Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 9 Ersatz des entstandenen Schadens, soweit es die Billigkeit erfordert (kann den Schaden ganz oder teilw erfassen). Die frühere Zurückhaltung der Rspr im Hinblick auf Schmerzensgeldansprüche, wenn der Verletzte aus Gefährdungshaftung volle materielle Entschädigung erhielt (BGHZ 127, 186, 193) dürfte nach der Ausweitung des Schmerzensgeldes auf Fälle der Gefährdungshaftung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 9 Die ›Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit‹ entsprechen den gleichen Merkmalen in § 823 I (vgl § 823 Rn 24 ff). Dagegen entspricht die ›Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung‹ dem § 825. Dabei sind ggü dem § 825 aF die Beschränkungen auf ›Frauenspersonen‹ und die ›Gestattung der außerehelichen Beiwohnung‹ aufgegeben worden. Wegen dieser Übereinstim...mehr

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zfs 08/2024, Fahrradfahrend... / 2. StVO

§ 2 Fahrbahnbenutzung Zu der Bestimmung geht der Verfasser auf die Abs. 1, 2, 4 und 5 ein. Nach § 2 Abs. 1 müssen Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Dabei ist der Seitenstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn. Nach Abs. 2 ist möglichst weit rechts zu fahren, und dies nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schäden unabhängig vom Vertragsschluss.

Rn 36 Der Vertragsschluss kann erfordern, dass der eine Teil sich selbst, seine Rechte, Rechtsgüter oder Interessen in den Gefahrenbereich des anderen Teils bringt. Das trifft zu für alle Ladengeschäfte einschließlich der Kaufhäuser (Karlsr NJW-RR 21, 1321 [OLG Karlsruhe 11.05.2021 - 9 U 62/19]; Dresd ZfSch 23, 552), aber auch für viele andere Verträge, die unter Anwesenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Funktionen des Deliktsrechts.

Rn 2 Grundfunktion des Deliktsrechts – wie des Privatrechts überhaupt – ist der Ausgleich widerstreitender Interessen, hier der Handlungsfreiheit des Schädigers und des Integritätsschutzes des Geschädigten. Dieser wird jedoch – ebenso wie die im Folgenden spezifizierten Funktionen – durch kollektive Systeme des Schadensausgleichs überlagert (krit zu den tradierten Funktionen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Hinzurechnungen (Abs 2).

Rn 14 Nach dem Grundgedanken des gesetzlichen Güterrechts beschränkt sich der Zugewinnausgleich auf das gemeinsam Erwirtschaftete, während die Eheleute nicht an solchen Zuwendungen beteiligt werden sollen, die allein auf persönlichen Beziehungen eines Ehegatten beruhen oder ihm aufgrund ähnlicher Umstände zufließen, an denen der andere keinen Anteil hat und die in keinem Zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen – Abgrenzung § 280/§ 281.

Rn 14 Der mangelbedingte Schadensersatzanspruch des Bestellers ist über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 4 in den Vorschriften der §§ 280, 281 geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Herstellung einer mangelhaften Werkleistung nunmehr unter den weiten Begriff der Pflichtverletzung iSd § 280 fasst. Die darin manifestierte Vereinheitlichung des vertragsbezogene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 12 Die Anerkenntniserklärung des Schuldners ggü dem Zessionar (Abtretungsbestätigung) stellt idR ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (BGH NJW 73, 2019 [BGH 25.05.1973 - V ZR 13/71]; 83, 1903, 1904 [BGH 23.03.1983 - VIII ZR 335/81]); ebenso die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten (LAG Köln 4.4.12 – 9 Sa 797/1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.5.1 Einlagen, fehlende betriebliche Veranlassung, Verzicht auf Einnahmen

Einlagen sind keine Betriebseinnahmen. Gleiches gilt für erhaltene Darlehensbeträge, private Schenkungen sowie grds. auch für Erbschaften.[1] An der betrieblichen Veranlassung fehlt es z. B. bei Ersatz von Privataufwendungen oder höchstpersönlichen Bezügen, wie dem Empfang von Schmerzensgeld nach einem Unfall. Das Einsparen von Aufwendungen, geschäftsübliche Preisnachlässe[2] ...mehr

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AGG: Das Merkmal des Alters / 1.1 Unmittelbare Diskriminierung: "Junges dynamisches Team"

Einleuchtend sind Beispiele wie die Suche in der Stellenausschreibung nach einem "jungen, dynamischem Team".[1] Das BAG hat hierin mit der Entscheidung vom 11.8.2016 eine unmittelbare Diskriminierung gemäß § 3 Abs. 1 AGG gesehen. Dabei dürfen sich Arbeitgeber durchaus selbst beschreiben mit für sie passenden Adjektiven. Phrasen wie "junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut...mehr

