Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 1. Grundlagen

Rz. 18 Die Eheschließung in ziviler Form kann allgemein vor einem (Friedens-)Richter, einem Bürgermeister sowie seit 30.6.2017 auch vor einem Justizsekretär oder Notar erfolgen (Art. 49 Abs. 1 i.V.m. Art. 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 CC). Im Einzelnen ist zunächst der mit der Führung des Standesregisters betraute Friedensrichter sowie der Bürgermeister der Gemeinde, in der die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder geschiedene Ehegatte für seinen Unterhalt selbst aufkommen muss. Gemäß Art. 246 CC kann der Familienrichter unter bestimmten Umständen einem Ehegatten die Zahlung einer Alimentenrente an den früheren Ehegatten auferlegen. Der Richter berücksichtigt folgende Punkte, um festzustellen, ob Alimente an einen Ehegatten gezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 4. Weitere Wirkungen

Rz. 116 Einige Gesetze äußern sich zu Vertretung und Vollmachten. So wird die Betreuung bei Erklärung der Geschäftsunfähigkeit des einen Partners vorrangig dem anderen zugesprochen (Katalonien und Arágon). Rz. 117 Besondere Regelungen über Ersatzansprüche bei Verletzung bzw. Tötung des nichtehelichen Lebenspartners finden sich in keinem der Gesetze, insoweit gelten die allgem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VII. Schutz der ehelichen Gemeinschaft

Rz. 50 Um die eheliche Gemeinschaft, die Persönlichkeit des einzelnen Ehegatten und das Kindswohl beim Auftreten von Paar- und Familienkonflikten zu schützen, gewährleistet das ZGB in Art. 171 ff. den Zugang zu Beratungsstellen und die Anrufung des Gerichts. Diese sog. Eheschutzmaßnahmen zielen nach der Intention des Gesetzgebers auf Aussöhnung und wollen bestehende Schwieri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 2. Anknüpfung von Vorfragen

Rz. 36 Mit der Qualifikation hängt die Anknüpfung der Vorfrage eng zusammen. Bei der Anwendung der materiellrechtlichen Rechtssätze können nämlich sog. vorgreifliche Rechtsfragen auftreten, die unter den Systembegriff einer anderen Kollisionsnorm fallen.[65] Beispiel: So unterliegt die Prüfung der Wirksamkeit einer Eheschließung durch zwei Italiener dem gem. Art. 13 Abs. 1 EG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 37 Die Zuweisung des Gebrauchs der Familienwohnung und des Hausrats ist eine sehr wichtige wirtschaftliche Nebenfolge der Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe. Grundsätzlich steht es den Eheleuten frei zu vereinbaren, wie der Gebrauch der Familienwohnung nach der Trennung geregelt werden soll. Sollte die Entscheidung der Ehegatten allerdings den Kindern schaden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / VI. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 75 Die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe werden – mit Ausnahme des Ehegattenunterhalts,[110] des Ehenamens (siehe Rdn 80) und des Ehegüterrechts (siehe Rdn 81) – nach § 18 IPRG angeknüpft. Zum unmittelbaren Regelungsgegenstand des § 18 IPRG zählen etwa die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit der Pflicht zur Treue und zum gemeinsamen Wohnen, die Beistandspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Anwendbares Recht

Rz. 29 Das englische Kollisionsrecht der vermögensrechtlichen Ehefolgen, insbesondere hinsichtlich der Bestimmung des Güterstandes, muss als sehr unsicher bezeichnet werden. Grund dafür ist, dass England selbst kein Güterrecht kennt und sich damit die Frage des Güterstatuts aus englischer Sicht im Regelfall nicht stellt. Die wenigen, meist älteren höchstrichterlichen Entsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / V. Morgengabe

