Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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FF 11/2011, Gemeinsames Sor... / 1 Gründe:

I. Die im Tenor dieses Beschlusses genannten Kinder M. und L. stammen aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ihrer Eltern. Die beteiligten Eltern leben seit Sommer 2008 getrennt. Eine gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder besteht nicht. Der Antragsteller/Kindesvater beantragt auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG v. 21.7.2010 – 1 BvR 420/09 [FamRZ 2010, 1403 ...mehr

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FF 11/2011, Gemeinsames Sor... / 2 Anmerkung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt haben die Kindeseltern einige Jahre zusammen gelebt. Die Trennung liegt ein paar Jahre zurück. Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten. Sie lehnt jegliche Kooperation mit dem Vater ab. Sie hegt großes Misstrauen gegenüber dem Vater und möchte jeden Kontakt zu ihm vermeiden. Der Vater hingegen hält den Kontakt zu beiden Kindern (seit de...mehr

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FF 10/2011, Teilweise Übert... / 1 Gründe:

[1] I. Die Kindeseltern waren seit dem 24.2.2000 miteinander verheiratet. Ihre Ehe ist mittlerweile durch Urt. v. 26.7.2010 geschieden worden. Sie hatten sich im Sommer 1999 in einem Lokal in den Niederlanden kennen gelernt. Dort hatte sich die am 6.10.1977 geborene Antragsgegnerin, die aus Brasilien stammt, mit einem 3-Monats-Visum zu Besuch bei einer Freundin aufgehalten. ...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Umfang der Erwerbstätigkeit bei Betreuung von vier schulpflichtigen Kindern; Bemessung der unterhaltsrechtlichen Halbteilung nach Abzug des Erwerbstätigenbonus

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob der Einwand des unterhaltspflichtigen Vaters, er könne die betreuende Mutter in der Beaufsichtigung der Kinder entlasten, unterhaltsrechtlich von Belang ist. Ferner ging es um den vorab vorzunehmenden Abzug des Erwerbstätigenbonus bei Erwerbseinkünften. Sachverhalt Der Kläger begehrte die Abänderung zweier Titel...mehr

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Elterliche Sorge: Erhöhung des Verfahrenswertes in Sorgerechtssachen

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung mit der Anhebung des Verfahrenswertes in einer Sorgerechtssache auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren geschiedene Ehegatten und stritten um das Sorgerecht für ein gemeinsames, im Jahre 2002 geborenes Kind, das nach der räumlichen Trennung der Eltern im Juli 2007 zunächst bei seinem Vater, sodann bei seiner...mehr

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Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedsstaaten auf vollstreckbare einstweiligen Maßnahmen über die elterliche Verantwortung

Leitsatz Die Parteien stritten um die Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Maßnahme eines spanischen Gerichts zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zur Kindesherausgabe in Deutschland. Sachverhalt Im Jahre 2005 zog die Antragsgegnerin zu dem Antragsteller nach Spanien, wo beide sodann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebten. Aus ihrer Beziehung gingen nach einer komplizier...mehr

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Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren betreffend Ehescheidung und Folgesachen

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war die einer Rechtsanwältin zustehende Vergütung für ihre anwaltliche Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren. Dem Rechtssuchenden war beim AG ein Berechtigungsschein für die darin so bezeichnete "Angelegenheit: Beratung wegen Ehescheidung und Folgesachen" erteilt worden. Auf dieser Grundlage war die Antragstellerin mandatiert worden ...mehr

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Elterliche Sorge: Keine Beschwerdeberechtigung der betreuenden Großeltern

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage der Beschwerdebefugnis von Großeltern eines minderjährigen Kindes im Sorgerechtsverfahren. Das Kind war nach dem Tod der Mutter von ihnen betreut worden. Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens war die elterliche Sorge für ein am 27.1.2000 geborenes Kind aus einer nichtehelichen Beziehung. Das Sorgerecht stand alleine der Kindesm...mehr

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FF 02/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Allein die heillose Zerstrittenheit der Eltern ohne Darstellung der Auswirkungen auf das Wohl der Kinder rechtfertigt den Entzug des Sorgerechts gegenüber einem Elternteil nicht (OLG Köln, Beschl. v. 11.10.2010 – 4 UF 130/10 = BeckRS 2010, 28635, FamFR 2011, 22 m. Anm. Kloster-Harz).mehr

