Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Abgrenzung zwischen zulässigen Vorfeldermittlungen und unzulässiger Rasterfahndung

Rz. 217 [Autor/Stand] Nur eine grobe Orientierung bietet es daher, wenn insb. der BFH in st. Rspr. zu Recht betont, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsermittlungen oder sog. "Rasterfahndungen" unzulässig sind[2]. Der Begriff "Rasterfahndung" entstammt dem Polizeirecht. Er beschreibt die Methode, welche darin besteht, durch Anlegung bestimmter Merkmalraster Pe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tätigwerden aufgrund Ersuchens (§ 208 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 258 [Autor/Stand] Auf Ersuchen der zuständigen FinB kann die Fahndung sonstige steuerliche Ermittlungen einschließlich Außenprüfungen durchführen. Es handelt sich nicht um eine Fahndungsprüfung, sondern um eine "normale" Außenprüfung[2]. Die für die Außenprüfung geltenden Vorschriften der §§ 193 ff. AO und die behördeninterne Betriebsprüferordnung (BpO)[3] finden uneinge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung und Absprachen

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Verständigung (= Absprache [2]) gem. § 160b StPO dient der Erledigung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens[3] (s. § 385 Rz. 1285 ff.). Die tatsächliche Verständigung [4] im Besteuerungsverfahren erfolgt zwecks Einigung über tatsächliche Umstände und den Sachverhalt[5] (s. § 385 Rz. 1296 ff.). Der Abschluss einer tatsächlichen Verständigung im S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einführung von (in Deutschland unzulässigen) Vorfeldermittlungen aus Nachbarländern (Frankreich) in den deutschen Strafprozess ("EncroChat")

Rz. 208 [Autor/Stand] In europäischen Nachbarländern sind Vorfeldermittlungen nicht gleichartig geregelt. So lässt das französische Strafverfahrensrecht spezielle Vorfeldermittlungen bei Straftaten der organisierten Kriminalität [2] zu. In einem französischen Vorfeldermittlungsverfahren gegen den KryptoMessengerdienst "EncroChat [3]" wurden ca. 32.000 Telefone in 120 Ländern (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Rz. 175 [Autor/Stand] Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO hat die Steufa in den Fällen des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 145 ff.) auch die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Bereits die Norm des § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO (Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) setzt die Ermittlung der diesbezüglichen Besteuerungsgrundlagen zwingend voraus. Die st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Grundlagen der Vorfeldermittlungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Da die Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO des Weiteren für die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig ist, wird sie bereits in einer der Aufklärung von Steuerzuwiderhandlungen vorgelagerten Phase tätig. Man spricht von sog. Vorfeldermittlungen (Nr. 12 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 12). Damit soll sichergestellt werden, dass di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Abgrenzung zwischen Vorfeldermittlungen und dem Strafverfahren

Rz. 201 [Autor/Stand] Tatsächlich sind die Vorfeldermittlungen der Steufa als gesetzliche normierte Verdachtsprüfung einem konkreten Steuerstrafverfahren vorgelagert. Mithin hat die Aufgabe nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO eine Doppelfunktion im steuerlichen Bereich und im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens[2]. Die Aufgabe ist, so Tormöhlen [3], "steuerlich etikettiert und in der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen (Aufgabennorm)

a) § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) Rz. 704 [Autor/Stand] Beim Einsatz eines Flankenschutzfahnders zu unangekündigten Kontrollbesuchen beim Stpfl. ist die Aufgabenzuweisung in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (Vorfeldermittlungen) oder in § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO (Tätigwerden aufgrund Ersuchen) zu sehen. Rz. 705 [Autor/Stand] Nach dem BFH können Kontrollbesuche aufgrund vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sammelauskunftsersuchen

Schrifttum: 1. Monographien: Roth, Sammelauskunftsersuchen und internationale Gruppenanfragen, 2014. 2. Einzelbeiträge: Apitz, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung im Rahmen von Vorfeldermittlungen, StBp 2006, 224; Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen – zu den Grenzen der Ermittlungsaufgabe gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, in Festgabe Felix, 1989...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Abs. 2

Rz. 34 Sofern der Schenker nichts anderes geregelt hat, trägt der Erwerber die Steuern, die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen. Hat jedoch der Schenker verfügt, dass er selbst oder ein Dritter die mit dem Erwerb entstehenden Steuern trägt, so sind nach § 10 Abs. 2 ErbStG der eigentliche Erwerb und die anfallenden Steuern, sofern der Schenker oder ein Dritter diese zu trag...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Fiktive Abzugsteuer

Rz. 21 Von dem Vorerwerb bzw. der Summe der Vorerwerbe wird die Erbschaftsteuer abgezogen, die nach derzeitigem Recht nach den persönlichen Verhältnissen und auf der Grundlage der Tarifvorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs – aber auf Grundlage der früheren Wertansätze – entrichtet werden müsste.[59] Grundsätzlich wird also nicht die ggf. in dem Steuerbescheid für den frü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Kürzungsmethode

Rz. 8 Bei der Kürzungsmethode führen die verbleibenden persönlichen Freibeträge dagegen anteilig über die gesamte Laufzeit des Rechtes zu einer anteiligen Reduzierung der Steuer auf die Jahreswerte. Wird neben der wiederkehrenden Leistung noch weiteres Vermögen erworben gilt: Zur Ermittlung der Kürzungsquote ist der nach Abzug der Beträge, die der Sofortbesteuerung unterlieg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 19. Freiwillige Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker nach § 10 Abs. 2 ErbStG

Rz. 50 Ein Schenker kann im Innenverhältnis die Entrichtung geschuldeter Steuer selbst übernehmen oder einem anderen auferlegen, z.B. einem Beschenkten, der eine Auflage zu erfüllen hat. Die freiwillige Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker nach § 10 Abs. 2 ErbStG kann verschiedene Gründe haben. Der häufigste Grund dürfte sein, dass der Schenker erreichen möchte, ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Begrenzung der Ermäßigung (Abs. 3)

Rz. 9 Nach § 27 Abs. 3 ErbStG darf die Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens den Betrag nicht überschreiten, der sich bei Anwendung des maßgebenden Ermäßigungssatzes nach § 27 Abs. 1 ErbStG auf die Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens entrichtet hat. Der Letzterwerber kann also keine höhere Ermäßigung erlangen, als der Er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbstbelastungsverbot

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Steuerfahndung spart sich bei Angaben des Beschuldigten "Arbeit", so dass ein Interesse an Angaben des Beschuldigten (nachdrücklich) besteht. In dieser Situation ist sehr häufig zu beobachten, dass Beschuldigte geneigt sind, von dem fundamentalen Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und speziell ihrem Recht auf Aussageverweigerung (grundlegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Akteneinsicht

Rz. 386 [Autor/Stand] Im Strafverfahren steht ein Recht auf Akteneinsicht dem Verteidiger gem. § 147 Abs. 1 StPO zu (vgl. Nr. 35 Abs. 1–6 AStBV (St) 2022; s. AStBV Rz. 35; § 392 Rz. 392 ff.). Seit dem 1.1.2018[2] hat auch der unverteidigte Beschuldigte [3] nach § 147 Abs. 4 StPO ein Akteneinsichtsrecht (vgl. Nr. 35 Abs. 7 AStBV (St) 2022; s. § 392 Rz. 394). Bis zum Abschluss d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Kosten

Rz. 452 [Autor/Stand] Die Fahndungskosten zählen zu den Verfahrenskosten, die im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt werden (§§ 464a, 465 Abs. 1 StPO; s. auch § 408 Rz. 10)[2]. Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können die Kosten jedoch aus Billigkeitsgründen ganz oder zum Teil der Staatskasse auferlegt werden (s. § 408 Rz. 16). In Ausnahmefällen, so auch bei sehr hohen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Anzeigepflichten

Rz. 660 [Autor/Stand] Kreditinstitute müssen darüber hinaus originäre gesetzliche Mitteilungs- bzw. Anzeigepflichten erfüllen. Eine praktisch sehr bedeutsame Anzeigepflicht regelt § 33 Abs. 1 ErbStG [2], wonach Vermögensverwahrung und Vermögensverwalter, mithin insb. Banken, für jeden Erbfall die Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuer-FA mitzuteilen haben. Rz. 661 [Autor/Sta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kontrollmitteilungen bei Fahndungsprüfungen

Rz. 558 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob die Kontrollmitteilungsbefugnis auch für die Steufa bei steuerrechtlichen Ermittlungen gilt. Bei Außenprüfungen der Steufa nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO, Tätigwerden aufgrund Ersuchens (s. dazu Rz. 258 ff.), gelten die §§ 193 ff. AO entsprechend, d.h. es können Kontrollmitteilungen unter den dargestellten Voraussetzungen gefertigt werden....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtsschutz und Verwertungsverbote

Rz. 732 [Autor/Stand] Das Betreten des Grundstücks ist ein Realakt, gegen den ein Einspruch unzulässig ist[2]. In Betracht kommt nur eine Feststellungklage gem. § 41 FGO [3]. Dabei ist das Vorliegen des insoweit notwendigen Feststellungsinteresses gem. § 41 Abs. 1 Halbs. 2 FGO umstritten. Nach Ansicht des FG Münster[4] liegt es auch bei einer Überrumpelungssituation (s. Rz. 7...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 700 [Autor/Stand] Der Begriff des Flankenschutzes, von der Fahndung selbst verwandt[2], entstammt dem Militär, demnach die Truppe zur Aufklärung und Überwachung besondere Kräfte einsetzt, welche der Unterstützung dienen. Anders [3] hält zur geschichtlichen Entwicklung fest, dass bei allen Festsetzungsfinanzämtern in Westfalen-Lippe (NRW) der Flankenschutz eingeführt worde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsbehelfe

Rz. 436 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach st. Rspr. des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden[2]. Eine konkrete Maßnahme der Steufa ist hiernach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsgrundlagen (Befugnisnorm), § 99 AO

a) Rechtliche Grundlagen für das Verständnis der Norm des § 99 AO Rz. 717 [Autor/Stand] Die Befugnis zum Betreten des Grundstückes (Wohn-/Geschäftsraum) des Stpfl. ergibt sich aus § 99 AO: § 99 AO Betreten von Grundstücken und Räumen (1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Kombiprüfungen von Betriebsprüfern und Steuerfahndern

Rz. 737 [Autor/Stand] Der Begriff "Kombiprüfung" wird nicht einheitlich verwandt. Er wird beispielsweise benutzt, wenn die Finanzbehörden mittels einer Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse klären, während zugleich strafrechtliche Ermittlungen der Fahndung vorgenommen werden[2]. Der Begriff Kombiprüfung wird auch zitiert, wenn bei einer Durchsuchungsmaßnahme der Steuerf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Flankenschutz durch Fahnder im Strafverfahren

a) Steuerliche Ermittlungen neben strafrechtlichen Ermittlungen Rz. 744 [Autor/Stand] Das gemeinsame Vorgehen von Polizei, Steuerfahndung und Zollfahndung im Strafverfahren, so bei Durchsuchungsmaßnahmen, ist Alltag bei der Verfolgung entsprechender Delikte (s. § 385 Rz. 110). Der Einsatz von Flankenschutzfahndern in strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betrifft Fälle, dass ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 569 [Autor/Stand] Der Fertigung von Kontrollmitteilungen fehlt es an einer Verwaltungsaktsqualität[2]. Rechtsschutz gegen die Weiterleitung der Kontrollmitteilung kann der Stpfl. mit der allgemeinen Leistungsklage, so in Form der Unterlassungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO, erlangen, wofür jedoch hohe Begründungserfordernisse bestehen[3]; einstweiliger Rechtsschutz besteht n...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers

Rz. 376 [Autor/Stand] Vgl. zunächst § 385 Rz. 152 ff. sowie § 392 Rz. 251 ff. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO hat der Beschuldigte das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des "Beistandes eines Verteidigers" zu bedienen. Die Praxis zeigt, dass von dieser gesetzlich verbrieften Möglichkeit im Ermittlungsverfahren nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Auch hier spie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 410 [Autor/Stand] Sofern die Fahndung im Rahmen eines laufenden Steuerstrafverfahrens die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, hat sie insoweit die Befugnisse, die den FÄ (HZÄ) im Besteuerungsverfahren zustehen (s. Rz. 346 f.). Besteuerungs- und Strafverfahren laufen gleichrangig nebeneinander her, wobei sich Rechte und Pflichten sowohl der Fahndung wie auch des Stpfl. (Bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 540 [Autor/Stand] Um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen (auch der Steufa im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) überprüfen zu lassen, ist der Finanzrechtsweg eröffnet[2]. Das Auskunftsersuchen ist als Verwaltungsakt[3] (vgl. § 118 Abs. 1 AO) mit dem Einspruch gem. § 347 AO und sodann mit der Anfechtungsklage gem. §§ 33, 40 Abs. 1, § 44 Abs. 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 544 [Autor/Stand] Steuerstrafrechtliche Ermittlungen werden vielfach durch Zufallserkenntnisse ausgelöst, die in Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren andere Stpfl. betreffend gewonnen werden. Vor allem die Prüfungsdienste (einschließlich der Steufa), aber auch schon die Veranlagungsstellen sollen bei ihrer Tätigkeit die Augen nicht vor Unterlagen verschließen müssen, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

a) Rechtsschutz gegen Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 670 [Autor/Stand] Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten der Banken und Bankkunden gegen Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen der Steufa im steuerlichen Ermittlungsverfahren (§§ 93, 97 AO) s. Rz. 540 ff. Gegen Auskunftsverlangen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 93 AO kann Einspruch eingelegt und anschließend das FG im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einsatz von Flankenschutzfahndern

Schrifttum: 1. Monographien: Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, Praktikerkommentar der §§ 193–208 AO, 2. Aufl. 2019. 2. Einzelbeiträge: Anders, Kontrollbesuche durch Flankenschutzfahnder, DStR 2012, 1779; Beyer, Neues zur Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Finanzamt und Steuerfahndung, AO-StB 2013, 159; Beyer, Grenzen für den Einsatz von Flankenschutzfahndern...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu beglei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Zusammenrechnung und Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 32 Grds. regelt § 21 ErbStG die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer. § 14 ErbStG wird dadurch nicht berührt. Bei der Berechnung des zutreffenden Anrechnungshöchstbetrags ist aber § 14 ErbStG zu berücksichtigen. Folgt dem Erwerb, bei dem es zu einer Anrechnung nach § 21 Abs. 1 ErbStG kommt, ein weiterer Erwerb nach, der unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 ErbSt...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Steuerschuldner nach Abs. 4 in Fällen der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 70 Vorerbschaft und Nacherbschaft sind in den §§ 2100 ff. BGB und erbschaftsteuerlich in § 6 ErbStG geregelt. Zivilrechtlich sind Vorerben und Nacherben beide Erben des Erblassers, nur zeitlich nacheinander gelagert. Erbschaftsteuerlich erwirbt der Nacherbe dagegen vom Vorerben (§ 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Erbschaftsteuerlich liegen zwei Vermögensübergänge vor, die beide Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Mindeststeuer für den Gesamterwerb

Rz. 25 Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb allein ergeben würde, darf durch den Abzug der fiktiven Steuer auf den Vorerwerb (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG) oder den Abzug der tatsächlich zu entrichtenden Steuer (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG) nicht unterschritten werden (Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG). Deshalb darf der Abzug der fiktiven oder der tatsächlich entrich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Technik der Zusammenrechnung

Rz. 4 Die Zusammenrechnung gem. § 14 ErbStG bewirkt, dass sowohl der Vor- wie auch der Nacherwerb nach dem Steuersatz (Progressionsstufe) des Gesamterwerbs entsprechend den gesetzlichen und persönlichen Verhältnissen des Letzterwerbs besteuert werden.[6] Mit "Erwerb" ist jeder steuerbare Erwerb i.S.d. § 1 ErbStG gemeint, auch solche, die wegen persönlicher Freibeträge zunäch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Zeitlicher Zusammenhang in- und ausländischer Steuerentstehung

Rz. 43 Gem. § 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG kann die ausländische Steuer nur dann auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, wenn diese innerhalb von fünf Jahren seit dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist. Trotz der insoweit missverständlichen Formulierung kann hiermit nicht gemeint sein, dass die ausländische Steuer zwingend vor der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Für den Fall, dass von einem steuerpflichtigen Vorgang sowohl Inlands- als auch Auslandsvermögen erfasst wird, enthalten § 21 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG besondere Regelungen. Diese zielen darauf ab, eine durchgängige Besteuerung wenigstens mit dem deutschen Steuerniveau sicherzustellen. Ein höheres ausländisches Steuerniveau soll die nicht auf Auslandsvermögen entfallen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr