Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / III. § 1579 Nr. 2 BGB: Verfestigte Lebensgemeinschaft als neuer Härtegrund

Dieser Härtegrund, der bisher in der schwammigen Vorschrift des Nr. 7 erfasst wurde, ist als eigenständiger Ausschlusstatbestand normiert worden. Die Vorschrift will an rein objektive Gegebenheiten anknüpfen und eine Veränderung in den Lebensverhältnissen des Unterhaltsbedürftigen berücksichtigen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Die Rechtf...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / e) Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 35 Aber selbst bei geschiedenen Eheleuten ist nicht von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen, wenn das Bezugsrecht nach Scheidung der Ehe über längere Zeit nicht widerrufen worden ist.[17]mehr

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§ 6 Haftung / b) § 1568b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 35 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Eintritt des Ehegatten, § 563 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 41 Das Eintrittsrecht des Ehegatten regelt § 563 Abs. 1 BGB. Diese Eigenschaft beginnt mit der standesamtlichen Eheschließung nach den §§ 1310 ff. BGB und endet mit der Scheidung nach den §§ 1564 ff. BGB, §§ 606 ff., 622 ff. ZPO oder der Aufhebung nach §§ 1313 ff. BGB. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Lebt ...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / d) Unbestimmte Bezugsberechtigte

Rz. 34 Wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages als Bezugsberechtigte "die Ehefrau" genannt hat, bleibt diese zunächst Bezugsberechtigte, selbst wenn die Ehe später geschieden wurde. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Versicherungsnehmer nach der Scheidung wieder geheiratet hat. § 2077 BGB findet auch keine analoge Anwendung.[15] Damit ist jedoch noch nic...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Darüber hinaus beabsichtigen sie, auf eigenen Wunsch hin, die Europäische Union vollends zu verlassen. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 EuErbVO hat.[54] England und Wales folgen ...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IV. Wandel der Interaktion innerhalb der Erbengemeinschaft aufgrund eines Wandels der familiären Strukturen

Rz. 13 Neben der rechtstatsächlichen Frage nach einem Wandel der Zusammensetzung der Erbengemeinschaften steht die nach dem Wandel des Charakters der Personengruppe, ohne dass die einzelnen "Typen" von Mitgliedern sich geändert hätten. Es geht besonders um Erbengemeinschaften, die aus Mitgliedern einer Familie bestehen. Sie entstehen regelmäßig bei Eintritt der gesetzlichen ...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / I. Die gesetzliche Regelung

Nach § 50 Abs. 1 S. 1, 1. Var. FamGKG ist für Versorgungsausgleichssachen – mit Ausnahme der Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – ein Regelwert von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute anzusetzen. Insoweit ist es unerheblich, ob das Verfahren isoliert oder als Folgesache geführt wird oder als späteres Abänderungsverfahren. Für Ansprüche nach der Scheidung i...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fortbestehen der Angehörigeneigenschaft (§ 15 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den Fällen der Nr. 2, 3 und 6 bleibt nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 AO das Angehörigenverhältnis auch dann bestehen, wenn die die Beziehung begründende Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, d. h. durch Tod, Scheidung oder gerichtliche Aufhebung aufgelöst ist. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als nach zivilrechtlicher R...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Anwaltsregress

OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern, auf der Grundlage des Parteivorbringens im Regre...mehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / III. Bewertungszeitpunkt

Maßgebender Bewertungszeitpunkt ist nach § 34 FamGKG der Zeitpunkt der Antragstellung. Das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute ist zu diesem Zeitpunkt zu bewerten. Im Falle eines Scheidungsverbundverfahrens ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Scheidungsantrag eingereicht worden ist.[18] Zwar bedarf es für den Versorgungsausgleich, soweit der Wertausgleich bei der Scheid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. § 59 Abs. 1 S. 5 FamGKG i.V.m. § 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig, insbesondere ist bei der gewünschten Herabsetzung des Verfahrenswertes um 4.270 EUR der erforderliche Be...mehr

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AGS 10/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 437 ff.) mit den Verfahrens- und Gegenstandswerten in Verfahren betreffend die Ehewohnung. Hier werden die Werte häufig immer noch unzutreffend festgesetzt. So wird insbesondere nicht beachtet, dass auch Verfahren auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung mit dem Regelwert zu bewerten sind. Umstritten ist d...mehr

