Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 – 19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Der BGH hat sich in mehreren Beschlüssen mit dem Erfordernis der konkreten Benennung der maßgeblichen Versorgungsregelungen im Rahmen der internen Teilung befasst.[19] Die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung im Rahmen der internen Teilung erfordert eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des für den Berechtigten zu übertragenden Versor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschuldverhältnis bei Trennung und Scheidung

I. Einleitung Schulden machen ist nicht unehrenhaft. Der Staat macht es uns vor. Und will man irgendwann im Leben beispielsweise eine Immobilie sein Eigen nennen, bleibt einem zumeist gar nichts anderes übrig, will man nicht das Haus erst am Ende seines Lebens beziehen. Mit anderen Worten: Schulden sind üblich und bis zu gewissen Grenzen auch nichts, was unvernünftig oder unwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschul... / III. Die Gesamtschuld nach Trennung und Scheidung

Nach dem Scheitern der Ehe und der Aufhebung der Lebensgemeinschaft ist das Gegenseitigkeitsverhältnis, das es gerechtfertigt hat, den Ehegatten von der Ausgleichspflicht nach § 426 Abs. 1 BGB zu befreien, aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt entfällt also der Grund dafür, von einer Inanspruchnahme des anderen Ehegatten abzusehen, so dass jetzt, sofern sich nicht aus den Umstände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / V. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 ff. VersAusglG)

Wurde bei Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach dem bis 31.8.2009 geltenden Recht ein Anrecht des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten nach Teilausgleich gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG verrechnet, so ist die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG entsprechend gemindert.[52] Wird hierbei ein Anrecht aus der gesetzlichen Rentenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ehegatten (Abs. 1 StKl. I Nr. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Ehegatte fällt unter die Steuerklasse I, wenn die Ehe[2] bis zum Tod bestanden hat und nicht durch Scheidung rechtskräftig geschieden worden war (s. § 1564 Satz 2 BGB).[3] Ob er dauernd getrennt lebte, ist unerheblich. Der rechtskräftig geschiedene Ehegatte[4] fällt unter die Steuerklasse II (Nr. 7) ebenso der Partner einer rechtskräftig für nichtig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschul... / IV. Einzelfälle

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen mit Ausgleichsansprüchen aus dem Gesamtschuldverhältnis nach Trennung oder Scheidung befassen müssen. Diese sollen im Folgenden dargestellt werden. 1. Gesamtschuldverhältnis und Hausschulden Wirtschaftlich am bedeutendsten sind sicher die Schulden aus der Finanzierung einer Immobilie. Sind beide Partn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 3. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Nach § 18 VersAusglG sollen gleichartige Anrechte beider Ehegatten mit geringer Ausgleichswertdifferenz und einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgeglichen werden. Habe beide Ehegatten jeweils Anrechte aus sogenannten "Riester-Verträgen" erworben, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich dabei um gleichartige Anrechte im Sinne des § 18 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschul... / 3. Gesamtschuldverhältnis und Mietschulden

Hinsichtlich gemeinsam begründeter Mietschulden gilt dasselbe wie sonst auch: Während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft ist ein Anspruch auf Ausgleich wegen geleisteter Mietzahlungen wegen der Überlagerung des Gesamtschuldverhältnisses durch die ehelichen Lebensverhältnisse ausgeschlossen. Wie auch sonst lebt das Gesamtschuldverhältnis jedoch mit dem Scheitern de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Das OLG Rostock stellt klar, dass der mit der Reform des Versorgungsausleichs eingetretene Wegfall des Rentnerprivilegs keinen Härtefall im Sinn des § 27 VersAusglG darstellt. Erst wenn die Kürzung der Anrechte zu einer weiteren Belastung führt, die zu einem grob unbilligen Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten führt, kann eine Korrektur vorgenommen werden.[58] Scheidet ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Frankfurt, Beschl. v. 31.1.2020 – 4 UF 42/19, FamRZ 2020, 1552 m. Anm. Borth, S. 1555 1. Zur Wirksamkeit eines Ehevertrags. 2. Steht dem Wertausgleich eines Anrechts bei der Scheidung im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG dessen Unwirtschaftlichkeit entgegen, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte auch im zweiten Rechtszug einen (hilf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Das Gesamtschul... / I. Einleitung

Schulden machen ist nicht unehrenhaft. Der Staat macht es uns vor. Und will man irgendwann im Leben beispielsweise eine Immobilie sein Eigen nennen, bleibt einem zumeist gar nichts anderes übrig, will man nicht das Haus erst am Ende seines Lebens beziehen. Mit anderen Worten: Schulden sind üblich und bis zu gewissen Grenzen auch nichts, was unvernünftig oder unwirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 Abs. 2 VersAusglG)

