Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ermöglicht abweichend von § 42 SGB I, der das Feststehen des Anspruchs dem Grunde nach voraussetzt, die Gewährung von Vorschüssen noch vor der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber damit auf die Verzögerungen bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reag...mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift verdrängt als Spezialvorschrift die §§ 53 bis 55 SGB I und regelt selbständig die Übertragbarkeit, Pfändbarkeit und Verpfändbarkeit des Anspruchs auf Insolvenzgeld.mehr

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Sauer, SGB III § 171 Verfüg... / 2.1 Wirksamkeit des Pfandrechts/der Übertragung

Rz. 2 Vor Insolvenzgeldbeantragung kann über den Insolvenzgeldanspruch nur zusammen mit dem Anspruch auf Arbeitsentgelt verfügt werden (Kühl, in: Brand, SGB III, § 171 Rz. 3 m. w. N.). Übertragungen des Insolvenzgeldanspruchs vor dessen Beantragung sind daher grundsätzlich nach § 134 BGB unwirksam, weil nach § 170 SGB III der Anspruch auf Insolvenzgeld vor Antragstellung dem...mehr

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Sauer, SGB III § 168 Vorschuss / 2.1 Voraussetzungen der Vorschussgewährung (Satz 1)

Rz. 2 Die Agentur für Arbeit kann einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld erbringen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt ist, das Arbeitsverhältnis beendet ist, also auch der 3-Monats-Zeitraum i. S. d. 165 Abs. 1 feststeht, und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt we...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.2 Unterstützung der Mitgliedskassen (Abs. 2)

Rz. 5 Der Katalog der Handlungsfelder zur Unterstützung der Mitgliedskassen ist nicht abschließend. Unterstützung heißt, dass eine Hilfestellung der Mitgliedskassen bei der Ausführung ihrer Aufgaben erfolgt. Die Mitgliedskassen bleiben auch nach Einschaltung des Landesverbandes Träger der Aufgaben. Fordert eine Mitgliedskasse Unterstützung durch den Landesverband an, besteht ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. ...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) nach dessen Art. II § 23 Abs. 2 erst mit Wirkung zum 1.1.1978 in Kraft getreten. Durch Art. 2, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist in Abs. 3 mit Wirkung zum 1...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1) 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1 Voraussetzung der Verzinsung (Abs. 1)

2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zusc...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung

Rz. 3 Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuschüsse zum Erwerb eines Kfz oder bei Wahl der K...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.3 Verzinsungsbeginn (Abs. 2)

Rz. 13 Weitere Voraussetzung für die Verzinsungspflicht ist nach Abs. 2 das Verstreichen eines zugunsten des Trägers eingeschobenen zinsfreien Zeitraumes von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags. Der Sinn und Zweck besteht darin, dem Leistungsträger diese Zeit für die Prüfung und Bearbeitung des Antrags und/oder für die technische Abwicklung der Auszahlu...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt eine bis dahin im Sozialrecht nicht bekannt gewesene allgemeine Verzinsungspflicht des Leistungsträgers bei Geldleistungen. Die Vorschrift war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Sie war damit begründet worden (BT-Drs. 7/868 S. 30), dass die Vorschrift die unterschiedlichen Regelungen und Grundsätze zur Verzinsung von Sozialleistungen vereinhei...mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.2 Begriff der Behinderung

Rz. 166 Der Begriff der Behinderung wird im SGB XI nicht erläutert. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und hierdurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beei...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.2 Ablauf eines Kalendermonats nach Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 6 Die Verzinsungspflicht, als Folge für Verzug, setzt neben dem Entstehen des Anspruchs (vgl. Komm. zu § 40) grundsätzlich auch die Fälligkeit des Geldleistungsanspruchs voraus. Wann der geltend gemachte Anspruch entsteht und fällig wird, wird vorrangig durch die Regelungen der besonderen Gesetzbücher bestimmt, sonst ist auf das Entstehen der Ansprüche nach § 41 abzustel...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.2 Zinsberechnung (Abs. 1 und 3)

Rz. 24 Die Zinsberechnung wird durch die Regelungen in Abs. 1 und 3 im Bestreben nach größtmöglicher Verwaltungsvereinfachung (so BT-Drs. 7/868 S. 30) stark vereinfacht. Rz. 25 Der Zinssatz ist in Abs. 1 auf 4 % gesetzlich festgelegt. Dies entsprach ursprünglich dem Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB, an den sich die Regelung auch bewußt anlehnte (BT-Drs. 7/868 S. 30). Auch nachde...mehr

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Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 2.2.1.2 Einzelne Hauptleistungen

Rz. 29 Im Folgenden werden die einzelnen Leistungen im Wesentlichen nur kurz benannt. Darüber hinaus wird auf Besonderheiten hingewiesen, die im Hinblick auf das Recht des SGB XII bestehen. Im Übrigen wird auf die Kommentierung zum SGB V hinsichtlich der jeweiligen Leistungsvorschriften verwiesen. Rz. 30 Ärztliche (§ 28 Abs. 1 SGB V) und psychotherapeutische (§ 28 Abs. 3 SGB ...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.2 Leistungsinhalt

