Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / I. Einleitung

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Unternehmen und der daraus folgenden Bedeutung elektronischer Datentechnik im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es in der Praxis der Steuer- und Zollfahndung selbstverständlich, bei einer Durchsuchung nicht allein auf die Hardware, sondern auch auf Datenmaterial eines Verdächtigen, Beschuldigten und unverdächt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / [Ohne Titel]

StB Helmut Tormöhlen, VorsRiLG a.D.[*] Steuer- und Zollfahndung greifen bei Durchsuchungen auch auf Datenmaterial aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen und weitere betriebliche Dokumentationen zu. Dasselbe gilt prinzipiell auch für Handy-Daten und Inhalte von (elektronischer) Telekommunikation. Bei letzterer Fallgruppe stellt das Grundrecht des Post- und F...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 5 Beispiele

Beispiel 1 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens Beispiel 2 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommensmehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Beratung bei der Erarbeitung eines praxistauglichen betrieblichen Gesundheitsmanagements,[1] Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Alten-, Gesundheits- und Ki... / Zusammenfassung

Überblick Mit Wirkung vom 1.1.2020 werden Voraussetzungen dafür geschaffen, die bisherigen Berufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zum Abschluss als Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann (verbindlich ab 2023) zusammenzuführen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, in einem dritten Ausbildungsjahr einen gesonderten Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zugriff der Fahndung auf Co... / 1. Durchsicht von Speichermedien

Zulässige Dauer der Datendurchsicht: Die Mitnahme des Rechners oder der sonstigen Bestandteile der EDV-Anlage zur Durchsicht nach § 110 Abs. 1 StPO i.V.m. § 399 Abs. 1 AO ist noch keine Beschlagnahme, sondern dient dazu, über eine mögliche Beschlagnahme zu entscheiden. Somit ist die Durchsicht noch Teil der Durchsuchung. Auch die Durchsicht von Daten auf Datenträgern für Com...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nudging: Ist Schubsen im BG... / 3 Beispiele von Nudges

Nudging findet u. a. bereits in der Politik Anerkennung. Aber auch öffentliche Einrichtungen setzen auf den Nudging-Ansatz. 1999 versuchte die Finanzbuchhaltung des Flughafen Schiphol in Amsterdam Kosten zu senken, wobei eine der größten Ausgaben die Reinigung der Herrentoiletten war. Eine vermutlich kaum effektive Lösung wären Hinweisschilder zur sauberen Nutzung der Urinale...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.1 Zugehörigkeit zum deutschen Sozialrecht trotz Tätigkeit im Ausland (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1)

Rz. 53 Entsprechend dem im Sozialrecht geltenden Territorialitätsprinzip soll Leistungen des deutschen Sozialrechts grds. nur derjenige beanspruchen können, der im räumlichen Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs einer Beschäftigung nachgeht. Da sich das Sozialrecht in seinem Geltungsbereich grds. nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt, geht der damit verbundene Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.1 Definition und Systematik des Einkommensbegriffs

Rz. 25 § 8 KStG definiert den Begriff des Einkommens nicht selbst. Abs. 1 bestimmt vielmehr, dass sich der Begriff und die Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG (und körperschaftsteuerlichen Sonderregelungen) bestimmen. Die KSt stellt sich damit als Steuer vom Einkommen der Körperschaften dar. Sie bemisst sich wie die ESt grundsätzlich nach dem im Kj. bezo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 565 Die sachliche Befreiung nach Abs. 5 setzt voraus, dass die Beiträge von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass nur solche Mitgliederbeiträge steuerfrei bleiben, denen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Es ist nämlich nicht Sinn der Vorschrift, Einkünfte der Körperschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.3.2 Betriebsvermögen und außerbetriebliche Sphäre

Rz. 53 Für die Frage, ob eine Körperschaft neben einer betrieblichen Sphäre auch eine nichtsteuerliche Sphäre (Privatsphäre) haben kann, ist zwischen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs- bzw. Pensionsvereinen auf Gegenseitigkeit und Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts[1] auf der einen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 4 Folgeänderung bei verdeckter Einlage (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 enthält die Abs. 1 entsprechende Regelung für die verdeckte Einlage. Anders als nach Abs. 1 ist nach Abs. 2 die Steuerfestsetzung gegen den Gesellschafter, der die Einlage erbracht hat, vorrangig. Wird diese erlassen, aufgehoben oder geändert, kann eine entsprechende Änderung des Bescheids gegen die Körperschaft, die den Vorteil erhalten hat, ergehen. Entsprech...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.5.2 Änderung der Rechtslage durch das BilMoG

