Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der Fa...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.3 Statistiken und Berichterstattung

Rz. 16 Abs. 1 bindet die Bundesagentur für Arbeit nicht an bestimmte Statistiken. Sie kann also selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang und zu welchen Themen sie Statistiken erstellt. Eine Begrenzung erfährt sie allerdings, soweit sie Statistiken über die Verhältnisse im gesamten Bundesgebiet bereitstellen will; denn sie erhält Daten z. B. der zugelassenen kommunalen T...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.5 Höchstregelentgelt

Rz. 61 Gemäß § 47 Abs. 6 wird das Regelentgelt bis zu Höhe des Betrages der für die Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze und damit die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich i. d. R. von Kalenderjahr zu Kalenderjahr (Ausnahme: 2021/2022). Das für die Krankenversicherung ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.2 Medizinisch notwendige Mitaufnahme/Begleitung

Rz. 11 Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf ein Krankengeld i. S. d. § 44b ist eine notwendige (Rz. 12) Mitaufnahme der begleitenden Person (§ 44b Abs. 1 Satz 1). Eine Mitaufnahme ist gekennzeichnet durch eine gleichzeitige Unterbringung in den Räumlichkeiten des Krankenhauses selbst. Ist die stationäre Aufnahme im Krankenhaus aus organisatorischen Gründen nicht m...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.2 Besonderheiten, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht

Rz. 12 Hat der arbeitsunfähige Versicherte erst kurze Zeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Krankengeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum oder keinen vom Arbeitgeber abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, ist das Arbeitsentgelt so gut wie möglich für die Berechnung des Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4 Formeln für die Berechnung des Regelentgelts

Rz. 27 Das Krankengeld berechnet sich bei Arbeitnehmenden über das Regelentgelt. Ein Baustein für die Berechnung des Regelentgelts ist gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 das (laufende) Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) des maßgebenden Bemessungszeitraums (Rz. 9 ff.). Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts. U...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.6 Schiedsregelung (Abs. 3)

Rz. 38 Auf Antrag einer Vertragspartei entscheidet das sektorenübergreifende Schiedsgremium auf Bundesebene gemäß § 89a, wenn eine Vereinbarung nach Abs. 1 nicht fristgerecht zustande oder eine Vereinbarung nach Abs. 1 ganz oder teilweise beendet wird und bis zum Ablauf der Vereinbarungszeit keine neue Vereinbarung zustande kommt. Der vom 1.1.2023 geltenden neue AOP-Vertrag ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 28 Nach Stunden ist das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmenden dann bemessen, wenn es sich einer Arbeitsstundenzahl zuordnen lässt. Das trifft in der Regel auf den Personenkreis der Arbeiter zu, seltener auf den Personenkreis der Angestellten. Gemäß Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das von dem Versicherten im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 f...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1) Rz. 4 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Un...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.7 Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch (§ 44b Abs. 4)

Rz. 47 Gemäß § 44b Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 45 Abs. 3 Satz 1 hat derjenige, der das Krankengeld i. S. d. § 44b beanspruchen kann, für die Dauer dieses Anspruchs gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Der Freistellungsanspruch kann nicht durch Vertra...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.3.3 Finanzierung

Rz. 28 Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat in einer aktuellen Studie, die im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erstellt worden ist (vgl. https://www.dki.de/sites/default/files/2022-11/2022-11-30_DKI-Ergebnisbericht_Kosten-_und_Erloesvergleich_Ambulantes_Operieren.pdf) ermittelt, dass ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe im Krankenha...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.5 Bereitstellung von Daten

Rz. 25 Die Abs. 4 bis 6 regeln Verpflichtungen und Befugnisse zur Bereitstellung von Daten an direkt oder indirekt an der Grundsicherung beteiligte Stellen, insbesondere die kommunalen Leistungsträger sowie die statistischen Ämter in Bund und Ländern. Damit stellt der Gesetzgeber die Datenübermittlungen auf eine datenschutzrechtlich einwandfreie gesetzliche Grundlage. Rz. 26...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4 Berechnung des Regelentgelts bei Nicht-Arbeitnehmenden (Abs. 4)

Rz. 53 Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmende sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (§ 47 Abs. 4 Satz 2). Zu dem Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmenden zählen selbstständig tätige Versicherte (Rz. 54 ff.), die nach dem Künstlersozialversicherungsgese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.2 Berechnung des Stundenlohns (Geldfaktor)

Rz. 29 Gemäß § 47 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ist bei einem "Stundenlöhner" das im Entgeltabrechnungszeitraum (Rz. 9 ff.) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Zu der Zahl der Stunden, für die das Arbeitsentgelt gezahlt wurde, zählen gemäß Abschn. 3.1.1.1.3 des GR v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2 Arbeitnehmende mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung

Rz. 37 Hängt die Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den geleisteten Arbeitsstunden/-tagen oder dem Ergebnis der Arbeit ab, so ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ("Monatslöhner", "Gehaltsbezieher"). Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung noch erfolgsabhängige oder stundenorientierte Zusatzvergütungen etc. gezahlt werden (Provisi...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.6 Weder Krankengeld wegen eigener Arbeitsunfähigkeit noch wegen der Erkrankung eines Kindes

Rz. 23 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b hängt davon ab, dass die begleitende Person wegen der Begleitung der im Krankenhaus stationär behandelten Person einen Verdienstausfall erleidet. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Begleiter seine Begleitung während einer bestehenden, eigenen Arbeitsunfähigkeit beginnt; solange, wie die Arbeitsunfähigkeit i. S. ...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.13.3 Konkurrenz von Verwaltungsverfahren und Klage

Rz. 23 Das BAG (Urteil v. 30.8.2000, 5 AZB 12/00) bejaht entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88) das Rechtsschutzbedürfnis für die Herausgabeklage des Arbeitnehmers auch für den Fall, dass gleichzeitig ein Verwaltungsverfahren anhängig ist, da der Titel schneller zu erlangen und wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.3 Ermittlung des kumulativen Regelentgeltes (Gesamt-Regelentgelt)

Rz. 52 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt (Rz. 27 ff.) erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, ist die Einmalzahlung auch auf den Kalendertag umzurechnen. Dieses geschieht, in dem die Summe der der Beitragsberechnung unterworf...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12.1 Ordnungswidrigkeit

Rz. 16 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Bescheinigung oder die nicht oder nicht rechtzeitige Aushändigung der Einkommensbescheinigung, erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2, welche eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht. Rz. 17 Ebenso verhält sich der Hilfebedürftige...mehr

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Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.8.3 Konkurrenz von Verwaltungsverfahren und Klage

Rz. 8e Das BAG (Urteil v. 30.8.2000, 5 AZB 12/00) bejaht entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88) auch für den Fall, dass gleichzeitig ein Verwaltungsverfahren anhängig ist, das Rechtsschutzbedürfnis für die Herausgabeklage des Arbeitnehmers, da der Titel schneller zu erlangen und wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Ur...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.2 Arbeitsentgelt

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgelts wird das Arbeitsentgelt des maßgebenden Kalendermonats ohne einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (Rz. 47 ff.) zugrunde gelegt (Abs. 2 Satz 3). Es wird somit (zunächst) nur das "laufende" Brutto-Arbeitsentgelt berücksichtigt. Bezüglich des Begriffs des Arbeitsentgelts wird auf die Ausführungen unter Rz. 15 ff. verwiesen.mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.4 Offenlegung der Ergebnisse

Rz. 22 Abs. 3 gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit die statistischen Ergebnisse dem die Aufsicht über sie führenden BMAS vorzulegen hat und damit ungünstige Geschäftsergebnisse nicht vorenthalten werden. Es handelt sich um eine Bringschuld der Bundesagentur für Arbeit. Dabei sind sämtliche Statistiken vorzulegen, nicht nur die Geschäftsstatistiken, die sich bevor...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.2 Vergütungsvereinbarung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4)

