Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Dazu gehören alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen (Art. 4 der Verordnung-EU-679/2016). Auf die Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.2 Aufbau und Vergabe (Abs. 2)

Rz. 7 Das Institutionskennzeichen ist bundeseinheitlich aufgebaut und durch eine 9-stellige Ziffernfolge gekennzeichnet (Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen, 1.2). Die ersten beiden Stellen bezeichnen die Klassifikation der Stelle (z. B. Krankenkasse, Krankenhaus, Unfallversicherungsträger). Die Stellen 3 und 4 kennzeichnen den Regionalbereich, in dem die Einri...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.9 Information des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 7a)

Rz. 33c Der GKV-Spitzenverband stellt durch einen Bescheid (§ 31 SGB X) fest, wenn eine Krankenkasse ihren Verpflichtungen nach Abs. 7 nicht nachkommt (Satz 1). Eine Übersicht entsprechender Krankenkassen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband ab 15.3.2024 auf seiner Internetseite (Satz 2; www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/telematik/telematik_3/2...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist aus der "Hilfe für Gefährdete" des BSHG hervorgegangen. Diese Hilfeart wurde auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG v. 18.7.1967 (2 BvF 5/62, 2 BvF 6/62, 2 BvF 7/62 u. a.) umfassend umgestaltet. Das BVerfG führte in der genannten Entscheidung aus, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, seine Bürger zu "bessern", und er deshalb auch nicht das Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.2 Beratung der Versicherten (Abs. 2)

Rz. 6 Die Krankenkassen können ihren Versicherten insbesondere Informationen zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen zur Verfügung stellen und entsprechende Versorgungsmaßnahmen anbieten (Satz 1). Darüber hinaus können die Krankenkassen auch über individuell geeignete Versorgungsleistungen informieren. Die Regelung ermöglicht eine individuelle Beratung des Versiche...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.4 Krebsregisterpauschale ab dem Jahr 2022 (Satz 5)

Rz. 50 Ab dem Jahr 2022 erhöht sich die Pauschale nach Satz 2 jährlich entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Für das Jahr 2022 bedeutet das wegen der unveränderten Bezugsgröße im Vergleich zu 2021, dass die Pauschale von zuletzt 141,73 EUR auch im Jahr 2022 gilt. Die Regelung sichert eine an der Lohn- und Gehaltsentwic...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.2 Unterstützung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 6 Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen (Satz 1). Die Vorschrift greift konkretisierend die Entwicklung der Datenverarbeitung und des Datenaustausches auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Beschreibung, sondern durch die Formulierun...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.12 Datenschutz (Abs. 7)

Rz. 12c Der GKV-Spitzenverband kann zur Durchführung seiner ihm durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben (§ 130b) die Daten nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 anonymisieren, um sie ohne Krankenkassenbezug zu verarbeiten. Die von den Krankenkassen für Zwecke des Risikostrukturausgleichs über den GKV-Spitzenverband an das Bundesversicherungsamt übermittel...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.12 Digitale Gesundheitsanwendungen der Rentenversicherung (Abs. 12)

Rz. 37 In das Verzeichnis nach Abs. 1 können auch digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen werden, die durch die Träger der Rentenversicherung als Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB VI erbracht werden (Satz 1). Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis nach Abs. 1 ist nachzuweisen, dass die Gesundheitsanwendung dazu beiträgt, die Erwerbsf...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.2 Kleidung

Rz. 17 Seit dem 1.1.2005 ist auch die Versorgung mit Bekleidung einschließlich Schuhen in das Pauschalierungssystem einbezogen (anders noch § 21 Abs. 1a Nr. 1 BSHG), was zum Wegfall zum Teil schwieriger Abgrenzungsfragen geführt hat. Die Leistungsberechtigten haben einen Anspruch darauf, sich angemessen mit Kleidung auszustatten, und zwar so, dass sie sich in ihrer äußeren E...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.5 Umfang der Datenverarbeitung (Abs. 3)

Rz. 21 Die versichertenbezogenen Sozialdaten dürfen nur für die Zwecke nach Abs. 1 in dem jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Satz 1). Die Daten dürfen für andere Zwecke weiter verarbeitet werden, wenn eine andere Rechtsvorschrift des Sozialgesetzbuchs dies gestattet, also eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Das ist z. B. bei einer Befugnis zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3)

Rz. 62 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen Monat besteht. Satz 3 den Sonderfall der Leistungsberechtigung in ei...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.3 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 42 Die Regelbedarfsstufe 2 (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) übernahm die vorherige Regelung des § 3 Abs. 3 RSV für Paare, nach der beide Erwachsene jeweils 90 % des Eckregelsatzes erhielten. Paare sind danach neben Ehepaaren auch eheähnliche und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften. Einbezogen sind ferner zwei erwachsene Personen...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ist nur vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 4/09, fortgeführt durch Beschluss v. 23.7.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu verstehen, in der das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.1 Ernährung

Rz. 15 Der Bedarfstatbestand der Ernährung deckt Aufwendungen ab, die für eine vollwertige Versorgung mit den notwendigen Nährstoffen (Kohlehydrate, Proteine, Fette, Vitamine und Mineralstoffe) und Getränken erforderlich sind. Diese Aufwendungen werden grundsätzlich durch die Regelsätze abgegolten. Dafür wird bei der Ermittlung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben n...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1; www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/sozialdatenschutz/schutz_der_sozialdaten.jsp; abgerufen: 10.11.2020). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und ...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 16 Abs. 2 regelt als Ausnahme von Abs. 1 3 Fallgruppen, in denen die Ausschlusswirkung des Abs. 1 nicht eintritt, also trotz Vorliegens einer Ausbildung Hilfe zum Lebensunterhalt beansprucht werden kann. Rz. 17 Abs. 2 Nr. 1 betrifft diejenigen Auszubildenden, die aufgrund von § 2 Abs. 1a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 SGB III keinen ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2 Rechtspraxis

2.1 Tätigkeitsbeginn und Aufgaben (Abs. 1) 2.1.1 Tätigkeitsbeginn Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlic...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5 Finanzierung (Abs. 4)

2.5.1 Feststellung der Förderfähigkeit (Satz 1) Rz. 42 Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen entscheiden gemeinsam und einheitlich über die Förderfähigkeit eines klinischen Krebsregisters. Dazu ist ein wirksamer Antrag des Krebsregisters erforderlich. Rz. 43 Die Regelung bildet die Grundlage für die Finanzierung des Betriebs klinischer Krebsregister (BT-Drs...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft.mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechtsanspruch und Umfang der Hilfe Rz. 3 Die Vorschrift vermittelt einen gebundenen Rechtsanspruch ("sind zu erbringen") auf Leistungen, wenn die in § 67 und in der DVO (abgedruckt bei § 69) genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch besteht jedoch nur dem Grunde nach. Welche konkrete Hilfe im Einzelfall erbracht wird, steht im Ermessen des Sozialhilfeträgers (§ 1...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4 Abweichende Regelsatzfestsetzung (Abs. 4)

2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3) Rz. 62 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1) Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 M...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3 Förderung durch die Krankenkassen (Abs. 2)

2.3.1 Fallbezogene Krebsregisterpauschale (Satz 1) Rz. 26 Die Krankenkassen tragen die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb klinischer Krebsregister (Betriebskosten). Sie entrichten dazu fallbezogene Krebsregisterpauschalen (vgl. Rz. 48 f.), die sowohl an regionale als auch an zentrale Krebsregister zu zahlen sind. Anspruch auf die Pauschale haben die Krebsregister, die...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1) Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltend...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4 Beteiligung an der Erarbeitung der Fördervoraussetzungen (Abs. 3)

2.4.1 Beteiligte (Satz 1) Rz. 34 Bei der Festlegung der Fördervoraussetzungen hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen folgende Organisationen und Personen zu beteiligen: die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumo...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (Abs. 1) Rz. 3 Das BfArM führt ein elektronisches Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Satz 1; https://diga.bfarm.de, abgerufen: 27.3.2024). Der Leistungsanspruch des Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen ist u. a. davon abhängig, dass die Anwendung vom BfArM in das Verzeichnis ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1 Notwendiger Lebensunterhalt (Abs. 1)

2.1.1 Begriff Rz. 8 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültige starre Festlegung gibt, was grundsätzl...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2 Regelbedarfe (Abs. 2)

