Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.2 Ermessen (Abs. 1 Satz 1)

2.2.1 Gesetzliche Grenzen der Ermessensbetätigung Rz. 8 Auch für Ermessensleistungen über Sozialleistungen i. S. d. § 11 und darüber zu treffende Entscheidungen müssen auf jeden Fall die dafür erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein, damit überhaupt eine Ermessensentscheidung über eine Sozialleistung ergehen kann; denn auch die Gewährung von Ermess...mehr

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Schell, SGB IX § 19 Teilhab... / 2.3.3 Inhalte des Teilhabeplans

Rz. 9 Der Teilhabeplan ist die schriftliche Dokumentation der Planung und Durchführung des trägerübergreifenden (§ 6) bzw. leistungsgruppenübergreifenden (§ 5) Rehabilitations-/Teilhabeprozesses. Ziel ist ein sinnvolles und möglichst nahtloses Ineinandergreifen der notwendigen Leistungen. Der Teilhabeplan zählt zum standardisierten Verwaltungsverfahren und zum regulären Besta...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.2.2 Ermessensausübungsfehler

Rz. 13 Da auf die (im Regelfall begehrte und/oder beantragte) Leistung selbst kein Rechtsanspruch besteht, kann aus der Leistungsablehnung für sich nicht geschlossen werden, dass ein Ermessensfehler vorlag. Nur anhand des vorangegangenen Entscheidungsprozesses und der erforderlichen Begründung der ablehnenden Entscheidung gemäß § 35 SGB X kann ermittelt werden, ob und wie da...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 App, Zur Überprüfung von Konkursanträgen der Sozialversicherungsträger durch die Sozialgerichte, SGb 1991 S. 385. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Dörr/Groß, Ermessen und anderes, DAngV 1995 S. 263. Heinz, Der Begriff des Ermessens im Sozialrecht, SuP 2015 S. 649. Köhler, Ermessen und Ermessensfehler im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, rv 2017...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält den Grundsatz, dass auf Sozialleistungen ein Rechtsanspruch besteht und die Behörde nur dann nach Ermessen über Leistungen entscheiden kann und darf, wenn dies ausdrücklich in den besonderen Teilen des SGB bestimmt ist. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 29) führt dazu aus, dass die Vorschrift zu den allgemein anerkannten Grundsätzen des sozi...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2.1 Einzelanspruch

Rz. 13 Unter Anspruch nach § 38 ist nur der Einzelanspruch als einmaliges oder laufendes Forderungsrecht für eine konkrete Sach-, Dienst- oder Geldleistung zu verstehen. Die Vorschriften des 2. Titels zielen auf die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche ab (vgl. Vorbem. zu §§ 38 ff.). Sie setzen das Bestehen des konkreten Leistungsanspruchs nach den materiell-rechtlichen An...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.1 Sozialleistungen

Rz. 5 Die Vorschrift regelt inhaltlich nur den Rechts- oder Ermessensanspruch auf Sozialleistungen. Dies sind die Ansprüche auf Dienst-, Sach- oder Geldleistungen nach § 11, die in Verbindung mit den einzelnen Gesetzbüchern der Verwirklichung der in §§ 3 ff. geregelten Rechte dienen. Rz. 6 Außerhalb des SGB geregelte Ansprüche sind auch dann keine Sozialleistungsansprüche i. ...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2 Rechtsanspruch

Rz. 9 Unter einem Anspruch ist, wie in § 194 Abs. 1 BGB, das Recht auf ein Tun oder Unterlassen eines Dritten zu verstehen, also der durchsetzbare Rechtsanspruch. Wenn und soweit der Anspruch besteht, besteht auch das subjektive Recht des Berechtigten gegenüber dem dafür zuständigen Sozialleistungsträger (§ 12), die Erfüllung dessen, was das Gesetz als Leistungsanspruch vors...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.3 Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensausübung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 Da bei Ermessensleistungen kein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch auf eine Leistung besteht, wird dem Betroffenen ein Anspruch auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens eingeräumt. Dieser Anspruch ist jedoch kein unmittelbares Forderungsrecht. Vielmehr wird damit das Verwaltungshandeln als Anspruch und subjektives Recht gerichtlich überprüfbar. Ein Recht auf eine bes...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2.2 Ermessensanspruch

