Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / 2 Aus den Gründen:

" … Auch für die Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist kein niederländisches Recht anzuwenden. Zwar können diesbezüglich ggf. die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z.B. OLG Frankfurt zfs 2004, 452; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln VersR 1993, 977; KG VersR 2002, 1567; OLG München VersR 198...mehr

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / 3 Anmerkung:

1) Die Entscheidung befasst sich zunächst mit der Frage, in welcher Weise rechtstechnisch ein Mitverschulden des Geschädigten an dem Eintritt des Schadensfalls bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist. Der BGH hat hierzu die Auffassung entwickelt, dass das Mitverschulden eines der zahlreichen Bemessungskriterien ist, das in einer Gesamtschau bei der Best...mehr

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / Leitsatz

Für die Bemessung des Schmerzensgeldes können ggf. die Verhältnisse des Staates zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Grundsatz führt allerdings nicht zur Abkehr vom Tatortprinzip für das auf das Schmerzensgeld anzuwendende Recht. Der Bezug des Geschädigten zu einem anderen Staat kann sich vielmehr als einer von mehreren F...mehr

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zfs 6/2016, Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (mit Festschrift), C.H. Beck, 75. Auflage 2016, 3.212 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-406-68000-7

Der im Zivilrecht tätige Rechtsanwalt kauft ihn ohnehin, der Verkehrsrechtler will ihn ebenfalls in seiner Sammlung wissen; und seit 75 Auflagen hat er sich in den Regalen der Praktiker unentbehrlich gemacht. Die Jubiläumsausgabe hat einen gesonderten Band als Festschrift beigelegt, die der Rezensentin mehr Neugier entlocken konnte als das nach wie vor einmalige Werk: Denn e...mehr

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zfs 6/2016, Verkehrssicheru... / Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche aus einer behaupteten Verkehrssicherungspflichtverletzung geltend. Die Bekl. war beauftragt worden, eine zuvor bereits schon einmal geöffnete nachasphaltierte Fläche einer Größe von 68 × 135 cm eines Bürgersteigs zu öffnen. Die Fläche wurde anschließend mit Splitt aufgefüllt. Über eine Breite von 36 cm von der Bordsteinkante aus und über die gesamte Lä...mehr

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / 1 Sachverhalt

Das Fahrzeug der Klägerin war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Sie beauftragte daraufhin ihren Anwalt, den ihr entstandenen Schaden zu regulieren. Der Anwalt empfahl ihr, zunächst den eigenen Vollkaskoversicherer in Anspruch zu nehmen, da es sich bei dem Haftpflichtversicherer der Unfallgegnerin um ein bekanntermaßen zahlungsunwilliges Versicherungsunternehmen han...mehr

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zfs 6/2016, Einfluss des Au... / Sachverhalt

Der niederländische Fahrer eines niederländischen Lkw erlitt bei einem Unfall mit einem deutschen Unfallgegner in Deutschland Verletzungen, aus denen er einen Schmerzensgeldanspruch herleitete. Der Senat ging unter Zugrundelegung des Tatortprinzips gem. Art. 40 Abs. 1 EGBGB von der Anwendung deutschen Deliktsrechts aus und verneinte eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten bei der Bemessung des Schmerzensgelds im Adhäsionsverfahren

BGB § 253 Abs. 2 § 829; StPO § 403 § 404 Abs. 1 § 406 Abs. 1 Leitsatz Der vom 2. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung, in der Strafsache gegen E. (2 StR 337/14) die Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld aufzuheben, soweit die Bemessung auf der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch des Angeklagten beruht, steht die Rspr. des 3. Strafsen...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

[7] II. "… An Rspr., die der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats im Verfahren 2 StR 137/14 entgegenstehen könnte, hält der 3. Strafsenat nicht fest. Schon nach den aus der bisherigen Rspr. des BGH abzuleitenden Maßstäben für die Bemessung von Schmerzensgeld sähe der 3. Strafsenat nunmehr keinen Anlass mehr, in der beschriebenen Fallgestaltung die Höhe der zugebill...mehr

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zfs 5/2016, Privatgutachten... / Sachverhalt

Die Kl. hatte im Sommer 2006 wegen eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers mit schwerwiegenden Folgen gegen den Beklagen vor dem OLG Köln ein Urt. auf Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. 3.750 EUR und auf Feststellung erwirkt, dass der Bekl. verpflichtet sei, der Kl. sämtliche künftigen Schäden zu ersetzen, die ihr aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung durch den Bekl....mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Leitsatz

Der vom 2. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung, in der Strafsache gegen E. (2 StR 337/14) die Verurteilung des Angeklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld aufzuheben, soweit die Bemessung auf der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch des Angeklagten beruht, steht die Rspr. des 3. Strafsenats entgegen; an dieser Rspr. hält der 3. Strafsenat fest. Im Übrige...mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / 1

Beispiel Nach einem Verkehrsunfall beauftragt der Geschädigte den Anwalt, Schadensersatz geltend zu machen, und zwar wegen folgender Positionen: Da sich die Regulierung verzögert, nimmt der Geschädigte seinen Kaskoversichere...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Der 2. Strafsenat des BGH hatte im Rahmen der Revision über zwei zu ihm gelangte Adhäsionsverfahren zu entscheiden. In dem einen Verfahren hatte das LG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes in seiner Adhäsionsentscheidung u.a. die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten nicht berücksichtigt, in dem zweiten Verfahren berücksichtigte das LG u.a. ausdrücklich die persönl...mehr

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zfs 5/2016, Berücksichtigun... / 3 Anmerkung:

Die Anfrage des 2. Strafsenats in der Form eines Vorlagebeschlusses vom 8.10.2014 – 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14 ist in zfs 2015, 203 veröffentlicht. Da der 2. Strafsenat sowohl von Entscheidungen von anderen Strafsenaten wie von Entscheidungen von Zivilsenaten abweichen will, ist die Vorlage an den Vereinigten Großen Senat erfolgt, wobei auch die in dem Vorlagebeschluss des...mehr

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Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen Mitteln eines volljährigen behinderten Kindes

Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin ist die Mutter des 1960 geborenen V, dessen Schwerbehindertenausweis einen Grad der Beh...mehr

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zfs 4/2016, Berücksichtigun... / Sachverhalt

Der Kl. ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Er nimmt die Bekl. aufgrund eines Verkehrsunfalls auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und nach Stattgabe der Klage im Übrigen die Bekl. auf den Ersatz einer ihm entgangenen Auslandsverwendungszulage in Anspruch. Der Kl. war nach einem Verkehrsunfall, für den die Bekl. zu 1) zu 100 % eintrittspflichtig ist, im Zeitraum vom 29.6.2011 b...mehr

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Zerb 4/2016, Der Zugangsans... / Sachverhalt

Die Klägerin ist die Mutter der am 3.12.2012 im Alter von 15 Jahren verstorbenen Xxxx, im Folgenden: Erblasserin. Die Klägerin war zu Lebzeiten der Erblasserin deren gesetzliche Vertreterin und ist nunmehr als Miterbin Teil der Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besteht aus der Klägerin und dem Vater der Erblasserin, Herrn Xxxx. Die Beklagte betreibt unter der URL www.x...mehr

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zfs 3/2016, Keine Berücksic... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht wegen seiner bei dem Verkehrsunfall vom 19.3.2008 erlittenen Verletzung ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. insgesamt nur 30.000 EUR gegen die Bekl. aus § 115 VVG i.V.m. § 9 StVG und § 253 BGB zu." Soweit die Bekl. mit der Berufung geltend macht, das dem Kl. vom LG i.H.v. insgesamt 40.000 EUR zuerkannte Schmerzensgeld, das sich der Kl. als...mehr

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zfs 3/2016, Keine Berücksic... / Sachverhalt

Bei einem Verkehrsunfall erlitt der Kl. eine Instabilität der Halswirbelsäule bei einer bis zum Unfall unerkannten Os Odontoideum. Bei der erforderlichen Operation zur Stabilisierung wurde eine Verplattung vorgenommen, die risikobehaftet war. In seltenen Ausnahmefällen können Lähmungen bis hin zur Querschnittslähmungen auftreten. Durch die Verplattung war die Beweglichkeit d...mehr

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zfs 3/2016, Keine Berücksic... / Leitsatz

Führt ein Verkehrsunfall bei einer vorbestehenden Schadensanfälligkeit wegen einer Os Odontoideum zu einer Instabilität der Halswirbelsäule, die durch das dauerhafte Einsetzen einer Platte operativ behandelt werden muss, kann bei einem zum Unfallzeitpunkt 28jährigen Mann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR gerechtfertigt sein, wenn eine Nachfolgeoperation wegen eines Plattenbr...mehr

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FF 3/2016, Unterhalt und Ex... / 3. Reichweite des Anspruchsübergangs (Abs. 1 S. 1, S. 4)

Keineswegs einheitlich geregelt sind die vom Anspruchsübergang erfassten Ansprüche. Während die cessio legis im SGB XII, UVG, BAföG und SGB III auf Unterhaltsansprüche beschränkt ist, gehen nach § 33 SGB II alle Ansprüche des Leistungsempfängers auf das Job-Center über. Dies betrifft zivilrechtliche Ansprüche – u.a. Pflichtteils- und Zugewinnansprüche sowie das Recht auf Sch...mehr