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FF 04/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Art. 8 EMRK gewährleistet ein Umgangsrecht eines leiblichen Vaters mit seinem Kind aufgrund eines Familienlebens zwischen ihnen, jedenfalls aufgrund seines Privatlebens, auch wenn er bisher eine sozialfamiliäre Beziehung zu dem Kind nicht aufbauen konnte. Das Umgangsrecht kann nicht mit Rücksicht auf eine bestehende familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtliche...mehr

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FF 05/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Ein mehrfacher Wechsel der unmittelbaren Bezugsperson und des Wohnumfelds beeinträchtigt das Kindeswohl in erheblichem Maß. Um dies zu verhindern, kann durch einstweilige Anordnung eine befristete Sicherung des status quo vorgenommen werden (BVerfG, Beschl. v. 4.2.2011 – 1 BvR 303/11, FamRB 2011, 107 [Motzer]). Die Motive des Elternteils für seinen Auswanderungsentschluss ste...mehr

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FF 03/2011, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Gegen den Willen eines Elternteils kommt die Durchsetzung des Wechselmodells nicht in Betracht. Bei gleicher Erziehungseignung der Eltern kommt dem Kontinuitätsgedanken besondere Bedeutung zu (OLG Brandenburg, Beschl. v. 1.7.2010 – 9 UF 7/09, FamRZ 2011, 120 [LS]). Einem Vater, der nie zuvor an der elterlichen Sorge beteiligt war, steht gegen eine Entscheidung des Familienger...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / III. Gemeinsames Sorgerecht nach Sorgeerklärung des Vaters, mit Widerspruchsmöglichkeit der Mutter und gegebenenfalls Gerichtsentscheidung

Dieses Modell versucht einen Kompromiss herzustellen zwischen Regelzugang des Vaters zum Sorgerecht und einer gewissen Sicherstellung seiner Sorgeeignung. Dies wird durch einen doppelten Kontrollfilter erreicht:mehr

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AGS 10/2009, Einigung über Umgangs- und Sorgerecht

RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Einigen sich die Parteien/Kindeseltern im Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren dahingehend, dass das anhängige Sorgerechtsverfahren ruhen soll, ist eine Einigungsgebühr entstanden. AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 16.4.2009–139 AR 28/09 1 Aus den Gründen Durch die Einigung der Eltern im Termin, dass das ...mehr

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FF 10/2009, Wechselmodell und Sorgerecht für die Mutter

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, BGB § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Leitsatz 1. Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. 2. Haben die Eltern die gerichtlich festgelegte beziehungsweise bestätigte Umgangsregelung mit de...mehr

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FF 09/2009, Vollstreckbarkeit einstweiliger Maßnahmen zum Sorgerecht nach Art. 21 ff. Brüssel IIa-Verordnung?

Brüssel IIa-VO (EuEheVO) Art. 2 Nr. 4, 20 Abs. 1, 21 ff. Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gem. Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Vorschriften der Art. 21 ff. der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidu...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reformdiskussion Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags (v. 22.2.2011) I. Ausgangspunkt, Thematik 1. Die Bundesjustizministerin hatte zum Jahreswechsel "Eckpunkte" für die bevorstehende Sorgerechtsreform bekannt gegeben, die das breite bisherige Diskussionsspektrum auf ein – noch nicht in allen Einzelheiten festgelegtes – Grundmodell verengen. Rechtlicher Au...mehr

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FF 07_08/2011, Indizwirkung einer elterlichen Vereinbarung zum Sorgerecht/Feststellungen zur Übertragung des Sorgerechts/Notwendige Kindesanhörung durch den Senat/Entpflichtung des Verfahrenspflegers kurz vor Abschluss des Verfahrens

BGB § 1626a ff. § 1671 § 1696; KSÜ Art. 16 Art. 53;FGG § 12 § 50 § 50b Leitsatz a) Sorgeerklärungen können formwirksam gemäß § 1626d BGB auch in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung erfolgen. b) Die Motive des Elternteils für seinen Auswanderungsentschluss stehen grundsätzlich genauso wenig zur Überprüfung des Familiengerichts wie sein Wunsch, in seine Heimat z...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / IV. Variante: Gemeinsames Sorgerecht kraft Gesetzes für zusammenlebende Paare