Rz. 15 Die Frage, ob der Leistungsberechtigte einen unbedingten Rechtsanspruch auf eine oder mehrere bestimmte Sozialleistungen hat oder die Verwaltung über die Leistungsgewährung nach Ermessen entscheiden kann, wird durch die Vorschriften der besonderen Bücher bestimmt und von § 38 und § 39 vorausgesetzt. Das Vorliegen einer ausdrücklich die Leistungsgewährung nach Ermessen...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.2.1 Gesetzliche Grenzen der Ermessensbetätigung

Rz. 8 Auch für Ermessensleistungen über Sozialleistungen i. S. d. § 11 und darüber zu treffende Entscheidungen müssen auf jeden Fall die dafür erforderlichen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein, damit überhaupt eine Ermessensentscheidung über eine Sozialleistung ergehen kann; denn auch die Gewährung von Ermessensleistungen unterliegt dem Gesetzesvorbehalt de...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.3 Bedeutung des Rechtsanspruchs für den Rechtsschutz

Rz. 21 Die Vorschrift über die Rechtsanspruchsleistungen enthält keine Aussage darüber, wie der Anspruch durchsetzbar wird. Aus § 40 Abs. 1 folgt, dass der Anspruch gerade nicht von einer zubilligenden Verwaltungsentscheidung durch Verwaltungsakt abhängig sein soll (vgl. Komm. zu § 40). § 38 verlangt daher auch nicht, dass über diesen Rechtsanspruch vorab ein Verwaltungsakt ...mehr

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Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bley, Sozialleistungen ohne Güterdefizit?, SGb 1979 S. 363. Borowski, Intendiertes Ermessen, DVBl. 2000 S. 149. Herdegen, Beurteilungsspielraum und Ermessen im strukturellen Vergleich, JZ 1991 S. 747. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504. Schnitzler, Die Besonderheiten des Sozialverfahrensrechts, NJW 2019 S. 9. Schwankhart, Der Rentenber...mehr

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Klose, SGB I § 39 Ermessens... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Regelung findet nur Anwendung, wenn auf eine konkrete Sozialleistung (§ 11) kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht, sondern die Behörde eine bestimmte Leistung (nur) gewähren kann. Sie setzt daher ein dem Sozialleistungsträger eingeräumtes Ermessen zur Gewährung und Erbringung einer Sozialleistung nach § 11 als Sach-, Dienst oder Geldleistung voraus. Eine Ermess...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 587 RVO). Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) erfolgte e...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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Jung, SGB VII § 75 Abfindun... / 2.4 Rentenanspruch nach Gesamtvergütung

Rz. 13 Liegen nach Ablauf des Zeitraums, für den eine Gesamtvergütung geleistet wurde, weiterhin die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente vor, wird die Rente auf Antrag des Versicherten auch über diesen Zeitraum hinaus geleistet. Der Antrag kann vor oder nach Ende des Gesamtvergütungszeitraumes gestellt werden. Zu beachten ist die Verjährungsregelung des § 45 SGB I....mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.2 Berechnung des Erhöhungsbetrags

Rz. 10 Der Versicherte ist so zu stellen, wie er bei dem Bezug von Übergangsgeld nach § 50 stehen würde. Die Rente (ein Rentenanspruch nach § 56 muss grundsätzlich bestehen) und das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe sind zusammenzurechnen. Dieser Betrag ist mit dem sich aus der fiktiven Berechnung nach § 50 ergebenden Übergangsgeld zu vergleichen und die Rente um d...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.1 Vorläufige Entschädigung

Rz. 5 Die Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit setzt voraus, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls ein stabiler Dauerzustand eingestellt hat. Ist dies nicht der Fall, soll für die ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall zunächst eine vorläufige Entschädigung festgestellt werden. "Vorläufig" bezieht sich mithin nur auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit. D...mehr

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Jung, SGB VII § 77 Wiederau... / 2.2 Wiederaufleben des Rentenanspruchs

Rz. 5 Das Wiederaufleben der abgefundenen Rente muss vom Versicherten beantragt werden. Eine Antragsfrist gibt es nicht, die Verjährung gem. § 45 Abs. 1 SGB I ist jedoch zu beachten. Der Antrag ist formlos möglich. Rz. 6 Solange der Versicherte Schwerverletzter ist, wird er so gestellt, als ob seine Rente/n nicht abgefunden wäre/n. Im Gegensatz zu § 76 Abs. 3, der eine Versch...mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Abfindung der Rente an Witwe/r und Lebenspartner bei einer erneuten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Der Anspruch besteht aber nur bei erstmaliger Wiederheirat. Abs. 1 und 2 finden in der gesetzlichen Rentenversicherung ihr Entsprechen in § 107 SGB VI. Wird die Ehe, auf deren Grundlage die Abfindung gewährt wurde, aufgelöst oder für nichtig erklä...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 390 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Rz. 391 Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Höhe der Maßnahmekosten für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft auf das klagende Land übergegangen. Hins...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 416 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Rz. 417 Mit Recht hatte das Berufungsgericht angenommen, dass die Klägerin gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht des Geschädigten nach § 119 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 Fall 2 SGB X in der seit dem 1.1.2001 geltenden Fassung einen Anspruch auf Ersatz ausgefallener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / S. Aktivlegitimation wegen Leistungszuständigkeit des Rehabilitationsträgers bei unterbliebener Weiterleitung des Leistungsantrages des Geschädigten

Rz. 386 BGH, Urt. v. 27.1.2015 – VI ZR 54/14, VersR 2015, 598 Zitat SGB V § 251 Abs. 2 S. 2; SGB VII § 35; SGB IX §§ 14 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 41mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Sozialhilfe aus übergegangenem Recht Ansprüche auf Elternunterhalt für die Zeit von April 2012 bis Juni 2015 geltend. [2] Die 76-jährige und von Geburt an gehörlose Mutter der Antragsgegnerinnen lebt seit Juli 2011 in einer Pflegeeinrichtung. Dort bewohnt sie seit September 2012 ein Zimmer in der neu eingerichteten Gehörlosenw...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 116 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Beklagte nicht verpflichtet, der Bundesrepublik die dem Heimträger für die Unfallverletzte erstatteten Rentenversicherungsbeiträge in Höhe der Haftungsquote von 55 % zu ersetzen, weil das klagende Land nicht hinreichend dargetan habe, dass es sich bei den erstatteten Rentenversicherungsbeiträgen um einen übergegangenen Sc...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / T. Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Behindertenwerkstatt und Forderungsübergang auf den Rentenversicherungsträger

Rz. 412 BGH, Urt. v. 16.6.2015 – VI ZR 416/14, VersR 2015, 1140 = zfs 2016, 21 Zitat SGB VI § 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; SGB X § 119 Abs. 1 S. 1 Hs. 1; SGB IX § 136 Abs. 1; BGB §§ 842, 843mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / U. Sachliche Kongruenz zwischen den von der Bundesagentur für Arbeit erbrachten Maßnahmekosten für die Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt und dem Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens

Rz. 431 BGH, Urt. v. 30.6.2015 – VI ZR 379/14, VersR 2015, 1048 Zitat SGB X § 116 Abs. 1, 10; BGB § 843 Abs. 1; SGB IX §§ 40, 42 Abs. 1 Nr. 1 Zwischen den von der Bundesagentur für Arbeit erbrachten Maßnahmekosten für die Beschäftigung eines geschädigten behinderten Menschen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen und dessen Anspru...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / I. Bundessozialgericht: Keine Kürzung der Regelaltersrente bei Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers

Rz. 180 BSG, Urt. v. 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, VersR 2018, 570 Zitat § 64 SGB I, § 66, 77 SGB I, § 116 SGB X Zumindest wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauf folgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpun...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 21 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen der Revision stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht angenommen, dass die Klägerin von der Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherten H. Ersatz der an diesen erbrachten Rentenleistungen und der für ihn an die Krankenversicherung der Rentner abgeführten Beiträge für die Zeit vom 1.9.2006 bis 31.8.2008 im geltend ge...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 183 Das Berufungsgericht meinte, bereits zum Unfallzeitpunkt seien die Schadensersatzansprüche von N. auf alle in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger übergegangen, soweit es denkbar gewesen sei, dass diese aufgrund des Unfallereignisses später einmal Leistungen zu erbringen hätten. Daher seien Schadensersatzansprüche damals auch auf die Klägerin übergegangen. Du...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 437 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Rz. 438 Zu Recht hatte das Berufungsgericht den Kläger hinsichtlich des von ihm geforderten Verdienstausfallschadens als aktivlegitimiert angesehen. Rz. 439 Es war insbesondere zutreffend davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers auf Ersatz seines Verdienstausfallschadens nicht gem...mehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt – Unbillige Härte für Kinder einer seit Geburt gehörlosen Mutter

