Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 7. Zusammenfassung

Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten können nur dann durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, wenn der Mandant Versicherungsnehmer und nicht nur mitversicherte Person ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt und birgt so manche (positive) Überraschung. Nur Ansprüche familienrechtlicher Natur sind vom Ausschluss umfasst, sämtliche weitere schuldrechtli...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / Lösungsvorschlag nach der klassischen Methode

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FF 01/2009, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / IV. Das Problem der "Altfälle"

Ging es bislang im weiteren Sinn um das Vertrauen in ein bestimmtes Verhalten des Ehepartners und damit um eine Verhaltenserwartung an den (Ehe)Partner, so möchte ich nun das Vertrauen in die Beibehaltung einer bestimmten Rechtslage, also in den rechtlichen status quo, thematisieren. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob eine Reform auch Altfälle einfach schlucken kann. D...mehr

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FF 01/2011, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr

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FF 05/2008, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: III. Nachehelicher Unterhalt Die Entscheidung beruht auf §§ 1573 Abs. 2, 1578, 1578b BGB. Grundsätzlich hat die Antragstellerin Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Einkünfte aus einer angemessenen Tätigkeit reichen zur Deckung des vollen Unterhalts i.S.v. § 1578 BGB nicht aus. Dieser bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Bis zu...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Leitsatz

1. Zur Begrenzung und Herabsetzung eines Anspruchs auf Unterhalt wegen Krankheit. 2. Eine Absenkung des Unterhalts unter den gegenüber Ehegatten geltenden Selbstbehalt kommt in der Regel nicht in Betracht. (Leitsätze des Einsenders) OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.9.2008 – 2 UF 5/02 (AG Karlsruhe)mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. Der am 5.5.1991 geborene Kläger und sein am 18.8.1998 geborener Bruder sind aus der geschiedenen Ehe des Beklagten mit ihrer Mutter hervorgegangen. Seit der Trennung der Eltern leben sie bei ihrer Mutter. Ihre Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten sind durch Unterhaltsfestsetzungsbeschluss tituliert, der Anspruch des Klä...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das bei einem Elternteil lebt, dessen Einkommen den eigenen angemessenen Selbstbehalt nicht erreicht, ist grundsätzlich allein nach dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des anderen Elternteils zu ermitteln (OLG Dresden, Beschl. v. 15.7.2009 – 20 WF 577/09, FuR 2009, 586 [Soyka]). Vor Anerkennung oder Feststellung der Vat...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / a) Kindesbedarf (§ 1610 BGB)

Zur Vermeidung eines unangemessenen Ergebnisses kann der Bedarf der Kinder nicht ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten ermittelt werden, d.h im Beispiel bei einem Einkommen von 3.000 EUR nicht nach der 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle, sondern nur nach der 1. Stufe, weil für drei Kinder und drei Erwachsene Unterhalt zu leisten ist. Zahlbeträge[8] von 225 EUR...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / ee) Neues Kind des Unterhaltsberechtigten

Gegen die Ansicht des BGH zugunsten des Unterhaltspflichtigen spricht ein Blick auf denselben Fall aufseiten des Unterhaltsberechtigten, der bei der Bedarfsbemessung nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleich zu behandeln ist. Es kann doch wohl nicht sein, dass der wegen Krankheit nur halbtags tätige und nach § 1572 BGB unterhaltsberechtigte Ehegatte den Unterhalt für sein Kind au...mehr

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FF 12/2009, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Auch bei einer Altersehe kann nach einer Übergangszeit eine Herabsetzung des Unterhalts auf den angemessenen Lebensbedarf, der mit dem angemessenen Selbstbehalt von derzeit 1.100 EUR gleichzusetzen ist, erfolgen (OLG Koblenz, Urt. v. 18.12.2008 – 7 UF 377/08, FamRZ 2009, 1750); die zugelassene Revision ist unter dem Az. XII ZR 7/09 eingelegt. Die Abänderung eines im Juni 2005...mehr

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FF 03/2011, Tabellen zur Fe... / 1. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens.[1] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlende Kindesunterhalts, das bereinigte Nettoeinkommen sowie das Bruttoeinkommen bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 40 Wochenst...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Kläger ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision führt zur teilweisen Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Ber...mehr

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FF 01/2008, Düsseldorfer Ta... / B. Ehegattenunterhalt

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zfs 11/2008, Benutzung eine... / Sachverhalt