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Hausrecht / 2.2.1 Unerlaubtes Betreten der Wohnung

Verbotene Eigenmacht liegt vor, wenn der Vermieter oder ein Dritter gegen den Willen des Mieters ohne rechtfertigenden Grund die Mietwohnung betritt. Praxis-Beispiel Dringende Fälle für Zutritt Ein rechtfertigender Grund kann vorliegen, wenn während der Abwesenheit des Mieters in der Wohnung ein Schaden auftritt und der sofortige Zutritt zur Schadensbegrenzung erforderlich ist...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 2.3 Belästigung

Wesentlich für das Vorliegen einer "Belästigung" ist nach § 3 Abs. 3 AGG die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds. Die unerwünschte Verhaltensweise muss geeignet sein, die Würde der betreffenden P...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Schmerzensgeld

Rz. 33 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrages noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[41]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (7) Schmerzensgeld

Rz. 131 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 550 f. (a) Anspruchsberechtigung Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Schmerzensgeld

Rz. 1102 Das Schmerzensgeld ist zunächst nach dem Gesamtbeschwerdebild (resultierend aus Vorschädigung [z.B. Verkehrsunfall] und Arztfehler) zu bestimmen. Es ist fiktiv ein Schmerzensgeld nach den Vorschädigungen und deren Folgen zu schätzen. Rz. 1103 Die Differenz zwischen dem konkreten Betrag (Gesamtgesundheitssituation unter Einschließung von Verkehrsunfall und medizinisch...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Schmerzensgeld

Rz. 6 Im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Gesuchs ist Schmerzensgeld analog § 83 Abs. 2 SGB XII kein einzusetzendes Vermögen.[13] Der Zinsertrag jenseits der in § 31 BVG aufgeführten Beträge (Rentenbeträge + Zulagen) ist allerdings einzusetzen. Rz. 7 Etwas anderes kann gelten, wenn die Verfahrenskosten nur einen geringen Teil des bislang gezahlten Schmerzensgeldes ausmachen,[1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Antrag

Rz. 70 Die Bestimmtheit eines auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klageantrags setzt voraus, dass die zum Ersatz verpflichtenden Ereignisse bestimmt bezeichnet werden, damit über den Umfang der Rechtskraft des Feststellungsausspruchs keine Ungewissheit herrschen kann.[85] Zur Auslegung des Klageantrags kann dabei auf das Klagevorbringen Bezug genommen ...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Der am 1952 geborene Kläger nimmt die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer auf materiellen und immateriellen Schadenersatz sowie umfassende Feststellung aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Am 23.8.2014 gegen 21:00 Uhr kam der Kläger auf der A-Straße in P. mit seinem Motorrad zu Fall, nachdem ihm durch ein be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Verwendung

Rz. 141 Das Schmerzensgeld gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 142 Für die Bezahlung eines Betreuers muss Schmerzensgeld nicht eingesetzt werden (§ 1836c Nr. 2 BGB a.F. i.V.m. § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII).[108] § 1880 BGB setzt § 1836c BGB a.F. fort.[109] Rz. 143 Zur Prozesskostenhilfe § 3 Rdn 6 f.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Bemessung

Rz. 135 Schmerzensgeld wird grundsätzlich als Kapitalleistung geschuldet. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird eine Schmerzensgeldrente (gegebenenfalls neben einem Kapitalbetrag) gezahlt[98] (siehe § 1 Rdn 550 ff.).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (cc)3. Schritt

Rz. 128 Entsprechend § 116 Abs. 2 SGB X ist bei den einzelnen kongruenten Schadengruppen anschließend kein Quotenvorrecht zugunsten des unmittelbar Verletzten mehr zu berücksichtigen, da dieses dem Geschädigten ein vom Gesetzgeber letztlich nicht gewolltes Quotenvorrecht wieder einräumen würde.[119] Rz. 129 Wie im Falle der Mithaftung eines Sozialversicherten das Schmerzensge...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Teilklage

Rz. 37 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 756 ff. Rz. 38 Die Teilklage ist von der unzulässigen Saldoklage abzugrenzen. Klagegründe müssen dem Klageantrag zugeordnet sein, vor allem bei einer Teilklage, die auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt wird und unter deren Summe bleibt.[47] Die Notwendigkeit zur Aufgliederung bzw. Staffelung besteht, wenn der Klage mehrere sel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Übersicht