Rz. 6 Das Gesetz sieht als Hilfen zur Familienplanung folgende Leistungen vor: ärztliche Beratung und Untersuchung, Verordnung empfängnisregelnder Mittel (Satz 1) sowie die Übernahme von Kosten für empfängnisverhütende Mittel (Satz 2). Der Leistungsumfang entspricht damit inhaltlich grundsätzlich dem in § 24a Abs. 1 SGB V (zu Unterschieden vgl. Rz. 8). Aus der unterschiedlich...mehr

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Jung, SGB XII § 49 Hilfe zu... / 2.1 Leistungsberechtigung

Rz. 4 Die Vorschrift gewährt den Berechtigten einen gebundenen Leistungsanspruch. Spezielle Leistungsvoraussetzungen sind nicht zu erfüllen. Zu beachten ist jedoch, dass die ärztliche Verordnung im Rahmen von Satz 2 nicht nachträglich beigebracht werden kann (BVerwG, Urteil v. 19.5.1994, 5 C 20/91 bzw. 5 C 5/92). Insofern stellt die vorherige ärztliche Verordnung faktisch ei...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.1.2.1 Ermessen oder gebundenes Ermessen

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 Satz 1 ist der Sozialhilfeträger bei Vorliegen der oben dargestellten Voraussetzungen grundsätzlich berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 39 SGB I) die notwendigen Leistungen zur Befreiung von den aufgelaufenen Schulden zu erbringen. Maßgebliche Kriterien sind insoweit insbesondere in §§ 1, 2 und § 16 geregelt. Denkbare (weitere) Gesichtspunkte im R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 48 Hilfe be... / 1.1 Inhalt des § 48 und seine Bedeutung im Fünften Kapitel

Rz. 2 § 48 hat die alte Regelung des § 37 Abs. 1 BSHG in das Recht des SGB XII übertragen. Die Vorschrift kann neben § 47 (der Regelung zur vorbeugenden Gesundheitshilfe) als Hauptregelung des Leistungsrechts im Fünften Kapitel gelten. Die §§ 49 bis 51 enthalten demgegenüber Spezialregelungen der Hilfen zur Gesundheit. § 52 regelt die Grundsätze der Leistungserbringung und V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer

Zweck, Gegenstand des Mitbestimmungsrechts: Das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer Da das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt, also fremdbestimmt ist, soll durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Vormachtstellung des Arbeitgebers durch die gleichberechtigte Teilhabe der Arbeitnehmerseite an der Gestaltung der betriebl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere gesetzliche Bestimmungen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 "Andere gesetzliche Bestimmungen" sind vor allem §§ 53f. Sozialgesetzbuch I (SGB I) , die die Anspruchspfändung von Sozialleistungen regeln. In den Anwendungsbereich von § 54 SGB I fallen insbes. Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfall- und Rentenversicherung, der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Arbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 68 Einzelne Zweckbetriebe

Schrifttum Dehesselles, Legal definierter Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? – zum Verhältnis von § 68 zu § 65 AO, DStR 2003, 537; Baumann/Penné-Goebel, Die Tätigkeit steuerbegünstigter Körperschaften im Rahmen von Selbstversorgungseinrichtungen i. S. von § 68, Nr. 2 AO, DB 2005, 695; Strahl, Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich – Chance un...mehr

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Sommer, SGB XI § 36 Pfleges... / 2.1 Pflegebedürftige

Rz. 4 Die häusliche Pflege mit Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung können seit 1.1.2017 Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 beanspruchen. Diese pflegerischen Maßnahmen beziehen sich, durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, auf die 6 für die Einschätzung von Pfleg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Auskunftsrechte der Finanzbehörden gegenüber den Geheimhaltungspflichten von Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, deren Organen und Bediensteten. Die Regelung bewirkt, dass der sonst geltende Grundsatz, wonach ohne Aussagegenehmigung (s. die Beamtengesetze des Bundes und der L...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobenen Beiträge orientieren sich häufig an den von den Finanzbehörden zu ermittelnden bzw. festzusetzenden Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträgen und Steuerbeträgen. Auch die Kirchensteuern werden in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Steuer festgesetzt und erhoben. § 31 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

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Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.3 Versicherungsfreiheit von Besatzungsmitgliedern deutscher Seeschiffe

Rz. 13 Abs. 3 stellt auf deutschen Seeschiffen beschäftigte ausländische Seeleute mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz von der deutschen Arbeitslosenversicherung frei. Beschäftigungen auf deutschen Seeschiffen sind Beschäftigungen auf Schiffen mit der Berechtigung des Führe...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.1 Aufzählung der Leistungen, die das SGB IX zur Verfügung stellt

Rz. 5 Das bisher zerklüftete und unübersichtliche Rehabilitations- und Behindertenrecht ist seit dem 1.7.2001 gebündelt in den Vorschriften des SGB IX geregelt. § 29 zählt global als Einweisungsvorschrift katalogmäßig die zur Verfügung zu stellenden Hilfen dieses Teilhabe- bzw. Behindertenrechts auf. Durch die Worte "Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter...mehr

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Sommer, SGB V § 43a Nichtär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 43a wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB V v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) neu eingeführt. Der mit dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 geschaffene § 119 Abs. 2, der bis dahin unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf sozialpädiatrische Leistungen regelte, wurde aufg...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 23 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientiert. Eigentlich hätte der Gesetzgeber auch den Begriff "Rehabilitationsträger...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 21 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 Abs. 1 SGB IX). Zur Förderung der E...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 gibt einen Überblick, welche Leistungen das SGB IX als eigenständiges Sozialgesetzbuch für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung vorsieht. Rechtsansprüche können aus der Vorschrift nicht abgeleitet werden; diese ergeben sich erst aus den rehabilitationsträgerspezifischen Regelungen. Die Vorschrift des § 29 hat Einweisungscharakter und ist im Zusammenh...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Informationsmaterial der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation (BAR) zu unterschiedlichen Teilhabebereichen; z. B. Sammlung von unterschiedlichen Rahmenempfehlungen, Arbeitshilfen, Gemeinsamen Empfehlungen, Vereinbarungen und ICF-Praxisleitfäden., veröffentlicht auf der Homepage im Internet unter www.bar-frankfurt.de. Internetseite des Beauftragten der Bundesreg...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.5 Koordination der Teilhabeleistungen/Zuständigkeitsregelungen

Rz. 26 Durch die Verteilung der Zuständigkeiten auf die verschiedenen Leistungsträger sollen den Menschen mit Behinderung keine Nachteile entstehen. Deshalb verpflichtet § 25 SGB IX die einzelnen Rehabilitationsträger zu einer engen Zusammenarbeit und auch bei einem Trägerwechsel zu einer möglichst nahtlosen Leistungsgewährung. Dadurch sollen die Teilhabeleistungen zügig und...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.3.1 Soziale Hilfen

Rz. 16 Der Unfallversicherungsträger hat nach Eintritt eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit neben den medizinischen Rehabilitationsleistungen und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch Leistungen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen zu erbringen. Darunter versteht man u. a. die in den §§ 39 bis 41 SGB VII geregelten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 15 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Mensch nicht mehr in seiner Wo...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.7 Haushaltshilfe (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 33 Bei der Haushaltshilfe handelt es sich dem Grunde nach um eine ergänzende Leistung. Nach § 42 SGB VII wird die Haushaltshilfe nicht nur bei der medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff. SGB IX) oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff. SGB IX), sondern ausdrücklich auch bei den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabe, §§ 76 f...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 18 Die in Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistung der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sichern ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihr...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 14 Seit dem 1.1.2018 sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung im SGB IX in einer eigenen Leistungsgruppe aufgeführt. Sie sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum allgemeinen Bildungssystem gewährleisten. Wie schon bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt es sich dabei um kommunikative, technische oder andere Hilfsmittel (vgl. ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2 Teilhabeleistungen

Rz. 6 § 29 gibt als Einweisungsvorschrift einen Überblick über die Leistungen wegen einer drohenden oder eingetretenen Behinderung. Bei den Teilhabeleistungen unterscheidet die Vorschrift zwischen 4 verschiedenen Leistungsgruppen, die alle eine spezielle Zielsetzung haben, und zwar zwischen medizinischen Rehabilitationsleistungen zur (Wieder-)Herstellung der biologischen Gesu...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.3.2 Ergänzende Leistungen

Rz. 20 Ergänzende Leistungen werden "ergänzend" im Zusammenhang mit einer Hauptleistung gewährt. Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung zählen auch Fahr-/Reise- oder Transportkosten zur Ausführung der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 43 SGB VII b...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 13 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben sich in den vergangenen Jahrzehnten als wichtige Instrumente zur Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ins Erwerbsleben etabliert. Dies gilt insbesondere für solche Beeinträchtigungen, die langfristig schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Teilhabe in Beruf haben. § 22 Abs. 1 Nr. 2 nennt die...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 29 trat mit der Einführung des SGB I am 1.1.1976 in Kraft (Gesetz v. 11.12.1975, BGBl. I S. 3015). Die Vorschrift wurde in der Vergangenheit mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, zuletzt durch Art. 3 Nr. 4 und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegeset...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die gesetzliche Unfallversicherung wurde durch das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S. 69) erstmals im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (als Folge der Kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881) eingeführt. Seit dem 1.1.1997 ist das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII verankert. Als Einweisungsvorschrift dient § 22 ...mehr