Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

(1) 1Für ein Gebäude, in dem Wohnungs- oder Teileigentum besteht und in dem mindestens eine Etagenheizung zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt ist, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Mitteilung der im Kehrbuch vorhandenen, für die Entscheidung ü...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 4 Entscheidung

Mit Erfolg! K habe gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegen B einen Anspruch, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dem Feuchtigkeitsschaden entgegentrete. Der Feuchtigkeitsschaden und die Notwendigkeit einer Reparatur seien unstreitig. Die Außenwand sei zwingendes gemeinschaftliches Eigentum i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG. Ferner könne auch nicht im Wege der Umdeutung angenommen we...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Rechtsfrage, ob man eine unwirksame Vereinbarung umdeuten kann. Dies ist vorstellbar: Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde (§ 140 BGB). Umdeutung Wird ein wesentlicher Gebäudeb...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Umdeu... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen Negativbeschluss an. Sein Gegenstand ist ein Antrag des K, die Verwaltung zu beauftragen, ein Angebot für die Reparatur eines Feuchtigkeitsschadens an der Außenwand seiner Wohnung einzuholen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen (= § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das AG weist die Klage ab. Nach der Gemeinschaftsordnung (GO) habe K d...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Parteiwechsel sei wirksam und führe auch nicht zur Unzulässigkeit der Berufung. In der Sache sei die Klage gerechtfertigt. Die zulässige Berufung führe zur Verurteilung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da in der Sache die Feststellung gerechtfertigt und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch passivlegitimiert sei. Denn der Streit über die Reic...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Bes... / 1 Leitsatz

Streiten die Parteien um das Bestehen eines "Sondernutzungsrechts" (= Sondernutzungsrechtsvereinbarung), so bemisst sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Abschluss einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung abgewiesen worden ist, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfährt. Gleiches gilt, wenn d...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die anderen Wohnungseigentümer streiten im Wesentlichen über den räumlichen Umfang einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung, die Inhalt des Sondereigentums des K ist. Vor dem AG nimmt K die übrigen Wohnungseigentümer auf Feststellung in Anspruch, dass er unter Ausschluss der Beklagten und Dritter die näher bezeichnete Fläche ausschließlich zu nutzen be...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Bes... / 4 Die Entscheidung

Streiten die Parteien um das Bestehen einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung, bemesse sich die Beschwer des Klägers, dessen Klage auf Feststellung des Bestehens bzw. auf Abschluss einer Sondernutzungsrechtsvereinbarung abgewiesen worden sei, nach der Wertsteigerung, die sein Wohnungseigentum bei Stattgabe der Klage erfahre. Gleiches gelte, wenn die Parteien zugleich um den U...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: K... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer der Veräußerung des Teileigentums zustimmen muss: Der Verwalter, weil er ausdrücklich in der Gemeinschaftsordnung als zuständige Stelle benannt ist. Oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die seit dem 1.12.2020 das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und deren bloßes Organ der Verwalter ist. An der Beantwortung dieser...mehr

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Sondereigentum: Beschluss zur Erhaltung?

1 Leitsatz Beschließen die Wohnungseigentümer, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten, ist der Beschluss nichtig. 2 Normenkette § 13 Abs. 1 WEG 3 Das Problem Auf einer Versammlung wird bestimmt, die Kosten für die Reparatur der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage zu entnehmen. Ferner wird bestimmt, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten, ist der Beschluss nichtig.mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 3 Das Problem

Auf einer Versammlung wird bestimmt, die Kosten für die Reparatur der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage zu entnehmen. Ferner wird bestimmt, Sondereigentum auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erhalten. Wohnungseigentümer K geht gegen diese Beschlüsse vor. Fraglich ist, ob die Beschlüsse nichtig sind.mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Beschluss z... / 6 Entscheidung

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Sondereigentum: Beschluss z... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 23 Abs. 1 WEG werden durch Beschlussfassung solche Angelegenheiten geordnet, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können. Gem. § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG ist ein Beschluss, der gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden...mehr

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Sondereigentum: Beschluss z... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Beschlüsse seien in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig! Bezogen auf den Beschluss, nach dem die Kosten für die Erhaltung der Dachterrassen der Erhaltungsrücklage entnommen werden sollen, ergebe sich die fehlende Beschlusskompetenz aus dem Umstand, dass nach der Gemeinschaftsordnung die Zuständigkeit für die Entscheidung über solche Maßnahmen und d...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum werde durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetze. Infolgedessen erfordere die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des di...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Auftrag des K an B, im Hinblick auf den Feuchtigkeitsschaden "das Erforderliche zu veranlassen", stelle eine das Handeln des B rechtfertigende Einwilligung dar, welche die grundsätzlich indizierte Rechtswidrigkeit entfallen lasse. Indem B ein spezialisiertes Fachunternehmen mit der Prüfung des Feuchtigkeitsschadens beauftragt habe, habe er innerhalb dieser E...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentum wird durch einen Teilungsvertrag oder eine Teilungserklärung begründet. Dort wird u. a. bestimmt, wie viele Wohnungs- und/oder Teileigentumsrechte es gibt. Ferner wird bestimmt, wie groß die Miteigentumsanteile sind, die dem Sondereigentum an einer Wohnung (§ 1 Abs. 2 WEG) oder dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines...mehr