Rz. 480 Die handelsrechtliche Rechtslage der Bilanzierung der eigenen Anteile hat sich durch das BilMoG in wesentlichen Punkten geändert.[2] Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag oder, bei Fehlen eines Nennbetrags, der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Der Erwerb eigener Anteile ist daher zwar keine formelle Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.8 Erbschaften und Vermächtnisse

Rz. 505a Wird eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft, eine VVaG oder ein Betrieb gewerblicher Art als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt, ist die Vermögensmehrung der KSt zu unterwerfen. Da diese Körperschaften nach § 8 Abs. 2 KStG nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und keine private Sphäre haben können, bilden bei ihnen alle Vermögensmehrungen Betriebseinn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.3.2 Mittelbare Zuwendung an den Gesellschafter (§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG)

Rz. 208 Die Frage, ob eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters eine Schenkung an den anderen Gesellschafter sein könne, hatte der BFH bisher verneint.[1] Zwar erhöhe die verdeckte Einlage auch den Wert der Beteiligungen der anderen Gesellschafter. Eine Schenkung erfordere aber eine Vermögensminderung aufseiten des Schenkers und eine Vermögensmehrung aufseiten des Beschen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.2 Steuerfreistellungen nach § 8b KStG

Rz. 35 § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG bestimmt, dass § 8b Abs. 1 – 6 KStG bei der Organgesellschaft nicht anzuwenden ist. Bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft sind also die in den genannten Vorschriften enthaltenen Vermögensmehrungen und -minderungen als steuerpflichtig zu behandeln, d. h. Vermögensmehrungen sind dem Einkommen hinzuzurechnen und Vermögensminderungen vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.2 Steuerliche Einlagefähigkeit bei verdeckten Einlagen

Rz. 284 Wie in anderen Fällen[1] unterscheidet sich der Blickwinkel des Steuerrechts von dem des Handelsrechts auch bei der Frage der Einlagefähigkeit. Das Handelsrecht beschäftigt sich vorrangig damit, welche Gegenstände als Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Beiträge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die außerhalb des Nennkapitals der Gesellschaft vom Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.3 Verbot der Abführung von Rücklagen

Rz. 21 Anders als zur handelsrechtlichen Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abführung von vorvertraglichen Rücklagen bei einer GmbH als Organgesellschaft; diese ist für Aktiengesellschaften nach § 301 AktG unzulässig. Aus diesem Grund bestimmt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KStG für die steuerrechtliche Anerkennung der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.2 Anzuwendende einkommensteuerliche Vorschriften

Rz. 38 Nach Abs. 1 S. 1 bestimmen sich Definition und Ermittlung des Einkommens nach den Vorschriften des EStG und nur komplementär dazu nach besonderen körperschaftsteuerlichen Regelungen. Mit den Vorschriften des EStG sind grundsätzlich alle einkommensteuerlichen Vorschriften in Bezug genommen, die der Ermittlung des Einkommens dienen, die also in dem Zweiten Abschnitt des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 108 Die Summe der Einkünfte besteht bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 KStG nur aus Einkünften aus Gewerbebetrieb und wird aus dem Bilanzgewinn nach Korrekturen gebildet, die sich aus den steuerrechtlichen Vorschriften ergeben.[1] Bei den übrigen KSt-Subjekten entspricht die Summe der Einkünfte wie bei natürlichen Personen de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.1 Allgemeines, Hintergrund der Regelung

Rz. 577 § 8 Abs. 7–9 KStG enthält besondere Regelungen zur Behandlung von Dauerverlustgeschäften von Betrieben gewerblicher Art und von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaften. Bei Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf KSt-Subjekte, die Dauerverlustgeschäfte betreiben, waren zwei Problemkreise entstanden. Der erste Problemkreis ergab sich aus der Rspr.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.2.2 Ermittlung des Verlustabzugs

Rz. 127 Nach § 10d EStG ergibt sich der Verlustabzug (Verlustvortrag und -rücktrag) aus den Verlusten, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden. Dieser Betrag entspricht einkommensteuerlich dem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, der sich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt. Rz. 128 Stpfl., die nicht unter § 8 Ab...mehr

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FG Köln zur Anwendung des O... / II. E-Commerce und Umsatzsteuer seit dem 1.7.2021

Sofern derartige Lieferungen und Leistungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, wird die Umsatzsteuerschuld auf die im Ausland ansässigen Unternehmer übertragen, sei es als innergemeinschaftlicher Erwerb bei körperlichen Gegenständen oder als Reverse Charge-Verfahren bei sonstigen Leistungen, analog zu § 13b UStG. Im Leistungsaustausch zwischen Unterne...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 8.12.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16411-2023-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen ESP-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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FG Köln zur Anwendung des O... / 1. Sachverhalt und Rechtsauffassungen der Beteiligten

Sachverhalt: Ein OT meldete sich für das OSS-Verfahren an und teilte dem BZSt eine Reihe von OG sowie mehrere Betriebsstätten im EU-Ausland mit. Bereits im Vorfeld nahm der OT Kontakt zum BZSt auf, da nach seiner Auffassung der Ausschluss vom OSS-Verfahren nur für solche OG gelten könne, die selbst über eine Betriebsstätte in einem Land verfügen, nicht jedoch auch für die üb...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 4.4 Einvernehmen mit dem BMF (Abs. 3 S. 4)

Rz. 118 Da das BMF das verfassungsrechtlich verankerte Recht hat, auf die bundeseinheitliche Besteuerung zu achten und Maßnahmen zu erlassen, um diese sicherzustellen, sieht § 88 Abs. 3 S. 4 AO vor, dass die von den obersten Finanzbehörden der Länder ergehenden Weisungen im Bereich der der Auftragsverwaltung unterliegenden Steuern des Einvernehmens mit dem BMF bedürfen. Die R...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.4.2 Alternative der tatsächlichen Verständigung

Rz. 91 Eine Ausnahme von der umfassenden Geltung des § 88 AO enthält § 89 Abs. 2 AO für den Bereich der verbindlichen Auskunft.[1] Hier ist die Klärung des zu verwirklichenden Sachverhalts aber im Ergebnis nur vorverlagert und die Amtsermittlung durch die Pflicht des Stpfl. gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StAuskV, den zukünftig zu besteuernden Sachverhalt bereits vor seiner Verwirklic...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 7.1 § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 179 Die "ordnungsgemäße Erfüllung" der Amtsermittlungspflicht durch das FA setzt den Anwendungsrahmen der Korrekturnorm des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen.[1] Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO können Steuerbescheide aufgehoben oder geändert werden, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Die Norm hat jedoch ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 2.2.1 Verarbeitung zur gesetz- und gleichmäßigen Festsetzung von Steuern

Rz. 27 In seiner 1. Alt. sieht § 29b Abs. 1 AO die Zulässigkeit der Datenverarbeitung zur Erfüllung der der Finanzbehörde obliegenden Aufgaben vor. Ausweislich der Gesetzesbegründung sind die Aufgaben des Verantwortlichen in erster Linie § 85 AO zu entnehmen, nach dem die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen zu haben.[1] Die Zulässigkei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.10 Haftung der Organgesellschaft

Rz. 613 Die Organgesellschaft ist, abgesehen von der KSt auf das eigene Einkommen, nicht Schuldner der auf die bei ihr verwirklichten Besteuerungsgrundlagen entfallenden Steuer, für die die Organschaft von Bedeutung ist. Schuldner dieser Steuern ist der Organträger. Die Organgesellschaft haftet aber nach § 73 AO für die Steuern, für die die Organschaft von Bedeutung ist.[1] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.1 Rechtslage bis Vz 2013

Rz. 923 Verfahrensrechtlich gab es bis zum Inkrafttreten des § 14 Abs. 5 KStG [1] für die Organschaft keine besonderen Bestimmungen. Die KSt-Bescheide gegen die Organgesellschaft und den Organträger waren verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft. Der KSt-Bescheid gegen die Organgesellschaft war ebenso wenig ein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung gegen den Org...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.4 Umfang der Ergebnisabführung nach Handelsrecht

Rz. 372 Das AktG geht davon aus, dass auch bei Ergebnisabführungsverträgen der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet, dass die Parteien des Ergebnisabführungsvertrags grds. die Möglichkeit haben, den Umfang der Gewinnabführung selbst zu bestimmen. Aus aktienrechtlichen Grundsätzen, insbes. wegen der Erhaltung des Grundkapitals und des Gläubigerschutzes bestimmt §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 1 Unterscheidung zwischen Wohnung und Unterkunft

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung unentgeltlich oder verbilligt, stellt dies als Sachbezug steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.[1] Die Unterscheidung zwischen (Dienst-)Wohnung und Unterkunft ist lohnsteuerlich wichtig: Während der Sachbezug für eine Wohnung in Höhe der ortsüblichen Miete (seit 2020 nach Abzug eines Betrags von 1/3 der ortsüblichen M...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Lagerlogistik... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr