Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Spanien / V. Internationale Zuständigkeit der Gerichte

Rz. 92 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich.[106] Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Art. 22 LOPJ (spanisches Gerichtsverfassungsgesetz) eine Regelung zur internationalen Zuständigkeit spanischer Gericht in Ehesachen mit ausdrücklicher Benennung der Gerichtss...mehr

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Deutschland / 1. Voraussetzungen

Rz. 55 Ein förmliches Verfahren für die Trennung von Tisch und Bett kennt das deutsche Recht nicht. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB). Die bloß räumliche Trennung begründet für sich genommen kein G...mehr

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Slowakische Republik / 2. Drittstaaten

Rz. 49 Die internationale Zuständigkeit der Gerichte in Scheidungssachen bezüglich Drittstaaten richtet sich grundsätzlich nach den zwischenstaatlichen Verträgen und Abkommen. Liegt kein zwischenstaatlicher Vertrag vor, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem slowakischen IPRG. Dieses regelt, dass in Scheidungssachen die Zuständigkeit der slowakischen Gerichte vorliegt, w...mehr

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Frankreich / e) Steuerliche Behandlung

Rz. 194 Die steuerliche Behandlung von Abfindungs- bzw. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten ist in Art. 80quater, 156 Abs. 2 Nr. 2, 199octodecies CGI geregelt. Rz. 195 Handelt es sich um eine Einmalzahlung oder werden die Zahlungen über einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten erbracht, kann der Schuldner nach Art. 199octodecies CGI 25 % der erbrachten Leist...mehr

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Türkei / VIII. Familienname der Ehefrau

Rz. 55 Die Frau übernimmt den Familiennamen des Ehemannes; jedoch kann sie seit 1997 gegenüber dem Standesbeamten erklären oder später nach einem schriftlichen Antrag bei der Verwaltung des Personenstandsregisters ihren bisherigen Namen dem Namen ihres Ehemannes voranstellen lassen.[74] Trägt sie bereits einen Doppelnamen, so kann sie von diesem Recht nur zugunsten eines Nam...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Lex-fori-Grundsatz

Rz. 92 Da englische Gerichte in einer Gesamtwürdigung über alle Scheidungsfolgen zu entscheiden haben, wird auch kollisionsrechtlich nicht zwischen verschiedenen Anknüpfungen für Unterhalt, Güterrecht und Versorgungsausgleich unterschieden. Vielmehr wenden die Gerichte in England auf alle Scheidungsfolgen – wie auf die Scheidung selbst – immer ihr eigenes Recht als lex fori ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 20 Es ist zu unterscheiden zwischen einer Trennung mit und einer Trennung ohne Scheidungsabsichten. Für eine Trennung ohne Scheidungsabsichten ist der Familienrichter zuständig. Er kann dem getrennt lebenden Ehegatten, auf dessen Antrag, eine Geldrente zusprechen, unter der Voraussetzung, dass sich der klagende Ehegatte in einer finanziellen Notlage befindet. Die zugespr...mehr

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Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

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Frankreich / 1. Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft

Rz. 47 Nach Art. 212 CC sind die Ehegatten einander zu gegenseitigem Respekt, Treue, finanzieller Hilfeleistung und persönlichem Beistand ( respect , fidélité, secours, assistance ), nach Art. 215 Abs. 1 CC ferner zur ehelichen Lebensgemeinschaft (communauté de vie) verpflichtet. Hierunter ist insbesondere das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft, die Pflicht zur Geschlecht...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / f) Verbindlichkeiten

Rz. 129 Da jeder Ehegatte sein Vermögen verwaltet, ist er auch für seine Verbindlichkeiten verantwortlich (ÄktB 1:3). Die Vollstreckung kann also auch in Vermögen erfolgen, das zum Giftorätts-Vermögen des Schuldners gehört, nicht aber in seinen evtl. Teilungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Der Teilungsanspruch besteht nur bei Scheidung oder Tod. Sind die Eheleute eine ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Allgemeine Grundsätze der Zuständigkeit

Rz. 379 Nach Art. 10 MSA haben die Behörden eines Vertragsstaates, um die Fortdauer der dem Minderjährigen zuteil gewordenen Betreuung zu sichern, nach Möglichkeit Maßnahmen erst dann zu treffen, nachdem sie einen Meinungsaustausch mit den Behörden der anderen Vertragsstaaten gepflogen haben (Abstimmung), deren Entscheidungen noch wirksam sind. Weiterhin haben gem. Art. 11 A...mehr