Rz. 152 Morgengabe (Mehr = Mehir), "Brautgeld" (Başlık), Mitgift (Ceyiz) Es gibt in der Türkei und im türkischen Recht mehrere Begrifflichkeiten für die Leistungen (ob Geld oder Wertgegenstand), die von der Bräutigamseite an die Brautseite im Hinblick auf die Heirat erbracht werden. Die Begriffe hierfür sind zahlreich: Mehr: Der Wertgegenstand, den der Mann der Frau nach dem i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / II. Rechtsprechung

Rz. 50 Bedeutende Entscheidungen des EGMR sind bspw.: Johnston u.a. v. Irland (1986):[197] Aus Art. 12 EMRK lässt sich kein Recht auf Scheidung ableiten – mithin ist ein staatliches Scheidungsverbot mit Art. 12, 8 und 14 EMRK kompatibel (kein Recht auf Auflösung der Ehe). Eine De-facto-Familie ist nach Art. 8 EMRK anzuerkennen. Aus der Achtungspflicht resultiert jedoch keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit der Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen

Rz. 373 Auch die Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen (sofern dieser Vertragsstaat ist, vgl. Art. 13 Abs. 2 MSA) sind nach Art. 4 Abs. 1 MSA international zuständig, Maßregeln zu ergreifen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Behörden des Aufenthaltsstaates darüber vorher verständigt haben. Die Behörden des Heimatstaates wenden dabei ihr eigenes materielles...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Regelung der Nutzung der letzten Ehewohnung

Rz. 146 Die Aufhebung der Lebensgemeinschaft an sich hebt den Anspruch der Ehegatten auf Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung nicht auf, deshalb taucht diese Frage im Scheidungsverfahren oft als eine zu regelnde Folgesache auf.[125] Das Gericht entscheidet über die Nutzungsverhältnisse an der ehelichen Wohnung nur auf Antrag eines der Ehegatten; sie können mit einer gleichlaut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / b) Nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 geschlossene Ehen

Rz. 218 Hier ist wie folgt zu unterscheiden: Hatten die Eheleute bei Eheschließung eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt das damalige gemeinsame Heimatrecht als Güterstatut. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergeben sich ferner die Rechtswahlmöglichkeiten aus Art. 15 Abs. 2 EGBGB. Rz. 219 Hatten die Eheleute bei Eheschließung keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so gilt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 47 Die internationale Zuständigkeit englischer Gerichte in Scheidungssachen ergibt sich in den meisten Fällen derzeit noch aus der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vom 27.11.2003 ("Brüssel IIa-VO" bzw. "EUEheVO 2003").[68] Für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / aa) Ehelicher Unterhalt

Rz. 96 Die Eheleute haben während der Ehezeit eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Nach dem Gesetz soll jeder nach seinen Möglichkeiten zum Unterhalt beitragen, der für den gemeinsamen und den persönlichen Bedarf notwendig ist. Die Ehegatten sollen die Ausgaben und Aufgaben zwischen sich verteilen (ÄktB 6:1, 1:4). Beide Ehegatten haben die Verantwortung für die Versorgung – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 21 Neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership), deren Rechtsfolgen im gesamten Vereinigten Königreich vollständig an die der Ehe angeglichen wurden, hat Schottland auch Regelungen zum Vermögensausgleich zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften (cohabitation) gesetzlich eingeführt.[31] Voraussetzung für entsprechende Gerichtsanordnungen ist grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 2. Trennungs- und Scheidungsunterhalt

Rz. 15 Nähere Regelungen enthält das FamG demgegenüber über den Trennungs- und Scheidungsunterhalt, wobei es nicht wie im deutschen Recht zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt differenziert. Es gibt nur einen Ehegattenunterhaltsanspruch. Dieser stellt, wie in Deutschland, einen einseitigen Individualanspruch eines Ehegatten, der in Geld zu erfüllen ist, dar. Jedoch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 52 Die EUGüVO findet keine Anwendung in Polen. In Polen wird daher weiterhin das autonome Kollisionsrecht angewendet. Die persönlichen Ehewirkungen (Statut der Ehewirkungen) sowie die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (Güterrechtsstatut) beurteilen sich nach deren gemeinsamen Heimatrecht (Art. 51 Abs. 1 IPRG 2011). In Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / IV. Auswirkungen von Mängeln der Eheschließung