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FF 10/2018, Veröffentlichun... / 2 Anmerkung

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen von Privatleuten im Internet, insbesondere in sog. sozialen Netzwerken wie Facebook u.Ä., steht in den letzten Jahren nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der juristischen Diskussion. Im familienrechtlichen Bereich betrifft dies oft das Einstellen von Lichtbildern von Kindern, das dem jeweils anderen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bindung an Entscheidungen anderer Behörden und Gerichte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von erheblicher Bedeutung ist die Frage, ob und wie weit die Finanzbehörden an Entscheidungen anderer Behörden (Gerichte) gebunden sind, die auf den Steuertatbestand einwirken, sei es im Ganzen, sei es hinsichtlich einzelner Merkmale. Als Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden, auch wenn das nicht ausdrücklich in einer ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / bb) Gemeinschaftliches Testament nach Scheidung

Rz. 40 Ist die Ehe geschieden, so kann durch ein gemeinschaftliches Testament nach der Scheidung der für die Grundbuchberichtigung erforderliche Nachweis der Erbfolge nicht mehr geführt werden, weil § 2268 BGB i.V.m. § 2077 BGB eine Vermutung für das Unwirksamwerden des gemeinschaftlichen Testaments enthält.[41]mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Verwaltung des Kindesvermögens nach Scheidung der Eltern

aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB. bb) Entzug des Ve...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / V. Vaterschaft im Falle der Ehescheidung

Rz. 29 Wurde das Kind nach rechtskräftiger Scheidung geboren, so ist zur Bestimmung der Vaterschaft die Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Heiratet die Mutter vor der Geburt des Kindes wieder, so ist nach der Vermutungsregel des § 1592 Nr. 1 BGB die Vaterschaft des neuen Ehemannes anzunehmen. Wird das Kind nach Anhängigkeit d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / A. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 1 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung enthalten. Dem Ehegatten steht neben den Ordnungserben eine Art Sondererbrecht zu. Entscheidend für die Höhe des Ehegattenerbteils ist zum einen der eheliche Güterstand und zum anderen, neben welcher Erbenordnung der Ehegatte Erbe wird. Der Ehegatte des Erblassers ist nicht erbberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Tode...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Weiter bestehendes gemeinsames Sorgerecht

Rz. 282 Die Eltern minderjähriger Kinder bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam Inhaber des elterlichen Sorgerechts und damit des Rechts zur Vermögenssorge. Ausnahmsweise kann bereits ab dem endgültigen Getrenntleben auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge auf ihn allein übertragen werden, § 1671 BGB.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / hh) Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung in Einzelfällen

Rz. 313 Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten Fallkonstellation: Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann (EM) bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die E...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB bzw. nach § 6 S. 2 LPartG/§ 1365 BGB

Rz. 282 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[300] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[301] Allerdings prüft da...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Definition der Vaterschaft

Rz. 11 Das Gesetz stellt auf den familienrechtlichen Vaterbegriff ab, andere, insbesondere soziale Vaterschaftsbegriffe sind erbrechtlich unerheblich. Bislang beschränkt sich die abstammungsrechtliche Vaterschaft auf einen Vater.[11] Vater eines Kindes ist der Mann, der entwedermehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Surrogation

Rz. 289 Surrogate solcher Vermögensteile, die dem Verwaltungsrecht der Eltern oder einem von ihnen entzogen sind, fallen wiederum in diesen besonderen Vermögensteil, der dem elterlichen Verwaltungsrecht entzogen ist, § 1638 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile im Erbscheinsverfahren

Rz. 350 Ist die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung Vorfrage in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Erbscheinsverfahren oder in einem Erbrechtsprozess (z.B. beim gesetzlichen Erbrecht oder Pflichtteilsrecht des Ehegatten), stellt sich die Frage, ob das Scheidungsurteil unmittelbar in Deutschland Wirkung entfaltet oder förmlich anerkannt werden muss. Handelt es sic...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 9. Familienschiedsgerichte

Rz. 30 Gute Erfahrungen mit einem von den Parteien nach Entstehung des Streits eingesetzten Schiedsgericht macht das Süddeutsche Familienschiedsgericht mit Sitz in München.[67] Sein norddeutsches Pendent ist das Norddeutsche Familienschiedsgericht [68] Ehesachen – d.h. auch die Scheidung selbst – nach §§ 121 ff. FamFG und Kindschaftssachen nach §§ 151 ff. FamFG sind nicht schi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Wegfall der Bindungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 537 Die Bindungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt auch dann, wenn der Erbvertrag durch Vorversterben des Bedachten gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Eheleute in einem Erbvertrag durch...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / dd) Gestaltungsfragen

Rz. 13 In der Regel ist es unproblematisch, wenn Ehegatten im Rahmen der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testamentes beraten werden. Sind sich die Ehegatten allerdings uneins, welches der Kinder beispielsweise zum Erben berufen werden soll, darf der Rechtsanwalt nicht weiter beraten. Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich die Ehegatten wegen Änderung einer früheren ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 43 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten, § 727 BGB, oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Bei einer Ehegatteninnengesellscha...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 7. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 262 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / bb) Bewertung von Handelsunternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 24 Handelsunternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen und Praxen von Freiberuflern[34] sind mit ihrem wirklichen Wert unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Bewertungsmethoden anzusetzen. Grundsätzlich ist nicht der aus der Bilanz ersichtliche Buchwert maßgebend.[35] Rz. 25 Ziel der Wertermittlung ist es, das Unternehmen mit seinem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grun...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / (2) Definition der Vaterschaft

Rz. 216 Vater eines Kindes ist der Mann, der entweder Das Gesetz folgt einer Vermutung, dass bei einer bestehenden Ehe eine große Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Ehemannes spricht. Das bedeutet aber auch: Ein Kin...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 276 Zwei Bereiche mit familienrechtlichem Bezug sind im Testamentsrecht von praktischer Bedeutung: Zum einen der Eingriff in elterliche Vermögensverwaltungsrechte. Nach Scheidung einer Ehe wird nicht selten der Wunsch an den Berater herangetragen, eine Regelung zu finden, die verhindert, dass das Vermögen, das die gemeinschaftlichen Kinder erben werden, nicht vom geschied...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zweiseitiger oder mehrseitiger Erbvertrag

Rz. 487 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiede...mehr

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§ 18 Beratung des durch ein... / D. Der bezugsberechtigte (begünstigte) Ehegatte

Rz. 11 Ein häufiges Problem ist die Frage, ob der in einer Lebensversicherung als bezugsberechtigt genannte Ehegatte im Valutaverhältnis zu den Erben die Zuwendung behalten darf, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers bereits geschieden wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 2077 BGB nicht analog auf die Nennung der des Ehegatten als Bezugsberechtigten anzuwenden.[14]...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 283 Werden minderjährige Kinder geschiedener Eltern Erben eines Elternteils, so steht letztlich das Vermögenssorgerecht an dem ererbten Vermögen grundsätzlich dem anderen Elternteil, also dem geschiedenen Ehegatten, zu. Geschiedene Erblasser wünschen den Eintritt einer solchen Situation häufig nicht. In einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser gemäß § 1638 BGB a...mehr

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§ 32 Mediation / D. Die Anwendung im Erbrecht

Rz. 4 Wenn Konfliktparteien auch über den momentanen Konflikt hinaus in Zukunft miteinander kooperieren sollen, wollen oder müssen, ist es sinnvoll, wenn dieser Konflikt so gelöst wird, dass es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Dies gilt bei:mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Bewertung eines Grundstücks

Rz. 20 Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 (BGBl I 2010, 639) legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Sie unterscheidet Rz. 21 Am häufigst...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.3 Nichtanwendbarkeit

Nach Art. 9 Abs. 3 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 3 EuPartVO findet die Vorschrift des Art. 9 dann keine Anwendung, wenn die Ehegatten eine Ehescheidung, eine Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder eine Ungültigerklärung der Ehe bzw. die Partner eine Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft erwirkt habe, die im Mitgliedsstaat des angerufenen Gerichts aner...mehr