Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.3 Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Als Rechtsaufsicht gestaltet sich auch die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen nach Abs. 3. Die Jobcenter haben, soweit sie als gemeinsame Einrichtung gebildet worden sind, nur eine Wahrnehmungsverantwortung und keine eigenen Fachaufgaben, folglich kann es keine unmittelbare Fachaufsicht im klassischen Sinn über sie geben. Deshalb umfasst die Rechtsaufsicht üb...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen B., der am 28.4.2017 durch einen Hundebiss seines eigenen Rauhaardackels verletzt wurde. Unmittelbar vor dem Biss wurde der Hund durch ein vom Beklagten zu 1 gesteuertes Fahrzeug überfahren, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und das bei der Beklagten zu 2 versichert ist. [2] Der Zeuge B. ist im Bereich ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von Tiergefahr und Betriebsgefahr; Voraussetzungen einer Haftungsprivilegierung

StVG § 7 § 17; SGB VII § 2 § 104 § 105 Leitsatz 1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. 2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeit...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / Leitsatz

1. Es ist der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs zuzurechnen, wenn ein von einem Fahrzeug überrollter, aber dennoch überlebender Hund in engem zeitlich-örtlichem Zusammenhang danach seinen Halter beißt. 2. Im Rahmen einer langjährigen Jagdfreundschaft stellt der alleinige Transport von Baumaterialien für einen Hochsitzbau keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit dar, die eine Haftung...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anpassung nur in den Regelsicherungssystemen (§ 32 VersAusglG)

Zu beachten ist dabei zunächst, dass die Anpassung nach § 37 VersAusglG nur bei den anpassungsfähigen Anrechten nach § 32 VersAusglG möglich ist, d.h. nur für Anrechte aus gesetzlicher Rentenversicherung (§ 32 Nr. 1 VersAusglG), aus Beamtenversorgung (§ 32 Nr. 2 VersAusglG), berufsständischer oder sonstiger Versorgung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VI zur Versicherungs...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Wertkorrektur bei der Gesamtbilanzierung

Ist eine Gesamtbilanz der korrespondierenden Kapitalwerte zu bilden mit verschiedenen Anrechten, die sich in Struktur und Wertentwicklung unterscheiden, kann sich die Frage stellen, ob dies bei der Gesamtbilanzierung durch Anpassung einzelner Kapitalwerte zu berücksichtigen ist.[17] Eine allgemeine Regelung zu einem Vergleich (korrespondierender) Kapitalwerte enthält § 47 Ab...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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Jung, SGB VII § 36 Leistungen an Arbeitgeber (außer Kraft)

SGB VII § 36 Leistungen an Arbeitgeber (außer Kraft) §§ 36 bis 38 SGB VII sind gem. Art. 7 Nr. 10 des SGB IX mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.mehr

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Jung, SGB VII § 38 (außer Kraft)

Rechtsgrundlage SGB VII § 38 Dauer der berufsfördernden Leistungen (außer Kraft) §§ 36 bis 38 SGB VII sind gem. Art. 7 Nr. 10 des SGB IX mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.1 Verhältnis zu § 67a SGB X

Rz. 5 § 67a SGB X, durch das 2. SGB-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.1994 eingefügt, ist die Grundnorm für die Datenerhebung in der Sozialverwaltung. Wenn § 62 (abschließende) lex specialis zu § 67a SGB X wäre, so käme eine ergänzende Heranziehung des § 67a SGB X im Anwendungsbereich des § 62 nicht in Betracht. Relevant ist diese Frage vor dem Hintergrund, dass § 67a SGB X teilweise...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.3 Erstattungsanspruch i. S. d. § 50 SGB X nach Buchst. b

Rz. 21 Soweit das Jugendamt einen Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X durchsetzen will, ist das Jugendamt ebenfalls befugt, Daten zu erheben. Dabei werden die dem Erstattungsanspruch vorausgehenden Daten ebenfalls erfasst. Sind daher Daten für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach § 50 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 45, 48 SGB X notwendig, gibt Buchst. b auch hierzu einen hinr...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.3 Verhältnis zu § 67c SGB X