Rz. 138 Nicht nur die materiellen Ehevoraussetzungen ergeben sich aus dem gem. Art. 13 Abs. 1 EGBGB bestimmten Recht, auch die Auswirkungen ihres Fehlens auf die Ehe. Gelten für die Verlobten verschiedene Rechte, so entscheidet das "verletzte Recht" darüber, welche Folgen sich aus dem Verstoß ergeben (also z.B. ipso iure-Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, gerichtliche Aufhebbarkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Bleiberecht

Rz. 51 Ist der ausländische Ehegatte eines Deutschen EG-Unionsbürger, stehen ihm regelmäßig europarechtlich vermittelte Aufenthaltsrechte zu. Anderenfalls kommen Aufenthaltsrechte nach Maßgabe des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen AufenthG [58] in Betracht. Dabei unterscheidet das AufenthG – abhängig u.a. von der Stärke des gewährten Aufenthaltsrechts – zwischen dem Visum (§ 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Ehevertragsfreiheit

Rz. 107 Die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen zwischen den Ehegatten sind nach dem Gesetz dispositiv (für das Güterrecht siehe §§ 1408 Abs. 1, 1378 Abs. 3 S. 2 BGB; für den Versorgungsausgleich siehe § 1408 Abs. 2 BGB, § 6 VersAusglG; für den nachehelichen Unterhalt siehe § 1585c BGB). Es besteht also im Grundsatz Ehevertragsfreiheit.[103] Diese findet allerdings ihre Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / I. Abstammung

Rz. 60 Das katalanische Recht geht vom Prinzip der vollständigen Gleichstellung der ehelichen und der nichtehelichen Abstammung aus. Handelt es sich um ein Kind einer verheirateten Mutter, welches nach der Eheschließung und innerhalb von 300 Tagen seit der Ehetrennung, Scheidung oder Nichtigerklärung geboren wird, ist die Vaterschaftsvermutung anwendbar (Art. 235–5 CCCat). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 7. Folgen eines Statutenwechsels

Rz. 245 Auch wenn im deutschen internationalen Güterrecht der Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts gilt, ist für eine Reihe von Fällen ein güterrechtlicher Statutenwechsel anerkannt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 3. Versteckte Rückverweisung

Rz. 99 Gerade im Familienrecht gibt es eine Reihe von Rechtsordnungen, deren Recht keinerlei ausdrückliche Vorschriften zur Rechtsanwendung bzw. zur Anwendung ausländischen Rechts enthält. Sei es aufgrund ausdrücklicher oder aufgrund fehlender Kollisionsnorm – stets wird eigenes Recht angewandt. Dafür gibt es genaue Regeln darüber, in welchen Fällen die inländischen Gerichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 3. Möglichkeiten der Rechtswahl