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Tschechische Republik / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 60 Für die Tschechische Republik als Mitglied der EU gilt die Brüssel IIa-Verordnung (ab 1.8.2022 Brüssel IIb-Verordnung).[44] Im Übrigen sind die tschechischen Gerichte vorbehaltlich etwaiger vorrangiger bilateraler und multilateraler Verträge für die Durchführung des Scheidungsverfahrens unabhängig vom Aufenthaltsort der Ehegatten stets zuständig, wenn mindestens einer...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Antragsverfahren

Rz. 216 Der assegno wird grundsätzlich nur auf Antrag eines Ehegatten zugesprochen, so dass das Gericht nicht von Amts wegen tätig wird. Auf den Anspruch auf assegno kann für die Zukunft nicht verzichtet werden. Der Anspruch selbst verjährt nicht, wohl aber die einzelnen bereits fälligen Zahlungen.[253] Die Entscheidung über den assegno kann vom Gericht im Scheidungsurteil o...mehr

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Frankreich / c) Laufende Unterhaltszahlung, Leibrente

Rz. 189 Nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn das Alter oder der Gesundheitszustand des Schuldners dies verlangt, kann der Richter gem. Art. 276 CC die Entschädigung in Form von laufenden Unterhaltszahlungen (rente viagère) gewähren. Die Unterhaltszahlung läuft seit der Reform vom 26.5.2004 zwingend auf Lebenszeit. Auch eine Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten ändert ...mehr

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Deutschland / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 112 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag privatautonom regeln (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei haben sie nicht nur das Recht, einen bestimmten Güterstand zu wählen, sondern können diesen auch inhaltlich abändern.[115] Nicht möglich ist allerdings die Bestimmung des Güterstandes durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches R...mehr

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Deutschland / a) Kindesunterhalt

Rz. 117 Über den Kindesunterhalt können die Ehegatten nicht zu Lasten des Kindes verfügen. Einen (Teil-)Verzicht auf künftigen Kindesunterhalt lässt das Gesetz i.Ü. ohnehin nicht zu (§ 1614 Abs. 1 BGB). In der Praxis wird aber häufig in Konkretisierung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eine Zahlungsvereinbarung (oft im Wege eines Vertrages zugunsten des Kindes, § 328 BGB) g...mehr

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Belgien / b) Verbot der Ehe bei Verwandtschaft oder Schwägerschaft

Rz. 8 Zwischen allen Verwandten in gerader aufsteigender und absteigender Linie ist die Eheschließung absolut verboten.[17] Das Verbot einer Eheschließung gilt auch zwischen Verschwägerten in gerader Linie. Es endet nicht von Rechts wegen mit der Auflösung der Ehe, durch welche die Schwägerschaft entstanden ist,[18] kann aber bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch königl...mehr

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Frankreich / 8. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 202 Die elterliche Sorge für minderjährige Kinder steht gem. Art. 372 Abs. 1 CC beiden Elternteilen zu. Nach Art. 373–2 CC gilt dies auch, wenn die Eltern getrennt leben. Jeder Ehegatte hat dabei das Recht und die Pflicht, persönlichen Kontakt mit dem Kind zu pflegen (Art. 373–2 Abs. 2 CC). Bei welchem Elternteil das Kind lebt, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden ode...mehr

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Schweiz / XIII. Staatsangehörigkeit

Rz. 78 Durch die Heirat mit einer Schweizerin oder einem Schweizer erwirbt der ausländische Staatsangehörige nicht automatisch das Schweizer Bürgerrecht. Eine erleichterte Einbürgerung ist aber möglich, wenn der Ausländer seit drei Jahren mit einem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft[132] lebt und insgesamt fünf Jahre sowie vor Gesuchseinreichung mindestens ein Jahr in der S...mehr

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Türkei / I. Unterbrechung des Zusammenlebens (Art. 197 türkZGB)

Rz. 70 Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt so lange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte den anderen hinsichtlich des Familienvermögens vor vollendete Tatsachen stellt, wenn das Zusammenleben nicht...mehr

