Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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AGS 05/2022, Zeitschriften aktuell

Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin Birgit Benker, Korrektur von Rechnungen, anwaltsbüro 2022, 4 Gem. § 10 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. § 10 Abs. 2 RVG enthält die gesetzlichen Vorgaben, was in diese Vergütungsberechnung aufzunehmen ist. Daneb...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Steuerschuldner (Abs. 1)

a) Grundtatbestand (Abs. 1 Satz 1) Rz. 170 [Autor/Stand] Die Steuergesetze bestimmen, wer Schuldner der Steuer ist (§ 43 Satz 1 AO). Für das Hessische Grundsteuergesetz ist Steuerschuldner nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HGrStG derjenige, dem der Steuergegenstand (Rz. 86) zuzurechnen ist. Die Steuerschuldnerschaft bei der Grundsteuer knüpft also an die Zurechnung des Steuergegenstands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderungen und Berichtigungen

Rz. 25 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass § 226 BewG auch auf Änderungen und Berichtigungen von Grundsteuerwerten anwendbar ist. Denn auch Änderungen und Berichtigungen von Grundsteuerwerten hätten – wie Fortschreibungen – Auswirkungen für einen langen Zeitraum; die Interessenlage sei deshalb gleich. Es ist daher gerechtfertigt, die Vorschrift entspre...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / IV. HGrStG im Kontext der Hessischen Verfassung (Art. 47 HV)

Rz. 56 [Autor/Stand] Im Unterschied zum Grundgesetz enthält die Hessische Landesverfassung in Art. 47 Abs. 1 HV eine Zielbestimmung zur Ausgestaltung von Landessteuern. Danach werden Vermögen und Einkommen progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert. Eine vergleichbare Vorschrift enthält die Bayerische Landesverf...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Bekanntgabe des GrSt-Messbescheids

Rz. 459 [Autor/Stand] Die Pflichtangabe der persönlichen Steuerpflicht (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO) beinhaltet die Feststellung, wer die Steuer nach § 3 HGrStG schuldet (Steuerschuldner, Rz. 166 ff.), und ggf. ob eine persönliche Steuerbefreiung in Betracht kommt (§ 3 GrStG). Der Steuerschuldner ist zugleich der Inhaltsadressat des GrSt-Messbescheids. Der Steuerschuldner muss im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Nutzenrelation und Flächenmerkmale

Rz. 45 [Autor/Stand] Mit der gesetzgeberischen Grundentscheidung, die landesrechtliche Bemessungsgrundlage an Flächenmerkmalen und darauf anzuwendenden – nicht wertabhängigen – Quadratmeterbeträgen (Äquivalenzzahlen) anzuknüpfen (Rz. 13), wird der Belastungsgrund im Sinne einer Äquivalenz für die Nutzungsmöglichkeit kommunaler Güter erfasst (Rz. 33). Die wertunabhängigen Äqu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 210 [Autor/Stand] Die Regelungen in § 5 HGrStG erreichen, dass die Steuerlast in erster Linie nach Flächen verteilt wird. Damit ist das hessische Grundsteuermodell ein Flächenmodell, allerdings aufgrund der Ergänzung um den lageabhängigen Faktor (§ 7 HGrStG) kein reines Flächenmodell. Rz. 211 [Autor/Stand] Ausgangsbasis für das hessische Grundsteuermodell sind die Flächen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Festsetzungsverjährung

Rz. 469 [Autor/Stand] Für den Erlass von GrSt-Messbescheiden gelten die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (§§ 169 ff. AO) nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO entsprechend.[2] Die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 AO wird nur durch Bekanntgabe des Messbescheids, nicht aber durch die Mitteilung nach § 184 Abs. 3 AO an die Gemeinden (Rz. 47...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / II. Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht: Einwirkungsformen auf § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 2 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Art und Weise, wie Unionsrecht auf die (deutsche) nationale Rechtsordnung bzw. einzelne nationale Rechtsnormen wie § 50d Abs. 3 EStG einwirkt, kann unterschiedlich ausfallen. Dabei gelten für alle Rechtsquellen des Unionsrechts (Primärrecht, Sekundärrecht) im Ausgangspunkt dieselben Einwirkungsgrundsätze.[2] Das Unionsrecht kann dabei die...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Zweistufigkeit des GrSt-Verwaltungsverfahrens

Rz. 445 [Autor/Stand] Das HGrStG weicht bei der Bemessung der Grundstücke des Grundvermögens verfahrensrechtlich vom Bundesrecht ab. An die Stelle des dreistufen Verwaltungsverfahrens[2] (§ 27 GrStG Rz. 38 ff.) tritt ein (nur) zweistufiges Verwaltungsverfahren. Anders als nach dem Bundesgesetz entfällt die (erste) Verwaltungsstufe der gesonderten Feststellung von Grundsteuer...mehr

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zfs 05/2022, Kausalitätsgeg... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Kammer teilt im Ausgangspunkt die Feststellungen des AG, nach welchen die Bekl. den streitgegenständlichen Unfall verursacht hat. Die Ausführungen des SV R. sind überzeugend, die Schäden sind kompatibel und der von der Bekl. benannte Zeuge hat ihre Behauptung, die Schäden am Beklagtenfahrzeug stammten von einem anderen Schadensereignis, gerade nicht bestätigt. Die Kam...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VIII. Rechtsfolge

Rz. 44 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchs vor, kann sich der Steuerpflichtige nicht auf den im Unionsrecht vorgesehenen Vorteil berufen. Gleiches gilt für nationale Normen, die der Umsetzung einer vorteilsgewährenden Richtlinienbestimmung dienen (vgl. Rz. 24). Die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Behörden und Gerichte sind zug...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 258 Bewertung im Sachwertverfahren

Literatur: Beck, Hans-Joachim, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Bräutigam, Rainer, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität, DStR 2021, 1330; Eichholz, Meik, Novellierung der Grundsteuer, DStR 2020, 1158, 2017; Feldner, Michael/Stoklassa, Sven-Oliver, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im Rahm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungsverjährung

Rz. 55 [Autor/Stand] Zu beachten ist, dass bei der Prüfung, ob die Grundsteuer verjährt ist, sowohl auf den Grundsteuermessbescheid als auch auf den Grundsteuerbescheid abzustellen ist. Hat der Eigentümer z.B. den Grundsteuerbescheid angefochten, ist der Ablauf der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 3a AO gehemmt. Die Fortschreibung des Grundsteuerwerts kann also nach § ...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Voraussetzungen

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 226 Abs. 1 Satz 1 BewG kann eine Fortschreibung oder Nachfeststellung auf einen Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem bereits Feststellungsverjährung eingetreten ist.[2] Die Feststellungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Grundsteuerwertes vorz...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Verhältnis von Primärrecht und Sekundärrecht

Rz. 8 [Autor/Stand] Fragestellung. Sind die Einwirkungsformen des Unionsrechts auf das nationale Recht geklärt, so stellt sich angesichts der verschiedenen Rechtsquellen des Unionsrechts aber die Frage, welche Rechtsnorm des Unionsrechts den Prüfungs- und Auslegungsmaßstab für § 50d Abs. 3 EStG liefert, wenn mehrere Unionsrechtsnormen inhaltliche Vorgaben für § 50d Abs. 3 ES...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. Folgen eines Verstoßes gegen Unionsrecht (sog. "geltungserhaltende" Reduktion)

Rz. 17 [Autor/Stand] Überblick. Ist der Tatbestand einer nationalen Norm wie § 50d Abs. 3 EStG nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, stellt sich die Frage, wie dieser Konflikt zu lösen, ggf. zu "heilen" ist. Entsprechend der dargestellten Einwirkungsmöglichkeiten des Unionsrechts auf das nationale Recht (vgl. Rz. 2 ff.) kann bzw. muss ein Verstoß gegen unionsrechtl...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Zins- und Lizenzgebühren-RL (EU-Fall)

Rz. 55 [Autor/Stand] Bedeutung. Die ZLR ist als Prüfungsmaßstab von Bedeutung, wenn die von § 50d Abs. 3 EStG versagten Entlastungsansprüche eine Umsetzung von Art. 1 ZLR (Quellensteuerbefreiung) darstellen. Das können Entlastungsansprüche nach § 50g EStG und vergleichbare Ansprüche aus DBA mit EU-Mitgliedstaaten sein (vgl. zur Begründung entsprechend Rz. 51). Art. 1 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Absatzerfolg

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. des BGH zu § 259 StGB und zu § 374 AO und auch Teilen der Literatur[2] reichte zur Tatvollendung sowohl beim Absetzen als auch bei der Absatzhilfe jede auf den Absatz gerichtete Tätigkeit aus[3]. Einschränkend wurde verlangt, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsgut und Normzweck

Rz. 10 [Autor/Stand] Geschütztes Rechtsgut des allgemeinen Hehlereitatbestands (§ 259 Abs. 1 StGB) ist nach heute h.M. das Vermögen [2]. Der Unrechtsgehalt der Hehlerei wird nach überwiegender Ansicht in Rspr. und Schrifttum in der Aufrechterhaltung und Vertiefung der durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vor...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / I. Bedeutung, Anwendbarkeit und Reichweite