Dieser Vorschlag löst nur einen Teil der regelungsbedürftigen Fälle (müsste also ergänzt werden etwa durch das Modell oben III.). Er trägt dem Problem der "schweigenden Väter" oder "Familie" Rechnung (vgl. SZ vom 2.2.2011, S. 8: "Modell für schweigende Männer"), erscheint insoweit evident sachgerecht und dürfte auch den allgemeinen Vorstellungen am besten entsprechen. Andere...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / 2. Probleme und Kritik

Bei der fristgebundenen Widerspruchsmöglichkeit der Mutter handelt es sich um ein Einfallstor für unerwünschte Bürokratisierung, formale Quisquilien und rechtliche Unsicherheiten. Die tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfragen, die im Einzelfall auftauchen können, sind jedem Juristen aus vergleichbaren Zusammenhängen bekannt. Die Frist suggeriert zudem, dass nach ihrem Abla...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / 3. Lösungsvorschlag

Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des Vaters, verbunden mit familiengerichtlicher Kontrolle auf Antrag der Mutter entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB liefe im Effekt weitgehend auf dasselbe hinaus wie das im BMJ diskutierte Modell, wäre aber strukturell wesentlich einfacher und auch für die Bevölkerung einfacher zu verstehen. Eine solche Lösung wäre a...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / I. Ausgangspunkt, Thematik

1. Die Bundesjustizministerin hatte zum Jahreswechsel "Eckpunkte" für die bevorstehende Sorgerechtsreform bekannt gegeben, die das breite bisherige Diskussionsspektrum auf ein – noch nicht in allen Einzelheiten festgelegtes – Grundmodell verengen. Rechtlicher Ausgangspunkt soll nach diesem Modell die Alleinsorge der Mutter im Moment der Geburt sein (Primärsorge der Mutter). D...mehr

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FF 07_08/2011, Sorgerechtss... / 2. Fortbestand des gemeinsamen Sorgerechts kraft französischen Rechts?

Der BGH spricht auch kurz an, ob das in Frankreich kraft Gesetzes begründete gemeinsame Sorgerecht der Eltern gemäß Art. 16 Abs. 3 KSÜ als fortbestehend angesehen werden könnte (Rn 36–39). Dies wäre eigentlich eine vorrangig zu prüfende Frage gewesen. Nach bisherigem Recht gab es eine Anerkennungspflicht nicht; überwiegend ging man davon aus, dass (über Art. 21 EGBGB) eine k...mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / 1 Aus den Gründen

Durch die Einigung der Eltern im Termin, dass das Sorgerechtsverfahren ruhen solle, ist eine Einigungsgebühr nach einem Wert von 500,00 EUR für einen Zwischenvergleich entstanden, da ein vorübergehender Zustand endgültig (nämlich im Sinne eines gemeinsamen Sorgerechts) geregelt worden ist.mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / II. Rechtliche Vorgaben; rechtspolitischer Gestaltungsspielraum

Der deutsche Reformgesetzgeber muss die verbindlichen Vorgaben des Verfassungsrechts, des Völkerrechts (insbesondere der EMRK) sowie der Europäischen Union beachten. Diese setzen zwar indisponible Eckdaten, wie insbesondere die letztlich entscheidende Bedeutung der Kindesinteressen bei der Entscheidung von Elternkonflikten, aber auch die grundsätzliche Gleichrangigkeit der R...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / V. Konzeptionelle Grundschwäche jedes Antragsmodells/Muttermodells

Das von der Kinderrechtekommission in dieser Stellungnahme als Kompromiss befürwortete Modell (Primärsorge der Mutter; gemeinsame Sorge nach Sorgeerklärung durch den Vater; Negativkontrolle durch das Familiengericht gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB) leidet, wie jedes von der Primärsorge der Mutter ausgehende Modell, an einer Grundschwäche, die das BVerfG in seiner Entscheidung v...mehr

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FF 02/2008, Verweigerung des Sorgerechts nach Ermordung der Kindesmutter und ihres neuen Lebensgefährten

BGB § 1680 Abs. 2 S. 2 Leitsatz Die Fachgerichte sind von Verfassung wegen nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen. Das Fachgericht hat seine Entscheidung auf der Grundlage eines beanstandungsfreien Verfahrens getroffen, wenn es bei einer Entscheidung über das Sorgere...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / VI. Übergang der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater

Diese Regelungsthematik wird von dem bisher erörterten Modell nicht erfasst. Während der Übergang von bisher gemeinsamem Sorgerecht zur Alleinsorge des Vaters in § 1671 BGB zufrieden stellend geregelt ist, bedarf es für einen Wechsel von der Primärsorge der Mutter zur Alleinsorge des Vaters einer ergänzenden Regelung. Die Kinderrechtekommission ist übereinstimmend der Auffas...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / VIII. Zusammenfassung

Die Kinderrechtekommission des DFGT befürwortet – auf der Basis der aktuellen Reformüberlegungen im BMJ – das folgende Regelungsmodell für die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern:mehr

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FF 09/2011, Vorrang- und Beschleunigungsgebot – Sorgerecht – Unterhaltsrecht – Befristung

Interview mit Fritz Finke, Vorsitzender Richter am OLG a.D., Gütersloh FF/Schnitzler: Sie waren bis zum Januar 2011 Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Hamm. Das OLG Hamm hat die meisten Familiensenate und ist damit wohl auch das größte OLG, das Familiensachen in insgesamt 13 Senaten bearbeiten muss. Sie haben die Leitlinien des OLG Hamm in den letzten Jahren al...mehr

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FF 10/2009, Wechselmodell u... / 1 Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Übertragung der Alleinsorge für die am 12.7.2000 und am 17.5.2002 geborenen Söhne auf die Kindesmutter. 1. Die Kinder sind aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern hervorgegangen. Seit der Trennung leben die Eltern in der gleichen Straße in B. Der Beschwerdeführer ist selbständig. Die Kindesmutter ist im Rahmen von Zeitar...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / 1. Offene, regelungsbedürftige Fragen

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in diesem Modell folgende Fragen zu bedenken und gegebenenfalls zu regeln sein:mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / Leitsatz

Einigen sich die Parteien/Kindeseltern im Termin zur mündlichen Verhandlung in einem Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren dahingehend, dass das anhängige Sorgerechtsverfahren ruhen soll, ist eine Einigungsgebühr entstanden. AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 16.4.2009–139 AR 28/09mehr

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AGS 04/2011, Erhöhung des V... / Leitsatz

Die Anhebung des Verfahrenswertes erscheint regelmäßig angezeigt, wenn in einem Sorgerechtsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten ist und das FamFG die Beteiligten – unabhängig von einer gesonderten Kindesanhörung – in mehr als einem Termin anhört. OLG Celle, Beschl. v. 11.2.2011 – 10 WF 399/10mehr

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AGkompakt 12/2010, Wechsels... / V. Wechselseitige Sorgerechts- und Umgangsrechtsanträge

Derselbe Verfahrensgegenstand liegt auch vor, wenn wechselseitige Sorge- oder Umgangsrechtsanträge dasselbe Kind betreffend gestellt werden. Die Werte werden nicht addiert. Hier besteht allerdings die Möglichkeit, den Regelwert des § 45 Abs. 1 FamGKG nach § 45 Abs. 3 FamGKG anzuheben.mehr

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FF 01/2011, Kindesverbringe... / 1 Aus den Gründen: (…)

[17] Aus den beim Gerichtshof eingereichten Akten geht hervor, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens, Herr McB., der die irische Staatsangehörigkeit besitzt, und die Beklagte des Ausgangsverfahrens, Frau E., die die britische Staatsangehörigkeit besitzt, als unverheiratetes Paar mehr als zehn Jahre lang zusammenlebten, und zwar in England, in Australien, in Nordirland und, ...mehr

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FF 10/2009, Wechselmodell u... / Leitsatz

1. Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. 2. Haben die Eltern die gerichtlich festgelegte beziehungsweise bestätigte Umgangsregelung mit den Kindern und deren Betreuung im Sinne eines sog. Wechselmodel...mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / 2 Anmerkung

In Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV hat der Gesetzgeber zum 1.9.2009 klargestellt, dass auch in Kindschaftssachen eine Einigungsgebühr anfallen kann. Vor allem die ältere Rechtsprechung hatte den Anfall einer Einigungsgebühr (früher Vergleichsgebühr) abgelehnt. Hierzu wurde angeführt, Fragen der elterlichen Sorge, des Umgangs oder der Kindesherausgabe stünden nicht zur Dispos...mehr

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AGS 04/2011, Erhöhung des V... / 3 Anmerkung

Der Auffassung des OLG ist zu folgen. Die Begründung seiner Entscheidung stellt zutreffend auf den Einzelfall ab und würdigt die Abweichung vom Regelfall in angemessener Art und Weise. Der sich für Verfahren der elterlichen Sorge aus § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG ergebende Regelwert kann wie in allen Kindschaftssachen des § 151 Nr. 1 bis 3 FamFG auf der Grundlage der Vorschrift d...mehr