Die Klägerin steht als Polizeivollzugsbeamtin im Dienst des beklagten Landes und war bei einer Kreispolizeibehörde tätig. Am 14.7.2003 sollte sie um 8.30 Uhr an einem Fortbildungsseminar teilnehmen und um 11.20 Uhr einen Gerichtstermin beim LG als Zeugin wahrnehmen. Obwohl die Benutzung eines Dienstwagens vorgesehen war, stand an dem Morgen weder ein Streifenwagen noch ein Zi...mehr

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AGS 07/2011, Aufklärungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Anwaltshonorar in Anspruch. Im Juli 2009 suchte die Beklagte den Kläger zwecks Beratung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit auf, nachdem sie durch einen Werbeflyer auf seine Kanzlei aufmerksam geworden war. Unter dem 5.8.2009 rechnete der Kläger eine Erstberatung mit 226,10 EUR brutto ab. Noch im August 2009 suchte die Bekl...mehr

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FF 04/2011, Stellungnahme d... / 7. Leistungsfähigkeit und Begrenzung des Anspruchs als Korrektiv

Der Bedarf des Berechtigten entspricht noch nicht seinem Unterhaltsanspruch. Kann der Unterhaltspflichtige den angemessenen Bedarf nicht leisten, bietet die Leistungsfähigkeit ein systemkonformes Korrektiv. Bei der nach § 1581 BGB gebotenen Abwägung sind nicht nur der eigene angemessene Bedarf, sondern auch die übrigen wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend zu berücksichtig...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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zfs 12/2008, Umfang der Ent... / Aus den Gründen

“ … Darüber hinaus besteht über die vorgerichtlichen Zahlungen der Beklagten hinaus kein weiterer Zahlungsanspruch. Die Formulierung in § 12 (5) g AKB ist unmissverständlich so gewählt worden, dass bei Marderbissen nur Kabel, Schläuche und Leitungen versichert sind. Der Geber selbst lässt sich hierunter nicht einordnen. Der Umstand, das M die Kabel nicht mehr separat anbiete...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / 6. Eigenheiten der Entwicklung der neuen Rechtsprechung

Die im Urt. v. 6.2.2008 genannten Entscheidungen, die der BGH als Beleg für seine neue Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen als Folge der Einschränkung der sog. Lebensstandardgarantie anführt, haben gemeinsam, dass sie zu der Frage, ob Einkommensminderungen aufseiten beider Ehegatten ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt die ehelichen Lebensverhältnisse...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 2. 1. Ersatz von Vermögensschaden der Hinterbliebenen

Als Vermögensschaden der Hinterbliebenen kommt ein Anspruch auf Zahlung von Unterstützungs- oder Unterhaltsleistungen infrage. Dieser Anspruch kann auf eine vorhersehbare Zeit begrenzt sein, wie es der Fall ist bei der Unterhaltsleistung an einen minderjährigen Nachkommen. Der Anspruch erlischt, sobald dieser wirtschaftliche Selbstständigkeit erlangt hat. Der Anspruch kann i...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Leitsatz

1. Der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann auch bei einer Ehedauer von 27 Jahren gem. § 1578b I BGB n.F. der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf zu begrenzen sein, wenn dem Unterhalt Begehrenden ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind. 2. Der angemessene Bedarf i.S. von § 1578b I BGB n.F. orientiert sich grundsätzlich an dem Einkommen des Unte...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Anrechnung fiktiven Einkommens kommt nur bei einem verantwortungslosen, zumindest leichtfertigen bzw. grob schuldhaften Verhalten in Betracht (BVerfG FamRZ 2008, 131, 133). Eine Umschulung, deren unterhaltsrechtliche Anerkennungswürdigkeit im Einzelfall zu prüfen ist, entbindet den Unterhaltspflichtigen nicht von seiner Obliegenheit, sich auf dem freien Arbeitsmarkt um ei...mehr

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zfs 04/2011, Vollständige R... / Sachverhalt

Am 24.7.2007 hatte die Kl. mit dem bei der Bekl. kaskoversicherten Fahrzeug der Marke B einen Verkehrsunfall. Am 23.11.2007 ließ der Vater der Kl. das Fahrzeug reparieren. Die Reparatur war unvollständig und teilweise mangelhaft. Nachdem die Parteien über die Höhe der Versicherungsleistungen verhandelten, ließ die Kl. das Fahrzeug im Februar 2009 erneut reparieren. Die Repar...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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FF 11/2008, Rechtsprechung ... / Elternunterhalt

