Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.6 Art, Umfang und Durchführung der Leistung

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 stellt klar, dass die Unfallversicherungsträger allein Art, Umfang und Durchführung der Leistungen sowie die Einrichtungen, die die Leistungen erbringen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen haben. Das Ermessen der Unfallversicherungsträger wird durch die gesetzlichen Vorgaben stark eingeschränkt. Sie müssen nicht nur bei Aufstellung und Ausführung ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.5 Zahlungsverhinderung durch den Arbeitgeber (Insolvenz)

Rz. 123 Kann der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses nach § 165 SGB III seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen, erhält die Frau den noch fehlenden Zuschuss von der Stelle, die das Mutterschaftsgeld gewährt (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MuSchG). Die versicherungsfremde Leistung wird den Krankenkassen pauschal im Rahmen des § 221 SGB V abgegolten (vgl. Rz. 2). Bei St...mehr

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Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. S. d. GmbHG. Es handelt sich daher um eine juristische Person des Privatrechts, der jedoch durch Gesetz hoheitliche Befugnisse verliehen worden sind. Die gematik ist damit eine Beliehene, die ihre gesetzlich geregelten Aufgaben als Behörde i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB X erfüllt und dazu Verwaltungsakte erlässt (§...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.3 Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 56 Die Frage nach dem Rechtscharakter der Ausführung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist umstritten. In der insbesondere älteren Rechtsprechung des BSG wird dabei danach differenziert, ob bei der Pfändung eine Entscheidung über dem Umfang und die Höhe des gepfändeten Betrags erforderlich ist, worüber dann durch Verwaltungsakt zu entscheiden sein soll, wogege...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.5.1 Pfändung nach ZPO

Rz. 41 Nur Ansprüche auf laufende Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden; dies gilt auch dann, wenn sie wegen verspäteter oder zusammenfassender Zahlung für mehrere Zeitabschnitte in einer Summe ausgezahlt werden (BT-Drs. 7/868 S. 33...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.1 Pfändung

Rz. 5 Die Regelungen des § 54 betreffen den Pfändungsschutz für sozialrechtliche Ansprüche des Sozialleistungsempfängers. Über die Voraussetzungen der Pfändbarkeit als grundsätzlich zivilrechtliches Mittel der Zwangsvollstreckung haben demzufolge auch die Zivilgerichte als Vollstreckungsgerichte (§ 828 ZPO) zu entscheiden. Die Begrenzungen der Pfändbarkeit in § 54 und/oder a...mehr

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Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Jung, SGB VII § 17 Überwach... / 2.6 Rechtsweg

Rz. 8 Anordnungen nach § 17 sind Verwaltungsakte, die i. d. R. schriftlich ergehen, in besonderen Fällen aber gemäß § 33 Abs. 1 SGB X auch mündlich erlassen werden können. Ein Widerspruch ist beim Unfallversicherungsträger einzulegen. Für die gerichtliche Überprüfung sind die Sozialgerichte trotz ihrer grundsätzlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallv...mehr

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Sauer, SGB III § 95 Anspruch / 2.8 Verfahrensfragen

Rz. 27 Das Verfahren bei der Gewährung des Kug ist zweistufig ausgestaltet (Rieke, in: GK-SRB, SGB III, § 95 Rz. 3 und 53). Der Arbeitsausfall ist nach § 99 Abs. 1 Satz 1 bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung erstattet werden. Der Anze...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 150 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Solo-Selbstständigen kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / c) Sozialversicherungsträger

Rz. 88 Für die Praxis sind die jeweils aktuellen Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger von zentraler Bedeutung. Diese decken sich allerdings nicht immer mit der Rechtsprechung des BSG. Dies ist nicht unproblematisch, da dadurch unterschiedliche Entscheidungen erst nach zum Teil jahrelangen Verfahren erfolgen. Die maßgeblichen aktuellen Rundschreiben...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / A. Definition/Begriff des Solo-Selbstständigen im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Rz. 1 Der Begriff des Solo-Selbstständigen ist in keinem Gesetz definiert. Dies gilt gleichermaßen für das Arbeitsrecht wie für das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und das ebenfalls zu beachtende Strafrecht. Einigkeit besteht, dass von Solo-Selbstständigkeit gesprochen wird, wenn einzelne Personen (Unternehmer), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen, ihre Werk- und...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / d) Konsequenzen in strafrechtlicher Hinsicht

Rz. 233 Die sozialversicherungsrechtlich fehlerhafte Behandlung von vermeintlich Solo-Selbstständigen kann den Straftatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB erfüllen.[373] § 266a StGB ist ein Sonderdelikt. Täter kann nur der Arbeitgeber sein.[374] Den Scheinselbstständigen trifft das Strafverfahren nie.[375] Rz. 234 Strafbar ist gem. § 26...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

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Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.5 Rechtsweg

Rz. 23 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wertmarken gilt § 51 Abs. 4 SGG entsprechend (seit 1.1.2002 aufgrund des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 17.8.2001, BGBl. I S. 2144 § 51 Abs. 1 Nr. 7 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist die Verweisung nunmehr richtiggestellt). ...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / III. Kosten und Online-Verhandlungen gem. § 110a SGG (Exkurs)

In gerichtskostenpflichtigen Verfahren gem. § 197a SGG vor den Sozialgerichten fallen nach Nr. 9019 GKG KV für Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Online-Verhandlung) Auslagen an. Hiernach fällt je Verfahren je angefangene halbe Stunde ein Betrag i.H.v. 15,00 EUR an. Es handelt sich also um eine Pauschale, weswegen es allein auf die Gesamtdauer der Verbindung...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.1 Einzelfälle, in denen die Voraussetzungen des § 29 Abs. 2 erfüllt sind

– Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände nach dem Bundeswahlgesetz (§ 11 BWahlG). Das gilt auch für die Mitglieder entsprechender Wahlorgane nach den Landes- und Kommunalwahlgesetzen, sofern diese Gesetze eine ähnlich ausgestaltete Verpflichtung enthalten (Verpflichtung für jeden Wahlberechtigten, Ablehnung nur aus wichtigem Grund). – Tätigkeit als e...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Eigene Vertretungsbefugnis des Steuerberaters

Der Steuerberater ist vertretungsbefugt in einem solchen Betriebsprüfungsverfahren der Träger der Rentenversicherung und in einem anschließenden Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten. Für das Klageverfahren ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG: "Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgeri...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / V. Fazit

Das Lohnbuchhaltungsmandat ist sozialversicherungsrechtlich haftungsträchtig. Nach Auffassung einiger Gerichte können Steuerberater verpflichtet sein, sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die sich anlässlich dieses Mandates ergeben, in eigener Kompetenz zu klären. Jedenfalls aber – insbesondere wenn dem Berater die notwendigen Rechtskenntnisse fehlen – muss der Ber...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.4 Zuständigkeit

Rz. 35 Der Schadensersatzanspruch gemäß Abs. 2 Satz 2 ist ein in der Zivilprozessordnung geregelter seiner Natur nach aber materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch (LG Ellwangen, Vollstreckung effektiv 2010, 19). Sachlich zuständig sind die allgemeinen Zivilgerichte (LAG Köln, FA 2021, 28). Dies gilt auch, wenn Lohnanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfänd...mehr

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Jansen, SGG § 35 Voraussetz... / 2.2 Vorherige Amtszeit bei einem Sozialgericht

Rz. 3 Anders als die Bestimmung des Mindestalters stellt das Verlangen einer vorherigen Amtszeit bei einem Sozialgericht lediglich eine Soll-Vorschrift dar. Diese Voraussetzung ist nicht zwingend. Die Regelung ist allein aufgenommen worden, um gewährleisten zu können, dass ein am Landessozialgericht tätiger ehrenamtlicher Richter über eine besondere Sachkunde und Erfahrung v...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.1 Sozialgerichte als Landgerichte

Rz. 2 Die erstinstanzlichen Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit – die Sozialgerichte – sind gemäß §§ 2 und 7 Landesgerichte. Das bedeutet, sie unterliegen der Organisationsgewalt des jeweiligen Bundeslandes, das jedoch an vorrangiges Bundesrecht gebunden ist. Hinsichtlich der Errichtung – der erstmaligen Einrichtung eines Sozialgerichts, der Aufhebung – also der Auflösung ein...mehr

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Jansen, SGG § 9 Besetzung d... / 2.1 Besetzung der Sozialgerichte

Rz. 2 Mit der Leitung eines Sozialgerichts wird der Präsident oder Direktor betraut. Die Amtsbezeichnung "Direktor" ist mit dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 22.12.1975 (BGBl. I S. 3176) eingeführt worden. Der ständige Vertreter des Präsidenten führt die Amtsbezeichnung "Vizepräsident". Zwar ergibt sich aus dem SGG – anders a...mehr

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Jansen, SGG § 8 Zuständigkeit der Sozialgerichte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift regelt die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im ersten Rechtszug, soweit der Rechtsweg gemäß § 51 zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist. Sie entspricht im Wesentlichen § 45 VwGO, § 35 FGO. Wie in anderen Verfahrensordnungen wird im SGG zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkei...mehr

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Jansen, SGG § 9 Besetzung der Sozialgerichte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift hat 2 Regelungsinhalte, nämlich die Besetzung eines Sozialgerichts und die Durchführung der Verwaltung und Dienstaufsicht. § 9 Abs. 2 a. F. ist durch § 90. Rechtshistorisch interessant ist, dass für eine Übergangszeit bis zum 30.6.1964 § 111 DRiG weiter eine Ernennung nach § 9 Abs. 2 a. F. zuließ. Nach dieser Vorschrift konnten auch Personen...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgerichte als Landesgerichte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den Bestimmungen des § 3 VwGO und § 3 FGO; § 7 Abs. 3 ist durch Gesetz v. 25.6.1958 (BGBl. I S. 409) eingefügt worden. Inhaltlich geht sie auf § 1 der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20.3.1935 (RGBl. S. 403) zurück. Bereits darin war (für die ordentlichen Gerichte) bestimmt, dass Err...mehr

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Jansen, SGG § 9 Besetzung d... / 2 Rechtspraxis

2.1 Besetzung der Sozialgerichte Rz. 2 Mit der Leitung eines Sozialgerichts wird der Präsident oder Direktor betraut. Die Amtsbezeichnung "Direktor" ist mit dem Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter v. 22.12.1975 (BGBl. I S. 3176) eingeführt worden. Der ständige Vertreter des Präsidenten führt die Amtsbezeichnung "Vizepräsident". Zwar er...mehr

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Jansen, SGG § 8 Zuständigke... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.2 Zweigstellen

Rz. 4 Die Landesregierungen oder die von ihr beauftragte Stelle (das zuständige Ministerium – Justiz- oder Arbeitsministerium) sind nach § 7 Abs. 1 Satz 4 ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zweigstellen außerhalb des Sitzes eines Sozialgerichts (aber innerhalb des Gerichtsbezirks) zu errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle, deren Umfang staatlicherseits bestimmt wird, be...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den Bestimmungen des § 3 VwGO und § 3 FGO; § 7 Abs. 3 ist durch Gesetz v. 25.6.1958 (BGBl. I S. 409) eingefügt worden. Inhaltlich geht sie auf § 1 der Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20.3.1935 (RGBl. S. 403) zurück. Bereits darin war (für die ordentlichen Gerichte) bestimmt, dass Errichtung, Aufh...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.5 Übergang rechtshängiger Streitsachen

Rz. 7 Die Regelung in Abs. 3 war notwendig, um bei einer Aufhebung eines Sozialgerichts oder der Änderung eines Gerichtsbezirkes die organisatorische Änderung auch unmittelbar umsetzen zu können. Denn gemäß § 202 i. V. m. § 17 Abs. 1 GVG wird die Zuständigkeit durch Änderungen nach Eintritt der Rechtshängigkeit nicht verändert (perpetuatio fori). Dies hätte zur Folge, dass d...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2 Rechtspraxis

2.1 Sozialgerichte als Landgerichte Rz. 2 Die erstinstanzlichen Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit – die Sozialgerichte – sind gemäß §§ 2 und 7 Landesgerichte. Das bedeutet, sie unterliegen der Organisationsgewalt des jeweiligen Bundeslandes, das jedoch an vorrangiges Bundesrecht gebunden ist. Hinsichtlich der Errichtung – der erstmaligen Einrichtung eines Sozialgerichts, der...mehr

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Jansen, SGG § 8 Zuständigke... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Neben der in § 8 für die Sozialgerichte festgelegten sachlichen (besser instanziellen) Zuständigkeit, also auf welcher Ebene des Instanzenzuges das jeweilige Gericht zu entscheiden hat, enthält das SGG noch weitere Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeit. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGG § 9 Besetzung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat 2 Regelungsinhalte, nämlich die Besetzung eines Sozialgerichts und die Durchführung der Verwaltung und Dienstaufsicht. § 9 Abs. 2 a. F. ist durch § 90. Rechtshistorisch interessant ist, dass für eine Übergangszeit bis zum 30.6.1964 § 111 DRiG weiter eine Ernennung nach § 9 Abs. 2 a. F. zuließ. Nach dieser Vorschrift konnten auch Personen zum Vorsitze...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.4 Gemeinsame Gerichte – Gerichtsbezirke über Landesgrenzen

Rz. 6 Die Bestimmung in § 7 Abs. 2 ermächtigt die Länder zur Schaffung gemeinsamer Gerichte oder Ausdehnung von Gerichtsbezirken über Landesgrenzen hinaus. Die Norm ermächtigt aber nicht zu einer Zentralisierung für das gesamte Bundesgebiet. Damit soll praktischen Bedürfnissen – etwa bei ansonsten sehr kleinen Gerichten – entsprochen werden können. Gerade im Bereich der knap...mehr

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Jansen, SGG § 6 Geltung von... / 3 Muster: Geschäftsverteilungsplan

Rz. 10 Geschäftsverteilungsplan des Sozialgerichts ... für das Jahr ... Stand: 1.1. ... A. Verteilung der Geschäfte auf die Kammern und Besetzung der Kammern mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern 1. Kammer Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit - AL - Streitsachen, die in dieser Kammer am 31.12.2019 anhängig sind. Eingänge ab 1.1.2020 mi...mehr

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Jansen, SGG § 9 Besetzung d... / 2.2 Verwaltung und Dienstaufsicht

Rz. 5 Die Neufassung des früheren Abs. 3 durch das 6. SGGÄndG bewirkt unter Verzicht auf eine bundesgesetzliche Zuständigkeitsregelung, dass die für die Dienstaufsicht und Verwaltungsgeschäfte zuständige Stelle bei den Sozialgerichten durch landesrechtliche Regelungen bestimmt wird (BT-Drs. 14/5943 S. 21). Eine Änderung ist dadurch nur insoweit eingetreten, als nicht generel...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.3 Gerichtstage

Rz. 5 Es kann dahinstehen, woraus die Berechtigung zum Abhalten von Gerichtstagen folgt. Entweder man sieht § 110 Abs. 2, wonach das Gericht auch Sitzungen außerhalb des Gerichtssitzes abhalten darf, als ermächtigende Norm an oder vertritt die Auffassung, dass eine entsprechende Rechtsverordnung ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigungsnorm erlassen werden darf, da das Ab...mehr

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Jansen, SGG § 8 Zuständigke... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im ersten Rechtszug, soweit der Rechtsweg gemäß § 51 zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist. Sie entspricht im Wesentlichen § 45 VwGO, § 35 FGO. Wie in anderen Verfahrensordnungen wird im SGG zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit eines Geric...mehr

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Jansen, SGG § 23 Ausschuss ... / 3 Muster: Wahlordnung

Rz. 5 Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht ... nach dem § 23 Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 1 Wahl Der nach § 23 SGG für 5 Jahre zu bildende Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter besteht aus je einem Mitglied aus dem Kreise (Gruppe) der Versicherten, Arbeitgeber, Vertragsärzte, Vertrags...mehr

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Jansen, SGG § 23 Ausschuss ... / 2.1 Wahlverfahren und Zusammensetzung

Rz. 2 Über die Bildung des aus ehrenamtlichen Richtern sowie dem Gerichtsleiter (Abs. 4) bestehenden Ausschusses macht das SGG nur die Angaben, dass die Kreise der ehrenamtlichen Richter, die in den beim Sozialgericht gebildeten Fachkammern vertreten sind, jeweils aus ihrer Mitte ein Mitglied in den Ausschuss wählen und das Wahlverfahren vom Ausschuss festgelegt wird. Durch ...mehr

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Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 2.1 Berufsrichter

Rz. 2 § 11 bestimmt in Wiederholung der Regelung in § 28 DRiG, dass als Berufsrichter an den Landessozialgerichten nur Richter auf Lebenszeit tätig sein können. Berufsrichter sind Richter, deren berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend durch die Wahrnehmung eines Richteramtes ausgefüllt ist. Zu den Berufsrichtern der Landessozialgerichte zählen gemäß § 30 der Präsident, de...mehr

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Jansen, SGG § 35 Voraussetz... / 2.1 Lebensalter

Rz. 2 In § 35 Abs. 1 Satz 1 HS 1 wird zwingend vorgeschrieben, dass der an das Landessozialgericht berufene ehrenamtliche Richter das 30. Lebensjahr vollendet haben muss, während für eine Berufung an ein Sozialgericht die Vollendung des 25. Lebensjahres ausreicht (§ 16). Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr vollendet sein muss (Berufung, Beginn der Amtsperio...mehr

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Jansen, SGG § 23 Ausschuss ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) ist mit Wirkung v. 1.4.2008 Abs. 1 neu gefasst worden. Eine erneute Neufassung von Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGB IV-ÄndG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum ...mehr

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Jansen, SGG § 35 Voraussetz... / 2.3 Sonstige Voraussetzungen

Rz. 4 Hinsichtlich der sonstigen Voraussetzungen für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter bestimmt § 35, dass diese identisch sind mit den Voraussetzungen für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter an einem Sozialgericht (§ 35 Abs. 1 Satz 2). Dies gilt auch für die Entscheidungen über die Berechtigung zur Ablehnung des Amtes, die Entlassung aus dem Amt (§ 18 Abs. 4), die...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 2.4 Beendigung

Rz. 10 Durch die Bestimmung in § 17 Abs. 5 wird klargestellt, dass das Amt des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kraft Gesetzes mit der Berufung in das Amt eines ehrenamtlichen Richters bei einem Landessozialgericht oder beim Bundessozialgericht endet. Eines Beschlusses der zuständigen Kammer bedarf es nicht (Zeihe, SGG, § 17 Rn. 25; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller...mehr

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Jansen, SGG § 35 Voraussetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung, Aufgaben und Berufungsvoraussetzungen der ehrenamtlichen Richter beim Landessozialgericht. Hinsichtlich der Berufung, Vorschlagslisten, persönlichen Voraussetzungen, Ausschließungsgründe, Ablehnungs- und Entlassungsgründe, Entschädigung, des Schutzes der ehrenamtlichen Richter, des Ordnungsgeldes, der Amtsenthebung sowie des Au...mehr

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Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die der Regelung in § 11 Abs. 1 für die Sozialgerichte und §§ 18, 36 ArbGG, § 15 Abs. 1 VwGO, § 44 FGO für die anderen Gerichtsbarkeiten entspricht, wiederholt inhaltlich die Bestimmung in § 28 DRiG. Danach dürfen bei einem Gericht (grundsätzlich) nur Richter auf Lebenszeit tätig werden. Ausnahmen dürfen – wie § 11 Abs. 3 für die Sozialgerichte – nur du...mehr

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Jansen, SGG § 30 Zusammense... / 2.3 Weitere Berufsrichter

Rz. 4 Weitere Berufsrichter i. S. v. § 30 Abs. 1 sind nur die Richter am Landessozialgericht, da das SGG von der planmäßigen Besetzung ausgeht. Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) können bei den Landessozialgerichten nicht eingesetzt werden (anders bei den Sozialgerichten – § 11 Abs. 3). Jedoch ist es möglich, dass ein auf Lebenszeit ernannte...mehr

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Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / Literaturtipps

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