Die mit dem nachehezeitlich eingetretenen Versorgungsfall einhergehende Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden Anwartschaftsdynamik einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung gehört zu den auf den Ehezeitanteil zurückwirkenden tatsächlichen Änderungen, die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung über den Wertausgleich bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2020, Die Namensänderung als Vollstreckungshindernis

Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Mit der Geburt erhält man ihn von den Eltern und kann ihn dann eigentlich nicht mehr loswerden. Also doch eigentlich kein Problem der Vollstreckung! Einmal tituliert ist der Schuldner – oder auch der Gläubiger – stets zu identifizieren. Leider stellt sich die Wirklichkeit anders dar. Es kann in unterschiedlichen Konstellationen zu Änd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung

Mit Spannung erwartet wurde die Entscheidung des BVerfG zur externen Teilung betrieblicher Direktzusageanrechte und betrieblicher Anrechte im Durchführungsweg Unterstützungskasse gemäß § 17 VersAusglG. Nach dieser Bestimmung ist eine externe Teilung des Anrechts möglich, sofern der Ausgleichswert die Beitragsbemessungsgrenze gemäß §§ 159, 160 SGB VI (derzeit 82.800,00 EUR) n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Justiz und Kommunikation in Corona-Zeiten

Gabriele Ey Mit der Anbindung der Justiz an das besondere elektronische Anwaltsfach (beA), der Schaffung der Technik für eine mündliche Verhandlung per Videokonferenz und der Einführung der elektronischen Akte stellt sich die Justiz den Herausforderungen der digitalen Welt. Auf dem Wege dorthin werden noch viele Hürden zu überwinden sein. Durch die Corona-Krise sind die Chanc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat sich in mehreren Beschlüssen mit dem Erfordernis der konkreten Benennung der maßgeblichen Versorgungsregelungen im Rahmen der internen Teilung befasst.[19] Die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung im Rahmen der internen Teilung erfordert eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des für den Berechtigten zu übertragenden Versorgunganrechts und z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Gerichtliche W... / 1 Aus den Gründen

Die mit Schriftsatz vom 30.4.2020 eingelegte Beschwerde gegen die Weigerung des AG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin und vormaligen Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin festzusetzen, ist als Untätigkeitsbeschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG zulässig. Das AG hat bis zuletzt über den Antrag der Beschwerdeführerin vom 5.3.2019, den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VII. Tod eines Ehegatten (§ 31 VersAusglG)

Verstirbt der insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte nach Rechtskraft der Ehescheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich ist festzustellen, dass aufgrund des Besserstellungsverbots ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfindet.[63] Der Anspruch ist nicht vererblich.[64] Der BGH hat bereits festgestellt, dass in Abänderungsverfahren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / D. Scheidung

Rz. 48 Die Scheidung hat zwei Grundformen: einvernehmliche Scheidung und Scheidung durch Klage (streitige Scheidung). Über die Scheidung entscheidet das Grundgericht. I. Einvernehmliche Scheidung Rz. 49 Der Grund für eine einvernehmliche Scheidung ist ausschließlich die zweifellos erklärte Zustimmung der Ehegatten zur Scheidung. Voraussetzung für eine solche Scheidung ist, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Anerkennung ausländischer Scheidungen

a) Scheidungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat Rz. 306 Gemäß Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangene Scheidungsurteile in jedem anderen Mitgliedstaat ohne Weiteres anzuerkennen, soweit nicht einer der Gründe für die Nichtanerkennung in Art. 22 lit. a–d Brüssel IIa-VO vorliegt. Dies gilt auch für die Trennung von Tisch und Bett unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / E. Scheidung und Folgen der Scheidung

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 249 Nachdem auch in Irland die Scheidung zugelassen worden ist, ist mittlerweile in nahezu allen europäischen Staaten (ausgenommen nur noch Malta und Vatikanstaat) die Scheidung anerkannt.[334] Allerdings bestehen noch erhebliche Differenzen in den Voraussetzungen für die Scheidung (in Irland beträgt die Trennungszeit fünf Jahre, vielfach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Auf die Zulässigkeit der Scheidung anwendbares Recht

a) Bestimmung des Scheidungsstatuts durch Rechtswahl Rz. 268 Das auf die Scheidung anwendbare Recht bestimmt sich seit dem 21.6.2012 anhand der Regeln in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO).[35...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / IV. Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Scheidungs- und Folgesachen

1. Anerkennung ausländischer Scheidungen a) Scheidungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat Rz. 306 Gemäß Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangene Scheidungsurteile in jedem anderen Mitgliedstaat ohne Weiteres anzuerkennen, soweit nicht einer der Gründe für die Nichtanerkennung in Art. 22 lit. a–d Brüssel IIa-VO vorliegt. Dies gilt auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Ausspruch der Scheidung bzw. Trennung von Tisch und Bett

a) Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO Rz. 251 Vorrangig ist hier die Brüssel IIa-VO zu beachten, die gem. Art. 1 Abs. 1 lit. a die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung der Ehe umfasst.[337] Hat keiner der Eheleute einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU, gehören die Eheleute nicht gemeinsam einem EU-Mitgliedstaat und ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Scheidung

Rz. 130 Eine Ehe kann nach schwedischem Recht nur durch Tod oder Scheidung aufgelöst werden (ÄktB 1:5). Eine andere Form der Auflösung gibt es nicht. Auch wenn es sich z.B. herausstellt, dass einer der Partner noch verheiratet war, bedeutet dies nicht die automatische Ungültigkeit der neuen Ehe – aber natürlich gibt dies die Möglichkeit der Scheidung.[104] Die heute geltenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 68 Auf Ehescheidungen, die in der RF erfolgen, findet unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Parteien zwingend russisches Recht Anwendung (Art. 160 Abs. 1 FGB). Das gilt auch für Ehescheidungen vor russischen Konsulaten im Ausland.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / a) Scheidungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 306 Gemäß Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangene Scheidungsurteile in jedem anderen Mitgliedstaat ohne Weiteres anzuerkennen, soweit nicht einer der Gründe für die Nichtanerkennung in Art. 22 lit. a–d Brüssel IIa-VO vorliegt. Dies gilt auch für die Trennung von Tisch und Bett unter Aufrechterhaltung des Ehebandes. Scheidungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 1. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 59 Zu einer einvernehmlichen Scheidung kommt es entweder auf Antrag beider Ehegatten oder wenn dem Antrag eines Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten folgt. Die einvernehmliche Scheidung kann sowohl vom Gericht als auch von einem öffentlichen Notar oder dem Standesamt ausgesprochen werden. a) Einvernehmliche gerichtliche Scheidung Rz. 60 Für die einvernehmliche ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / c) Die Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 46 Die Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip konnte vor der Reform von 2018 beantragt werden nach einer freiwilligen Trennung der Ehepartner von wenigstens drei Jahren, wenn diese Trennung auf eine Zerrüttung der Ehe zurückgeführt werden konnte. Die Scheidung konnte auch beantragt werden bei einer Trennung der Eheleute von wenigstens fünf Jahren infolge einer unheilbar s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / b) Gerichtliche Scheidungen aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat oder Dänemark

aa) Anerkennungsverfahren für ausländische Scheidungsurteile Rz. 308 Nach den allgemeinen Regeln des deutschen internationalen Zivilprozessrechts wirkt ein ausländisches Gestaltungsurteil im Inland ipso iure, soweit es im Urteilsstaat – nach dem dort geltenden Zivilverfahrensrecht – wirksam ist und nicht einer der in § 109 FamFG genannten Versagungsgründe (siehe Rdn 315) gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / dd) Anerkennung einer durch eine Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Scheidung

Rz. 317 In einer zunehmenden Zahl von Ländern (traditionell schon Japan,[405] China und Korea, seit längerem Russland, neuerdings auch Dänemark) wird die Vornahme unstreitiger Scheidungen staatlichen Verwaltungsbehörden übertragen, die nach Prüfung bestimmter (formaler) Voraussetzungen die Scheidung aussprechen bzw. registrieren (so z.B. bei Scheidung durch Akt einer Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / VI. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 55 Sofern sich das finnische Gericht als zuständig ansieht, wendet es auf die Scheidung gem. § 120 AL finnisches Recht an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 66 Zum auf die Scheidung anwendbaren Recht siehe Allgemeiner Teil § 2 Rdn 267 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 67 Zur Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen siehe Allgemeiner Teil § 2 Rdn 306 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / b) Die Scheidung nach dem Schuldprinzip

Rz. 45 Vor der Reform von 2018 setzte diese Scheidungsart voraus, dass ein Ehepartner sich schwerwiegender Verletzungen der Ehepflichten gegenüber seinem Ehepartner schuldig gemacht hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 58 Die Gerichte sind für die Ehescheidung nur in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen zuständig (Art. 21 FGB):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1. Scheidung vor dem Standesamt

Rz. 66 Sofern die Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, kann die einvernehmliche Scheidung vor dem Standesamt erfolgen (Art. 106 Abs. 1 Unterabs. 1 FGB). Es ist ausreichend, dass Einverständnis lediglich hinsichtlich der Ehescheidung selbst besteht. Zur Entscheidung über eventuelle vermögensrechtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Scheidungsfolgen kann n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Scheidung bei einvernehmlichem Antrag

Rz. 175 Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Scheidung bei einvernehmlichem Antrag ist, dass die Ehegatten sich nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen für sich und die Kinder einig sind. Rz. 176 Das Verfahren beginnt mit einem ricorso beim zuständigen Gericht, in dem die Ehegatten ihre bezüglich der Scheidungsfolgen getroffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 201 Eine im Ausland ausgesprochene Trennung oder Scheidung ist in Italien – auch außerhalb der Brüssel IIa-VO – ebenso wie sonstige Entscheidungen ausländischer Gerichte ohne weiteren gerichtlichen Akt wirksam (Art. 64 d.i.p.).[231] Das Berufungsgericht kann angerufen werden, um die Anerkennung zu bestätigen, wenn die Parteien darüber streiten oder wenn Vollstreckungsmaß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 49 Sofern sich die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Scheidung nicht unmittelbar aus Art. 21, 22 EUEheVO 2003 ergibt, ist diese detailliert in den ss. 44–52 Family Law Act (FLA) 1986 geregelt. Eine Overseas-Scheidung (d.h. die nicht von einem Gericht der britischen Inseln ausgesprochen wurde) ist danach in der Regel anzuerkennen, wenn sie nach dem Recht des Landes, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Einverständliche Scheidung

Rz. 56 Die einvernehmliche Scheidung erfolgt seit 2017 nach dem oben detailliert beschriebenen Verfahren vor dem Notar. Vor 2017 war die einvernehmliche Scheidung eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit (siehe Vorauflage).[99]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / VIII. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett

Rz. 149 Das am 1.6.1970 beschlossene Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett[235] ist (bei 20 Vertragsstaaten) in folgenden europäischen Staaten in Kraft getreten: Albanien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Luxemburg, der Republik Moldau, den Niederlanden, Norwegen, Polen (seit dem 24.6.1996 u.a. im Verhältnis zur Schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 57 Im Ausland ausgesprochene Scheidungen werden in Luxemburg anerkannt und benötigen weder Exequatur noch Eintragung im Zivilstandsregister. Dies gilt jedoch nur, soweit diese ausländischen Scheidungsurteile keine Zwangsvollstreckung auf sich in Luxemburg befindliche Güter erfordern. Automatische Rechtskraft in Luxemburg haben auch ausländische Urteile, welche im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 104 Die Schweiz ist Signatarstaat des Haager Übereinkommens vom 1.6.1970 über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen.[167] Gemäß dem in Art. 17 dieses Übereinkommens statuierten Günstigkeitsprinzip ist es einem Vertragsstaat nicht verwehrt, auf die Anerkennung im Ausland ergangener Ehescheidungen das günstigere, nationale Recht anzuwenden. Gestützt auf Art....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Streitige Scheidung

Rz. 45 Durch das Gesetz Nr. 1329/1983 wurde die Liberalisierung des griechischen Familienrechts verwirklicht. Als einziger Scheidungsgrund gilt nunmehr die starke Zerrüttung der Eheverhältnisse, und zwar unabhängig vom Verschulden eines der Ehegatten (Zerrüttungsprinzip, Art. 1439 ZGB).[76] Ferner wird im neuen Recht die einverständliche Scheidung offiziell anerkannt (Art. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 2. Die akzeptierte Scheidung (divorce accepté)

Rz. 162 Bei der akzeptierten Scheidung gem. Art. 233 Abs. 1 CC begehrt ein oder begehren beide Ehegatten die Scheidung und sind sich ohne Rücksicht auf die Gründe der Zerrüttung wie bei der einvernehmlichen Scheidung über das Scheitern der Ehe unwiderruflich einig. Allerdings liegt bei der akzeptierten Scheidung keine Scheidungsvereinbarung über die Scheidungsfolgen vor. Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Auflösung/Scheidung

Rz. 249 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt automatisch:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 80 Für Ehescheidungen ist gem. Art. 63 IPRG das Ehestatut maßgeblich, d.h. gem. Art. 60 IPRG das gemeinsame Personalstatut der Ehegatten und hilfsweise das am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten geltende Recht (vgl. Rdn 48 ff.). Eine anders lautende Regelung, wonach auf Ehescheidungen in der Ukraine unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten ukrainisches...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Das Scheidungsverfahren war vor der Reform von 2018 i.d.R. das Gleiche wie bei einer Scheidung nach dem Schuldprinzip. Das Verfahren wurde jedoch dadurch vereinfacht, dass es nur die durch die Trennung verursachte Zerrüttung der Ehe zu beweisen galt. Ggf. musste das Gericht auch über eine vom Kläger oder Beklagten angeführte Härteklausel befinden. Mit der Reform von 20...mehr