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FF 06/2011, Aktuelle Reform... / VII. Ergänzende Reformanregungen

Die Sorgerechtsregelungen im BGB (§§ 1696–1698b) sind gesetzessystematisch hoffnungslos veraltet, zum Teil zusammenhanglos (z.B. thematisch zusammengehörig: §§ 1627 und 1687; 1626a und 1672 BGB) und für den Normalbürger kaum noch lesbar. Die Reform sollte zum Anlass für eine gesetzessystematische Bereinigung genommen werden und damit auch der Volksnähe dieses Regelungsgebiet...mehr

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AGS 04/2011, Erhöhung des V... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Aus ihrer Ehe ist das betroffene Kind M. hervorgegangen. Nach der räumlichen Trennung der Eltern lebte M. zunächst bei dem Antragsteller. Aufgrund Beschluss des FamG wurde im Dezember 2007 das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M. auf die Kindesmutter übertragen. Das Kind wechselte daraufhin in den Haushalt der Kindesmutter, wo es in ...mehr

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FF 02/2008, Verweigerung de... / Leitsatz

Die Fachgerichte sind von Verfassung wegen nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen, wenn sie anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen. Das Fachgericht hat seine Entscheidung auf der Grundlage eines beanstandungsfreien Verfahrens getroffen, wenn es bei einer Entscheidung über das Sorgerecht den Vater, das Kind und sein...mehr

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FF 07_08/2011, Indizwirkung... / 1 Gründe:

A. [1] Die Kindeseltern (die Beteiligten zu 1 und 2) streiten um das alleinige Sorgerecht für ihre am 12.10.2002 geborene Tochter J. [2] Die Mutter besitzt die deutsche, der Vater die französische Staatsangehörigkeit. Zur Zeit der Geburt der J. lebten die nicht miteinander verheirateten Eltern in Frankreich. Der Vater erkannte die Vaterschaft an. Nach der Geburt trennten sich...mehr

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AGS 04/2011, Erhöhung des V... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert beträgt gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG in Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge betreffen, 3.000,00 EUR. Sofern dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist, kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG ein höherer oder niedrigerer Wert festgesetzt werden. Nach dem Wille...mehr

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FF 02/2008, Verweigerung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm das Sorgerecht für seinen Sohn nicht nach § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB übertragen wurde. 1. Aus der Beziehung des Beschwerdeführers und der Kindesmutter ging im Oktober 2003 das verfahrensbetroffene Kind hervor, für das die Mutter mangels Abgabe einer Sorgeerklärung allein sorgeberechtigt war. Die Mutter hat ein weiter...mehr

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FF 09/2009, Vollstreckbarke... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Maßnahme eines spanischen Gerichts zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zur Kindesherausgabe in Deutschland. Mitte 2005 zog die Antragsgegnerin zu dem Antragsteller nach Spanien, wo beide dann in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebten. Nach einer komplizierten Schwangerschaft wurden am 31.5.2006 di...mehr

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FF 05/2011, Eltern-Recht(s)... / 2. Rechtsentwicklungen in Europa

Zuständig für die Anpassung des Familienrechts an derartige gesellschaftliche Entwicklungen sind zunächst einmal die nationalen Gesetzgeber, die hierbei durchaus auch rechtsvergleichend die Lösungen betrachten, die für das jeweils anstehende und zu regelnde Problem in anderen Ländern gefunden wurden. Allerdings müssen sie stets auch die Tradition des bisherigen, im eigenen L...mehr

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FF 03/2008, Spannungsverhäl... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der Antragsteller und Frau N W sind die leiblichen Eltern des betroffenen Kindes. Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht für C entzogen und es wurde Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wurde der weitere Beteiligte zu 4) (Jugendamt) bestellt. Seit März 2001 lebt das Kind bei den weiteren Verfahrensbeteiligten zu 2). Der Antragsteller und seine Eltern pflegen ständ...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Das gemeinsame Sorgerecht scheidet aus, wenn die Eltern nicht über die Belange des Kindes sinnvoll miteinander kommunizieren und kooperieren können. Einem Elternteil kann das Sorgerecht nicht übertragen werden, wenn ihm die Bereitschaft und Fähigkeit fehlt, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern und zu unterstützen (OLG Brandenburg ZFE 2008, 70 [Viefhues])....mehr