Fachbeiträge & Kommentare zu Stellplatz

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 11. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 2

Rz. 134 BGH, Urt. v. 26.1.2016 – VI ZR 179/15, zfs 2016, 434 = VersR 2016, 479 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 470 Der Kläger nahm die Beklagten auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch, der sich am 2.8.2018 auf dem Parkplatz einer Arztpraxis ereignete. Zu dem Unfall kam es, als der Kläger das bei der Beklagten zu 1 haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug des Beklagten zu 2, das behindertengerecht umgebaut ist und bei dem Gas- und Bremsfunktion im Handbetrieb betäti...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 477 Der Beklagte betreibt ein Abschleppunternehmen. Am 12.2.2011 schleppte er im Auftrag der Stadt M. das vom Kläger verbotswidrig geparkte Fahrzeug ab und stellte es auf dem Parkplatz des Ordnungsamtes ab. Der Kläger behauptete, sein Fahrzeug sei bei dem Abschleppvorgang beschädigt worden, wodurch ihm ein Schaden in Höhe von 3.356,36 EUR entstanden sei. Die auf Ersatz s...mehr

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§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 66 § 832 Abs. 1 BGB enthält eine Beweislastumkehr zu Lasten des Aufsichtspflichtigen, wenn der objektive Tatbestand einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB durch den Aufsichtsbedürftigen erfüllt ist. Der Aufsichtspflichtige muss darlegen und beweisen, was er zur Erfüllung der Aufsichtspflicht unternommen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden...mehr

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§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / a) Der Fall

Rz. 65 Die Kläger nahmen die Beklagten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über ihre Kinder in Anspruch. Am 9.7.2003 zerkratzten der 7 Jahre und 7 Monate alte M und der 5 Jahre und 4 ½ Monate alte P insgesamt 17 Pkw, die auf einem Parkplatz abgestellt waren, der zu dem Wohnkomplex gehört, in dem die Beklagten und ihr Sohn wohnten. Unter den beschädigten Pkw befanden sich au...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 382 Das Berufungsgericht war der Auffassung, dass sich die Schadensersatzpflicht der Beklagten aus § 7 Abs. 1 StVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 PflVG ergebe, weil der Lkw der Klägerin zu 2 "bei dem Betrieb" des Pkw des Beklagten zu 1 beschädigt worden sei. Rz. 383 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Nach den bisherigen Feststellun...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 34. Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

Rz. 430 BGH, Urt. v. 11.2.2020 – VI ZR 286/19, juris Zitat § 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 3 S. 3 StVG Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG. Orientierungssatz juris: Der streitgegenständliche Schaden wurde dadurch verursacht, dass der bei der Beklagten haftpflichtversicherte Sattelauflieger durch starken Seitenwind gegen den auf demselben Parkplat...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 147 Die Klägerin machte gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 3.7.2014 auf dem Parkplatz eines Baumarktes geltend. Der Beklagte zu 1 fuhr am Unfalltag mit seinem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw auf dem Fahrweg zwischen zwei im rechten Winkel dazu angeordneten Parkbuchten. Dabei fuhr er vorwärts in eine – aus seiner F...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 521 Die Klägerin nahm die Beklagten auf Ersatz weiteren Sachschadens nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die Klägerin hatte ihr Fahrzeug vorwärts auf einem rechtwinklig zur Fahrbahn angeordneten Parkplatz geparkt. Der Beklagte zu 2 hatte sein von dem Beklagten zu 1 gehaltenes und bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversichertes Fahrzeug am gegenüberliegenden Fahrbahnrand...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 29. Keine Betriebsgefahr eines brennenden Kraftfahrzeugs bei Brandstiftung

Rz. 379 BGH, Urt. v. 27.11.2007 – VI ZR 210/06, zfs 2008, 374 = VersR 2008, 656 Zitat StVG § 7 Abs. 1 Allein durch das vorsätzliche Inbrandsetzen eines ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeugs verwirklicht sich nicht dessen Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG bei einem Übergreifen des Brandes auf ein anderes Kraftfahrzeug. Hinzukommen muss vielmehr,...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 380 Die Kläger begehrten Schadensersatz wegen eines Fahrzeugbrandes. Der Beklagte zu 1 stellte in den Abendstunden des 18.5.2003 seinen bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw auf einem öffentlichen Parkplatz ab. In der Nacht setzte ein Unbekannter den Pkw in Brand. Das brennende Fahrzeug rollte dann auf den in der Nähe stehenden, bei der Beklagten zu 1 versic...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 10. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 1

Rz. 118 BGH, Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 6/15, zfs 2016, 435 = VersR 2016, 410 Zitat ZPO § 286; StVO §§ 1 Abs. 2, 9 Abs. 5 Die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen einen Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufs liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / 12. Anscheinsbeweis bei Parkplatzunfällen Nr. 3

Rz. 146 BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16, zfs 2017, 199 = VersR 2017, 186 Zitat StVG § 17; StVO §§ 1, 9 Abs. 5mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 119 Der Kläger machte Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall am 6.6.2013 auf dem Parkplatz eines Baumarktes geltend. Der Kläger parkte mit seinem Pkw rückwärts aus einer Parkbucht aus. Es kam zu einem Zusammenstoß in der zwischen zwei Parkbuchtreihen befindlichen Gasse mit dem bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw des Beklagten zu 1, der ebenfalls ...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 414 Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Rz. 415 Nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts wurde der Brand durch eine defekte Betriebseinri...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 118 Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg und führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 522 Abs. 1 S. 4, § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthaft. Sie war auch im Übrigen zulässig, weil eine Entscheidung des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich wa...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 392 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Das Berufungsgericht hatte mit Recht einen Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagten aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG bejaht. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" verletzt bzw. beschädigt word...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen

Rz. 147 Als Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundstücke einschließlich Wasserflächen und Grundstücksteile in Betracht. Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, Überdachung) sind nicht von Bedeutung. Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. Die Stellplätze können sich im Frei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.6 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 161 Die Überlassung von Stellplätzen ist umsatzsteuerbar, wenn der Leistungsempfänger hierfür ein besonderes Entgelt aufwendet. Erfolgt die Nutzungsüberlassung unentgeltlich, kann es sich um einen nichtsteuerbaren Umsatz oder um eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe handeln. Eine nicht steuerbare Nutzungsüberlassung liegt bei der unentgeltlichen Überlassung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.4 Vermietung von Fahrzeugstellplätzen als Nebenleistung

Rz. 156 Die Vermietung von Fahrzeugstellplätzen bleibt weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbstständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG (z. B. Wohnungs- oder Praxisvermietung) zu beurteilen ist.[1] Nach EuGH v. 13.7.1989[2] ist dies dann der Fall, wenn beide Vermietungen einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang darst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Abgrenzung zwischen Vermietung von Campingplätzen und Wohnwagenplätzen

Rz. 159 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 UStG ist u. a. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken steuerfrei. Nicht befreit ist die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen.[1] Bei der Vermietung von Campingplätzen ist im Gegensatz zur Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach wie vor zwischen der steuerfreien langfristigen und steuerpflichtigen kurzfristigen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Dingliche Nutzungsrechte an Grundstücken – § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 126 Nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. c UStG sind auch die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken umsatzsteuerfrei. Davon betroffen sind insbesondere der Nießbrauch [1], die Grunddienstbarkeit [2], die beschränkte persönliche Dienstbarkeit[3] sowie das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht.[4] Damit ist z....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Begriff des Fahrzeugs

Rz. 151 Als Fahrzeuge sind vor allem Beförderungsmittel anzusehen.[1] Diese Definition setzt voraus, dass der Begriff des Fahrzeugs weitergehend ist als der des Beförderungsmittels. Ein Gegenstand stellt dann ein Beförderungsmittel dar, wenn die Funktion der Beförderung von Personen oder Gegenständen im Vordergrund steht. Damit muss der Begriff "Fahrzeug" mehr umfassen, als ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Kurzfristigkeit

Rz. 163 Nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG fällt auch die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen. Diese Vermietungen sind grundsätzlich als Grundstücksvermietungen i. S. v. § 4 Nr. 12 UStG anzusehen, wenn sie darauf gerichtet sind, dem Benutzer des Campingplatzes den Gebrauch einer bestimmten, nur ihm zur Verfügung stehenden Campingfläche zu gewähr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Begriff des Grundstücks

Rz. 41 Zivilrechtlich ist ein Grundstück ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen ist.[1] Zu einem Grundstück gehören auch seine wesentlichen Bestandteile: Gebäude und alles, was mit einem Gebäude nicht nur vorübergehend fest verbunden ist, z. B. Fahrstuhl, Treppenaufgang, Zentralheizung. Ein Bauwerk ist al...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; Entfernung öffentlicher Kfz-Stellplätze vor einem Gewerbebetrieb; Anliegergebrauch; Anliefer- und Geschäftsverkehr; Existenzbedrohung für den Anliegergewerbebetrieb; substantiierter Vortrag

GG Art. 14; SaarlStrG § 14 § 17; VwGO § 123 § 146 Abs. 4 S. 3 Leitsatz Ein Anlieger kann regelmäßig nicht beanspruchen, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an seinem Grundstück eingerichtet werden oder erhalten bleiben. Wird jedoch die Erreichbarkeit seines Grundstücks im Kern wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und ist der Anlieger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.1.2 Außerhalb der Wohn- bzw. Teileigentumseinheit

Außerhalb der Wohn- bzw. Teileigentumseinheit stellen folgende Gegenstände bzw. Bereiche Sondereigentum dar: Oberer Plattenbelag des Balkons, Innenanstrich der Balkonbrüstung, lt. Teilungserklärung zugewiesene Keller- und Bodenräume, Pkw-Abstellplatz mit dauerhaften Markierungen innerhalb Tiefgaragen oder auf dem obersten Deck der Tiefgarage, Innenanstrich und Elektroinstalla...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. [9] Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. [10] Der Senat hat bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde. Der Zulässigkeit dürfte dabei entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht schon im Wege stehen, dass die Antragstellerin einen ausdrücklichen Antrag nicht gestellt hat (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO). Denn aus ihrem Beschwerdevorbringen folgt mit hinreichender Be...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Wegfall öffentlicher Parkplätze im Zuge einer Straßenbaumaßnahme. Die Antragstellerin betreibt unter der Anschrift A-Straße in A-Stadt eine Poststelle. Mit undatiertem – der Antragstellerin am 1.9.2022 zugegangenem – Schreiben setzte der Antragsgegner die Anwohner über die...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 1.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Sondereigentums obliegt allein dem Eigentümer. Freilich kann dieser einen Verwalter mit der Verwaltung seiner Einheit beauftragen, also einen Sondereigentumsverwalter. Hierbei kann es sich durchaus auch um den Wohnungseigentumsverwalter handeln. Die übrigen Wohnungseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft haben keinerlei Verwaltungskompetenzen, was Sonder...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 2.2 Zuständigkeit

Da es sich bei der Tiefgarage um eine Sondereigentumseinheit handelt, ist der Wohnungseigentumsverwalter nicht Verwalter der Tiefgaragengemeinschaft. Allerdings bedarf es der Verwaltung auch der Tiefgarageneigentumseinheit, insbesondere ist die Erhaltung zu koordinieren und es sind die auf die Tiefgarageneigentümer entfallenden Kosten unter diesen zu verteilen. Der Verwalter...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 2.1 Gegenstand

Insbesondere im Fall von Wohnanlagen, die bis zum Jahr 1973 errichtet worden sind, war die Bildung einer Sondereigentumseinheit bezüglich einer gemeinschaftlichen Tiefgarage kein seltener Fall. Bis zum Inkrafttreten der ersten WEG-Novelle am 30.7.1973 war nämlich die Bildung von Sondereigentum an Stellplätzen nicht möglich. Insoweit konnten lediglich Sondernutzungsrechte an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.1 Gegenstand

Keine unerhebliche Rolle spielen auch Grunddienstbarkeiten im Bereich des Wohnungseigentums. So können Gemeinschaftsgrundstücke mit Grunddienstbarkeiten belastet oder aber durch eine Grunddienstbarkeit begünstigt sein. Bei einer Grunddienstbarkeit handelt es sich um ein dingliches Recht, das jeweils zulasten eines Grundstücks besteht und den jeweiligen Eigentümer belastet un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterkunftskosten ab VZ 2014

Rn. 755 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 4 EStG können seit dem VZ 2014 als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1 000 EUR im Monat. Es handelt sich hierbei um eine realitätsgerechte Typisierung (hierzu s BT-Drucks 17/10774, 13), die in rege...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.1 Alleinnutzung des Berechtigten

Nach der Bestimmung des § 1020 Satz 2 BGB hat der Berechtigte aus der Grunddienstbarkeit die von ihm gehaltene Anlage in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten. Praxis-Beispiel Geh- und Fahrtrecht für Hinterliegergemeinschaft Der Bauträger hat in der Vergangenheit auf einem Grundstück 2 Gebäude errichtet und später die Grundstücke geteilt und auch die Wohnungs- oder Gewerbeeinhei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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zfs 11/2022, Das selbststän... / 5. Kompatibilität des Unfallschadens

Nicht selten wird von einem in Anspruch genommenen Versicherer eingewandt, dass die in einem Gutachten dokumentierten Unfallschäden am Anspruchstellerfahrzeug nicht kompatibel seien mit einem Schadenbild an dem versicherten Kraftfahrzeug. In der Praxis des Autors sind dies häufig Unfälle auf Parkplätzen bzw. in Parkhäusern, wo es dann zunächst zu einem beabsichtigten oder un...mehr

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zfs 11/2022, Keine generell... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Zulassens der Inbetriebnahme eines Lkw, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde", zu einer Geldbuße von 270 EUR verurteilt. Nach den getroffenen Feststellungen war der Betroffene Geschäftsführer der Halterin des verfahrensgegenständlichen LKWs ne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisenebenkosten

Rn. 189 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben den nun gesetzlich geregelten Reise- und Übernachtungskosten können bei einer beruflich veranlassten Reise noch weitere Aufwendungen anfallen, die als Reisenebenkosten ebenfalls WK abziehbar sind. Der Abzug ergibt sich hier unmittelbar aus § 9 Abs 1 S 1 EStG . Zu denken ist beispielsweise an Aufwendungen für Parkplatz und Tiefgarage, Gepä...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.5.1 Überblick

Der jeweils vom Gericht bestellte Zwangsverwalter ergreift nach der Anordnung der Zwangsverwaltung und seiner Bestellung vom Wohnungseigentum Besitz, im Fall der Vermietung mittelbaren. Daneben hat er beschlagnahmte Ansprüche geltend zu machen, das Wohnungseigentum zu verwalten und zu nutzen, Nutzungen zu verwerten und das laufende Hausgeld zu zahlen, Rechnung zu legen. Wenn der ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.3 Systematik des "Flächen-Lage-Modells"

Rz. 233 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des niedersächsischen "Flächen-Lage-Modells" nach §§ 2-7 NGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 234 Auf der ersten Verfahrensstufe des niedersächsis...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr