Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Branch Profits Tax – ABC In... / 2 Inhalt

Die Branch Profits Tax wird auf Gewinne von Betriebsstätten erhoben. Sie ist mit einer Quellensteuer auf Ausschüttungen vergleichbar, wie sie erhoben würde, wenn die Betriebsstätte eine Kapitalgesellschaft wäre. Die Branch Profits Tax wird in den USA nur auf Gewinne ausl. Körperschaften erhoben, die in den USA durch eine dort ausgeübte Geschäftstätigkeit erzielt werden. Dahe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begrifflichkeiten

Rn. 350 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das ESt-Recht unterscheidet zwischen: der tariflichen Steuer (§ 2 Abs 5 S 1 EStG). Sie bezeichnet den Teilbetrag der Bemessungsgrundlage, der sich bei Anwendung des Steuertarifs auf die Bemessungsgrundlage ergibt (§ 32a Abs 1, 5 EStG). der festzusetzenden Steuer (§ 2 Abs 6 S 1 EStG). Das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) hatte den B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO

Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellungen im Überblick, IWB 2021, 431; Bärsch/Engelen, Ausländische Safe-Harbour-Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Begriff der "Steuerermäßigung"

Rn. 354 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das EStG unterscheidet zwei Arten von Steuerermäßigungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die jährliche Entstehung der ESt

Rn. 356 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Steuer ist auch deswegen eine Jahressteuer, weil sie für jedes Jahr neu entsteht (grds mit Ablauf des VZ) und weil der auf ein Jahr entfallende Steuerbetrag als eine einheitliche Größe behandelt wird. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die veranlagte Steuer, die am Jahresende in einem Betrag entsteht (§ 36 Abs 1 EStG) und so den einhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 355 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Bezeichnung der Steuer als "Jahressteuer" wird der Steuergegenstand zeitlich abgegrenzt. Die Steuer ist eine Jahressteuer, weil sie das Jahreseinkommen des StPfl erfasst. Daraus folgt: Die ESt ist keine "Lebenszeitsteuer". Steuergegenstand ist nicht das Gesamteinkommen, das der StPfl im Laufe der Zeit aus einer bestimmten Tätigkeit er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter erschwerten Bedingu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Begriff des "zu versteuernden Einkommens" für das ESt-Recht (§ 2 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 323 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das zvE als Bemessungsgrundlage für die ESt behandelt § 2 Abs 5 S 1 EStG. Unter der Bemessungsgrundlage einer Steuer ist der Geldbetrag zu verstehen, der unter Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes (Steuertarifs) die Steuerschuld bemisst. Kennt ein Steuergesetz die Möglichkeit von Steuerschuldermäßigungen, dann muss klargestellt werden, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Auswertung durch das BZSt (Abs. 1)

„(1) [1] Das Bundeszentralamt für Steuern wertet die ihm nach den §§ 138f bis 138h zugegangenen Mitteilungen aus. [2] Soweit von mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Zollbehörden verwaltet werden, übermittelt das Bun deszentralamt für Steuern die ihm zugegangenen Mitteilungen zusammen mit der jewei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Information betroffener Behörden (Abs. 2–3)

"(2) Soweit von nach den §§ 138f bis 138h mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen Steuern betroffen sind, die ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zustehen, unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen die obersten Finanzbehörden der Länder über die Ergebnisse der Auswertung." Rz. 11 [Autor/Stand] Information der Landesbehörden. Soweit die durch das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 138i AO

"Soweit von nach den §§ 138f bis 138h mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen im Sinne des § 138d Absatz 2 Steuern betroffen sind, die von Landesfinanzbehörden oder Gemeinden verwaltet werden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern den für die Nutzer zuständigen Finanzbehörden der Länder im automatisierten Verfahren unter Angabe der Registriernummer und der Off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 2 EStG im zweiten Abschnitt des EStG

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG findet sich im 2. Abschnitt des EStG, der mit "Einkommen" überschrieben ist. Die Vorschrift hat eine Doppelfunktion: Rn. 2 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Als Norm des zweiten Abschnitts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die reine Einnahmen-Rechnung

Rn. 191 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemeint sind folgende Fälle: § 37a EStG: Auf Antrag können Sachprämien gewährende Unternehmen die ESt, soweit nicht steuerfrei, pauschal mit 2,25 % auf den gesamten Prämienwert versteuern. § 37b EStG: Pauschalierung bei Sachzuwendungen mit einem Steuersatz von 30 %. §§ 40–40b EStG: Nach diesen Vorschriften kann der ArbG für bestimmte Zahlungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zur Überschrift, Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 8 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Überschrift des § 2 EStG lautet: "Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen" und ist nur unvollständig. § 2 EStG regelt nämlich insbesondere den Gegenstand und nicht den Umfang der Besteuerung. Rn. 8a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG enthält folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorrangige Inanspruchnahme des Zuwendungsempfängers in den Fällen der Veranlasserhaftung (§ 10b Abs 4 S 4 EStG)

Rn. 300 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In den Fällen der Veranlasserhaftung ist nach dem durch das JStG 2009 neu eingefügten § 10b Abs 4 S 4 EStG die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Haftungsschuldner gesetzlich festgelegt worden. Die für den Zuwendungsempfänger handelnden natürlichen Personen sind nur in Anspruch zu nehmen, wenn die entgangene Steuer, dh der Steueranspruch, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in Bezu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge. Beispiele: Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG Zulassung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Erlass

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ist die Einziehung von zu zahlenden Steuerbeträgen mit einer erheblichen Härte verbunden, kann u. U., und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Erlass im Billigkeitswege (entweder aus sachlichen Billigkeitsgründen oder aus persönlichen [wirtschaftlichen] Billigkeitsgründen) von dem zuständigen Finanzamt ausgesprochen werden (s. § 227...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung die Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung nach § 48 EStG vorlegen. Derartige Freistellungsbescheinigungen/Freistellungserklärungen erhalten die ausführenden Firmen von ihrem Betriebsstättenfinanzamt auf entsprechenden Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Angabepflicht von Registriernummer und Offenlegungsnummer

„ [1] Hat ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 oder der entsprechenden Regelung eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union verwirklicht, so hat er diese in der Steuererklärung für die Steuerart und den Besteuerungszeitraum oder den Besteuerungszeitpunkt, in der sich der steuerliche Vorteil der grenzüberschreitenden Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / I. Sanktionierung

„ § 379 AO Steuergefährdung [1] [...] (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig [...] 1e. entgegen § 138d Absatz 1, entgegen § 138f Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 1 bis 7 sowie 9 und 10 oder entgegen § 138h Absatz 2 eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht oder nicht rechtzeitig macht oder zur Verfügung stehende Angaben nicht vollstän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Erfassung durch das BZSt (Abs. 5)

„(5) [1] Das Bundeszentralamt für Steuern weist dem eingegangenen Datensatz im Sinne des Absatzes 3 1. eine Registriernummer für die mitgeteilte grenzüberschreitende Steuergestaltung und 2. eine Offenlegungsnummer für die eingegangene Mitteilung zu und teilt diese dem mitteilenden Intermediär mit. [2] Hat das Bundeszentralamt für Steuern oder die zuständige Behörde eines andere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftung des Ausstellers einer unrichtigen Bestätigung (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 1 EStG haftet derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, für die entgangene Steuer, dh für die ESt, die aufgrund des auf § 10b Abs 4 S 1 EStG beruhenden Vertrauensschutzes vom Zuwendenden nicht erhoben werden kann; zur Haftung für KSt und GewSt vgl § 9 Abs 3 S 2 KStG bzw § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 1. Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Die Normengruppe der §§ 138d ff. AO bestimmt eine Mitteilungspflicht für als solche definierte Steuergestaltungen durch bestimmte Personengruppen, die Intermediäre oder (nachrangig) Nutzer der betreffenden Steuergestaltung. Die mitzuteilenden Steuergestaltungen betreffen grundsätzlich Strukturen oder Konstellationen, die zu Effek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 10 Die 6. EG-RL in der bis 31.12.1992 geltenden Fassung enthielt noch keine spezielle Ortsbestimmung für die Lieferungen an Bord von Beförderungsmitteln. Deshalb bestimmte sich bis zum 31.12.1992 der Ort der Lieferung in diesen Fällen grundsätzlich nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL. Danach galt für den Fall, dass der Gegenstand nicht versandt oder befördert wird,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die jährliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – das Prinzip der Abschnittsbesteuerung

Rn. 358 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Steuer sind auch die Grundlagen für ihre Festsetzung jeweils für ein (Kalender-)Jahr zu ermitteln, da das Kj VZ ist (§ 25 Abs 1 EStG) – Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Diese Aussage macht die ESt zur Jahressteuer. Auch aus einzelnen Vorschriften ergibt sich dies zB: § 7 Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 EStG stellen auf die Jahresbeträge für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Informationspflicht des Intermediärs (Abs. 4)

„(4) [1] Der mitteilende Intermediär hat den Nutzer darüber zu informieren, welche den Nutzer betreffenden Angaben er gemäß Absatz 3 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat oder übermitteln wird. [2] Im Fall des Absatzes 3 Satz 2 hat der mitteilende Intermediär die anderen ihm bekannten Intermediäre unverzüglich darüber zu informieren, dass die Angaben gemäß Absa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Mehrere zur Mitteilung verpflichtete Intermediäre (Abs. 9)

„(9) 1 Mehrere Intermediäre derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung sind nebeneinander zur Mitteilung verpflichtet. 2 Ein Intermediär ist in diesem Fall von der Mitteilungspflicht gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern befreit, soweit er nachweisen kann, dass die in Absatz 3 bezeichneten Informationen zu derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung bereits d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 3. Entwicklungen auf EU-Ebene

Rz. 11 [Autor/Stand] Frühe Entwicklungen. Bereits im Jahr 1977 wurde auf europäischer Ebene die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern vereinbart, die durch "Praktiken der Steuerhinterziehung und Steuerflucht über die Grenzen" und Verstößen "gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit" motiviert war.[2] Hi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Steuerkonkurrenz als Abschichtungskriterium

Rn. 55 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Abschichten steuerlich relevanter von nicht relevanten Bezügen ist auch die Steuerkonkurrenz ein wichtiges Kriterium. Vorgänge, die bereits durch andere Steuern erfasst werden, sollen nicht noch zusätzlich der ESt unterliegen (zB Schenkungen/Erwerbe von Todes wegen).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auch ausländische Steuervorteile erfasst

„ [2] Ein steuerlicher Vorteil liegt auch dann vor, wenn er außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes entstehen soll.” Rz. 89 [Autor/Stand] Ausländischer Steuervorteil. Nach § 138d Abs. 3 Satz 2 AO ist auch dann von einem steuerlichen Vorteil auszugehen, wenn dieser außerhalb des Geltungsbereichs der AO entstehen soll. Das heißt, dass ein steuerlicher Vorteil nicht auf d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Betriebsprüfungsrisiko

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer kann ein Risiko auch im Rahmen von Betriebsprüfungen darstellen. So ist es möglich, dass das Finanzamt gezielt die Einbehaltung der Bauabzugsteuer überprüft. In der Praxis sind die Vorschriften über die Bauabzugsteuer häufig nicht bekannt. Ihre Bedeutung nimmt aber aufgrund des gegenwärtigen Baubooms und des Fachkräftemang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Spiel- und Wettgewinne

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Quellentheorie

Rn. 26 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Bernhard Fuisting formuliert (Die preußischen direkten Steuern IV, 1902, 107ff). Sie bestimmt das Einkommen als "die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem Einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Betrachtung

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfteerzielungsabsicht" meint das Bestreben, in einem bestimmten Tätigkeitsbereich Vorteile in der Gestalt positiver Einkünfte zu erwirtschaften. Die Absicht, Steuern zu sparen, ist unbeachtlich (s § 15 Abs 2 S 2 EStG; st Rspr, zB BFH X R 33/04, BStBl II 2007, 874; BFH X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Mitteilung über elektronische Schnittstelle (Abs. 1)

"(1) Die grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 ist dem Bundeszentralamt für Steuern nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Sinne des Absatzes 3 über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen." Rz. 2 [Autor/Stand] Vorgaben des BZSt. Nach § 138f Abs. 1 AO ist die Mitteilung an das BZSt als Adressat zu richten.[2] Die Mitteilung hat nach am...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hac) Außer Betracht bleibende Vorgänge für die Totalüberschuss-Berechnung

Rn. 108 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Außer Betracht bleiben für die Berechnung (hierzu bereits s Rn 75) Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz (BFH BStBl II 1995, 116; 2000, 676), steuerfreie Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 1982, 463; BFH/NV 1991, 369; 1993, 8; 1999, 717), nicht steuerbare Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 2000, 660; 2002, 726; 2003, 914). Zu nach § 23 EStG stpf...mehr