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zfs 3/2016, Verneinte Verle... / Sachverhalt

Die Kl. suchte im Februar bei einer Temperatur von 0,3 Grad die von dem Bekl. betrieben Selbstbedienungswaschanlage auf. Der Betreiber schuldete nach der vertraglichen Vereinbarung die Bereitstellung einer Waschbox, aufgrund des zu zahlenden Entgeltes für die Bereitstellung von Waschwasser von 50 Cent. Mit Ausnahme der die Waschbox zuweisenden Beschäftigten des Bekl. war son...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.6.3 Betrag der Forderung

Rn 52 Bei der Anmeldung der Forderung ist ihr Betrag anzugeben. Lediglich pauschale Anmeldungen von Forderungen ohne genaue Bezifferung ihrer Höhe sind unzulässig.[70] Bei der Sammelanmeldung von Einzelforderungen ist die Höhe jeder Einzelforderung anzugeben. Der Betrag der Forderung ist in Euro anzugeben, für Altverfahren aus der Zeit vor 2002 ist die Tabelle entsprechend u...mehr

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zfs 3/2016, Verneinte Verle... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist nicht begründet." 1. Die Kl. hat gegen den Bekl. keine Ansprüche auf materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld aus dem streitgegenständlichen Vorfall, da eine Haftung gem. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB oder gem. § 823 Abs. 1 BGB bereits dem Grunde nach nicht gegeben ist, denn der Bekl. hat unter Berücksichtigung der konkreten Umstände keine ...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Fes... / 2 Aus den Gründen:

" … (1.) Der Feststellungsantrag der Kl. ist bereits unzulässig." Nach der umfangreichen außergerichtlichen Korrespondenz muss das Feststellungsbegehren der Kl., die eine Deckungszusage “über die Deckungszusagen vom 26.3.2014, 18.8.2014 und 16.9.2014’ hinaus unter Zugrundelegung eines vorläufig angenommenen Streitwertes von 460.160 EUR verlangt, ausgelegt werden. Für die Ausle...mehr

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zfs 2/2016, Haftungsprivile... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. a) Der Kl. hat gegen den Bekl. zu 1) keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zwar liegen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 StVG vor, da der Kl. bei dem Betrieb des vom Bekl. zu 1) gefahrenen Lkw verletzt worden ist. Zudem liegen die Voraussetzungen des § 823 Abs. 1 BGB vor, da der Bekl. zu 1) durch das Rückwärtsfahren den Körper des Kl. fahrlässig (§ ...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / B. Luftbeförderungsrecht

Im Bereich des Beförderungsrechts bzw. der Passagierrechte[18] bildet auch im Jahr 2015 wieder das Luftbeförderungsrecht einen deutlichen Schwerpunkt (sowohl wirtschaftlich als auch nach Fallzahlen). Konkret standen die Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung[19] im Vordergrund. Hingegen haben sich eher wenige Praktiker mit der Geltendmachu...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / C. Eisenbahnbeförderungsrecht

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 9.9.2015,[41] dass die DB Station & Service AG verpflichtet ist, ihre Bahnhöfe und Haltepunkte mit dynamischen Schriftanzeigern auszustatten. Dynamische Schriftanzeiger werden über einen Großrechner gesteuert und zeigen Informationen über Abweichungen vom Fahrplan (insbesondere Zugverspätungen und Zugausfälle) an. Diese ...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Fes... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt die Feststellung, dass die Bekl. verpflichtet ist, ihr eine Deckungszusage für eine Arzthaftungsklage zu erteilen. Nach einer Operation am 19.6.2013 konnte die Kl. ihre Beine nicht mehr bewegen. Außerdem trat eine Blasen- und Mastdarmlähmung ein. Erst am 31.10.2013 wurde die Kl. aus einer Klinik entlassen, in die sie nach Auftreten der Lähmungserscheinungen v...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / 2. Grundrechte der am "Zeugungsvorgang" Beteiligten

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung kollidiert mit den Rechten auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren am Zeugungsvorgang und an der Elternschaft beteiligten Personen. Am schwächsten ist die Stellung des Samenspenders, dessen Persönlichkeitsrecht trotz etwaiger Anonymitätszusagen keinen rechtlichen Schutz genießt. Zwar können ausnahmsweise seine persönlic...mehr

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AGS 2/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwältin Sch. war dem früheren Angeklagten durch Beschluss des AG als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden. Im Verfahren hat der Verletzte beantragt, den Angeklagten im Adhäsionsverfahren zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000,00 EUR nebst Zinsen zu verurteilen. Nachdem Rechtsanwältin Sch. und das AG darauf hingewiesen hatten, dass der Adhäsionsantrag ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Schmerzensgeld [Rdn 248]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 78]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Mitverschulden des Geschädigten [Rdn 137]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Bewährungsbeschluss [Rdn 38]

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AGS 1/2016, Auslegung eines... / 1 Sachverhalt

Der Angeklagte und Adhäsionsbeklagte hatten sich in einem vor der Jugendkammer des LG geschlossenen Vergleichs unter anderem verpflichtet, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen sowie die "Kosten” des Adhäsionsverfahrens und des Vergleichs zu tragen. Nach Anhörung der Vergleichsparteien hat das LG den Gegenstandswert auf 10.000,...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Heilbehandlungskosten [Rdn 116]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 741]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Auflagen [Rdn 9]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 152]

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Zivilprozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld sind keine ­außergewöhnlichen Belastungen

Leitsatz 1. Kosten im Zusammenhang mit einem Zivilprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar, soweit der Prozess die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft. 2. Sind die Kosten für einen Zivilprozess nur zum Teil als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ist der abziehbare Teil der Kosten mithilfe der Streitwerte der einzelnen Klageanträge zu erm...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des Schmerzensgeldes bei grob fahrlässiger Unfallverursachung und verzögerter Regulierung

BGB § 249 § 253 Abs. 2 § 823; StVG § 7 Abs. 1 § 11 S. 2 § 17 § 18 Abs. 1; PflVG a.F. § 3 Leitsatz 1. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe kann auch der unstreitige oder/und erwiesene Sachverhalt nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grobes Verschulden des Schädigers belegt. 2. Eine verzögerte Schadensregulierung kann als Bemessungsfaktor Berücksichtigung finden. Vorauss...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Das LG ist mit Recht davon ausgegangen, dass die Bekl. als Gesamtschuldner in vollem Umfang zum Ersatz der durch den Verkehrsunfall v. 25.8.2006 bedingten materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus der als Grund- und Teilurteil anzusehenden Entscheidung des LG v. 30.12.2009 und dem Senatsurt. v. 21.12.2010, in dem die vollumfängliche...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Straßenverkehrsunfalls im Begegnungsverkehr. Der Kl. befuhr eine Landesstraße mit seinem Pkw. Ihm begegnete der Bekl. zu 1) mit seinem Pkw. Die zum Umfallzeitpunkt regennasse Fahrbahn verengte sich im Bereich der Unfallstelle auf 3,3 Meter. In Fahrtrichtung des Bekl. zu 1) beschreibt die Landesstraße eine Recht...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 3 Anmerkung:

1. Der Senat ist mit Recht davon ausgegangen, berechtigt und verpflichtet zu sein, die als "Ermessensentscheidung" des erstinstanzlichen Gerichts anzusehende Schmerzensgeldbemessung zu überprüfen und ggf. abzuändern. Die grundsätzliche Unüberprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen der Tatgerichte durch das Revisionsgericht (vgl. BGH MDR 1982, 653; BGH NJW 1998, 2741, 2742), ...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / Leitsatz

1. Bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe kann auch der unstreitige oder/und erwiesene Sachverhalt nicht außer Betracht bleiben, wenn er ein grobes Verschulden des Schädigers belegt. 2. Eine verzögerte Schadensregulierung kann als Bemessungsfaktor Berücksichtigung finden. Voraussetzung hierfür ist es, dass sich der leistungsfähige Schuldner einem erkennbar begründeten Anspr...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / 2 Aus den Gründen:

"Der beim Bekl. angestellte Skilehrer K, den sich der Bekl. zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient hat, § 278 BGB, hat den Skiunfall schuldhaft verursacht, weil er die erste Skistunde auf einem nicht geeigneten Hang durchführte. Nach übereinstimmendem Vortrag beherrschte die Kl. das Skifahren nicht und hatte ihre erste Übungsstunde beim Bekl. gebucht. Gem. Ziff. III “S...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / Sachverhalt

Die Kl. beabsichtigte mit ihrer Familie das Skifahren zu erlernen. Sie begab sich in die Skischule des Bekl. und buchte für ihre Familie eine Unterrichtsstunde. Der bei dem Bekl. angestellte Skilehrer K führte die Kl. und ihre Familie auf die an diesem Tage vielbefahrene blaue Piste, die die Familie bis kurz vor der Talstation hinab fuhr und stehen blieb. Der Skilehrer wies ...mehr