Rz. 162 Nachdem Art. 14 Abs. 2 EGBGB bis zum 29.1.2019 nur in Exotenkombinationen die Rechtswahl zugelassen hat, ist nach Art. 14 Abs. 1 EGBGB nun für die Fragen des allgemeinen Ehewirkungsrechts in relativ großzügigem Umfang eine Rechtswahl möglich. Die Eheleute können – weitgehend wie für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe – zwischen folgenden Rechtsordnungen wählen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / IX. Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 164 Die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Personen, eine sog. Lebenspartnerschaft einzugehen, gibt/gab es in Schweden seit 1994. Die registrierte Lebenspartnerschaft wurde durch das Gesetz (1994:1117) über die registrierte Partnerschaft (ÄktP) eingeführt. Dieses Gesetz wurde zum 1.5.2009 durch das Gesetz 2009:260 zum 1.5.2009 aufgehoben. Seit dem 1.5.2009 können kein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 22 Leben die Ehegatten getrennt (zum Begriff siehe Rdn 55), wird die eheliche Unterhaltsverpflichtung grundlegend umgestaltet. An die Stelle der gegenseitigen Verpflichtung beider Ehegatten, die Familie mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu unterhalten, tritt ein einseitiger Individualanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Dieser Anspruch ist nicht mehr auf die Sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / III. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 11 An den Europäischen Güterrechtsverordnungen[14] hat sich Schottland nicht beteiligt. Das Kollisionsrecht der Ehefolgen wurde in s. 39 Family Law (Scotland) Act 2006 erstmals gesetzlich geregelt. Sofern die Ehegatten dazu keine Vereinbarungen treffen,[15] gelten folgende Grundsätze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Unterhalt bei Aufhebung des gemeinsamen Haushalts

Rz. 34 Die vorhandenen Geldmittel müssen mit der räumlichen Trennung der Ehegatten auf zwei Haushaltungen verteilt werden. Dabei ist von der bisher gelebten Aufgabenteilung und den bestehenden Vereinbarungen der Ehegatten über die Unterhaltsbeiträge auszugehen, um eine Vorwegnahme der Scheidung mit einer grundlegenden Neuordnung der Verhältnisse so weit als möglich zu vermei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 6. Auseinandersetzung bei Tod eines Ehegatten

Rz. 39 Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Neben Abkömmlingen erbt er nachlasssteuerfrei ½ des Nachlasses (§ 9 Abs. 1 des Erbgesetzes [arvelov – ARL]), neben Erben der zweiten oder dritten Ordnung das gesamte Vermögen (§ 9 Abs. 2 ARL).[26] Bei Gütergemeinschaft erhält er zudem im Voraus seinen Anteil am Gesamtgut (boslod), womit die Erbschaft nur noch den Anteil des Erblasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 4 Sofern die vorgenannten Ehehindernisse bei Eheschließung vorlagen, kann eine Ehe für nichtig erklärt werden (vgl. dazu im Einzelnen Art. 10 ff. FVGB). Die Nichtigerklärung kann nur aus den in Teil I des 1. Titels des FVGB genannten Gründen erfolgen (Art. 17 FVGB). Insbesondere bilden andere als die dort geregelten Willensmängel keine Grundlage für eine Nichtigerklärung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 1. Anwendbares Recht

Rz. 414 Das Eltern-Kind-Verhältnis unterliegt gem. Art. 21 EGBGB dem Recht des Ortes, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei ist der Inhalt des Eltern-Kind-Statuts umfassend zu sehen. Er umfasst den gesamten Bereich der elterlichen Sorge. Dies betrifft das Entstehen, ihre Ausübung – die persönliche Sorge wie die Vermögenssorge, die Person des bzw. der Sorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / b) Financial Provision Orders

Rz. 52 Zur finanziellen Versorgung eines Ehegatten kann das Gericht gem. s. 23 MCA 1973 wahlweise folgende Anordnungen treffen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / f) Gütergemeinschaft und Gesellschaftsanteile

Rz. 32 Während im gesetzlichen Güterstand bei Immobiliengeschäften einem der Ehegatten oft die Hände gebunden sind, sieht es bei der Beteiligung an Gesellschaften anders aus. Ein Ehegatte im gesetzlichen Güterstand kann sich frei an Gesellschaften beteiligen. Rz. 33 Die ehegüterrechtliche Zugehörigkeit der Beteiligung an Personalgesellschaften ist umstritten. Vertreten werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 47 Der Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten dann nicht zu, wenn dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich wäre (§ 94 Abs. 2 S. 2 ABGB).[77] Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs erfolgt nach sehr strengen Regeln; die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss wegen des Verhaltens des berechtigten Ehegatten grob unbillig erscheinen.[78] Die Rechtsprechung nimmt Rechtsmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / I. Allgemeines