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Vorkaufsberechtigter: Zusti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer veräußern einen kleinen Teil des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks an das Ehepaar X. In der Kaufvertragsurkunde bewilligen sie und das Ehepaar, "das Sondereigentum samt den dazugehörigen Rechten an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz … aufzuheben". Die Beteiligten legen dar, davon auszugehen, es gebe keinen Vorkaufsfall, obwohl einem V an s...mehr

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Verwalter: Verpflichtung zu... / 1 Leitsatz

Der Verwalter haftet einem Wohnungseigentümer in Altfällen nicht für Schäden im Sondereigentum, wenn dort nach seinem Auftrag zur Schadensermittlung Maßnahmen ergriffen wurden.mehr

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Altvereinbarung: Verwaltung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Anfechtungsklage. Die Klage hat Erfolg. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss K nach der Kostenentscheidung 3.721,12 EUR erstatten. Ihre außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 2.672,50 EUR. Im April 2020 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: Die Eigentümer beschließen die Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits in H...mehr

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Bauliche Veränderung: Balko... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall bittet ein Wohnungseigentümer für seinen Mieter, also einen Drittnutzer, um die Gestattung der Anbringung eines "Balkonkraftwerks". Insoweit ist zunächst zu fragen, ob es sich hierbei um einen bloßen Gebrauch handelt oder, wie es das AG annimmt, um eine bauliche Veränderung. Geht es um eine bauliche Veränderung, ist dann zu fragen, ob der Verlangende ...mehr

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Sondernutzungsrecht: Untert... / 3 Das Problem

Inhalt des Sondereigentums des Wohnungseigentums 1 ist nach einer Sondernutzungsvereinbarung ("Sondernutzungsrecht") eine unbebaute Grundstücksteilfläche. Wie diese benutzt und gebraucht werden darf, ist nicht vereinbart. K, der Eigentümer des Wohnungseigentums 1, beantragt beim Grundbuchamt, das Sondernutzungsrecht zu unterteilen ("SoNu 3" und "SoNu 4"). Das Grundbuchamt is...mehr

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Bauliche Veränderung: Altve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um bauliche Veränderungen, die sich zwar im Bereich des Sondereigentums abspielen, aber die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. Damit ist nicht § 13 Abs. 2 WEG einschlägig, sondern § 20 Abs. 1 WEG. Die Gestattung, die auch nachträglich ausgesprochen werden kann, bedarf von Gesetzes wegen nur einer einfachen Mehrheit, die im Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Altve... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B lässt Mitte Januar 2021 im räumlichen Bereich seines Sondereigentums ein Außenfenster ausbauen, die Öffnung zumauern und verputzen. Ferner lässt er innerhalb seiner Wohnung einen Durchbruch durch die Decke und den Fußboden vergrößern. Am 20.12.2021 gestatten die Wohnungseigentümer diese Maßnahmen. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Verpflichtung zu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob der Verwalter einem Wohnungseigentümer nach § 14 Nr. 4 WEG a. F. oder nach allgemeinen Überlegungen Schadensersatz schuldet, wenn bei der Ermittlung eines Wasserschadens Wände, Decken oder Böden im Bereich des Sondereigentums teilweise zerstört werden. Die Antwort auf die Frage muss grundsätzlich "nein" lauten, wenn der Verwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.3 Zugang nach Fristablauf

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, z. B. weil ihm noch keine Belege vorliegen (sog. Ausschlussfrist) (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). An das "Vertretenmüssen" stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Insofern soll der Vermieter s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Modernisierung durch Wärmed... / 1 Innendämmung

Eine Innendämmung kommt in Betracht bei älteren Gebäuden, etwa wenn eine besonders gestaltete Fassade vorliegt, oder beispielsweise bei Fachwerkhäusern, bei denen eine Außendämmung nicht in Frage kommt, weil die Fassade nicht verändert werden soll. Innendämmungen werden teilweise auch angebracht, um die Oberflächentemperatur in Räumen zu erhöhen, etwa um Schimmelbildung zu v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Wohnungseigentum (Abs. 4)

Rz. 119 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 120 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 181 Abs. 4 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die Definition der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Teileigentum (Abs. 5)

Rz. 133 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gilt gem. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Grundbesitzbewertung. Rz. 134 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 181 Abs. 5 BewG). Gemeinschaftliches Eigentum in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die in § 181 BewG genannten Grundstücksarten finden sich bis auf das Wohnungs- und Teileigentum in § 75 Abs. 1 BewG wieder; das Wohnungs- und Teileigentum wird für die Einheitsbewertung in § 93 BewG geregelt. Rz. 21 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht fasst die sechs Grundstücksarten und ihre Voraussetzungen in Kurzform zusammen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 5. Abschlag für Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] Art. 4 Abs. 4 BayGrStG sieht ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird demnach um 25 % ermäßigt, soweit (Nummer 1) die Wohnflächen den Bindungen des sozialen Wohnungsbaus aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Wohnraumförderung unterliegen oder (Nummer 2) die...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 3 Das Problem

K ist Mieter einer Wohnung, die im Sondereigentum steht (Eigentumswohnung). Fraglich ist u. a., ob K steuermindernd die Kosten für die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder, der Treppenhausreinigung, des Schneeräumdienstes und der Gartenpflege geltend machen kann, die sich aus der Einzeljahresabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers X ergeben, obwohl er keinen der Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch des Wohnungseigent... / 1 Leitsatz

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst.mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 4 Die Entscheidung

Das AG gibt der Klage nach einer Beweisaufnahme statt! Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG sei jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlich...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer, wohl gestützt auf § 10 Abs. 2 WEG, seine Räumlichkeiten, die als Teileigentum gewidmet sind und also nicht bewohnt werden dürfen, in ein Wohnungseigentum umzuwidmen. Eine solche Klage ist regelmäßig zum Scheitern verurteilt, da die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 WEG in aller Regel nicht vorliegen werden! Die Entscheidung...mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 4 Die Entscheidung

Das VG meint, es gebe schon keine rechtlichen Beziehungen des K zur Gemeinde B! Zwar sei das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Es vermittele K aber lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Auch ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht sei wie jede andere Vereinbarung weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Es handele sich um eine...mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das LG ist der Ansicht, Wohnungseigentümer 2 sei der falsche Beklagte. Wohnungseigentümer 1 hätte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen müssen. Bei der Zustimmung zu einer Veräußerung des Wohneigentums handele es sich im Zweifel um eine Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für das allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zus...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. Zu diesen Kosten gehören die Kosten im Zusammenhang mit der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Zu den Erhaltungskosten gehören auch die Kosten der Erhaltung der Bauteile, die sich im Bereich des Sondereigentums befinden, beispielswei...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Geschossdecke zwischen Dachgeschoss und Spitzboden sowie der Dach- und der Konstruktion eines jeden Hauses dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Ferner heißt es in der Gemeinschaftsordnung, die einzelnen Wohnungseigentumsrechte seien so weit wie möglich als...mehr

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Altvereinbarung: Weitergelt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob eine Vereinbarung, die vor dem 1.12.2020 Verwaltungs- und Kostenregelungen abweichend von §§ 18 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 1 WEG bestimmt hat, nach dem 30.11.2020 noch anwendbar ist. Das LG bejaht die Frage, weil es meint, nach einer Auslegung sei zu erkennen, dass die Umlagevereinbarung bzw. Verwaltungsvereinbarung weiterhin anwendbar s...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Kostenbeschluss: Reichweite / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint diese Frage! Der Beschluss sei inhaltlich nicht zu beanstanden und halte sich im Rahmen des Ermessens, welches die Wohnungseigentümer im Rahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hätten. Den Wohnungseigentümern komme bei Änderungen des Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der Beschluss müsse lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Wohnun...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 5.5 Exkurs: Beschränkung der Schadensregulierung im Sondereigentum

Bei der Schadensregulierung im Sondereigentum stellt sich die Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dessen Sondereigentum durch einen Miteigentümer schuldhaft geschädigt wurde, unmittelbar Schadensersatz verlangen kann. Diese Frage wurde vom BGH verneint, weil die Wohnungseigentümer untereinander in einem besonderen Treueverhältnis stünden. Hierdurch solle ausgeschlossen werden,...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 5 Abwicklungshoheit für Schäden im Sondereigentum

5.1 Vorschriften des WEG Die für die Abwicklung von Schäden im Gemeinschaftseigentum relevanten Vorschriften des WEG betreffen nur die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Verwaltung des Sondereigentums, insbesondere die Erhaltung, obliegt dem Wohnungseigentümer. 5.2 Geschäftsführung ohne Auftrag Die §§ 683, 670, 677 BGB begründen allenfalls die Befugnis des Verwalt...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr