Fachbeiträge & Kommentare zu Sparbuch

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§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / II. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 88 Abzugrenzen von den Schenkungen von Todes wegen sind Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, wie z.B. die Benennung eines Bezugsberechtigten für eine Lebensversicherung oder die Anlegung eines Sparbuchs auf einen fremden Namen mit der Absicht, dass es nach dem Tode des Inhabers einer bestimmten anderen Person ausgehändigt wird. Eine Schenkung von Todes wegen (gg...mehr

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Österreich / j) Einantwortung der Verlassenschaft

Rz. 177 Durch die Einantwortung erwerben die Erben endgültig alle dem Verstorbenen gehörenden Vermögensbestandteile. Sie ist der Endpunkt des Verlassenschaftsverfahrens. Mit der Einantwortung wird der Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen; Besitz, Eigentum, Forderungen, aber auch die Verbindlichkeiten gehen auf den Erben über. Dies gilt auch für das Liegenschaftsvermögen. D...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Aufgebotsverfahren, § 13 Nr. 1 d AERB 87, B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010

Rz. 150 § 13 Nr. 1 d AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010) enthält für den Bereich der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insoweit eine Erweiterung des Katalogs der nach dem Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten, als der Versicherungsnehmer für abhanden gekommene oder zerstörte Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebots...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 4. Wertpapiere, § 5 Nr. 3 AERB 87, A §§ 7 Nr. 2 d AERB 2008, 2010

Rz. 132 Wertpapiere sind Urkunden, deren Versicherungswert den Materialwert übersteigt, weil sie ein Recht verbriefen, das ohne das Papier nicht oder nur erschwert realisiert werden kann.[245] Hierzu gehören u.a. auch Reiseschecks [246] und Scheckkarten.[247] Der Versicherungswert von Wertpapieren richtet sich stets danach, welcher Wiederbeschaffungspreis aufzuwenden ist, um e...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A 8.3.7 VHB 2022 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte, Einrichtungen, Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 21). Grund für die Deckungserw...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.3 Rektapapiere

Rz. 9 Bei den Rekta- oder Namenspapieren ist eine bestimmte Person als berechtigt bezeichnet. Es soll also direkt (recta) an den Bezeichneten geleistet werden. Rz. 10 Die Übertragung des in dem Papier verbriefen Rechtes erfolgt nach den besonders für die Übertragung des Rechtes geltenden Regeln. Das Recht am Papier geht dann damit über (§ 952 Abs. 2 BGB). Das Recht am Papier ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.3 Gesetzliche Vermutung nach Abs. 3a

Rz. 269 Genügen die Feststellungen insgesamt nicht, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft festzustellen, darf das Jobcenter eine solche vermuten, wenn mindestens ein Kriterium nach Abs. 3a vorliegt. Die Aufzählung ist dennoch nicht abschließend, auch die Kriterien sind nicht zwingend abschließend definiert. Rz. 270 Abs. 3a nennt 4 Kriterien, die dafür ausreichen, au...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.6 Geldverkehrsrechnung

Mit der Geldverkehrsrechnung wird überprüft, ob die aus dem Betrieb entnommenen und sonstigen bekannten Mittel für die Lebensführung des Steuerpflichtigen ausreichten. Dazu werden die sog. freien, d. h. ungebundenen, Entnahmen und Einlagen, Bankbestände privater Konten und alle sonstigen privaten Ein- und Ausgaben herangezogen. Sollten die nach der Geldverkehrsrechnung für d...mehr

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Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Wann stellt ein Geschenk ein Gelegenheitsgeschenk dar?

Ein Gelegenheitsgeschenk erfordert zunächst einen Anlass, der sich zumindest auch auf die Person des Beschenkten bezieht. Deshalb soll z.B. kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk vorliegen, wenn der Ehemann anlässlich seiner eigenen Silberhochzeit ein Geschenk an ein leibliches Kind vornimmt, während ein Geschenk an die Ehefrau unter den übrigen Voraussetzungen steuerfrei wä...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.1 Erfassung der Einkünfte/Vorlage der Steuerbescheinigung

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG ist die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einkünfte bei der Veranlagung erfasst wurden. Wurde die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt[1], kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Diese Problematik stellte sich häufig bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds für die a...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Rechtsgrundlagen

Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren Eintragung im Sparb...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

§ 121 Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§§ 829, 835, 840, 857 ZPO) (1) (Fn 3) Die Pfändung einer Forderung ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 829 Absatz 3 ZPO). Die Zustellung an den Drittschuldner ist daher regelmäßig vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, wenn nicht der Auftraggeber...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Sachpfändung und Verwertung

Rz. 67 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 ...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 5.1 Sicherungsübereignung beweglicher Sachen

Durch die Sicherungsübereignung wird dem Sicherungsnehmer Eigentum an einer oder mehreren beweglichen Sache(n) übertragen. Er wird rechtlich Volleigentümer. Der Sicherungsvertrag beschränkt den Sicherungsnehmer in der Ausübung seiner Eigentümerrechte jedoch auf den Sicherungszweck. Der Gläubiger ist daher dem Sicherungsgeber schuldrechtlich verpflichtet, keine Verfügung über...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.3 Einkünfte in Geldeswert

Rz. 37 Zu den Einkünften in Geldeswert gehören alle Mittel, die in Geld getauscht werden können. Hierzu zählen Forderungen (Gutschriften auf Giro-/Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, Gutscheine, Wertpapiere wie Schecks, Wechsel, Aktien etc.) und Sachbezüge, d. h. Waren und Dienstleistungen, die einen Marktwert haben (Deputate, Warenleistungen, freie Unterkunft und/oder Verpfle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sparbuch.

I. Einordnung. Rn 7 Die Besonderheit des Sparbuchs als Namenspapier mit Inhaberklausel ist, dass sich der Gläubiger allein aus dem bei Kontoeröffnung geschlossenen Sparvertrag ergibt. Der Sparvertrag ist nach hM ein Darlehensvertrag iSd § 488 und kein Verwahrungsvertrag iSd § 700 (BGHZ 64, 278, 284; aA München WM 83, 1294, 1295). II. Berechtigter. Rn 8 Regelmäßig wird der Gläub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 8 Regelmäßig wird der Gläubiger der Einlageforderung (Berechtigter) auch Kontoinhaber sein. Das ist jedoch nicht zwingend. Entscheidend kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Berechtigter ist jedenfalls derjenige, der nach dem (erkennbaren) Willen des die Kontoeröffnung vornehmenden Kunden der Bank ggü Gläubiger sein soll (BGH NJW 94, 931; Saarbrücken MDR 03, 1003...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abtretung, Verpfändung.

Rn 13 Die Übertragung eines Sparguthabens an einen Dritten kann formlos durch Abtretung nach § 398 erfolgen (Karlsr 8.1.19 – 9 U 5/17, juris Rz 32; NJW-RR 19, 494, 496). IdR ist die Übergabe des Sparbuchs ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Abtretung der Forderung (BGH WM 72, 383). Das Eigentum am Sparbuch geht gem § 952 über. Das Sparbuch muss für einen Rechtsübergang des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast, Verjährung.

Rn 15 Der Sparbuchinhaber hat die Höhe der Guthabensforderung, die Bank eine Auszahlung zu beweisen (Köln VuR 01, 121). Nach § 416 ZPO begründet das Sparbuch nur in formeller Hinsicht den vollen Beweis dafür, dass die Urkundserklärungen vom Aussteller abgegeben worden sind. Der materielle Inhalt unterliegt dagegen freier richterlicher Beweiswürdigung (BGH NJW 02, 2707). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 7 Besteht schon bei Errichtung der Urkunde die beurkundete Forderung, erwirbt der Gläubiger in diesem Moment Eigentum an der Urkunde. Entsteht die Forderung erst danach, gelten vor Forderungsentstehung wegen des Akzessorietätsgrundsatzes für die Urkunde die allg Vorschriften, insb §§ 929 ff. Bei Forderungsentstehung erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes die Urkunde. Mit de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung.