2.2.1 Überblick Rz. 34 Über Abs. 2 wird der Zusammenhang zwischen dem notwendigen Lebensunterhalt und dem für die endgültige Bedarfsbemessung wesentlichen Regelbedarf hergestellt. Dies geschieht zunächst über die Festlegung in Satz 1, wonach sich aus dem in Abs. 1 definierten Bedarf abzüglich der gesondert zu deckenden Bedarfe nach den §§ 30 bis 36 (zusätzliche Bedarfe, Bildu...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 3 Literatur

Rz. 12 Leopold, Gesetzliche Krankenversicherung – Der Überschuss ist nochmals geringfügig gestiegen, rv 2005, 10. Storr, Neuorganisation der Sozialen Sicherungssysteme, SGb 2004, 279.mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug inhaltsgleich den bisherigen § 72 Abs. 2 bis 4 BSHG.mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1 Errichtung (Abs. 1)

2.1.1 Zuständigkeit (Satz 1) Rz. 4 Die Länder sind zuständig und verpflichtet, klinische Krebsregister zu führen. Sie dienen der Verbesserung der Qualität und sind Teil der onkologischen Versorgung. Der Aufbau der klinischen Krebsregister war nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2017 und weiterer Nachbesserungsfristen bis Ende 2020 abzuschließen. 2.1.2 Aufgaben (Satz 2) Rz. ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1 Tätigkeitsbeginn und Aufgaben (Abs. 1)

2.1.1 Tätigkeitsbeginn Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlichen Aufgaben seine Errichtung abgeschlosse...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitglied...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme v...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versorgungsinnovationen (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkassen sind ermächtigt, Versorgungsinnovationen zu fördern (Satz 1). Sie können dazu auf vorhandene Sozialdaten zurückgreifen und ihren Versicherten individuelle und bedarfsgerechte Angebote unterbreiten. Die Versorgungsinnovationen sollen insbesondere ermöglichen, die Versorgung der Versicherten anhand des Bedarfs, der sic...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2 Rechtspraxis

2.1 Notwendiger Lebensunterhalt (Abs. 1) 2.1.1 Begriff Rz. 8 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bildung des Verwaltungsrats (Abs. 1) Rz. 3 Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sind, wie die Krankenkassen selbst, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (vgl. §§ 4 Abs. 1, 207 Abs. 1 Satz 2). Als Selbstverwaltungsorgan wird daher wie bei den Krankenkassen ein Verwaltungsrat nach näherer Bestimmung der Satzung (vgl. § 210 ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zwecksetzung (Abs. 1) Rz. 22 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern (Satz 1). Erfasst sind ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte oder Psychot...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gültigkeit und Aktualität der Daten (Abs. 1) Rz. 3 Die Krankenkassen bieten Dienste an, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit und die Aktualität der Daten nach §291a Abs. 2 und 3 bei den Krankenkassen online überprüfen und aktualisieren können (Satz 1). Die Norm verbessert den Datenschutz, die Missbrauchsbekämpfung und die Wirtschaftlichkeit. Durch die Online-Di...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Aussch...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1) Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltung...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßnahmen und Gesamtplan Rz. 3 Nach dem Wortlaut kommen "alle" Maßnahmen, d. h. Dienst-, Geld- und Sachleistungen in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form in Betracht. Werden die Hilfen durch einen Leistungserbringer erbracht, erfolgt die Hilfegewährung im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.12.201...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2 Rechtspraxis

2.1 Errichtung (Abs. 1) 2.1.1 Zuständigkeit (Satz 1) Rz. 4 Die Länder sind zuständig und verpflichtet, klinische Krebsregister zu führen. Sie dienen der Verbesserung der Qualität und sind Teil der onkologischen Versorgung. Der Aufbau der klinischen Krebsregister war nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2017 und weiterer Nachbesserungsfristen bis Ende 2020 abzuschließen. 2.1.2...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.2 Besondere Lebensverhältnisse

Rz. 8 Das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Lebensverhältnisse" bezieht sich auf die soziale Lage des Betroffenen, die durch eine besondere Mangelsituation – etwa an Wohnraum – gekennzeichnet sein muss (BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12) und wird in § 1 Abs. 2 Satz 1 der VO durch eine abstrakte Beschreibung verschiedener typischer Situationen konkretisiert, in denen a...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr