspruch.[312]mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Gesellschafter

Rz. 306 Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 5 (siehe § 5 Rn 49 ff., § 5 Rn 174 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 21. Leibgeding

Rz. 253 Es ist auf die Ausführungen zum Entwertungsschaden (siehe Rn 226 ff.) zu verweisen.mehr

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§ 3 Schadenersatz / II. Rechtsgutverletzung

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§ 3 Schadenersatz / 23. Nebenklage

Rz. 257 Es ist auf die Ausführungen im Rahmen der Anwaltskosten zu verweisen (siehe § 17 Rn 78).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 25. Nutzungsausfall

Rz. 259 Einzelheiten sind bei den vergeblichen Aufwendungen ausgeführt (siehe Rn 322 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / 27. Pflegetätigkeit

a) Unentgeltliche Pflegetätigkeit Rz. 261 Wer unentgeltlich für einen Anderen Dienstleistungen erbringt und dann unfallkausal dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, hat keinen Verdienstausfall (siehe Rn 168; § 8 Rn 61).[320] Der Verletzte selbst erleidet keinen Schaden, da die Arbeitskraft nicht gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wurde; der Empfänger der j...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 38. Verlust

a) Wertgegenstände Rz. 336 Grundsätzlich kann der Verlust von Wertgegenständen (auch durch Diebstahl oder Unterschlagung Dritter nach dem Unfall, aber auch im Krankenhaus) entschädigungspflichtige Folge eines Haftpflichtgeschehens sein.[417] Rz. 337 Werden Wertgegenstände oder Bargeld, die beim Unfall mitgeführt wurden, nach dem Unfall nicht mehr aufgefunden, spricht kein Ansc...mehr

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§ 3 Schadenersatz / e) Unfallfremde Schadensanfälligkeit, Vorschaden

aa) Sozialrecht – Zivilrecht Rz. 125 Häufig ist der Unfall gar nicht die eigentliche Schadensursache, sondern ein schon bestehender Vorschaden, eine schicksalsbedingte Schadensanfälligkeit oder eine vorbestehende psychische Labilität. Rz. 126 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Da medizinische Gutacht...mehr