Rz. 12 § 67c Abs. 2 bis 4 SGB X enthält Regelungen, die in der Vorschrift keine Entsprechung finden. Sie gelten wegen des in § 61 Abs. 1 SGB VIII normierten Grundsatzes im Sozialdatenschutz des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vorschrift ist also insofern nicht als lex specialis anzusehen; § 67c Abs. 2 bis 4 sind ergänzend heranzuziehen. Rz. 13 Vorrang hat § 63 allerdings i...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.7 Verhältnis zu den datenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 61 ff. und im SGB X

Rz. 39 Die Änderungen in § 64 modifizieren die allgemeinen Regelungen in Teilbereichen. Die Vorschrift des § 64 stellt keine Erweiterung oder Veränderung des Befugniskatalogs der §§ 67b ff. SGB X dar, sondern beinhaltet lediglich jugendhilfespezifische Klarstellungen und Konkretisierungen (Salgo/Kepert, ZKJ 2020 S. 414, 416). Die datenschutzrechtlichen Regelungen der §§ 61 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VII § 37 Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte (außer Kraft)

SGB VII § 37 Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte (außer Kraft) §§ 36 bis 38 SGB VII sind gem. Art. 7 Nr. 10 des SGB IX mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.2 Umfang der Hilfen nach Satz 1 HS 2

Rz. 6 § 40 Satz 1 HS 2 bestimmt den besonderen Umfang von Hilfen und fungiert dabei namentlich als Verweisungsvorschrift auf §§ 47 ff. SGB XII. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsfolgenverweis (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 15; Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 01/2018, Werkstand: 2023, § 40 SGB VIII, Rz. 7), sodass sic...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datenspeicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 63 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die Vorschrift hat kein Vorbild im Jugendwohlfahrtsgesetz. Sie ist mit dem SGB VIII in das Kinder- und Jugendhilferecht eingefügt worden. Mit dem 2. SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) war u. a. der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.4 Kostentragung bei Zuzahlung ohne Befreiung und Eigenbeteiligung – Satz 3

Rz. 8 Satz 3 regelt die Übernahme von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen stellen Regelbeispiele dar (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 22). Auffangtatbestand ist insoweit Satz 2 (vgl. Rz. 2b). Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; es besteht ein zwingender Rechtsanspruch....mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 41 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993 hat der Gesetzgeber die Beratungsmöglichkeit in Abs. 3 von einer Kann- in eine Sollvor...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 36a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) passierte zunächst am 8.7.2005 e...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Krankenhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 40 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) ab 1.1.2012 in Kraft. § 40 wurde mehrfach geändert. Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das SGB v. 27.12.2003; gültig ab 1.1.2005 erfolgte eine Teiländerung von § 40 Satz 1 HS 2. In § 40 i. d. F. v. 1.1.2005 wird nunmehr auf die Neufassung der Regelungen der...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 § 35 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung wurde gegenüber der früheren Rechtslage als eigenständiger neuer Hilfstypus ausgestaltet. Die Hilfe war jedoch auch bereits nach § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 JWG möglich. Sie hat sich aus spezi...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 38 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes v. 10.8.2021 (BGBl. I S. 3424) seit 1.8.2022 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 auch ein vollständig neuer §...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbetreuung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 41a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft (vgl. zu den Gesetzesmaterialien; BR-Drs. 5/21 S. 93 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 95 f.). Durch Art. 1 Nr. 32 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendl...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 § 32 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Eingefügt wurde § 32 SGB VIII durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1163). Dieser Hilfetypus war im früheren JWG nicht bekannt. Erziehungshilfe ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale Gruppenarbeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 29 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Erziehungskurse wurden bereits früher im Rahmen der Jugendhilfe angeboten, auch zur modellhaften Erprobung einer spezifischen gruppenorientierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ausdrücklich geregelt war diese jedoch im JWG nicht. Es musste auf al...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den no...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehungsberatung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 28 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) seit 1.1.2012 in Kraft. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem JWG ist mit dieser Vorschrift eine konkret ausgestaltete und mit fachlichen Vorgaben versehene Erziehungsberatung normiert worden. § 5 JWG sah diese nur im allgemeinen Aufgabenkatalog vor und zwar in § 5 Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.7 Leistungserbringer

Rz. 15 Die soziale Gruppenarbeit wird i. d. R. von freien Trägern erbracht (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 29 Rz. 29),mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.11 Übergangsrecht

Rz. 44 Übergangsrecht war nicht erforderlich (mit weiteren Überlegungen Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 40).mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datenerhebung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 62 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Eine entsprechende Regelung bestand im Jugendwohlfahrtsgesetz nicht. Änderungen erfuhr die mit dem SGB VIII eingefügte Vorschrift durch das 1. SGB VIII-Ä...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenübermittlung und -nutzung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 64 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) hat...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.3.2 Aufklärungspflicht nach Satz 2

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift ist der Betroffene über die Rechtsgrundlage der Erhebung sowie die Zweckbestimmungen der Erhebung und Verwendung vor der Datenerhebung aufzuklären, soweit diese nicht offenkundig sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Betroffene Kenntnis darüber erlangt, aus welchem Grund die Daten erhoben werden sollen und vor allem was mit...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.4 Übernahme der Teilhabeplanung durch den Träger der Eingliederungshilfe nach Satz 4

Rz. 26 Satz 4 ordnet an, dass der Träger der Eingliederungshilfe die Teilhabeplanung i. S. v. § 19 SGB IX zu übernehmen hat, wenn seine künftige Zuständigkeit absehbar ist. Damit verliert der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dann die Zuständigkeit für die Hilfeplanung. Damit das Teilhabeplan- und das Gesamtplanverfahren nach § 21 SGB IX sinnvoll verzahnt werden können, so...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.3.1 Datenerhebung beim Betroffenen nach Satz 1

Rz. 10 Gemäß Abs. 2 Satz 1 sind Sozialdaten grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Betroffener ist derjenige, auf den sich die Daten beziehen, vgl. § 67 Abs. 1 SGB X. Betroffener kann, vgl. Abs. 4 der Vorschrift, der Leistungsberechtigte oder ein Dritter, dessen Daten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung notwendig sind, sein. Aus Abs. 3, der Tatbestände der Zulässi...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.2 Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 27 Nach Nr. 1 hat der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen. Die Kenntnisgabe über den Hilfebedarf durch den Leistungsberechtigten macht es nicht erforderlich, dass der Leistungsberechtigte einen förmlichen Antrag stellt; eine entsprechende eindeutige Willensbekundung des Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Datenerhebung. Abs. 1 regelt den Grundsatz, wonach die Datenerhebung nur dann zulässig ist, wenn die Kenntnis der Sozialdaten zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Nach Abs. 2 Satz 1 sind grundsätzlich die Daten bei dem Betroffenen zu erheben; Abs. 2 Satz 2 beinhaltet eine Pflicht zur Aufklärung der betroffenen Person über die...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.3 Unverhältnismäßiger Aufwand nach Nr. 3

Rz. 28 Die Datenerhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen ist gemäß Abs. 3 Nr. 3 schließlich auch dann zulässig, wenn die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Die Vorschrift ermöglicht der Jugendbehörde im Hinblick auf die Frage d...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.5 Datenspeicherung und -nutzung zu Planungszwecken nach Abs. 3

Rz. 30 Nach Abs. 3 dürfen Sozialdaten, die allerdings unverzüglich zu anonymisieren sind, beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Planung i. S. d. § 80 gespeichert oder genutzt werden. Für den Zweck der Jugendhilfeplanung stellt Abs. 3 im Verhältnis zu Abs. 1 damit eine Erweiterung dar. Im Gegensatz zu Abs. 1 und 2 ist eine Prüfung der Erforderlichkeit bezoge...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10....mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr