Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsbeitrag

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[8] Der Geschäftsführer mus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5 Berechnung des gepfändeten Einkommens

Die Pfändung des Arbeitseinkommens erstreckt sich auf das Netto-Einkommen des Schuldners. Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens gemäß § 850e Nr. 1 Satz 1 ZPO gilt die sog. Nettomethode. Die der Pfändung entzogenen Bezüge sind mit ihrem Bruttobetrag vom Gesamteinkommen abzuziehen. Ein erneuter Abzug der auf diesen Bruttobetrag entfallenden Steuern und Abgaben erfolgt n...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbeiträge

A. Allgemeines Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrech...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Keinerlei Sozialversicherungsbeiträge bei Zeitgeringfügigkeit

Rz. 95 Für kurzfristig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV besteht dagegen auch in der Kranken- und in der Rentenversicherung keinerlei Beitragspflicht. Auch Arbeitgeberpauschbeiträge sind nicht abzuführen. Das ergibt sich aus der jeweils bestehenden Versicherungsfreiheit in den einzelnen Versicherungszweigen und dem Fehlen einer ausdrücklich dennoch anwendbare...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / III. Unabdingbarkeit

Rz. 35 Zum Nachteil des Beschäftigten können die Parteien während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses von den Regelungen der §§ 28e, 28g SGB IV nicht wirksam abweichen, § 32 SGB I. Insbesondere sind Vereinbarungen nichtig, die dem Arbeitnehmer die volle Beitragslast aufbürden oder die Erstattungspflicht des Arbeitnehmers für Beitragsrückstände über das gesetzlich vorgeseh...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / C. Beitragsschuldner

I. Beitragsschuldner im Außenverhältnis Rz. 10 Unabhängig von der Verteilung der Beitragslast im Innenverhältnis der Arbeitsvertragsparteien ist im Außenverhältnis gegenüber den Trägern der Sozialversicherung und der Einzugsstelle allein der Arbeitgeber Beitragsschuldner.[4] Gem. § 28e SGB IV ist er – und nur er – zur Abführung der Beiträge verpflichtet und haftet sowohl für ...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / D. Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 49 Übt ein Arbeitnehmer mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aus (wie es bei Teilzeitverhältnissen auch ohne Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ohne Weiteres möglich ist), wird jedes dieser Arbeitsverhältnisse für sich nach den soeben beschriebenen Modalitäten abgerechnet. Rz. 50 Komplizierter kann es werden, wenn (sozialversicherungspflichtig...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Beitragsnachweise

Rz. 40 Die Pflicht des Arbeitgebers zur Übermittlung von Beitragsnachweisen mitsamt den notwendigen Angaben wird durch § 9 BVV konkretisiert. Gem. § 10 BVV hat der Arbeitgeber die Lohnaufzeichnungen und insbesondere die Beitragsnachweise so zu führen, dass bei einer Prüfung innerhalb angemessener Zeit ein Überblick über die formelle und sachliche Richtigkeit der Entgeltabrec...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / IV. Unterlassen der Beitragsabführung

Rz. 36 Unterlässt der Arbeitgeber die Abführung der von ihm einbehaltenen Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, so macht er sich nach § 266a StGB strafbar. § 266a StGB bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitnehmeranteile. Strafrechtlich wird es nicht sanktioniert, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht abzuführen. Rz. 37 Die Strafbarkeit nach § 266a StGB...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / A. Allgemeines

Rz. 1 Bestehen schon im Hinblick auf die arbeitsrechtlichen Aspekte keine wirklichen Unterschiede zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung, so gilt dies erst recht für das Sozialversicherungsrecht, das keinerlei grundsätzlichen Unterschied zwischen einer Vollzeitbeschäftigung und einer Teilzeitbeschäftigung kennt. Rz. 2 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsic...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 1. Entstehen der Beitragsansprüche

Rz. 11 Die Beitragsansprüche entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, § 22 Abs. 1 SGB IV. Das Gesetz stellt dadurch klar, dass es zur Entstehung der Beitragsansprüche keiner weiteren Handlung der Einzugsstelle bedarf, insbesondere keines Beitragsbescheides.[5] Für das Entstehen des Beitragsanspruchs kommt es auch – a...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 3. Rechtsfolge nicht rechtzeitiger Beitragszahlung

Rz. 18 Werden fällige Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, so fallen Säumniszuschläge an. Für jeden angefangenen Monat (!) der Säumnis ist ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages zu zahlen, wobei der rückständige Betrag auf 50 EUR nach unten abgerundet wird. Bei einem rückständigen Betrag unter 150 EUR ist der Säumniszuschlag nicht zu erheben, wenn dieser geson...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 5. Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 26 Wurden Beiträge zu Unrecht entrichtet, so sind sie dem Beitragspflichtigen zu erstatten, es sei denn, aufgrund dieser Beiträge wären bereits Leistungen erbracht worden, § 26 Abs. 2 SGB IV. [17] Dieser Erstattungsanspruch steht gem. § 26 Abs. 3 SGB IV demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Entscheidend ist, wer die Beiträge rechtlich getragen hat. Hat der Arbeitg...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / V. Beitragsnachweisverfahren/Meldungen

Rz. 39 Der Arbeitgeber ist gem. § 28f Abs. 3 SGB IV verpflichtet, für jeden Entgeltabrechnungszeitraum (i.d.R. also für jeden Kalendermonat) bei der Einzugsstelle einen Nachweis über die zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge einzureichen. § 28a SGB IV verpflichtet ihn darüber hinaus zur Abgabe diverser Meldungen. Die Details regeln die Verordnung über die Berechnung...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / I. Beitragsschuldner im Außenverhältnis

Rz. 10 Unabhängig von der Verteilung der Beitragslast im Innenverhältnis der Arbeitsvertragsparteien ist im Außenverhältnis gegenüber den Trägern der Sozialversicherung und der Einzugsstelle allein der Arbeitgeber Beitragsschuldner.[4] Gem. § 28e SGB IV ist er – und nur er – zur Abführung der Beiträge verpflichtet und haftet sowohl für Beiträge als auch für Säumniszuschläge,...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / B. Begriffsbestimmungen

Rz. 4 Gem. § 28e Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen, der sich gem. § 28d SGB IV aus den Beiträgen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzt. Im Grundsatz tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte dieser Beiträge. Das ergibt sich aus den auf den jeweiligen Sozialversicherungszweig bezog...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / II. Beitragsschuldner im Innenverhältnis

Rz. 27 Zwar ist der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber dem Sozialversicherungsträger der einzige Beitragsschuldner, doch soll er nach dem gesetzlichen Konzept die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa zur Hälfte tragen. Der Ausgleich erfolgt durch einen Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, der sich auf den ...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Meldungen zur Sozialversicherung

Rz. 43 Neben der Erstellung von Beitragsnachweisen ist der Arbeitgeber gem. § 28a SGB IV auch verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben. Der notwendige Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 28a Abs. 3 SGB IV. Für bestimmte, der Schwarzarbeit besonders verdächtigte Wirtschaftszweige bestehen zusätzliche Anforderungen nach § 28a Abs. 4 SGB IV. Rz. 44 Bereits seit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags bei der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Rz. 1335 Eine sog. Teilnichtigkeitsklausel bestimmt, dass bei Nichtigkeit einzelner Regelungen, der Vertrag im Übrigen aufrechterhalten bleibt. Die Teilnichtigkeit soll im Zweifel nicht zur Gesamtnichtigkeit führen. Vertragliche Teilnichtigkeitsklauseln sind weitgehend überflüssig, da § 306 Abs. 1 BGB eine kodifizierte Teilnichtigkeitsklausel enthält. Danach bleibt der Vertra...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 585 Das in den §§ 387 ff. BGB geregelte Rechtsinstitut der Aufrechnung ist grundsätzlich auch auf Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar. Nach § 389 BGB führt die Aufrechnung dazu, dass sowohl die Hauptforderung, das ist die Forderung, gegenüber der der Aufrechnende die Aufrechnung erklärt, als auch die Gegenforderung, das ist die Forderung des Aufrechnenden gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorsorgepauschale bei vorläufiger Nichtbesteuerung (§ 19a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (der Bundesrat hat jedoch ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz angeregt, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversicherungspflicht herbeizuführen, s ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1408 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[3270] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zum Sozialversicherungsrecht

Rn. 22 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn nach § 19a Abs 1 EStG aus der Übertragung einer Vermögensbeteiligung unterliegt gleichwohl der Sozialversicherungspflicht, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV (die durch den Bundesrat ungeachtet seiner Zustimmung zu dem Fondsstandortgesetz abgegebene Anregung, einen Gleichlauf von Steuer- und Sozialversich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarung statusbezogener Mitteilungspflichten

Rz. 1420 Obgleich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Beitragsübernahme über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf arbeitsvertraglicher Basis nicht wirksam begründet werden kann, kann die vertragliche Gestaltung die gesetzlich bestehenden Regressmöglichkeiten des Arbeitgebers zumindest verbessern. Rz. 1421 Verletzt der Arbeitnehmer die durch § 28o Abs. 1 SGB IV begründete...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Sozialversicherungsrechtliche Verfahrensfragen

Rz. 96 Zuständige Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ist gemäß § 28i SGB IV allein die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (vormals: Bundesknappschaft) als sog. Minijob-Zentrale. Da die Bundesknappschaft neben den Sozialversicherungsbeiträgen auch die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in den wo...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Geldfaktor

Rz. 464 Der Geldfaktor bestimmt sich nach dem vereinbarten Brutto-Entgelt; Arbeitsentgelt im Sinne des EFZG ist demnach die Brutto-Vergütung, die der Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine erbrachte Arbeitsleistung erhält, sog. Bruttolohnprinzip. Hierbei ist ebenfalls das Mindestlohngesetz einzuhalten.[1110] Werden Naturalleistungen als Gegenleistung für die erbrachte Arbei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Anspruchsübergang

Rz. 1175 Mit der Beantragung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Insolvenzgeld begründen, einschließlich der im Bruttolohn enthaltenen Lohnsteuer[3099] auf die Bundesagentur für Arbeit über (§ 169 SGB III).[3100] Die auf die Bundesagentur übergegangenen Ansprüche werden beim Insolvenzverwalter als einfache Insolvenzforderungen i.S.d. §...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / j) Incentive-Regelungen

Rz. 744 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.40: Incentivemehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / II. Rechtsfolgen unterlassener Anzeigen

Rz. 19 Unterlässt der Arbeitnehmer die Anzeige einer Nebentätigkeit, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob hieraus ein Schaden resultiert oder nicht. Ändert sich durch die Nebenbeschäftigung nichts an der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und tritt keine arbeitszeitrechtliche Sanktion gegen den Arbeitgeber ein, kann die Anzeigepflicht als arbeitsvertraglicher Pflichtve...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Geldforderungen

Rz. 577 Titulierte Geldforderungen sind nach den §§ 803 bis 882a ZPO zu vollstrecken. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer den vollen Bruttobetrag vollstrecken. Es ist zulässig, auf Zahlung eines Bruttobetrags abzüglich eines bestimmten bezifferten Nettobetrags zu klagen. Dann kann nur noch der offene Restbetrag beigetrieben werden.[1339] Unzulässig sind Anträge, wonach ein u...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 747 Incentive-Veranstaltungen weisen im Gegensatz zu dienstlich veranlassten Reisen und Veranstaltungen einen ausschließlich freizeitorientierten Charakter auf, wobei als Reiseziele oftmals besonders ansprechende Ziele gewählt werden. In diesem Zusammenhang stellt die Ankündigung des Arbeitgebers, bei der Reise "gehe alles auf Firmenkosten", eine Nettolohnvereinbarung da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Vorsorgepauschale bei Nachversteuerung (§ 19a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Zeitpunkt der Nachholung der Besteuerung (§ 19a Abs 4 S 1 EStG) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an. Diese sind bereits im Zeitpunkt der Übertragung der Vermögensbeteiligung angefallen, s § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 Hs 2 SvEV. Der nach § 19a Abs 1 S 1 EStG nicht besteuerte Vorteil wurde daher bereits bei der Berechnung der Vorsorgepa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / I. Grundsätze

Rz. 16 Bereits in Vollzeitarbeitsverhältnissen ist die Anzeige der Aufnahme einer Nebentätigkeit Gegenstand einer allgemeinen vertraglichen Pflicht des Arbeitnehmers. Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete uns...mehr

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§ 8 Nebentätigkeiten / 3. Rechtsweg

Rz. 34 Streitigkeiten über die Höhe eines zulässigen Beitragsabzugs sind jedenfalls während der Zeit des Bestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses dem Sozialgericht zugewiesen.[18] Die richtige Klageart für den Arbeitnehmer ist die Feststellungsklage nach § 55 SGG darauf, dass ihm zu Unrecht Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen word...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Entgeltumwandlung – Umwandlung von Barbezügen in eine Direktversicherung

Rz. 689 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.35: Entgeltumwandlung – Umwandlung von Barbezügen in eine Direktversicherung Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – im Folgenden "Arbeitgeber" – und _________________________ (Name, Adresse) – im Folgenden: "Mitarbeiter" – wird in Abänderung des Anstellungsvertrages vom _______________________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeines

Rz. 268 Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit bei entsprechender Reduzierung des Entgelts.[845] Das Ziel der Kurzarbeit liegt darin, den Betrieben eingearbeitete Arbeitnehmer zu erhalten und insbesondere betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Hierzu wird die Produktion – oftmals aufgrund Auftragsmangels – heruntergefahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegen mangelnden Unternehmerrisikos

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH HFR 1962, 266): A und B gründeten durch schriftlichen Vertrag v 31.12.1954 die im HR eingetragene KG, deren Vollhafter A und deren Kommanditist B sein sollte. Beide leisteten die Kapitaleinlagen von DM 20 000 (A) und DM 5 000 (B) und waren im gleichen Verhältnis an Gewinn und Verlust beteiligt. Vertragsgemäß sollten die an de...mehr