Rn 7 Die Besonderheit des Sparbuchs als Namenspapier mit Inhaberklausel ist, dass sich der Gläubiger allein aus dem bei Kontoeröffnung geschlossenen Sparvertrag ergibt. Der Sparvertrag ist nach hM ein Darlehensvertrag iSd § 488 und kein Verwahrungsvertrag iSd § 700 (BGHZ 64, 278, 284; aA München WM 83, 1294, 1295).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtswidriger Eigenverbrauch des Mieters.

Rn 17 Der Mieter macht sich bei rechtswidrigem Zugriff auf die Kaution nach § 266 StGB strafbar (vgl BayObLG ZMR 98, 297: Mieter hat Sparbuch über die Kautionssumme im eigenen Namen angelegt, aber ohne Sperrvermerk. Sparbuch wurde dem Vermieter aushändigt; der Mieter erklärte später, er habe es verloren und leitete ein Aufgebotsverfahren ein, um das Geld zurückzuerlangen).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Legitimationswirkung und deren Einschränkungen.

Rn 10 Damit die Legitimationswirkung eintreten kann, ist die Vorlage des Sparbuchs erforderlich. Nicht ausreichend ist das einzelne Kontoblatt, da dieses keine Urkunde iSd § 808 darstellt (Hamm WM 85, 1290: Vorlage von Sparbuchhülle und Kontoblättern als einheitliche Urkunde). Der Sparbuchinhaber kann iRd § 808 für den Sparguthabensgläubiger lediglich solche Willenserklärung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vollzogene Schenkung.

Rn 10 II bezieht sich auf die unter der Überlebensbedingung stehenden Schenkung iSv I. IdR werden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, ohne dass dies zwingend ist, unter derselben Bedingung stehen. Regelmäßig steht die vollzogene Schenkung unter einer auflösenden Bedingung (§ 158 II). Überlebt der Beschenkte den Schenker nicht, soll das Geschenk zurückfallen. Ist die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Barkaution und Verpfändung von Sparguthaben.

Rn 20 Bei Sicherheitsleistung durch ein Sparbuch hat der Mieter nur einen Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs bzw Freigabeerklärung, nicht jedoch auf Auszahlung der Kautionssumme (LG Berlin ZMR 02, 349). Gegenstand der Kautionsabrechnung sind einerseits der geleistete Kautionsbetrag sowie die Zinsen samt Zinseszinsen nach Abzug der bankseitig einbehaltenen Kapitalertragste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen bei fehlender oder unzureichender Anzeige.

Rn 4 Ohne Anzeige, die der Pfandgläubiger zu beweisen hat (München WM 08, 1497, 1499), ist die Forderungsverpfändung schwebend unwirksam (RGZ 79, 306, 309; BGHZ 137, 267, 278). Der Verpfänder ist aus dem Sicherungsvertrag verpflichtet, für eine wirksame Anzeige zu sorgen (RGZ 85, 431, 437; München WM 64, 778, 779). Diese kann nachgeholt werden, solange der Gläubiger noch ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 234 BGB – Geeignete Wertpapiere.

Gesetzestext (1) 1Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach § 240a aufgeführten Gattung gehören. (2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. (3) Mit Wertpapieren ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Art der Anlage.

Rn 3 Wenn danach Geld dauernd anzulegen war, musste dies bis Ende 2022 nach den damaligen Begriffen mündelsicher geschehen. Welche Anlagen danach in Betracht kamen, regelten § 1807 aF und das nach Art 212 EGBGB aufrechterhaltene Landesrecht. Ob auch § 1809 aF galt, also beim Sparbuch der Vorerbe zur zusätzlichen Sicherung des Nacherben einen Sperrvermerk (›Mündelgeld‹) mit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsbefreiung.

Rn 4 Nach § 808 I tritt eine Leistungsbefreiung durch Leistung an den Urkundeninhaber ein, wenn die Leistung dem verbrieften Versprechen entspr erfolgt (Liberationswirkung, s BGHZ 28, 368, 373). Da diese Regelung dispositiv ist, sind Vereinbarungen wie zB Orderklauseln oder Zahlungssperren möglich, die diese Wirkung beschränken (Staud/Marburger Rz 8). Der Aussteller braucht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Legitimationspapiere.

Rn 5 Legitimationspapiere entfalten ihre Legitimationswirkung nur zugunsten des Schuldners. Werden sie vorgelegt, kann der Schuldner, ohne dazu verpflichtet zu sein, an den Inhaber mit befreiender Wirkung leisten. Qualifizierte Legitimationspapiere (oder hinkende Inhaberpapiere) nach § 808 sind Wertpapiere (zB Sparbuch, s § 808 Rn 2). Eine Zahlungsverpflichtung des Ausstelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besitzmittlungswille.

Rn 8 Das Bestehen des mittelbaren Besitzes verlangt vom unmittelbaren Besitzer einen Besitzmittlungswillen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der unmittelbare Besitzer seinen Besitz in Anerkennung des bestehenden Herausgabeanspruchs ausübt und dem mittelbaren Besitzer ggü dadurch auf Zeit zum Besitz berechtigt und verpflichtet ist. Der konkret erforderliche Besitzmittlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rückgabe (Abs 1).

Rn 1 Als Faustpfand (§§ 1205f) oder Pfändungspfandrecht erlischt es auch bei einem Vorbehalt (2) ohne Rücksicht auf einen Verzichtswillen des Gläubigers (Dresd WM 10, 212, 213) mit der freiwilligen Rückgabe der Pfandsache durch den Gläubiger an den Verpfänder oder Eigentümer oder auf ihr Geheiß an deren Besitzmittler, Besitzdiener oder Geheißperson (RGZ 92, 265, 267; 108, 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form des Anerkenntnisses.

Rn 4 Das G nennt als Formen möglicher Anerkenntnishandlungen Abschlagszahlung (BGH 27.1.15 – VI ZR 87/14 Rz 8), Zinszahlung und Sicherheitsleistung. Auch das konstitutive oder deklaratorische Schuldanerkenntnis (s § 781 Rn 3, 9) sind erfasst. Das Anerkenntnis kann unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls auch allein durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW 12, 218...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Einzelfälle.

Rn 32 Ein Vertretergeschäft wird bejaht bei dem Abschluss von Bauverträgen durch den Baubetreuer (BGHZ 67, 334, 335 ff), der Vermietung (KG WM 84, 254; 255) und Vergabe von Bauleistungen (BGH NJW-RR 04, 1017) durch einen Hausverwalter, der Benennung beider Ehegatten im Rubrum des Mietvertrages (Ddorf ZMR 00, 210), der Beauftragung eines externen Laborarztes durch den behande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einigung.

Rn 3 Die Einigung ist wie bei § 1205 ein abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem vom Verpfänder gestellten zumindest bestimmbaren Recht zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren gegenwärtigen oder künftigen Forderung (RGZ 78, 26, 27 f; 136, 422, 425; Karlsr WM 00, 521; Dresd WM 01, 803, 804) bestellt wird. Die irrtümliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § 195 vgl LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbeschränkung.

Rn 2 Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach § 702 I ist von der Art der Sache und dem Beherbergungspreis (reiner Brutto-Übernachtungspreis, ohne Verpflegung: MüKo/Henssler § 702 Rz 3) abhängig. Ausgangsgröße ist eine Mindesthaftsumme von 600 EUR. Liegt der Tagespreis höher als 6 EUR, kann Ersatz für einen darüber hinausgehenden Schaden bis zum Hundertfachen des Tagesprei...mehr