Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 4 Ehe / d) Anspruch auf Trennungsunterhalt

Rz. 146 Leben Ehegatten voneinander getrennt, kann gemäß § 1361 BGB der eine Ehegatte von dem anderen den nach den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Vom Eintritt der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens an gehören hierzu auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der verminder...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Stellung des Scheidungsantrags

Rz. 356 Der Antrag auf Scheidung der Ehe kann wegen des in § 114 Abs. 1 FamFG normierten Anwaltszwangs von den Beteiligten nicht selbst rechtswirksam gestellt werden, sondern ist erst dann zulässig, wenn er von einem Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigtem für den Antragsteller gestellt wird. Rz. 357 Die Zustimmung zur Scheidung hingegen ist ohne Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsvereinbarung

Rz. 386 Im Unterschied zum Ehevertrag, der zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, in dem keine konkrete Scheidungssituation absehbar ist, handelt es sich bei einer Scheidungsvereinbarung um eine Regelung über eine konkret bevorstehende oder bereits anhängige Scheidung. Die Ehe ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits gescheitert.[302] Grundsätzlich ist die Frage nach de...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahrensrecht

Rz. 511 Ein wirklicher Vorteil des Verbundes ist vor allem die im Vergleich zur isolierten Rechtsverfolgung bestehende Beschleunigung des Verfahrens. Scheidung und Folgesachen werden gemeinsam entschieden, § 142 Abs. 1 FamFG. Die Verfahrenskostenhilfeentscheidung gilt für die Scheidung samt Folgesachen, § 149 FamFG. Leider muss trotzdem für jede Sache eine separate Erklärung...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Rz. 562 Grundsätzlich sind die Ehegatten nach der Scheidung selbst dafür verantwortlich, für ihren Unterhalt zu sorgen, § 1569 S. 1 BGB. Wenn aber die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 1570 bis 1576 BGB erfüllt sind, kann ein Unterhaltsschuldverhältnis zwischen den Ehegatten bestehen, also ein Anspruch des einen Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung von Unterhalt auch nach...mehr

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§ 4 Ehe / (5) Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 497 Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat, § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB. Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags gilt die durch § 2077 Abs. 3 BGB wid...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 181 Die Gegenstandswerte in Haushaltssachen richten sich nach § 48 Abs. 2 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht, die grundsätzlich unabhängig vom Wert der jeweiligen Haushaltsgegenstände sind. Rz. 182 In Verfahren nach § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361a BGB – auf Herausgabe und Überlassung von Haushaltsgegenständen aus Anlass der Trennung) ist von einem We...mehr

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§ 9 Ehesache / III. Hilfsantrag

Rz. 15 Wird primär Aufhebung der Ehe beantragt und hilfsweise die Scheidung, gilt § 39 Abs. 1 S. 2 FamGKG. Der Wert der Scheidung wird dem Wert der Aufhebung hinzugerechnet, wenn darüber entschieden wird. Es gilt nicht § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG. Aufhebung und Scheidung betreffen nicht denselben Gegenstand i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG. Beispiel 1: Aufhebung der Ehe, hilfsweis...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / (4) Problem: Trennungsunterhalt

Rz. 130 Wird Trennungsunterhalt geltend gemacht, gelten für den Wert der zukünftigen Leistungen zunächst auch einmal die auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Ist allerdings davon auszugehen, dass die Scheidung vor Ablauf eines Jahres rechtskräftig ausgesprochen werden wird, soll bei den künftigen Leistungen nach einer Auffassung ein kürzerer Zeitraum als zwölf ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VIII. Wiederaufnahme abgetrennter Versorgungsausgleichsverfahren nach altem Recht

Rz. 216 War das Scheidungsverfahren nach altem Recht, also noch nach der ZPO i.d.F. vor dem 1.9.2009 eingeleitet und war die Folgesache Versorgungsausgleich worden, gilt Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG. Diese Regelung hat zur Folge, dass das abgetrennt...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Anspruch auf Überlassung von Haushaltsgegenständen nach § 1568b BGB

Rz. 559 Gemäß § 1568b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere anlässlich der Scheidung die im gemeinsamen Eigentum stehenden Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, wenn er auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere oder ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) "Rentnerprivileg"

Rz. 475 Da ein Scheidungsantrag in der Regel auch den Anlass dazu gibt, den Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten durchzuführen (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG), war nach altem Recht vor Einreichung des Scheidungsantrags zwingend darauf zu achten, ob der Antragsteller kurz vor der Pensionierung bzw. Verrentung stand. Denn bis zum 1.9.2009 gab es das sogenannte "Rentnerprivi...mehr

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§ 4 Ehe / c) Bedeutung und Umfang der Sache

Rz. 408 Nachdem ein Verfahrenswert anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten ermittelt wurde, ist dieser anhand einer Gesamtabwägung zu überprüfen.[329] Hierfür ist auf den Umfang der Ehesache, also der Scheidungssache, abzustellen, wobei maßgeblich nur der Umfang des gerichtlichen, nicht des außergerichtlichen Verfahrens ist.[330] Ein Zuschlag auf den a...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 1. Ehewohnungssachen

Rz. 10 Soweit das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung hat (§ 41 S. 1 FamGKG), ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1361b BGB ist folglich von einem Regelwert in Höhe von 1.500,00 EUR auszugehen und bei Ansprüchen nach § 1568a BGB von 2.000,00 EUR. Beispiel 5: Einstweilige Anordnung Ehew...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 78 Die Gegenstandswerte in Ehewohnungssachen richten sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG, der jeweils Regelwerte vorsieht. Rz. 79 In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB) ist von einem Wert in Höhe von 3.000,00 EUR auszugehen. Dieser Regelwert gilt nicht nur für Anträge auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung, sondern auch für Antr...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Verfahrenswert

Rz. 191 Der Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Verfahren Bezug genommen werden (siehe hierzu § 7 Rdn 374 ff., § 8 Rdn 343 ff.). Beispiel 103: Beschränkte Beschwerde Das FamG hat die Scheidung ausgesprochen (Werte: E...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Grundsätze

Rz. 13 Maßgebend ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel 2: Ehesache, Nettoeinkommen der Eheleute (I) Die Ehefrau reicht die Scheidung ein. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes zum Zeitpunkt der Einreichung beträgt 5.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,00 EUR. Vermögen und Kinder sind nicht vorhanden. Das monatliche Nettoeinkommen beider...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 88 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 24: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Überlassung de...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 4. Haushaltssachen

Rz. 23 Auch hier wird i.d.R. eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache angenommen, so dass der Hauptsachewert nach § 41 S. 1 FamGKG zu ermäßigen ist. Es ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1568b BGB ist folglich von einem Regelwert von 1.500,00 EUR und bei Ansprüchen nach § 1361a BGB in Höhe von 1.0...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens

Rz. 123 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV erhält der Anwalt eine Terminsgebühr auch dann, wenn er mit dem Gegner oder dessen Anwalt eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt. Dabei muss es sich nicht einmal um anhängige Gegenstände handeln. Beispiel 51: Terminsgebühr durch Besprechung (I) Die Scheidung ist eingereicht (Werte: Ehesache 9.000.00 EUR...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 189 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar. Beispiel 90: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die aus der Ehewohnung ausgez...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 157 Ist dem Verbundverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV aus der Ehesache oder einer Folgesache vorausgegangen, so ist diese hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Rz. 158 Achtzugeben ist, dass nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nur bei demselben Gegenstand anzurechnen ist. Daran fehlt es, wenn der Anwa...mehr

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§ 4 Ehe / VI. Verfahren

Rz. 454 Das Verfahren in Ehescheidungssachen richtet sich nach §§ 121 ff. FamFG. Denn die Scheidung der Ehe ist gemäß § 121 Nr. 1 FamFG eine Ehesache, für die die speziellen Verfahrensregeln der §§ 121 ff. FamFG gelten. 1. Zuständigkeit Rz. 455 Sachlich zuständig ist gemäß §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG in Verbindung mit §§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 1 FamFG das Amtsgericht als Familien...mehr

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§ 4 Ehe / VII. Sonstige Hinweise an den Mandanten

Rz. 584 In einem Beratungsgespräch sollte nicht nur auf die gegebenenfalls in Betracht kommenden Ansprüche infolge einer Scheidung hingewiesen werden, sondern es sollten mit ihm auch rein faktische Folgen der Trennungs- und Scheidungssituation besprochen werden. 1. Zusammenstellen der Unterlagen Rz. 585 Um errechnen zu können, ob Ehegatten im Falle einer Scheidung gegenseitige...mehr

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§ 4 Ehe / I. Anwaltszwang

Rz. 355 Die Scheidung ist eine Ehesache gemäß § 121 Nr. 1 FamFG mit der Folge, dass sie als Familienstreitsache zu qualifizieren ist. Deswegen müssen sich Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, vor dem Familiengericht und im Falle der Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 114 Abs. 1 FamF...mehr

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§ 4 Ehe / c) Trennung von drei Jahren

Rz. 441 Ebenfalls unwiderlegbar vermutet wird das Gescheitertsein der Ehe, wenn die Ehegatten seit drei Jahren voneinander getrennt leben, § 1566 Abs. 2 BGB. Leben die Ehegatten also zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits drei Jahre voneinander getrennt, ist der Beweisausgeschlossen, dass die Ehe nicht zerrüttet ist. Eine Beweisaufnahme darf nicht mehr durchgeführt werden....mehr

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§ 4 Ehe / c) Folgen

Rz. 508 Eine Verbundentscheidung über Scheidung und Folgesache hat Folgen, manche rein prozessual, andere sind jedoch auch mit Rechtsverlust oder -vorteilen verbunden. Dementsprechend sind die Überlegungen hierzu, das heißt, ob die Sachen im Verbund oder isoliert beantragt werden, im Einzelfall abzuwägen. aa) Kostenrecht Rz. 509 Werden die Angelegenheiten im Verbund geltend ge...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Wohnungsüberlassungsanspruch gemäß § 1568a BGB

Rz. 555 Nach § 1568a Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder die Überlassung aus anderen G...mehr

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§ 4 Ehe / II. Vereinbarungen

Rz. 372 Es ist zu klären, ob die Ehegatten vor oder nach der Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen haben oder ob eine Scheidungsvereinbarung im Hinblick auf die konkret bevorstehende Scheidung getroffen wurde. Unter Umständen erübrigen sich dann bereits im Vorfeld Fragen im Hinblick auf Inhalt und Umfang von gegenseitigen Ansprüchen. Rz. 373 Sollte eine Vereinbarung – in...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Härtefallscheidung

Rz. 487 Muster 4.14: Härtefallscheidung Muster 4.14: Härtefallscheidung Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung wegen des Vorliegens eines Härtefalls des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ – gegen Frau _____________________...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 2. Wechselseitige Scheidungsanträge

Rz. 33 Die Werte wechselseitiger Scheidungsanträge werden nicht addiert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG) (siehe § 9 Rdn 16). Es bleibt beim einfachen Wert und zwar berechnet nach dem Datum des ersten Scheidungsantrags. Beispiel 8: Wechselseitige Scheidungsanträge Die Ehefrau reicht die Scheidung ein. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Volle Verfahrensgebühr und ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 113 Möglich ist, dass die Verfahrensgebühr zum Teil in voller Höhe und zum Teil nur in ermäßigter Höhe nach Nr. 3101 Nr. 1 VV entsteht. Rz. 114 Ein solcher Fall ist zum einen dann gegeben, wenn hinsichtlich einzelner Folgesachen eine vorzeitige Erledigung eingetreten ist. Dann entsteht aus dem Wert der Ehesache und gegebenenfalls auch einzelner Folgesachen die volle 1,3-V...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / d) Mindestwert

Rz. 354 Vorgesehen ist in den Fällen des § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG, also bei Verfahren aus Anlass der Scheidung (§ 50 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. FamGKG) und bei Verfahren nach der Scheidung (§ 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG) ein Mindestwert von 1.000,00 EUR (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Der Mindestwert gilt nicht je Anrecht, sondern greift nur, wenn der Prozentsatz aller Anrechte unter...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 36 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 37 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Rz. 38 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 360 Dass Streitigkeiten zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, weil sie nicht unter den Katalog der Familiensachen in § 111 FamFG fallen. Ausnahmen gelten allein für Gewaltschutzsachen nach § 111 Nr. 6 FamFG, für die nach § 23a Abs. 1 Nr. 1 GewSchG auch dann d...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Anrechnung in der Ehesache

Rz. 159 Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann der Anwalt auch hinsichtlich der Ehesache außergerichtlich tätig werden, etwa indem der Trennungszeitraum abgeklärt wird, indem die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung geklärt oder auch nur die Trennungsvoraussetzungen geschaffen werden. Daher kommt auch insoweit eine Anrechnung in Betracht. Beispiel 84: Anre...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Versorgungsausgleichssachen

Rz. 304 Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen (§ 217 FamFG). Dazu zählen sowohl Ausgleichsansprüche aus Anlass der Scheidung als auch Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich) einschließlich der sie betreffenden Abänderungsverfahren nach den §§ 225 ff. FamFG. Auch Anpassungsverfahren nach §§ 3...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / bb) Abänderungsverfahren nach §§ 225, 226 FamFG

Rz. 339 Verfahren nach §§ 225, 226 FamFG sind Abänderungsverfahren, die sich auf den Wertausgleich bei der Scheidung beziehen. Abänderungsverfahren nach den §§ 225, 226 FamFG sind nur auf Antrag durchzuführen. Voraussetzung ist eine wesentliche Änderung nach dem Ende der Ehezeit (§ 225 Abs. 2 FamFG). Abänderungsanträge leiten immer gesonderte Verfahren ein und stellen damit ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (2) Abgetrennte Verfahren in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG

Rz. 325 Um isolierte Verfahren handelt es sich auch in den Fällen des Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG, nämlich wenn Beispiel 142: Abtrennung des Versorgungsausgleichs vor dem 1...mehr

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§ 4 Ehe / bb) "Verfrühter Scheidungsantrag"

Rz. 478 Wird ein Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht, ohne dass es sich um einen Härtefall handelt, liegt ein "verfrühter Scheidungsantrag" vor. Dieser Antrag ist unbegründet. Das Gericht hat eigentlich zwingend und umgehend einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzu­beraumen, um eine möglichst frühzeitige Abweisung des unbegründeten Sch...mehr

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§ 4 Ehe / III. Umfang der Vollmacht

Rz. 390 Gemäß § 114 Abs. 5 FamFG bedarf der Bevollmächtigte einer Ehesache einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die erteilte Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich dann automatisch auf die Folgesachen. Das bedeutet, dass für Ehesachen nicht lediglich die ansonsten übliche für Zivilrechtsverfahren vorformulierte Vollmacht ausreichend ist. Stattd...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Kfz-Versicherung

Rz. 578 Grundsätzlich ändert sich auch hier an dem bereits geschlossenen Vertrag zwischen einem Ehegatten und einer Kfz-Versicherung allein durch die Ehescheidung nichts. Derjenige, der den Vertrag geschlossen hat, ist auch weiterhin Versicherungsnehmer, der andere Ehegatte nicht. Es ist also immer darauf hinzu­weisen, dass gegebenenfalls ein eigener Versicherungsvertrag abg...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Gemeinsame Vertretung der Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 362 Ehegatten, die sich bereits über die Scheidung und ihre Folgen einig sind, wünschen häufig die Vertretung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren. Dahinter steht der Wunsch, die durch das Scheidungsverfahren entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) zu minimieren. Das ist dem Rechtsanwalt aufgrund seiner Berufspflicht, nur...mehr

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§ 4 Ehe / a) Ladung

Rz. 522 Die Beteiligten sind zu dem Termin der mündlichen Verhandlung zu laden, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 214 ZPO. In der Ladung wird den Beteiligten der Termin mitgeteilt (§ 216 ZPO) und sie werden über die Folgen der Versäumung des Termins in Kenntnis gesetzt (§ 215 ZPO). Rz. 523 Das Gericht hat den Termin in einer Scheidungssache stets so zu bestimmen, dass es den beteilig...mehr

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§ 4 Ehe / b) Sonstige Vereinbarungen

Rz. 382 Treffen Ehegatten Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt, müssen diese gemäß § 1585c S. 2 BGB notariell beurkundet werden, wenn die Vereinbarungen vor Rechtskraft der Scheidung getroffen wurden. Anders als beim klassischen Ehevertrag nach §§ 1408, 1410 BGB ist hierfür nicht die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar notwendig. Angebot und Annah...mehr

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§ 4 Ehe / (1) Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 493 Vom Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an gehören zum Anspruch auf Trennungsunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit, § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB. Da nach der Scheidung in der Regel der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, sind die Ehegatten bis zur Rechtshängigkeit des Sc...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Bankvollmachten

Rz. 586 Da während der Ehe gemeinsam gewirtschaftet wird, verfügen Ehegatten in der Regel gemeinsam über Konten. Entweder handelt es sich von vornherein um ein Gemeinschaftskonto oder die Ehegatten haben sich gegenseitig Kontovollmacht eingeräumt. Mit Trennung oder Scheidung ändern sich die vertraglichen Konstellationen nicht automatisch, auch wenn die Ehegatten das oft denk...mehr