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Spanien / III. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen, internationale Zuständigkeit

Rz. 101 Für die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Brüssel IIa-VO maßgeblich,[114] für Scheidungsverfahren gilt Art. 3 dieser Verordnung; dabei wird grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten zur Bestimmung der Zuständigkeit abgestellt. Im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gilt im nationalen Recht mit Ar...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Feststellung der Nichtehelichkeit

Rz. 281 Als eheliches Kind gilt auch ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen ab Eheanfechtung, Trennung, Scheidung oder Tod zur Welt kommt. Die Vermutung greift allerdings nicht mehr ab dem Zeitpunkt, in dem das Getrenntleben bestätigt wurde (Art. 232 Abs. 2 c.c. n.F.). Die Vermutung in Bezug auf das später als 180 Tage ab der Eheschließung geborene Kind würde aufgehoben. Eine...mehr

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Schweiz / c) Auflösung des Güterstandes

Rz. 29 Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Grund der Güterstandsauflösung[44] nach denselben Regeln, so dass auf die Ausführungen in Rdn 110 ff. verwiesen werden kann. Der Auflösungsgrund wirkt sich aber wegen der unterschiedlichen Festlegung des Auflösungszeitpunktes (vgl. Art. 236 ZGB) auch auf das zu teilende Substrat aus. Wird die ...mehr

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Deutschland / 3. Ehewohnung und Haushaltsgegenstände

Rz. 82 Spätestens die Scheidung bedingt regelmäßig eine Aufteilung der Haushaltsgegenstände und eine Regelung über die Benutzung der bisherigen Ehewohnung. Dies ist in erster Linie einer Einigung der Ehegatten vorbehalten. Einigen sich die Ehegatten nicht, stellt das Gesetz ihnen ein gerichtliches Verteilungs- und Zuordnungsverfahren zur Verfügung (§§ 200 ff. FamFG). Zuständ...mehr

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Deutschland / 5. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 115 Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt sind sowohl in Eheverträgen als auch in Scheidungsvereinbarungen möglich und kommen in der Praxis häufig vor. Möglich sind sowohl (teilweise) Unterhaltsverzichte als auch Modifikationen des gesetzlichen Unterhaltsrechts, z.B. Vereinbarungen über die Höchstdauer der Unterhaltspflicht (ggf. abhängig von der Ehedauer) und über ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Nur das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Prüfungsgegenstand

Rz. 105 Allein das Ergebnis der Rechtsanwendung ist Gegenstand der Kontrolle. Da der ausländische Gesetzgeber nicht deutschem Verfassungsrecht unterliegt, ist eine abstrakte Kontrolle der Regeln des ausländischen Erbrechts anhand der deutschen Grundrechte nicht möglich. "Ergebnis der Rechtsanwendung" bedeutet insbesondere, dass sämtliche Möglichkeiten des ausländischen Sachr...mehr

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Tschechische Republik / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 26 Jeder der Ehegatten trägt nach § 690 BGB zu den Bedürfnissen des Familienlebens und der häuslichen Gemeinschaft nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten bei, so dass die Lebensgrundlage aller Familienmitglieder grundsätzlich vergleichbar ist. Die Erbringung der Vermögensleistungen hat dieselbe Bedeutung ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Ehewohnung und Hausrat

Rz. 62 Es gibt im luxemburgischen Eherecht keine Sonderbestimmung über die Teilung des Hausrats. Dieser fällt somit unter die allgemeine Teilungsmasse. Die Ehewohnung, sofern sie Alleineigentum eines Ehegatten ist, fällt diesem zu. Wenn die Ehewohnung ein Gemeingut beider Ehegatten ist, gibt es zwei Möglichkeiten: Die geschiedenen Ehepartner einigen sich, die Wohnung einem v...mehr

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Rumänien / 4. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 82 In Rumänien als EU-Mitgliedstaat findet die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesache und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (sog. Brüssel IIa-Verordnung) Anwendung; insofern wird auf die Ausführunge...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 87 Das FamG FBiH hat den Ehevertrag eingeführt, durch den die Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse regeln können (siehe Rdn 31). Durch einen solchen Vertrag kann insbesondere von den gesetzlichen Regelungen über das sog. ehelich Erworbene und dessen Verteilung (siehe Rdn 33) abgewichen werden (Art. 252 Abs. 2, 255 Abs. 1). Abgeschlossen werden kann ein solche...mehr

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Großbritannien: England und... / a) Arten der gerichtlichen Anordnungen

Rz. 51 Jeder Ehegatte kann vor Erlass des endgültigen Scheidungsurteils und auch noch nach einer in- oder ausländischen Scheidung, längstens jedoch bis zu einer etwaigen Wiederverheiratung, Antrag bei einem Family Court auf Regelung der Scheidungsfolgen stellen (application for a financial order). Nach der Art der Entscheidung des Gerichts unterscheidet man dabei Anordnungen...mehr

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Niederlande / 4. Ehevertrag (huwelijkse voorwaarden)

Rz. 99 Wie im Vorangehenden erwähnt, führt schon das Anliegen der Ehescheidung oder der Beendigung der registrierten Partnerschaft zur Auflösung der Gütergemeinschaft (siehe Rdn 86), sodass jeder Ehegatte Anspruch auf Zuteilung der Hälfte des Gemeinschaftsvermögens hat (siehe Rdn 87). Die Gütertrennung (koude uitsluiting, vgl. Rdn 38) kann zum unbilligen Ergebnis führen, das...mehr

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Griechenland / VI. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 102 Die Scheidungsfolgen wie der Scheidungsunterhalt unterliegen dem Anwendungsbereich des Art. 16 ZGB. Sie richten sich also nach dem auf die Ehescheidung anzuwendenden Recht (siehe Rdn 62 ff.). Die Wirkungen der Ehescheidung auf die persönlichen (Zusammenleben der Ehegatten, Name der ehemaligen Ehegatten) oder vermögensrechtlichen (Anspruch auf Zugewinnausgleich, Güter...mehr

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Bulgarien / 3. Vertragsgüterstand

Rz. 87 Qua Ehevertrag können die Eheleute die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehescheidung nach eigenem Gutdünken regeln (Art. 38 Abs. 1 Nr. 5 FamKodex).mehr

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Niederlande / I. Trennung von Tisch und Bett

1. Voraussetzungen Rz. 63 Anders als im Falle einer Ehescheidung nach Art. 1:150–166 BW führt die Trennung von Tisch und Bett nicht zur Auflösung der Ehe. Die Ehe bleibt aufrechterhalten. Die Trennung von Tisch und Bett ist daher eine Option für jene Ehepartner, die aus religiösen oder finanziellen Gründen keine Eheauflösung anstreben. Die Trennung von Tisch und Bett wird ann...mehr

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Finnland / II. Auflösung der registrierten Lebenspartnerschaft

Rz. 83 Auf die Auflösung der registrierten Lebenspartnerschaft finden gem. § 7 RekParL die Regelungen der Ehescheidung Anwendung.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsgehalt und Mitgliedstaaten

Rz. 156 Die "Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts"[242] (Rom III-VO)[243] ersetzt für Verfahren und Rechtswahlvereinbarungen, die seit dem 21.6.2012 eingeleitet oder abgeschlossen wurden (so die Übergangsregelu...mehr

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Deutschland / 3. Name

Rz. 99 Zur namensrechtlichen Wirkung der Ehescheidung siehe Rdn 29 f.mehr

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Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 20 Zu den wichtigsten Folgen der Ehe zählt die Pflicht der Ehegatten, ihre Familie angemessen zu unterhalten. Hierbei differenziert das Gesetz zwischen der Unterhaltspflicht während bestehender Ehe (§§ 1360–1361 BGB) und der Unterhaltspflicht nach der Ehescheidung (§§ 1569 ff. BGB; siehe Rdn 83 ff.). Während bestehender Ehe wird wiederum danach unterschieden, ob die Eheg...mehr

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Niederlande / 9. Prozesskosten des Scheidungsverfahrens

Rz. 82 Ein Antrag der Gegenseite, wonach die andere Partei bei Ehescheidung bzw. in sonstigem familienrechtlichen Zusammenhang zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt werden soll, ist selten mit Erfolg gekrönt. Meistens tragen die Parteien ihre Prozesskosten selbst.[82] In ganz außergewöhnlichen Fällen findet eine davon abweichende Kostenteilung statt. Manchmal findet sich ...mehr

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Deutschland / b) Gütertrennung

Rz. 75 Leben die Ehegatten in Gütertrennung, findet bei einer Ehescheidung kein güterrechtlicher Ausgleich statt.mehr

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Russland / II. Unterhalt

Rz. 76 Den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt regelt Art. 90 FGB. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist die Leistungsfähigkeit des verpflichteten geschiedenen Ehegatten. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat:mehr

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Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 83 Nach der Ehescheidung gilt an sich der Grundsatz der Eigenverantwortung. Es obliegt nach der gesetzlichen Konzeption jedem Ehegatten, seinen Unterhalt aus eigenen Einkünften oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Dies ist dem geschiedenen Ehegatten allerdings in vielen Fällen nicht möglich oder nicht zumutbar, so etwa bei der Betreuung gemeinschaftlicher Kinder. Dann wi...mehr

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Deutschland / 1. Eigentumszuordnung

Rz. 37 Vertragliche Vereinbarungen zum Güterrecht haben im Wesentlichen Bedeutung für die Vermögensteilung bei einer Ehescheidung (siehe Rdn 68 ff.), können aber auch die Eigentumszuordnung während bestehender Ehe betreffen. Rz. 38 Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder haben sie Gütertrennung vereinbart, können sie die Eigentumszuordnung...mehr

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Deutschland / IV. Verteilung der elterlichen Sorge, Umgangsrecht

Rz. 96 Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes miteinander verheiratet oder heiraten sie später einander, steht ihnen die gemeinsame elterliche Sorge zu (§§ 1626 Abs. 1, 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Trennung und die Ehescheidung lassen seit 1998 das gemeinsame Sorgerecht für das minderjährige Kind unberührt; es besteht kraft Gesetzes weiter. Auf Antrag eines Ehegatten kann i...mehr

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Niederlande / II. Ehescheidungsgrund und -antrag

1. Unheilbare Zerrüttung der Ehe Rz. 69 Für die Ehescheidung ist lediglich ein Grund vorgesehen: die unheilbare Zerrüttung der Ehe.[65] Dies gilt sowohl für den einseitigen Antrag als auch für den gemeinsamen Antrag. Der Antrag auf Ehescheidung hat die Behauptung der unheilbaren Zerrüttung zu enthalten. Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn das Zusammenleben unerträglich ersc...mehr

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Polen / 2. Name des geschiedenen Ehegatten

Rz. 48 Nach einer Ehescheidung[50] kann jeder Ehegatte, der seinen Familiennamen im Zusammenhang mit der Eheschließung geändert hat, binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils den Familiennamen, den er vor der Eheschließung geführt hat,[51] durch Erklärung gegenüber dem Leiter des Standesamtes wieder annehmen (Art. 59 FVGB). Kein Ehega...mehr

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Niederlande / 2. Aufenthaltsgenehmigung

Rz. 129 Heiratet ein Niederländer oder jemand, der in den Niederlanden einen selbstständigen Aufenthaltstitel hat, einen Fremden ohne Aufenthaltsgenehmigung, dann erhält Letzterer ein vom Partner abhängiges Aufenthaltsrecht in den Niederlanden (siehe Rdn 11, 59 f.), das Recht auf Aufenthalt in den Niederlanden und Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Sozialfürsorge, auf welche ein ...mehr

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Niederlande / III. Ehescheidungsverfahren

1. Beginn des Scheidungsverfahrens Rz. 72 Am 1.1.1993 ist das neue Ehescheidungsverfahrensrecht in Kraft getreten.[71] Das wichtigste Ziel der Reform ist ein schnelles und einfaches Ehescheidungsverfahren. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag. Die verfahrensrechtlichen Regelungen der Ehescheidung, Trennung von Tisch und Bett und der Auflösung der Ehe nach Trennung von Tisch...mehr

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Niederlande / 2. Anwaltszwang

Rz. 74 In den Niederlanden können nur Rechtsanwälte eine Scheidungsklage einreichen. Ehepaare ohne minderjährige Kinder, die ihre Beziehung beenden wollen und faktisch nur die vermögensrechtlichen Aspekte ihrer Ehe regeln müssen (z.B. Verkauf ihres Hauses), können die Einschaltung eines Rechtsanwalts als belastend empfinden. Für diese Gruppe, die über alle Aspekte der Ehesch...mehr