Rz. 22 [Autor/Stand] Hintergrund. Mit seinen beiden Urteilen vom 26.2.2019 in den Rs. T Danmark u.a. [2] und N Luxembourg u.a. [3] (sog. Danish Cases ) hat der EuGH in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung insbesondere zu den indirekten Steuern[4] auch im Bereich des direkten Steuerrechts das Missbrauchsverbot als primärrechtlichen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 2 Begriff und Rechtsnatur der Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 51a EStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs "Zuschlagsteuern". Eine Zuschlagsteuer i. S. d. § 51a EStG ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird. Das einzige Merkmal der Zuschlagsteuer ist daher, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt (nicht das Einkommen, die Einkünfte usw.) ist. Rz. 20 Die Zuschlagsteuer knüpft in der Weise an die ESt an, dass di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 1 § 51a EStG enthält allgemeine Regelungen über Zuschlagsteuern zur ESt. Zuschlagsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach der Höhe der ESt bemessen werden (im Einzelnen Rz. 19); die ESt ist, wie es in der früheren Fassung des § 51a EStG hieß, Maßstabsteuer. Rz. 2 § 51a EStG hat den Zweck, die Gesetze über die Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlast...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.2 Anzuwendende Vorschriften der AO

Rz. 41 Da die Zuschlagsteuer eine Steuer i. S. d. § 3 AO ist (Rz. 23), gelten alle auf Steuern anzuwendenden Vorschriften der AO. Anzuwenden sind daher neben den allgemeinen Vorschriften (z. B. § 30 AO, Steuergeheimnis) insbesondere die Vorschriften über das Steuerschuldverhältnis (§§ 33ff. AO); Gleiches gilt für die Vorschriften über das Erhebungsverfahren (§§ 218ff. AO)[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.3 Veranlagung der Kirchensteuer

Rz. 85 Kommt es nicht wie von § 51a Abs. 2b EStG vorgesehen zum KiSt-Abzug als Zuschlag zur KapESt im Abzugsverfahren nach § 51a Abs. 2c EStG, ist der KiSt-Pflichtige zwingend zu veranlagen. Die Veranlagung erfolgt nach dem KapESt-Betrag, der sich ergibt, wenn die Steuer auf Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG errechnet wird, also unter Einbeziehung des steuermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 8 Vorauszahlungen (Abs. 4)

Rz. 91 Über § 51a Abs. 1 EStG gilt die Regelung über ESt-Vorauszahlungen entsprechend für die Zuschlagsteuern (Rz. 35). § 51a Abs. 4 EStG bestimmt nun zusätzlich, dass die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuer gleichzeitig mit den für die ESt festgesetzten Vorauszahlungen zu entrichten sind. Die Bedeutung dieser Regelung liegt nicht so sehr in der Festlegung der Termine für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung

Rz. 33 Wohl weil zwei Jahre lang bei den Rechtsanwendern in vielen Fällen Zweifelsfragen bestanden, auf welche Umsätze elektronischer Erzeugnisse der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist und auf welche Umsätze nicht (Rz. 1c), hat die Verwaltung im BMF-Einführungsschreiben v. 17.12.2021[1] zu § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG eine großzügige Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Elektronische Erzeugnisse mit begünstigten und nicht begünstigten Elementen

Rz. 24 In der Verlagsbranche werden zunehmend sog. Produkt-Pakete mit unterschiedlichen Inhalten angeboten, auch als "Bundling" oder "Bundle Angebote" bezeichnet (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 681d). Handelt es sich dabei um Pakete, deren Einzelkomponenten für sich gesehen unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen würden, stellt sich die Frage, auf welche Weise der zutreffende...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Finanzverwaltung

Rz. 71 Für den regelmäßig vorkommenden Fall der Erbschaftsteuer haftet der Testamentsvollstrecker zwar grundsätzlich nicht persönlich. Anderes gilt jedoch, wenn er grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die ihm nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG obliegende Pflicht verletzt, für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen und die Steuer deshalb nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.7 Nachzahlungsfrist

Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.3 Liquiditätsplanung

Nachdem die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen mit dem Mandanten festgehalten worden sind, kann der Berater für den Mandanten die drohende Nachzahlung ermitteln (Steuer, Hinterziehungszinsen 6 % p. a., SolZ, KiSt ggf. Zuschlag gem. § 398 a AO). Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO sind auch festzusetzen, wenn wirksam Selbstanzeige nach § 371 AO erstattet worden ist.[1] Für...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.6 Entdeckung der Tat gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat entdeckt ist und der Steuerpflichtige dies wusste oder hätte erkennen können. Im Einzelfall kann es durchaus zweifelhaft sein, ob eine Steuerstraftat tatsächlich schon entdeckt ist oder die Behörde lediglich Vermutungen anstellt. Die Einzelheiten sind umstritten. Jedenfalls muss die Behörde nachweisen, dass sie im Zeitpunkt ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.1 Vollständigkeitsgebot gem. § 371 Abs. 1 AO

Wegen des Vollständigkeitsgebots des § 371 Abs. 1 AO ist das nächste Ziel der Beratung, die nachzuerklärenden Besteuerungsgrundlagen so konkret und vollständig wie möglich zu ermitteln. Die Nacherklärung muss dieselben Anforderungen erfüllen, denen der Mandant bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner steuerrechtlichen Offenbarungspflichten schon früher hätte genügen müssen. Er m...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 2 Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen, die bei vorsätzlicher Hinterziehung als persönlicher Strafaufhebungsgrund der Strafbefreiung hinsichtlich des Tatbestandes der Steuerhinterziehung dient (§ 371 AO). Bei leichtfertiger Hinterziehung (grobe Fahrlässigkeit) wirkt eine Selbstanzeige bußgeldbefreiend (§ 378 Abs. 3 AO). Achtung Reichweite der Selbst...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 9 Rettungsanker bußgeldbefreiende Selbstanzeige

Für die Selbstanzeige gem. § 378 Abs. 3 AO im Falle einer "nur" leichtfertigen Steuerverkürzung gelten wesentlich geringere Anforderungen als an eine Selbstanzeige gem. § 371 AO bei Vorsatz. Sie wird auch bußgeldbefreiende Selbstanzeige genannt, weil sie nicht für den Straftatbestand der Hinterziehung, sondern für den Bußgeldtatbestand (Ordnungswidrigkeit) gilt. Voraussetzung...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.5 Ab wann kann der Mandant beruhigt die Zollgrenze überqueren?

Manche Mandanten fragen im Fall eines Auslandskontos, ab welchem Zeitpunkt sie Unterlagen oder Geld problemlos z. B. über die Grenze Schweiz/Deutschland mitbringen (überweisen) könnten. Sobald die den Anforderungen des § 371 AO genügende Selbstanzeige dem zuständigen Finanzamt vorliegt, besteht bereits ein unentziehbares Anwartschaftsrecht auf Straffreiheit, wenn später die ...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 4 Regelungen zum 1.1.2015

Für Selbstanzeigen, die nach dem 31.12.2014 abgegeben werden, gelten neue gesetzliche Regelungen. Hierbei ist es zu Verschärfungen als auch zu Erleichterung gekommen. Eine differenzierte zeitliche Anwendungsregelung für die Neuregelung zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gerichtlich ungeklärt ist, ob die Erleichterungen nach dem Prinzip der mildesten Regelung ...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.7 Steuerhinterziehung über 25.000 EUR gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO

Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist für Selbstanzeigen ab 1.1.2015 ausgeschlossen, wenn der Steuervorteil (verkürzte Steuer) einen Betrag von 25.000 EUR je Tat übersteigt (zuvor lag die Schwelle bei 50.000 EUR). Dies ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Nicht geklärt ist, ob mit dem Begriff der "Tat" der materiell-rechtliche Tatbegriff (also der jeweilige Veranlagungszei...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 2. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 41 Konstituierung: Zuschläge zum Vergütungsgrundbetrag sind bei der Abwicklungsvollstreckung für die Konstituierung des Nachlasses zu erheben. Unter Konstituierung fasst man alles zusammen, was dem Ermitteln, dem Sichern und der Inbesitznahme des Nachlasses dient, z.B. das Erstellen des Nachlassverzeichnisses, die Bewertung des Nachlasses, das Regulieren der Nachlassverb...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / II. Immer zulässig: Zeitvergütung kraft Erblasseranordnung

Rz. 9 Nach dem System des § 2221 BGB wird die Höhe der Testamentsvollstreckervergütung vorrangig durch den Willen des Erblassers bestimmt. Hat er die Vergütung, wozu auch die Art und Weise der Bemessung der Vergütung gehört, selbst bestimmt, ist diese Bestimmung verbindlich.[18] Praxishinweis Von diesem Grundsatz ist nur in krassen Ausnahmefällen abzuweichen. So hatte sich da...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 3 Regelungen zum 3.5.2011 aufgrund des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes

Nach der alten Regelung vor dem 3.5.2011 waren sog. Teilselbstanzeigen zulässig, d. h. der Steuerpflichtige konnte Strafbefreiung auch für die bloße Nacherklärung bestimmter Jahre erlangen. Der BGH[1] hat jedoch seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass Teilselbstanzeigen ausgeschlossen seien. Diese Rechtsprechung mündete in eine entsprechende Gesetzesänderung. Die Reg...mehr