BGB § 1610 Abs. 1 § 1602; SGB XII § 94 Abs. 3 Nr. 2; SGB I § 17 Abs. 2 S. 2; SGB XI a.F. § 15 § 28 Abs. 4 S. 2 § 84 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 Leitsatz Zur unbilligen Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und v. 17....mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 320 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung war der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Beklagte aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Klägerin übergegange...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 527 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 528 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VI...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 260 veröffentlicht ist, folgte der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurt. BGHZ 168, 161, 163 ff.), wonach der Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 26 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Zutreffend hatte das Berufungsgericht angenommen, dass ein Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen im Rahmen des § 110 SGB VII auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ 104 ff. SGB VII haftungsprivilegierten Schädiger zurückgr...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 101 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dem Kläger stehe kein Anspruch aus übergegangenem Recht von Frau S. zu, weil deren Ansprüche gegen den Beklagten durch den Abfindungsvergleich erloschen seien. Rz. 102 Das angegriffene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Ohne Erfolg wandte sich die Revision allerdings gegen die Auffassung des Berufungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX umfassen die Leistungen zur Teilhabe die notwendigen Sozialleistungen (§ 11 SGB I), um unabhängig von der Ursache der Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.9 Sonstige Persönliche Voraussetzungen

Rz. 20 § 10 nennt für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen nur diejenigen, die rentenversicherungstypisch gefordert werden. Daneben sind folgende persönliche Voraussetzungen unerlässlich: die physische und psychische Fähigkeit des Versicherten, an den Teilhabeleistungen aktiv mitzuwirken, die Zustimmung des Versicherten (§ 8 Abs. 4 SGB IX) und eine ausreichende Motiva...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.8 Leistungspflicht bis zur Erreichung des Teilhabeziels

Rz. 19 Der Rentenversicherungsträger ist im Rahmen seines Leistungsspektrums (§§ 15, 16 SGB VI, §§ 42 ff. und 49 ff. SGB IX) so lange leistungspflichtig, bis der Versicherte dauerhaft seine Erwerbsfähigkeit wiedererlangt hat bzw. in das Erwerbsleben bzw. auf seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt ist (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Die Rehabilitations...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 92). Sie bestand im Wesentlichen nur in Form des heutigen Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl I S. 1827) wurden mit Wirkung zum 1.1.2001 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und Abs. 2 angefügt. Dadur...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 trat aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) am 14.12.2016 in Kraft. Um der zunehmenden Bedeutung der Nachsorgeleistungen Rechnung zu tragen und ihre Erbringung zu fördern, wurde die Nachsorge aus den in § 31 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.3 Rahmenkonzept zur Reha-Nachsorge

Rz. 10 Das unter Rz. 9 aufgeführte und inzwischen bei den Rentenversicherungsträgern weit verbreitete IRENA-Nachsorgeprogramm der DRV Bund war laut der Gesetzesbegründung mit Anlass, die Nachsorgeleistungen in einer eigenständigen Vorschrift – nämlich in § 17 und nicht mehr in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – zum 14.12.2016 neu zu regeln. Im Zusammenhang mit dem IRENA-Nachsorgepro...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.7 Anträge auf Rehabilitationsleistungen in Müttergenesungswerken etc.

Rz. 18 In der Praxis stellen sich die Krankenkassen immer wieder die Frage, ob bei "Anträgen auf medizinische Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter", die in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung (§ 41 SGB V) durchgeführt werden sollen, gemäß § 40 Abs. 4 SGB V eine vorrangige Leistungspflicht des Rentenversicherungsträgers b...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.3 Fahrkosten

Rz. 17 Nach 28 Abs. 1 SGB VI i. V. m. § 73 Abs. 1 Satz 1 SGB IX werden vom Rentenversicherungsträger auch bei Nachsorgeleistungen die notwendigen Reisekosten übernommen. Hierunter versteht man bei stationären Nachsorgeleistungen die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Bei ambulant durchgeführten Nachsorgeleistungen dürften dem Grunde nach nur Fahrkos...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.5 Definition des Erfolgs von Teilhabeleistungen

Rz. 12 Ziel der rentenversicherungsspezifischen Rehabilitations-/Teilhabeleistungen ist, die drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe im beruflichen Leben durch frühzeitige Einleitung von Rehabilitationsleistungen abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) befäh...mehr

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Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 2.1 Begriff der Erwerbsfähigkeit

Rz. 4 Teilhabeleistungen durch den Rentenversicherungsträger kann nur der Versicherte beanspruchen, dessen Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung (einschließlich Sinnesbehinderung) erheblich gefährdet (Rz. 9) bzw. bereits gemindert (Rz. 10) ist. Unter Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 17 Leistun... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe (§§ 14 bis 15a) Leistungen zur Nachsorge, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern. Damit alle Rentenversicherungsträger bezüglich der Nachsorge gleich handeln, sind die Rentenversicherungsträger gemäß § 17 A...mehr