Verwendet das gegenüber einem Elternteil unterhaltspflichtige Kind ebenso wie sein Ehegatte sein Einkommen vollständig für den Familienunterhalt, so ist die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ausschließlich nach seinem Einkommen zu beurteilen. Dabei kommt eine Herabsetzung des angemessenen Selbstbehalts unter Berücksichtigung des finanziellen Vorteils aus der...mehr

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zfs 11/2009, Begrenzung der... / Sachverhalt

Die Klägerin macht wegen eines Unfalls vom 29.5.2008 Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung geltend. Der Versicherungsschein vom 6.3.2008 weist als Versicherungsbeginn den 10.12.2007 aus. Dem Vertrag liegen die AKB 2008 zu Grunde. Am 9.4.2008 erlitt das Fahrzeug der Klägerin einen ersten Unfall. Am 2.5.2008 erstellte der Sachverständige Bi einen Schadenbericht, in dem er di...mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Aus den Gründen

… 3. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten ist ab 1.1.2008 auf 550 EUR herabzusetzen und bis zum 31.12.2012 zu befristen. Gem. § 1578b Abs. 1, 2 BGB in der seit 1.1.2008 geltenden Fassung können alle Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orienti...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / b) Darlegungs- und Beweislast zur Haftung des anderen Elternteils

Gegen einen vorhandenen Titel kann der Berechtigte mittels Abänderungsklage vorgehen. Das Kind trägt die Darlegungs- und Beweislast im oben geschilderten Umfang.[133] Dabei hat auch die anteilige Haftung des anderen Elternteils entscheidende Bedeutung. Bei anteiliger Barunterhaltspflicht beider Eltern haften diese als gleichnahe Verwandte gleichrangig, jedoch nicht als Gesamt...mehr

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FF 07_08/2011, Das unterhaltsrechtliche Stichwort

Unterhaltspflicht des Hausmanns Wenn jemand, der bislang erwerbstätig war, es übernimmt, in seiner neuen Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft die aus dieser hervorgegangenen Kinder zu betreuen und den Haushalt zu führen, ist die Frage zu entscheiden, ob er sich gegenüber seinen übrigen Kindern und gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau auf den Wegfall seiner Unterhaltspf...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FoVo 06/2009, BGH schränkt ... / 2 II. Die Entscheidung

Mehrbedarf: Das sind die Voraussetzungen Der BGH bestätigt die landgerichtliche Entscheidung. Ein besonderes Bedürfnis des Schuldners im Sinne des § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO setzt voraus, dass dieses konkret und aktuell vorliegt und außergewöhnlich in dem Sinne ist, dass es bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftritt. Denn die Vorschrift dient dazu, einen ...mehr

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FF 05/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008 Die Entscheidung des 12. Senats des BGH vom 17.9.2008 zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus früherer Ehe steht in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang, aber auch in inhaltlicher Abgrenzung zur vorausgegangenen Entscheidung des 12. Senats vom 30.7.2008[1] zur Berücksichtigung des Sp...mehr

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FF 09/2011, Die einstweilig... / 2. Kostenvorschuss

Der Regelungsbereich des § 246 Abs. 1 2. Alt. FamFG umfasst nach überwiegender Auffassung[22] alle Unterhaltssachen i.S.d. § 231 Abs. 1 und 2 FamFG, mithin auch solche, die nicht Familienstreitsachen gemäß § 112 Nr. 1 FamFG sind. Beim Verwandtenunterhalt gilt der Anspruch auf Leistung eines Verfahrenskostenvorschusses als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf i.S.d. § 1613 Abs. ...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes. Die in einer Kindereinrichtung anfallend...mehr

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zfs 08/2011, Unwirksamkeit ... / 1 Aus den Gründen:

„ … I. Die Kl. hat einen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung weiterer 2.220,93 EUR aus § 1 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. i.V.m. §§ 12 Abs. 1 Nr. I. Buchst. c), 13 AKB für den – allein noch streitigen – Schaden vom Mai 2007. 1. Der Versicherungsfall (Beschädigung des versicherten Wohnwagens durch Hagel) ist unstreitig eingetreten. Ebenso besteht Einigkeit zwischen den Parteien darüber...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 06/2008, Aufstockungsunt... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die beabsichtigte Berufung des Antragstellers hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang auch Aussicht auf Erfolg … Der Bedarfsermittlung ist somit ein anrechenbares Einkommen des Antragstellers i.H. von (1.677,46 EUR abzgl. 33,00 EUR =) 1.644,46 EUR zugrunde zu legen. Was das Einkommen der Antragsgegnerin anbelangt, rügt der Antragsteller zu Rech...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / IV. Würdigung

Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle[11] gem. §§ 138 Abs. 1, 242 BGB sind seit langem Bestandteil der Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Im vorliegenden Fall hat der BGH zu Recht die Wirksamkeitskontrolle angewendet. Diese knüpft an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Spätere Entwicklungen der Vertragsbeziehung können bei einer Ausübungskontrol...mehr

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FF 02/2011, Das unterhaltsr... / Leistungsfähigkeit

Leistungsfähig ist, wer neben seinem eigenen angemessenen Unterhalt und der Bedienung von sonstigen Verbindlichkeiten für den Lebensbedarf eines anderen aufkommen kann. Fehlende Leistungsfähigkeit im Unterhaltszeitraum hindert die Entstehung einer Unterhaltspflicht des Verwandten (§ 1603 Abs. 1 BGB) und letztlich auch die des getrennt lebenden und des geschiedenen Ehegatten,...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / c) Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 BGB und Unterhalt für den neuen Ehegatten

Nach der Formulierung im Urt. v. 6.2.2008 sind auch andere Einkommensänderungen bei der Bedarfsbestimmung zu beachten. Dies umfasst auch die nach der Scheidung begründete Unterhaltspflicht für den ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil (§ 1615l Abs. 2 BGB) und für einen neuen Ehegatten, im letzten Fall Familienunterhalt (§ 1360 BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) u...mehr

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zfs 04/2011, Vollständige R... / 2 Aus den Gründen:

" … 1) Die Kl. kann von der Bekl. weitere 9.390 EUR verlangen. Dies richtet sich nach § 13 Nr. 5 AKB. Die Bedingung lautet in der vereinbarten Fassung: “In allen sonstigen Fällen der Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer bis zu dem nach den Absätzen 1 bis 3 b sich ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfac...mehr

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zfs 03/2009, Haftungsabwägu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Der Unfall ereignete sich beim Betrieb der Fahrzeuge i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG. Beide Parteien konnten den ihnen obliegenden Nachweis der höheren Gewalt gem. § 7 Abs. 2 StVG nicht erbringen. Eine Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG ergibt, dass die Beklagten zu 20 % für den Unfall haften. Der Kläger...mehr

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zfs 06/2011, Rechtsschutzversicherungen: Im Visier der Verbraucherschützer

Im Straßenverkehr hat’s geknallt, der Chef hat den Job gekündigt oder es gibt Ärger mit der im Internet bestellten Ware – für Streit vor Gericht gibt es viele Gründe. Glücklich schätzt sich dann, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, denn der Gang vor den Kadi ist in der Regel teuer. Häufig machen Rechtssuchende die Beauftragung ihres Anwaltes von der Kostenschutzzu...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / 6. Bedarfsbemessung bei Zusammentreffen von Unterhaltsansprüchen des ersten und zweiten Ehegatten

Der frühere Rechtszustand ging auf Grund des anders verstandenen § 1578 i.V.m. § 1582 BGB von den Prinzipien der Priorität der Erstehe und der Beibehaltung der Lebensstandardgarantie aus. Der danach in der Regel gegebene Vorrang des früheren Ehegatten setzte sich daher uneingeschränkt auch auf der Bedarfsebene durch mit der Folge, dass die Unterhaltspflicht des Unterhaltssch...mehr

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FF 02/2011, Auskunft zum Fa... / 2 Entscheidungsgründe:

[6] Die Revision ist nicht begründet. [7] 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Beklagten sei der Unterhalt...mehr

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FoVo 06/2009, BGH schränkt ... / 3 Der Praxistipp

Der vom BGH konkret entschiedene Fall betrifft ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Gleichwohl erfasst er auch den Fall der Einzelvollstreckung. In § 580c ist schon einiges eingerechnet Grundsätzlich unterliegt das Arbeitseinkommen nur insoweit nicht der Pfändung, wie sich ein Pfändungsfreibetrag aus § 850c ZPO ergibt. In diesem Pfändungsfreibetrag sind die gewöhnlichen Belastun...mehr