Rz. 21 Die Vergütung der im Katalog aufgeführten ambulant durchführbaren Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffe sowie der prä-, post- und intraoperativen Leistungen des Krankenhauses werden nach § 7 AOP-Vertrag für den Regelfall mit den Preisen nach der regionalen Euro-Gebührenordnung (vgl. § 87a Abs. 2) vergütet, welche für den Standort des Krankenhauses gi...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 § 44b will die Ansprüche auf Krankengeld auf die Fälle beschränken, in denen eine Begleitung eines Versicherten mit Behinderung bzw. drohender Behinderung während dessen stationärer Krankenhausbehandlung (§ 39) medizinisch notwendig ist und der begleitenden Person dadurch zwangsläufig ein Verdienstausfall entsteht. Dabei wird der Anspruch auf das Krankengeld an eine Re...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.1 Bestehen eines Krankenversicherungsverhältnisses

Rz. 10 Das Krankengeld nach § 44b können nur diejenigen begleitenden Personen beanspruchen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses spielt keine Rolle; somit können u. a. auch die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Studierenden, Rentenbeziehenden, Familienversicherten, freiwillig Versicherten, Auffang-Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 38 Bei dem Personenkreis der Arbeitnehmenden mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt (§ 47 Abs. 2 Satz 3). Entgeltabrechnungszeitraum ist der Kalendermonat; er...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.1.3 Verhältnis zum zu Begleitenden: Angehöriger oder Person aus dem engsten persönlichen Umfeld

Rz. 14 § 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a fordert für das Entstehen des Krankengeldanspruchs, dass die begleitende Person ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG ist. Nahe Angehörige i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwiste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.7.1 Überblick

Rz. 73 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 6 erhält der arbeitsunfähige Versicherte sein Krankengeld auf der Basis eines kalendertäglichen Betrages, denn das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherte von seiner Krankenkasse seinen täglichen Betrag des Krankengeldes auch jeden Tag ausgezahlt verlangen kann. Die Vorschrift soll lediglich zum A...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Abs. 2 Satz 6)

Rz. 47 Nach dem Beschluss des BVG v. 11.1.1995 (1 BvR 892/88) ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne dass es bei der Berechnung von kurzfristigen Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld und ...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 19, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mi...mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.4 Beschränkung der Aufrechnung (Abs. 3)

Rz. 30 Nach Abs. 3 Satz 1 ist die Aufrechnung nicht zulässig für Zeiträume, in den der Auszahlungsanspruch nach § 31b Abs. 1 Satz 1 um mindestens 30 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert ist. Durch Satz 1 soll das Zusammentreffen einer Minderung aufgrund von Pflichtverletzungen nach den §§ 31 bis 32 mit einer Aufrechnung ausschließen, sofern Aufrechnung und Minderung eine...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.4 Zulassung des Krankenhauses (Abs. 2)

Rz. 29 Nach Abs. 2 sind die Krankenhäuser i. S. d. § 108 zur ambulanten Durchführung der in dem AOP-Katalog genannten Operationen, stationsersetzenden Eingriffe und stationsersetzenden Behandlungen von Amts wegen zugelassen. Eines besonderen Zulassungsverfahrens bedarf es wegen der eindeutigen Formulierung "sind zugelassen" nicht. Krankenhäuser sind zur ambulanten Durchführu...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.2 Ambulante Operationen/Anlage 1: AOP-Katalog (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Zum Begriff "ambulante Operationen im Krankenhaus" gehören alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Eingriffe an Patienten, die sowohl die Nacht vor als auch die Nacht nach der Operation außerhalb des Krankenhauses verbringen (= Umkehrschluss zu BSG, Urteil v. 4.3.2004, B 4 KR 4/03 R zur Abgrenzung der vollstationären von der teilstationären un...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Sachkosten der Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Behandlung werden von der Krankenkasse getragen, wenn die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist (vgl. § 11 Abs. 3). Ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist oder nicht, entscheidet der Vertragsarzt oder das Krankenhaus. Die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme ein...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3.1 Satzungsregelung bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung

Rz. 25 Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung und der tatsächlichen Nichtbeschäftigung ab. Dadurch ändert sich die Arbeitsvergütung teilweise erheblich (BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 2 U 1/08 R). Von einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung spricht man z. B., wenn sich längere Perioden der Arbeitsverrichtu...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.3.1 Wissenschaftliches Gutachten

Rz. 22 Aufgrund des MDK-Reformgesetzes (vgl. Rz. 1f) waren der GKV-Spitzenverband, die DKG und die KBV verpflichtet worden, in einem ersten Schritt bis zum 31.3.2020 ein gemeinsames wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, in dem der Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Be...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.1 Dreiseitiger Vertrag

Rz. 7 Der Vertrag "Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag)" wird nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift auf Bundesebene zwischen den 3 genannten, gleichberechtigten Parteien, dem GKV-Spitzenverband, der DKG und der KBV geschlossen. Er regelt auch die Grundsätze der Abrechnung. Es handelt sich beim dreiseitigen AOP-Vertrag jedoch...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 2.1.3 Anlage 2: Allgemeine Tatsachen Abs. 1 Satz 3

Rz. 19 Nach Abs. 1 Satz 2 HS 2, jetzt Satz 3, sind außerdem allgemeine Tatsachen zu bestimmen, die ggf. eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich machen können. In Anlage 2 zum AOP-Vertrag sind allgemeine Tatbestände aufgeführt, bei deren Vorliegen vorrangig eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann. Dabei wird nach allgemeinen individuellen Tatbeständen u...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.2.2.1 Stationäre Krankenhausbehandlung zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse

Rz. 25 Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b kann bei einer begleitenden Person nur entstehen, wenn der zu Begleitende zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 39 stationär in einem Krankenhaus behandelt wird (§ 44b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Dass die gesetzliche Krankenkasse letztendlich wegen evtl. vom Versicherten zu entrichtender Zuzahlungen (10,00 EUR je Tag der vol...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.5 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 46 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stunden- oder Monat...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Stück"- und "Akkordlöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Definiti...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 1.2 Eckpunkte der rechtlichen Entwicklung

Rz. 3 Durch das 2. GKV-NOG war in Abs. 1 ein Satz 3 eingefügt worden, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen der vertragsärztlichen Selbstverwaltung zum ambulanten Operieren auch im Krankenhaus Berücksichtigung finden. Diese Verpflichtung war durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 verschärft worden, indem neben den allgemeinen Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 für di...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 30 Wie bereits unter Rz. 28 erwähnt, ist der errechnete Stundenlohn mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch 7 zu teilen. Die Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder der Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Wir...mehr

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Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1993 eingeführt worden. Aufgrund des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes (2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) ist Abs. 1 geändert worden. Rz. 1a Durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) sind Abs. 1 und 3 neu gefasst und Abs. 2 Satz 1 zum 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.2.3 Formeln zur Berechnung des Regelentgelts

Rz. 41 Monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt (keine zusätzlichen "laufenden" Entgeltbestandteile) Hier handelt es sich um Arbeitnehmende, die für ihre Arbeitsleistung jeden Kalendermonat eine gleichbleibende Vergütung erhalten. Die Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist bei der Berechnung des Regelentgelts i. S. d. § 47 Abs. 2 Satz ...mehr

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Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsamt

BAG, Urteil vom 15.12.2022, 2 AZR 162/22 Leitsatz (amtlich) Die Zustimmung des Integrationsamts zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung nicht hätte verhindern können. Sachverhalt Die Klägerin, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist, war bei der Beklagten ...mehr

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Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin – Begriff des "sonstigen Beschäftigten"

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.2023, 1 Sa 12/22 Leitsätze (amtlich) 1. Die Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer Heilerziehungspflegerin als "sonstige Beschäftigte" im Sinne der Entgeltgruppe S 8b Fallgruppe 1 erfordert, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie eine staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin verfügen muss. 2. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 140a oder 119b SGB V (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 244 Im Rahmen eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach §§ 73b, 140a und 119b SGB V wird die vollständige bzw. teilweise ambulante und/oder stationäre Versorgung der Mitglieder der jeweiligen Krankenkasse auf eine Einrichtung i. S. d. §§ 73b Abs. 4, 140a Abs. 3 und 119b Abs. 1 SGB V übertragen mit dem Ziel, eine bevölkerungsbezogene Flächendeckung der Versorgung zu e...mehr