Rz. 1 Hauptquelle des portugiesischen Familienrechts und somit auch des heutigen Ehe- und Ehescheidungsrechts ist der Código Civil (Zivilgesetzbuch) von 1966 i.d.F. der Reform vom 25.11.1977 (mit späteren Änderungen). Maßgebliche Änderungen gehen auf den staatlichen Umsturz von 1974 zurück wie auch auf die daraufhin erlassene neue demokratische Verfassung von 1976. So wurde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Die Brüssel I-Verordnung

Rz. 36 Seit dem 1.3.2002 wurde das Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[58] (EuGVÜ; siehe Rdn 44 ff.) für seit diesem Zeitpunkt erhobene Klagen (vgl. Art. 66 Abs. 1)[59] durch die "Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 45 Art. 12 EMRK – der aus Art. 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 übernommen worden ist – schützt in weitgehender Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 2 des Zivilpakts (und entsprechend Art. 9 der Grundrechtecharta, nachstehende Rdn 47) die Ehe- und Familiengründungsfreiheit mit der Zielsetzung, dass ein Volljähriger selbst das Recht haben soll, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 200 Der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte hat nach dem Tod seines früheren Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen einen Pensionsanspruch; die Höhe der Pension ist nach den allgemeinen Grundsätzen (siehe Rdn 85) zu berechnen, darf allerdings nicht höher sein als der Unterhaltsanspruch.[321] Der Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn der Versicherte zum Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / IV. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 62 Die elterliche Sorge wird grundsätzlich von beiden Eltern ausgeübt. Die elterliche Sorge wird charakterisiert durch die Verantwortung und die Verpflichtung und das Recht der Eltern zur Sorge mit dem Ziel des Schutzes des Kindeswohls. Das Familiengesetz verbietet die Entsagung bzw. Loslösung von der elterlichen Sorge (Art. 91 Abs. 2 FamG). Das Gesetz sieht in Art. 117 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Gütergemeinschaft

Rz. 62 Die Ehegatten können den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung durch Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ausschließen.[92] Im Gesetz ist nur die praktisch kaum anzutreffende Gütergemeinschaft auf den Todesfall geregelt (§ 1234 ABGB). Bei dieser ist das Vermögen der Gatten zu deren Lebzeiten getrennt; erst mit dem Tod eines Gatten entsteht die Gemeinschaft am Vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / d) Gerichtliche Leitlinien

Rz. 64 Die Anwendung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Praxis wird erheblich durch Präzedenzurteile der Obergerichte bestimmt, wobei sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 grundlegend wandelte, indem sie den Schwerpunkt von einer eher bedürfnisorientierten Prüfung zu einem teilhabeorientierten Gleichheitsmaßstab verschob.[84] Entscheidende Bedeutung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / X. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 114 Für weite Teile der Bevölkerung besteht in Italien eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, D.L.L. vom 18.1.1945, Nr. 39). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten Selbstständigen, können sich freiwillig versichern. Rentenversicherungsträger ist u.a die INPS (Istituto...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Kollisionsrecht

Rz. 253 Die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft unterliegen dem Heimatrecht des jeweiligen Partners zum Zeitpunkt der Begründung.[293] Lässt dieses die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht zu, findet italienisches Recht Anwendung (Art. 32 ter Abs. 1 d.i.p.). Formgültig ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn sie den Formvorschriften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / I. Vermögensteilung

Rz. 102 Im Innenverhältnis der Ehegatten endet der Güterstand in der Regel mit der Einreichung des Scheidungsantrags (Art. 385 ZGB). Ausnahmsweise kann das Familiengericht bzw. auch der Notar oder das Standesamt auf Antrag eines oder beider Ehegatten feststellen, dass der Güterstand bereits zu einem früheren Zeitpunkt endete, d.h. zum Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Trennung. ...mehr