Rz. 107 Übersicht 2.5: Anspruch – Norm – Forderungsberechtigungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (ee) Beispiele

Rz. 131 Beispiel 1.1 Das Kind K ist 7 Jahre alt. K wurde am 1.12.2007[123] auf dem Weg zur Schule (Schulwegeunfall) von einem Kfz angefahren und verletzt. Es besteht 100 % Haftung nur nach StVG (§§ 7, 18 StVG) in den Grenzen des § 12 StVG (600.000 EUR). K hat mangels Mitverantwortlichkeit am Zustandekommen des Unfallgeschehens ein uneingeschränktes Befriedigungsvorrecht. Drit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Hinterbliebenengeld

Rz. 119 An Stelle eines in das deutsche Recht nicht eingeführten Angehörigenschmerzensgeldes wurde[92] ein Hinterbliebenengeld eingeführt. Das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB und entsprechende Regeln in den Spezial-Haftpflichtgesetzen) steht den gesetzlich beschriebenen Personen (nahestehende Hinterbliebene) unmittelbar zu.[93] Rz. 120 Sofern Anspruch auf Schmerzensgeld...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / g) Hinterbliebenengeld

Rz. 37 Hinterbliebenengeld unterliegt nach der Legaldefinition in § 24 Nr. 1 EStG (wie Schmerzensgeld) keiner Versteuerung, da es nicht als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Vorbehaltstext

Rz. 1147 Der Vorbehalt muss möglichst exakt umschrieben sein.[1180] Vor allem Formulierungen wie "bei erheblicher Verschlechterung", "bei Verschlimmerung" verursachen Probleme bei einer späteren Regulierung und sind daher nicht zu verwenden. Rz. 1148 Für den Erklärungsinhalt eines Abgeltungsvergleiches ist gleichgültig, wer (wie Anspruchsteller selbst, sein Anwalt oder der Re...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Kausalkette

Rz. 1077 Sind Verletzungen auf zwei (oder mehr) verschiedene Ereignisse zurückzuführen, ist für einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher des ersten Ereignisses nur dann Raum, wenn eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen der verschiedenen Schadenereignisse möglich ist[1121] Die Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO können bei unvollständigen A...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Ehegatte

Rz. 4 Es besteht eine Prozesskostenvorschusspflicht des Ehepartners für eine Prozessführung aus einem Haftpflichtgeschehen[10] (Vorrang der Familiensolidarität gegenüber staatlicher Fürsorge[11]).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Reichweite des Vorbehaltes

Rz. 1167 Ist ein (formularmäßiger) Abfindungsvergleich für "Ansprüche gleich welcher Art für Vergangenheit und Zukunft" geschlossen, hat der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Vergleich solle entgegen seinem Wortlaut nur beschränkte Wirkung haben.[1199] Rz. 1168 Werden materielle und/oder immaterielle Ansprüche nach BGH-Rechtsprechung“ [1200] vo...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Anwaltskosten

Rz. 72 Hinweis Siehe § 2 Rdn 1581 ff. Rz. 73 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Rz. 74 Unterliegen bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten einzelne Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese anteilig zu erstatten.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Allgemeine Vertragsgrundsätze

Rz. 1338 § 119 BGB – Anfechtbarkeit wegen Irrtumsmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / e) Insolvenz

Rz. 48 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 576 ff. Rz. 49 § 302 InsO – Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Anspruchsberechtigung

Rz. 132 Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu. Rz. 133 Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (Rdn 119 ff.). Rz. 134 Zum Schockschaden Rdn 46.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Schmerzensgeldrente

Rz. 550 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes § 2 Rdn 135 ff. Rz. 551 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[453] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen vorlie...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 552 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[648] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IX. Umsatzsteuer

Rz. 1581 Hinweis Siehe § 4 Rdn 61 ff. Rz. 1582 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende Umsatzsteuer ebenfalls zu übernehmen. Rz. 1583 Kann der Anspruchsberechtigte grundsätzlich die Vorsteuer absetzen, ist zu beachten, dass auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Ersatzberechtigten nicht alle Positionen der Umsat...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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AGS 07/2024, Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden

Mitbegründet von Dr. Gerhard Küppersbusch, fortgeführt von Heinz-Otto Höher. 14. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 397 S., 49,00 EUR Das vorliegende Werk von Küppersbusch/Höher ist das Standardwerk zu Personenschäden in Haftpflichtfällen. Dargestellt werden alle mit dem Eintritt eines Personenschadens einhergehenden Rechtsfragen. Die Darstellung erfolgt komprimiert...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schadenersatznormen (Übersicht)

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